Was ist aus der Bannmeile geworden?

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Es mag mir bei den letzten Wahlen in GT nicht aufgefallen sein, aber in meiner niedersächsischen Heimat gab’s um’s Wahllokal einen Bereich, in dem keine Wahlwerbung abgebracht wurde …

Kamera: Nokia N95 (Brennweite 5.6mm, f/2.8)

Statt Wahlpflicht: Bußgelder für Lügner und Unsinnsverbreiter

Ich gebe zu, ich bin geneigt, zum ersten Mal in meinem Wählerleben, von meinem Recht auf Nichtausübung meines Wahlrechtes Gebrauch zu machen. Na, noch sind knapp sechs Stunden Zeit, mal sehen — vielleicht überkommt mich ja noch ein Pro-Argument, an der Kommunalwahl teilzunehmen. Die Plakate, so es denn welche gab, zeigen mehr oder minder gut zurechtgeschoppte Konterfeis mit wenig konkreten Aussagen — und das das Votum des Wahlvolks Politikern auch auf lokaler Ebene am Arsch vorbeigeht, zeigte sich in Gütersloh erst kürzlich deutlich:

29. Juni 2003
Beim Bürgerentscheid zur Frage “soll die Stadt Gütersloh trotz Finanzkrise ein neues Theater bauen” stimmen 18462 Bürger mit “Nein”, 5880 mit “Ja”. Das Quorum von 20 Prozent der Wahlberechtigten ist erreicht, der Bürgerentscheid erfolgreich im Sinne der Antragsteller. Die Wahlbeteiligung liegt bei knapp 33 Prozent.
Ende 2005 / Anfang 2006
Mit einer externen Machbarkeitsstudie lässt die Stadt Gütersloh verschiedene Alternativen für einen Theaterbau prüfen, darunter auch den Umbau des “alten Hauses”. Es erweist sich, dass dieser nur wenig kostengünstiger wäre als ein Neubau, die Voraussetzung für Technik und Bühnengestaltung etc. wesentlich komplizierter. Die Großsponsoren Miele und Bertelsmann erklären, dass ihre Sponsorenmittel von 5 Mio. Euro nur für einen Neubau zur Verfügung stehen.
Juni 2006
Der Rat entscheidet sich erneut für einen Neubau, Ausführung durch Prof. Friedrich.
Dezember 2007
Das alte Theater und die Parkpalette werden abgerissen.
20. Mai 2008
Die Baugenehmigung für das neue Theater wird erteilt.

 
Ich habe nicht verstanden, warum mein eindeutiges »Nein« – so wie das der Mehrheit der Abstimmenden – in ein »Ja« umgemünzt werden konnte. Wahrscheinlich sollte man wirklich jedem Wähler raten, den Regierenden und ihren Mitläufern per Kreuzchen mal die Braune Karte zu zeigen. Noch bin ich nicht soweit, aber Dampfplauderer wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen sind auf dem besten Wege, mich ein Ende mit Schrecken herbeisehnen zu lassen.

„Demokratie ohne Demokraten funktioniert nicht“. Mit diesem Argument begründete der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen seinen Vorstoß für eine Wahlpflicht in Deutschland. […]
Für Thießen ist der Fall klar: „Wir Politiker müssen im Parlament abstimmen – das kann man auch von den Wählern verlangen“, kontert der studierte Theologe und verweist dabei auf Belgien, das seinen Bürgern den Gang an die Wahlurne vorschreibt. Bei Nichterfüllung werden 50 Euro Geldstrafe fällig. Eine ähnliche Sanktionierung schwebt Thießen auch für Deutschland vor. […]

 
Was Thießen entweder nicht weiß – seine Aussagen wären dann grob fahrlässig unrichtig – oder bewußt verschweigt – seine Aussagen wären dann vorsätzlich unrichtig –: weder in Griechenland noch in Belgien werden diese Bußgelder/Strafen derzeit verhängt, nicht in Griechenland:

Seit 1932 besteht eine strafrechtlich sanktionierbare Wahlpflicht für alle Wahlberechtigten. Dennoch liegt die liegt die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei etwa 80 Prozent. Wer sich nicht an den Wahlen beteiligt, muss mit bis zu 18 Monaten Haft rechnen. In der Praxis wird diese Regelung jedoch nicht mehr angewandt. Von der Wahlpflicht entbinden lediglich hohes Alter (über 70 Jahre), medizinisch attestierte Krankheiten oder eine Entfernung von mehr als 200 Kilometern zum eigenen – meist dörflichen – Wahlkreis.

