WePad, das Phantom-Pad aus Berlin

Mittlerweile gibt es eine Pressemappe zum »WePad«, aus der auch die folgenden WePad-relevanten Bilder/Grafiken stammen.
Konkrete Aussagen zu Preis und Verfügbarkeit sind zwar nach wie vor Fehlanzeige, aber das mag an der Salamitaktik zur Aufmerksamkeitserhöhung liegen — oder schlicht daran, daß die Umsetzung der Grafiken in Hardware noch nicht vollständig erledigt ist? Immerhin, auch die technischen Daten hat man konkretisiert:

 
Der Hersteller neofonie setzt den technischen Daten nach demnach einerseits auf die Nutzbarkeit vieler Android-Apps, die man ggf. auch schon auf seinem Android-Telefon hat – Parallelen zu iPhone/iPad sicher nicht zufällig –, andererseits auf »Rich Content« via Adobes Flash/Air. Die Rechnung könnte für den Kunden aufgehen, grade Leute mit Android-Telefon dürften eine dankbare Zielgruppe sein für ein Android-Pad, welches aber, eben anders als ggf. andere Nach-Padder, auch den De-facto-Standard Flash unterstützt. Leider fehlen nach wie vor Aussagen zur Grafikfähigkeit, Berichten im Netz zufolge reicht »Pineview« alleine nicht für die Darstellung von HD-Content in 720p — und nach eigenen Erfahrungen mit Linux auf MSI U100 (als akoya Mini E1210, 1. Atom-Netbook-Generation) sowie HP Mininote 2133 (VIA-getrieben) weiß ich auch, was diese Plattform nicht bietet: Rechenleistung. Insofern ist auch die Aussage »Multitasking: ja« sicherlich mit Vorsicht zu genießen. Zur Plattform N450/NM10 schreibt denn auch tomshardware.de:

Die Tatsache, dass Intel einen zusätzlichen HD-Videodecoderchip empfielt – den optional erhältlichen Broadcom BCM70015 HD – zeigt bereits auf, dass Blu-ray- und H.264-Videowiedergabe nicht zu den Stärken des GMA3150 zählt.

 
Golem.de bestätigt ebenfalls die mageren Rechen- und Grafikkünste:

Im Vordergrund steht für die neue Plattform eine höhere Integration mit sinkenden Kosten für die Chip- und Gerätehersteller, der CPU-Kern basiert weiterhin auf der ersten Atom-Architektur, so dass hier keine Sprünge in der Rechenleistung zu erwarten sind. […] Wenig Innovation gibt es dagegen bei der Grafik: Der neue Kern heißt GMA3150 und soll DirectX-9-Funktionen beherrschen, womit Intel bei den Netbooks nun schon zwei Generationen hinterherhinkt. Wie das Unternehmen im Rahmen einer Telefonkonferenz angab, ist auch der neue Grafikkern nicht schnell genug, um Full-HD-Videos mit Blu-ray-Codecs wiederzugeben. Kleinere HD-Formate soll er jedoch beherrschen.

 
Fragt sich nur, ob auch Flash dann von dieser HW-Beschleunigung Nutzen ziehen kann, denn sonst werden die immer häufigeren 720p-Videos bei YouTube, Vimeo und Co. auf dem WePad vollformatig eher keinen Spaß verbreiten :(
Schön finde ich, daß WLAN & BT von Haus aus an Bord sind — was aber, aufgrund des Android-Überbaus und des eher gekapselten Linux’, nicht automatisch bedeutet, daß man z. B. Kopfhörer/Headsets per BT anbinden kann. Hier wird sich dann zeigen, wie »offen« die WePad-Plattform wirklich ist — BT und Android ist ja eine lange, traurige Geschichte voller Mißverständnisse, die BT-Implementation in Android 2.0 ist bekanntlich grottig und unvollständig (unter 1.5 gibt’s ‘ne deutlich bessere App, die allerdings ein gerootetes Android benötigt *sigh*).
Warum allerdings GPS nicht generell an Bord ist, erschließt sich mir nicht; sicher, im Haus ist es oftmals Essig mit dem GPS-Empfang (dann trianguliert Android über die SSIDs in der Umgebung), aber so ein Gerät würde ich zumindest nicht nur im Haus verwenden wollen — so wäre es im Urlaub einerseits ein Unterhaltungsmöbel für die Kids auf der Rückbank, welches parallel per MyTracks (Android-App) als GPS-Tracker fungieren könnte …
Daß 3G ebenfalls nur optional erhältlich ist, finde ich eigentlich gut; nicht nur, weil ich mittlerweile 3 USB-3.5G-Dongles (Huawei E160, E220) habe, sondern auch, weil 3G heute nicht zwingend auf die 3.75G/LTE-Netze von morgen passen mag. Fragt sich natürlich, inwiefern das Android/der Linuxunterbau mit einem anstöpselbaren Funkmodul klar kommt; für Netbooks ist das 08/15-Krams, aber ob Android derlei schon kennt? Auch hier steht zu hoffen, daß neofonie kundenfreundlichen Lösungen den Vorzug gibt, die Hardwarevoraussetzungen dafür wären jedenfalls – ganz anders als bei Apple – vorhanden.
Ich würde wirklich gerne mal ein, zwei Wochen dieses Pad auf Herz und Nieren prüfen … *hint, hint* ;)

