Web 2.0 und das Recht am eigenen Bild

Am Hype-Beispiel StudiVerzeichnis wurde hier und anderswo über die Sinnhaftigkeit der Veröffentlichung von Bildern privater Saufgelage und thematisch ähnlicher Inhalte geschrieben. (Fazit: Kann man tun, muß man aber nicht.)
Doch was ist mit dem, IIRC älteren, mir ja durchaus nicht soo sympathischen, Community-Versuch namens Stayfriends? Jüngst erreichten mich Mails über dort eingestellte Klassenfotos, ja sogar der Hinweis, daß einer der Einsteller unter anderem mich dort identifiziert und markiert hätte. Während ich nun nicht päpstlicher als der Papst sein will — wie ist das eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild bei Kassenfotos? (Vom Copyright des Fotographen ganz zu schweigen; wobei, entsinne ich mich der horrenden Fotokosten, sollte das fast schon vergoldet worden sein …) Klar, im Klassen-/Stufenverband mag man sich haben ablichten lassen — aber umfaßt dies auch implizit die Erlaubnis zur Veröffentlichung in »Communities« – mit denen die Betreiber, auch durch Geiselnahme der Nachrichten der Teilnehmer, Geld machen wollen – wie Stayfriends? Müßte nicht der Anbieter von sich aus die Verbreitung solcher Daten unterbinden, da – meines Erachtens zumindest offensichtlich – im Regelfall nicht zur Veröffentlichung freigegeben?

schuelerVZ: Guerilla-Marketing ja, aber …

In einer Antwort auf einen Eintrag im Blog des Handelsblatts, in dem es um die »Enthüllungen« Don Alphonsos zu angeblichen Marketingaktionen von schülerVZ gingt, wird eine Mail vom »SchulerVZ-Sprecher Julian Artopé« zitiert, der die Inhalte des »Alphonso‐Papiers« als keine s*VZ-Planung darstellt:

Was Rainer Meyer auf der blogbar behauptet entspricht, wie desöfteren in der Vergangenheit, nicht auch nur ansatzweise der Wahrheit.
Das sog. “interne Papier” kommt von einem Freund eines externen Graphikers. […] Da er Lust hatte auch konzeptionell tätig zu sein hat er uns und Freunden von sich ungefragt diesen Entwurf weitergeleitet.
Dass der für uns vollkommen inakzeptabel ist und auch intern nicht diskutiert wurde, sollte schon allein daran ersichtlich sein, dass es bei studiVZ/schülerVZ nie Anglizismen wie “mehr power. mehr schülerVZ.” gab oder geben wird.

[sup]*1[/sup]

Desweiteren betreiben wir zwar Guerilla-Marketing, allerdings sind die dort dargestellten Punkte doch arg flach. Wir haben bei schülerVZ wirklich einen klaren Bildungs- und Gestaltungsanspruch, der schon allein durch unser Team (unter anderem besetzt durch ehemalige Landesschülervertreter mit Erfahrung und Verantwortung für Schülerbelange) durchgesetzt wird.

[sup]*2[/sup]

Insofern wäre es schön, wenn nicht alles aus Kleinbloggersdorf für bare Münze genommen würde. Eine kurze Nachfrage an presse@studiVZ.net ist ja schnell geschrieben…

 
Dazu zwei Anmerkungen:
[sup]*1[/sup] Anglizismen sind nicht vollkommen verpöhnt, den »Campus Captain« hat man, nach Aussage von einem der Gründer, in voller Kenntnis der sprachlichen Herkunft eingeführt.
[sup]*2[/sup] Wie paßt das zu den aufgezeigten Gesetzesverstößen? Ein »Bildungs- und Gestaltungsanspruch«, unterfüttert durch »ehemalige Landesschülervertreter mit Erfahrung und Verantwortung für Schülerbelange« schützt offensichtlich nicht vor der Zurschaustellung des Bekenntnisses »Eure Gesetze machen unserer dicken Portokasse keine Angst«. Klar, mit Speck fängt man Mäuse — und so macht man dem Nachwuchs auch schnell klar, wie wichtig es ist, daß sich alle an gemeinsame Normen halten …

Kleine Korrektur …

In seinem Artikel schreibt Nils Jacobsen (Chefredakteur von Yeald.de und Freier Wirtschaftsjournalist in Hamburg):

Während das Kultvideo noch als Geschmackssache abgetan werden konnte, waren Darianis nächste Schlagzeilen nicht weniger als ein veritabler PR-GAU. Mitte November wurde bekannt, dass der StudiVZ-Gründer im Juli eine ungeheuerliche Party-Einladung im Stil der Nazipublikation “Völkischer Beobachter” verschickte, die auf die URLs voelkischer-beobachter.de und voelkischerbeobachter.de verlinkt war. (Die URLs sind inzwischen verkauft worden.)