 
Auch in Belgien verzichtet man derzeit auf eine Ahndung der Nichtwahl:

In Belgien wurde sie [die Wahlpflicht] 1893 in die Verfassung aufgenommen, um die Wahl allen Bürgern und allen sozialen Schichten zugänglich zu machen. Ein Arbeitgeber kann demnach am Wahltag von seinen Mitarbeitern keine Anwesenheit verlangen.
Aber jede Münze hat bekanntlich zwei Seiten und eine Pflicht zieht immer auch eine Strafe nach sich. In der belgischen Verfassung steht auf eine Verweigerung der Wahlpflicht eine Strafe von 25 – 50€. Bei wiederholter Straftat kann sich die Summe sogar bis 125€ erhöhen. Wenn der Wahlberechtigte in den darauf folgenden 15 Jahren vier Mal seine Stimme verweigert, Enthaltungen und leere Stimmzettel sind durchaus erlaubt, kann er für zehn Jahre von den Wahllisten gestrichen werden.
[…] Bisher wurde der Strafvollzug in den meisten Fällen nicht durchgeführt, da die Gerichte überfüllt sind. Dies könnte sich jedoch, so der belgische Justizminister Stefan de Clerck (CD&V), bald ändern. Entweder man stellt die Wahlpflicht in Frage oder es wird ein effektives, elektronisches System der Wahlkontrolle eingeführt.

 
Ein probates und zielführendes Mittel gegen nachlassende Wahlbeteiligung – die auch ich durchaus als Problem erkenne, und zwar nicht nur als Legitimationsproblem – wären handfeste Gesetze gegen die ausufernden Versuche der Volksverdummung von politischer Seite. Für obige Falschaussage könnte Bundestagsabgeordneter Jörn Thießen meinethalben 8 Stunden in einer sozialen Einrichtung, zum Beispiel einem Altersheim, ableisten, vielleicht recherchiert er dann zukünftig genauer, bevor er seinen Mund arbeiten läßt. Für zukünftige Helden, die wie Ex-Bundeskanzler Kohl, der bis heute straffrei sein »Wort« über das einschlägige Gesetz – zu dessen Einhaltung er mit dem Amtseid auch sein »Wort« gegeben hat, was eigentlich klarstellt, was Kohls »Wort« wert ist – stellt, fände ich Beugehaft angemessen. Zensursulas Tun zu bewerten maße ich mir hier nicht an; deren fortgesetzten Realitätsumdeutungen sind ja wenigstens schon Thema bei ZAPP & Co. Die Idee der Immunität von Abgeordneten an sich ist ja richtig; wer es aber so ausnutzt wie die aktuelle Generation und ungestraft und – insbesondere – ungeniert Halb- und Unwahrheiten verbreitet, der hat zuzulassen und zu verantworten, das diese Immunität an der Stelle eingeschränkt wird.
Leider wird derlei in diesem Staat nie geschehen, denn die, die es beschließen müßten sind die, sie es träfe. Dumm gelaufen. Bleibt nur die »Abstimmung mit den Füßen«, hier also die konsequente Kreuzchenverweigerung …

HD-Test

Auch wenn’s das blogdoch-Layout komplett zerreißt, ich wollte doch mal sehen, wie denn das mit dem Einbinden von HD-Content in HD-Auflösung (wenigstens 1280×720) funktioniert — und was eignet sich dazu besser als der ifranznation-Beitrag »Floating-Cast mit Jeffrey Hayzlett und ifranz«?

Floating-Cast mit Jeffrey Hayzlett und ifranz from ifranz on Vimeo.

Also, mein »T3400 @ 2.16GHz«-getriebener Schlepptopp (GeForce 9400M-Grafik, nVidia-Treiber 180.44) macht, unter Ubuntu 9.09, hier massiv schlapp beim Versuch, dieses Video im Feuerfuchs darzustellen. Wie sind Eure Erfahrungen? (Und kann man das bei Vimeo vielleicht direkt in höheren Auflösungen gucken, ohne es woanders embedden zu müssen?)

Photoshopping

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Sieht Live und in Farbe jedenfalls ziemlich geshopped aus. Aber ich kann mich irren; neu im Wahlkrampf 09 wäre es aber auch nicht …

Kamera: HTC HTC Magic

Mehr Hardwareschrott

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Mein guter alter PocketLoox, Opfer der Tragbarkeit. Ist schon toll in D, läßt man so ein Gerät im Auto wird’s geklaut und nicht ersetzt, nimmt man’s mit, geht’s kaputt und man hat den Schaden … *seufz*

Kamera: HTC HTC Magic

Spiderman's waiting to become dinner tonight

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Ein ungebetener Hausgast, der nun seine letzte Nacht verbringen wird; morgen geht’s entweder ins Terrarium als Leckerli für’s Chamäleon oder aber in den großen Keramikbehälter mit Frischwasserspülung … Brrrr, habt Ihr die Haare an den Beinen gesehen? Und ja, das im Hintergrund ist ein 50-Cent-Stück …

Kamera: HTC HTC Magic

Sync we can!

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796 Kontakte waren Google zu viel, regelmäßiger Abbruch zwischen Kontakt 240 und 260; ob nun einer der – veralteten – Einträge, die ich nun gelöscht habe, matschig war oder es doch an der Anzahl lag, keine Ahnung; next adventure: import to Android …

Kamera: HTC HTC Magic