iPad, WePad – Padding is in (updated)

Oh, das ging ja schneller als erwartet — wobei Ankündigungen ja weniger schwer sind als tatsächliche Produkteinführungen. Nun soll es also ein iWePad geben, soweit, so gut; einiges an den Infos (verlinkt hier) scheint mir aber doch noch etwas zu vage:

Technologie WePad iPad
Display 11,6“ mit 1366 x 768 Pixeln 9,7“ mit 1024 x 768 Pixeln
Prozessor 1,66 GHz Intel Pineview-M 1,0 GHz Apple A4
Peripherie 3-in-1 Cardreader und 2 x USB integriert Adapter für Kameraanschluss und Cardreader als Zubehör
Multimedia und Kommunikation Webcam und Flash Support Nein
Applikationen WePad AppStore und Google Android Marketplace iTunes App Store
Batterielaufzeit Ca. 6 Stunden inkl. Flash 10 Stunden
Unterstützte eBook Formate Alle offenen zuzüglich Premium (WeBook) Proprietäres Apple Format im iBooks Store

 
Ich bin ja seit längerem auch ein androidischer Telefonierer – die Fußketten Apples habe ich dankend im T-Shop gelassen –, die Programme im Android Marketplace allerdings sind derzeit für Mobiltelefone mit nicht-x86-Prozessoren (ARM, analog Apples Geräten) und Displays im Bereich 320×480 oder 480×800 vorgesehen; gut, die Hardwareabhängigkeit ist i. d. R. nicht gegeben durch die Java-Kapselung des Android-Systems, die Frage ist natürlich – wie beim iPad –, wie »gut« Programme, die, im Vergleich zu Pads, für Winzdisplays geschrieben wurden, auf derart großen Displays laufen. Ich stelle es mir auch schwierig vor, Vollbild-Flash-Videos auf der Atom-Infrastruktur (1366×768 reicht ja immerhin für die »kleine HD-Auflösung« 1280×720) darzustellen, sofern nicht entsprechende Hardwareunterstützung eingebaut ist (vgl. neue Eee PCs). Ferner, so kann man Berichten entnehmen, ist Google mit dem Zugang zum Android Market nicht so offen, daß da Hinz und Kunz mit seinem Gerät rankäme, nicht einmal jedes Android-Telefon hat Zugang:

Auf dem kleinen Android-Smartphone E110 fehlt der Zugang zum Android Market. Laut Acer würden viele Programme aus dem Market einen integrierten Beschleunigungssensor voraussetzen, und der wäre in dem Gerät nicht eingebaut.