 
Mit dem Nachsatz irrt der Autor, wie man für die eine als auch die andere Domain selbst nachprüfen kann.
Den maßgeblichen Daten des whois-Dienstes zufolge ist Ehssan Dariani weiterhin der Halter der Domains voelk‐ ischer-beobachter.de und voelkischerbeob‐ achter.de.
Man darf gespannt sein, ob die nächste Einladung zur Geburtstagsfeier wieder ein Projekt Darianis featured — oder ob er sich doch wird durchringen können, diese Domains einfach mal zu kündigen …

s*VZ

Viel wurde hier und anderswo (Technorati und Gooooogle haben auch noch ein paar Fundstellen) im vergangenen Jahr zu und über die ehemalige Berliner Gruschel‐WG geblogt und geschrieben; mit der Übernahme durch den Holtzbrinck‐Verlag wurde es, vom Entrüstungs‐Blogsturm im Wasserglas bzgl. der neuen AGB mal abgesehen, eher ruhig.
Die drei Frührentner – von welt.de liebevoll als »ein Jungmanger, ein Verrückter und ein Technikfreak: die StudiVZ-Gründer Michael Brehm, Ehssan Dariani und Dennis Bemmann« betitelt –, treten nur noch selten in Erscheinung.
Nun denn, sie können ja auch eigentlich nichts rei dafür, jetzt Millionäre zu sein (ob sich Dariani nun einen Bentley gekauft hat oder nicht, ist da eher nebensächlich) – orginell war die Idee nicht (die hatte, samt Layout, Facebook vorher, und auf finanziellen Gewinn was die Unternehmung nicht getrimmt. Ob und wie Holtzbrinck, der neue Eigentümer, aus studiVZ, sei es die Limited oder das Portal, Geld rausholt, kann den Gründern (Dariani ist/wurde mittlerweile aus dem operativen Bereich ausgestiegen) mittlerweile eigentlich egal sein:

Vor einem Jahr tüftelten die Gründer noch zu dritt Tag und Nacht in Darianis WG-Zimmer in Berlin-Mitte. Heute sind sie Millionäre und beschäftigen 100 Programmierer, Kundenbetreuer und Marketingexperten. Im Januar kaufte der Holtzbrinck-Verlag die Netzgemeinde für eine Rekordsumme von 85 Millionen Euro, obwohl StudiVZ bislang keinen Cent Gewinn macht. 50 Millionen zahlte der Verlag sofort, der Rest ist erfolgsabhängig.

 
Mittlerweile findes sich Werbung, s. o., auf dem Portal — ob’s das rausreißt?
BigBusiness 2.0 also? Wer weiß; technisch bietet das Portal eigentlich nichts, was es nicht schon seit jahr und Tag gibt – treffen sich bei ilove und dgl. Singles, um Bilder und Texte auszutauschen, tun dies bei StudiVZ halt Studenten. Und diese tun »es« augenscheinlich oft und gerne, anders läßt sich der kometenhafte Aufstieg nicht erklären. Zwar sind nach wie vor alle Zahlen handverlesen, stammen also nicht aus unabhängiger, vergleichbarer Quelle wie z. B. der IVW, aber für irgendwas wird Holtzbrinck das Geld ja in die Hand genommen haben – nur für Excel‐Wunsch‐Tabellen, hoffe ich doch, fließen keine solchen Summen.

studiVZ 2.0: schülerVZ

Lt. Logo zumindest ist studiVZ noch immer »BETA2.0« — dennoch schraubt das Startup seit geraumer Zeit am nächsten Portal, schülerVZ.
Und genau dort bringt sich das Unternehmen mit rechtlich fraglichen Aktionen, »Guerilla‐Marketing« scheint man das zu nennen, ins Gespräch. Das jüngste Sahnehäubchen – aus Sicht der s*VZ-Skeptiker – publizierte dann heute Don Alphonso: »Das “Geheim”papier von StudiVZ«. Lt. diesem stehen noch weitere Marketingaktionen ins Haus — hoffentlich diesmal phantasievoller und rechtkonformer als die dummdreiste Aktion von Anfang dieser Woche …

Neues vom SchnüffelVZ

Nicht nur Studivzs neue AGBs werfen Fragen, auch der Zulässigkeit, auf, auch die Datenschutzerklärung wird im Law Blog als schwerlich mit geltendem Recht in Einklang zu bringen angesehen:

Schnüffelt StudiVZ also zum Beispiel wegen einer vermeintlichen Doppelanmeldung in den Mails oder geht man der Frage nach, ob der Nutzer überhaupt mal an einer Uni eingeschrieben war, verstieße das gegen das Fernmeldegeheimnis. Gleiches gilt für die weitaus meisten Punkte in den AGB, denn diese haben überhaupt keinen direkten Bezug zum “Nachrichtendienst”.
Sollte StudiVZ tatsächlich von der Datenschutz-Erklärung Gebrauch machen und im dort dargelegten Sinne schnüffeln, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