 
Dies ist einerseits richtig, denn was nützt mir als Nutzer das Runterladen von Navigons Navigator – welcher z. B. einen GPS-Empfänger voraussetzt – auf ein Gerät, auf dem die Hardwarevoraussetzungen nicht gegeben sind? Andererseits zersplitterte dies, für mich als Entwickler, natürlich den Gesamtmarkt und mindert den zentralen Nutzen des Android Market; eine Lösung allerdings scheint noch nicht in Sicht.
Somit stellt sich auch gleich die Frage, ob das WePad all die üblichen Android-Gerätschaften an Board hat (GPS (hat es lt. einem Blog; bislang ist dies die einzige GPS erwähnende Quelle), Beschleunigungs-/Lagesensor; Bluetooth?), die ggf. auch für Spiele von Interesse wären, oder ob hier »nur« eine Atom-Touchpad-Referenzplattform mit Android als günstigem OS rausgehauen werden soll. Aus den bisherigen Informationen geht das leider nicht hervor, aber da schon von einem »baldigen Start des Preorderings des WePad« gesprochen wird, dürfte sich dieser Informationsnebel in Kürze ja lichten.
Das WePad adressiert viele der Punkte, die ich am iPad kritisiere, insofern bin ich gespannt über weitere Infos und würde das Schätzchen gerne mal selbst in Augenschein nehmen. Ein Erfolgsfaktor allerdings wird sicherlich auch der Preis sein, zu dem habe ich bislang nichts gehört; teurer als die Pad-Konkurrenz mit dem angebissenen Apfel drauf wird man hoffentlich nicht werden, wobei mir grade auffällt, daß zum internen Speicher des WePad keine Aussagen gemacht wurden. (Hintergrund: Wenn ich für den Betrieb schon eine SD-Karte brauche, die im internen 3-in-1-Cardreader steckte, wie kämen dann meine Fotos zur Betrachtung ins WePad?) Nachdem digitale (Touchscreen-) Bilderrahmen im Preissegment unter 200,– EUR angekommen sind, Netbooks zwischen 200,– und 400,– EUR kosten, der Kindle DX 489,– USD und das kleinste iPad bei 499,– USD (in D: EUR 499,– …) angeboten werden soll, spekuliere ich mal auf einen Einstiegspreis von rd. 300,– EUR; damit könnte es durchaus bei uns als Wohnzimmer-Gadget das Netbook ablösen …
[Update 11:08] Lt. Facebook-Nachricht (Login nötig für ganze Info) ist GPS an Bo(a)rd:

[…] 1300×768, LCD, Kapazitiver Touch, WLANg, 2xUSB, 3G als Option (nicht simlocked), keine Telefonie, Webcam für Skype, Google Android Apps (again ;-), GPS, HTML5 inkl. Flash (Webkit).

 

Genauer 1366×768, ferner noch Multicard-Reader, so flach wie das iPad, Magnesium Shell, Linux-Derivat als Betriebssystem, Adobe AIR fähig und viele weitere tolle Dinge.

 
[/Update]

Der nicht gehörte Schuß

Seit ein paar Tagen fallen mir komische Artikel vor die Füße. Eigentlich korrekt: Artikel mit komischen berichteten Aussagen:

Dass das geplante Leistungsschutzrecht juristisch nur sehr schwer zu fassen ist, machte Professor Karl-Nikolaus Peifer vom Institut für Medienrecht der Universität zu Köln deutlich. So ist bisher nicht klar, auf welche Leistung der Verlage das geplante Leistungsschutzrecht denn fußen soll. Peifer verwies auf ein Urteil von 1928, bei dem bereits das deutsche Reichsgericht das exklusive Recht auf Nachrichteninhalte negiert hatte. […] Übrig bleibt die separate Definition der Verlagstätigkeit, die in der Auswahl und dem Arrangement der Informationen besteht.
In diese Kerbe schlug [der Cheflobbyist der Axel Springer AG, Christoph] Keese : “Das Netz quillt über mit Informationen – wir organisieren die Rangreihenfolge. Das ist die Leistung, die wir bringen.” Diese solle in Zukunft separat bezahlt werden, indem gewerbliche Websurfer zur Kasse gebeten werden. […]
Notwendigkeit für eine Grundsatzdebatte sieht Keese nicht – bei der Diskussion um das Leistungsschutzrecht handelt es sich aus seiner Sicht nur um eine juristische Fachdiskussion. […] Die Einführung eines Leistungsschutzrechts sei aber aus praktischer Sicht notwendig: “In jedem Einzelfall die Rechtekette nachzuweisen ist unsagbar aufwändig, dass sich das gesamte Modell nicht mehr lohnen würde”, sagte Keese. So seien alleine bei der Welt Texte von über 30.000 Autoren erschienen, die oftmals keinen expliziten Vertrag unterschrieben hätten.
Doch nicht nur Internetkonzerne, auch die Leser der Verlagsangebote sollen zahlen, zumindest wenn sie die Informationen beruflich nutzen oder mit einem Rechner an ihrem Arbeitsplatz sitzen. […]

 
Das ist schon kraß. Und irgendwie auch respektabel, wie hier, anstatt selbst tätig zu werden und die eigenen Angebote anstatt für Lau rauszuhauen, mittels Mauthäuschen von der eigenen Webseite zu vermarkten, nach dem Staat und einem »Leistungsschutzrecht« für die Leistung »Organisation der Rangreihenfolge« von Informationen getrommelt wird.
Sorry, Folks, aber wer keine Maßnahmen ergreift, seine ach-so-wertvollen »Rangreihenfolgen« zu sichern, der ist nur eiens: selbst schuld. Man löse nicht mit wirren Gesetzen etwas, was mit Technikeinsatz in 15 Minuten aus der Welt geschaffen werden kann. Ich kann daher Thomas Stadler nur recht geben, wenn er schreibt:

Weshalb diese Forderung auch nur ansatzweise legitim sein soll, erschließt sich mir aber nicht. Warum sollen ausgerechnet gewerbliche Nutzer von PC’s für die Inhalte von Springer, Burda und Co. bezahlen? Mein Vorschlag an die Verlage: Wenn Sie Geld für Ihre Internetangebote wollen, dann verlangen Sie es doch einfach. Niemand verbietet den Verlagen Paid Content Angebote einzuführen.

 
Natürlich tun mir die Verlage leid, die jetzt doch schon den Weg antreten, den die Musikindustrie schon fast hinter sich hat, insbesondere tun mir jene Verlage leid, die sehenden Auges sich nicht gekümmert haben um ihr Überleben in einer zunehmend digitaleren Welt — für sie ist schlicht kein Platz mehr in dieser Welt, wie es auch keinen Platz mehr für den Schuster gibt, der schon zu meiner Kindheit in der zweiten Hälfte des letzten Jahrtausends ein aussterbender Beruf war (wir hatten noch einen, nein, zwei Schuster-und-Sattler im Ort, damals, 30 Jahre nach dem letzten Krieg …). Wieso man deren Überflüssigkeit mittels eines obskuren, ungriffigen »Leistungsschutzrechts für Verleger« kaschieren sollte, erschließt sich mir nicht.
Und nicht nur mir; wenn es denn aber kommt, werde ich wohl Verleger werden müssen, um auch, ohne großes Zutun, was vom großen Kuchen abzubekommen. Alternativ finde ich die Idee von Thomas Knüwer nett wie konsequent:

[…] Das ist alles Arbeit, da sind keine Agenturmeldungen oder Artikel aus problematischeren Quellen wie Aktiencheck dabei, was diese Angebote von Welt.de unterscheidet.
Diese Seiten werden auch von Mitarbeiter der Axel Springer AG besucht, dass lässt sich leicht erkennen. Und deshalb bin ich mir sicher, dass der Verlag es nicht ablehnen wird, für jeden seiner Mitarbeiter 0,1 Cent monatlich für jeden seiner 10.000 Mitarbeiter zahlen. An mich. Für die guten Seiten. Dass Christoph Keese da nein sagt, seine Mitarbeiter aber weiterhin diese Dienste nutzen lässt, das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

 

Datumsgrenzfrage: wo auf der Welt ist heute schon der 1. April?

Was anderes als ein Aprilscherz kann diese Meldung sonst sein?

Nun hat es Asteroids erwischt – das Atari-Automatenspiel aus dem Jahre 1979 wird verfilmt. Universal Studios soll sich in einem Bieterverfahren um die Rechte durchgesetzt haben.[…]
Beim Drehbuch wird Lopez recht freie Hand haben, denn eine richtige Story erzählt Asteroids nicht. In dem alten Vektorgrafik-Spielautomaten müssen von allen Seiten heranfliegende Asteroiden und Ufos abgeschossen werden – und zwar möglichst viele davon, um den Highscore in die Höhe zu treiben. […]

 
Siehe Screenshot von der Linux-Adaption »vectoroids« rechts; das Orginal hatte nur weiße Linien auf schwarzem Grund, ich habe es gerne gespielt — aber wie man ein derlei stupides Spielprinzip verfilmen will, also, da bin ich wirklich gespannt.

Anwälte sind auch nur Menschen

… wobei ich mich aber schon frage, wozu ein Münchner Anwalt eine Schußwaffe brauchte:

Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot. […]
Gravenreuth hat sich in einer Wohnung in München-Schwabing das Leben genommen, nachdem er per E-Mail einen Abschiedsbrief verschickt hatte. Durch das Schreiben war auch die Polizei alarmiert worden, die darauf in die Wohnung eindrang. Daraufhin erschoss sich Gravenreuth unmittelbar.
[…] Der 61-jährige Rechtsanwalt hätte in den nächsten Tagen eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen, da er im September 2008 vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zum Nachteil der Berliner Tageszeitung taz verurteilt worden war. […]
[…] In den 2000er Jahren wurde er mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Untreue und Urkundenfälschung. […]

 

Bedarfsweckung á la HD+

In meiner kleinen Welt ist sowas eine ziemliche Sauerei; aber offensichtlich haben die RTL- und die Pro7Sat1-Gruppe es wirklich nötig, ihre Kunden zu drangsalieren:

Wie aus einem der SAT+KABEL am Freitag aus der Branche zugespielten Dokument mit technischen Spezifikationen für “HD+”-zertifizierte Receiver hervorgeht, greift der Satellitenbetreiber zu unsauberen Tricks, um Zuschauer langfristig an das ab dem zweiten Jahr kostenpflichtige Angebot zu binden. Nach dem Ablauf der ersten zwölf Monate erhebt die Tochter HD Plus GmbH bekanntlich eine “Technikpauschale” von 50 Euro im Jahr.
In dem Dokument heißt es “Wenn der Nutzer die Smartcard entfernt oder sie ungültig wird (z.B. weil sie abgelaufen ist), darf die Settop-Box die SD-Varianten der parallel in HD verbreiteten Sender nicht wiederherstellen. Stattdessen muss die Settop-Box weiter die HD-Kanäle in den vorprogrammierten und Favoriten-Listen behalten.”

[sup]*[/sup]

[…]

[sup]* [/sup]Übersetzung aus dem Englischen durch die SAT+KABEL-Redaktion. Der originale Wortlaut: “If the user removes the smartcard or if the smartcard becomes invalid (e.g. because it expired), the STB shall not restore the SD equivalents of the simulcasted HD channels. Instead of that, the STB shall keep the HD channels within the pre-programmed and favorite list.”

 
Früher war ein beliebter Graffiti-Spruch: »Wer das liest ist doof.« Heute kommt es mir vor, als wären HD+-Käufer noch viel doofer …

Wahre Worte

Aus einem Memo des (mittlerweile: Ex-) CEOs von Sun zur Übernahme durch Oracle:

[…] I’ve also led, and been a part of many, many acquisitions at Sun, both large and small. From those experiences, I’ve learned one very clear lesson–the single most important driver of a successful acquisition are the people involved–and how committed they are to the new owner’s mission.
And the most effective mechanism I’ve seen for driving that commitment begins with a simple, but emotionally difficult step.
Upon change in control, every employee needs to emotionally resign from Sun. Go home, light a candle, and let go of the expectations and assumptions that defined Sun as a workplace. Honor and remember them, but let them go.
For those that ultimately won’t become a part of Oracle, this will be the first step in a new adventure. […]

 
Da ist was wahres dran …

Marketing. Bei der GEZ?

Kommt nur mir das spanisch vor? Zitat aus einem Artikel bei heise online:

[…] versichert Adalbert von Cramm, Leiter der Abteilung Gebühreneinzug, Teilnehmerbetreuung und Marketing der GEZ.

 
Marketing? Bei einer Gebühreneinzugszentrale, einem Konstrukt, welches sich zentral gibt, seine Häscher Klinkenputzer aber aus »Beauftragten« der lokalen, öffentlich-rechtlichen, Rundfunkanstalten rekrutiert?

24. Weshalb besucht mich ein Rundfunkgebührenbeauftragter?
Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen.
Deswegen sind Rundfunkgebührenbeauftragte im Auftrag der Landesrundfunkanstalten in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu.
Die Beauftragten klären Sie über Ihre Gebührenpflicht auf, nehmen Ihre An- und Änderungsmeldungen entgegen, treffen Feststellungen (im Sinne des § 3 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) – z.B. zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und berechnen für bisher nicht angemeldete Geräte die Rundfunkgebühren nach.
Sie erkennen die Rundfunkgebührenbeauftragten immer daran, dass sie einen Dienstausweis der jeweiligen Landesrundfunkanstalt bei sich tragen. Als Rundfunkteilnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dem Beauftragten Auskunft zu erteilen. Rundfunkgebührenbeauftragte nehmen niemals Bargeld oder Schecks entgegen. Die Gebührenzahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder Bareinzahlung an die GEZ.

 
Schick; nicht nur, daß generell mal unterstellt wird, man sei »Rundfunkteilnehmer« und mit »dem Gesetz« als Legitimation gewedelt wird: rückwärtsgewand berechnen, das geht – aber tagesaktuell abmelden, das geht natürlich nicht:

3. Kann ich auch rückwirkend abmelden?
Nein. Eine Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem diese bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt eingeht. Im Zweifel muss nachgewiesen werden, dass die Abmeldung der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt zugegangen ist.

 
(Das fette »Nein« ist schon im Orginal so.) Ein Schelm, wer in der nicht einfachen Abmeldung Methode wittert …
Sicherlich: vieles, was an Spott, Haß und Häme in Richtung GEZ geht, ist dort deplatziert; die Regeln macht nicht die GEZ, sondern noch immer die – vom Volk gewählten – Politiker; jene brachten uns auch so perfide Ideen wie den Zwang zur Abgabe gewerblicher, steuerlicher Anzeigen per Internet und die Zwangsradiogebühr für internetfähige PCs … Dennoch: daß bei der GEZ jemand für »Marketing« bezahlt wird, erscheint mir hochgradig widersinnig. Die GEZ muß niemand lieben, sie hat auch – per Definition – keine neuen Einnahmefelder zu erschließen; und auch Imagekampagnen sind nichts weiter als rausgeworfene, zweckentfremdete Rundfunkgebühren aus meiner Sicht. Damit wird man abGEZockt; mag es auch alles rechtlich in Ordnung sein (IANAL): in meinen Augen ist das, wie auch der Relauch der Website mit lustigen Web-2.0-Elementen, Verschwendung von Rundfunkgebühren. Eine Gebühreneinzugszentrale hat Gebühren so effizient wie möglich einzuziehen – und dann ohne Abzug weiterzuleiten, das ergibt sich schon aus dem Namen der Institution; alles andere ist eine faktische Verschwendung von Rundfunkgebühren. So wie auch die »GEZ-Mitarbeiterblogs« meines Erachtens absolut eine Gebührenverschwendung darstellen; wenn sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen Mitarbeiterblogs leistet, dann schmälert die aufgewendete Arbeitszeit entweder die Gewinne des Unternehmens oder die Kunden zahlen diese Aufwände intransparent eben mit. Aber GEZ-Produkte kann man nicht wahlfrei erwerben; das GEZ-Produkt ist die Gebühr, zu deren Entrichtung man gesetzlich verdonnert wird. Da lt. GEZ-Webpräsenz die »Kosten des Gebühreneinzugs […] die Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten entsprechend ihren Anteilen« tragen, ist jeder nicht direkt für den Gebühreneinzug verrechenbarer Cent ein verschwendeter … Aber, wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter; ein Prozeßkostenrisiko tragen ja weder GEZ noch Rundfunkanstalten, denn ihre Finanzierung ist ja gesichert — wieder ein Schelm, …

Totale twitter-Kontrolle

@Blauesocke machte mich am Dienstag darauf aufmerksam, daß man sich sogar über den Status von DHL-Paketsendungen, so man die Nummer kennt, per twitter auf dem Laufenden halten lassen kann.
Als Geek finde ich das cool; in Zeiten der Vorratsdatenspeicherung allerdings auch etwas bedrohlich …

Drollig

Oh, DROID ist also ein Warenzeichen von Lucasfilm — ist das vielleicht der Grund, warum in Europa das Gerät in Meilenstein umbenannt wurde?
Unterschiede zwischen DROID und Milestone, von denen ich bislang weiß:

  • Andere USB-ID, Milestone: Bus 002 Device 010: ID 22b8:41db Motorola PCS
  • Andere Funktechnik (DROID: 3G EVDO Rev A, Milestone: WCDMA/900/2100, GSM 850/900/1800/1900, HSPA (für Unterschiede vgl. auch IMT-2000 auf Wikipedia)
  • Googles Maps-App mit echter Navigation fehlt (nachinstallierte Fassung läuft aber auch auf ungerootetem Milestone)
  • Die Facebook-App zur Integration der Facebook-Kontakte in die Kontakte-Anwendung fehlt ebenfalls; auch hier: Nachinstallation der »extrahierten« Droid-App rüstet jene Funktion nach
  • Milestone unterstützt Multitouch, »Pinch-Zoom« funktioniert allerdings z. B. nicht in den Maps-Applikationen, wohl aber im Browser und der Mediengalerie — ziemlich dämlich, solange das nicht zumindest in allen Systemanwendungen unterstützt wird, finde ich :(
  • Ich höre/lese immer von Spracheingabe, z. B. zur Google-Suche? Mein Milestone kann schein’s nur TTS …

Anbei dann noch das YouTube-Video zum Screenshot:
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