 
Nun bin ich kein Rechtsgelehrter (IANAL), aber fast glaube ich, juristische Termini besser zu verstehen als zumindest die Unternehmenssprecher lt. heise online:

[Update: Der StudiVZ-Sprecher entgegnet: „Die Klauseln sind im Übrigen nicht überraschend, weil ausdrücklich in Fettdruck und gesondert auf sie hingewiesen wird und weil das Wort Vertragsstrafenregelung selbst auch gleich am Anfang der gesonderten Klausel hierzu durch Fettdruck deutlich hervorgehoben wird.“]

 
»Überraschend« dürften Nutzer wie Juristen es eher finden, daß man bei der Nutzung eines kostenlosen Dienstes nun mit empfindlichen Vertragsstrafen von z. T. über 6000,– bedroht wird …
Aber auch dazu hat Udo Vetter in seinem Law Blog dankeswerterweise aus berufenenm Mund schon was geschrieben:

Nun gut, vielleicht ist gerade kein Geld da für juristische Beratung. Oder der Hausanwalt spielt gerade Golf. Dann sollte man wenigstens erwarten, dass die eigenen Behauptungen darauf überprüft werden, ob sie stimmen. Mir haben jetzt schon einige StudiVZ-Nutzer die Mail mit den neuen AGB weitergeleitet. Mit dem übereinstimmenden Befund:
Dort ist gar nichts fett gedruckt.

 
Dies gilt spannenderweise auch für die Versionen im Web (gestrige Screenshots diesbezüglich liegen vor) — insofern stellt sich die Frage, auf welche Veröffentlichung der (neuen) AGBs jener unbenannte »StudiVZ-Sprecher« wohl Bezug nahm.
Schon merkwürdig.

Teurer Studenten-Spaß

Golem.de berichtet über neue AGBs bei Studivz, der der gruscheligen Studenten‐Community:

Die Betreiber der Studenten-Community studiVZ haben den Nutzern neue allgemeine Geschäftsbedingungen geschickt. Daraus geht hervor, dass künftig bei fast jedem Fehlverhalten Vertragsstrafen fällig werden, in manchen Fällen ist auch ein Schweigegelübde abzulegen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

 

Mit viel gruscheln ist nun Schluß

Tatsächlich finden sich »Neue AGB (für Mitglieder, die sich ab dem 14.03.2007 – 18:00 Uhr bei uns angemeldet haben)« auf der AGB-Seite von Studivz.
In den vormals gültigen AGBs heißt es zu Änderungen dieser:

Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer dann per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Wenn der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E- Mail nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

 
Anders als in den Neuen (Punkt 1.5) wird hier aber nicht eine Kündigung des Vetrages (i. e. des Studivz-Profils des Nutzers) in Aussicht gestellt – es wird sicherlich spanned sein zu erfahren, ob bei Widersprüchen wirklich terminiert wird, was die Nutzerzahlen und damit die Attraktivität, die nicht erst seit dem Hack eh’ schon gesunken zu sein scheint, weiter senken würde.
Interessant ist die Anhebung des Mindestalters von 16 auf 18 und die Vereinbarung von Vertragsstrafen (der neue Text wurde teilweise sinngemäß gekürzt):

Alt Neu
§ 2 Vertragsabschluss und Laufzeit
(1) Der Nutzer versichert gegenüber dem Betreiber, das 16. Lebensjahr vollendet zu haben.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen und den Account des Nutzers gegebenenfalls ohne Nennung von Gründen zu löschen.
(3) Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei studivz angemeldet hat.
2. Anmeldung und Abmeldung
2.1 Voraussetzung einer Anmeldung als Nutzer bei studiVZ ist die Eigenschaft als Student / Studentin bzw. als ehemalige/r Studierende/r (Alumni) sowie die Vollendung des achtzehnten (18.) Lebensjahres. Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien, insbesondere das Alter des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen.
2.2 Der Nutzer darf sich nur einmal als Mitglied anmelden und versichert mit seiner Anmeldung, daß er bislang noch nicht Mitglied von studiVZ ist.
2.3 Der Nutzer versichert, [daß alle persönlichen Angaben inkl. Fotos stimmen.]
2.4 studiVZ bietet die Dienste seiner Plattform ausschließlich für private Zwecke an. [Gewerbl. Nutzung ist untersagt.]
2.5 Bei Verstoß des Nutzers gegen eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 gilt Ziffer 8.
2.6 Der Nutzer kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen [per Klick oder Mail kündigen.] Das Nutzungsverhältnis endet damit.

Insbesondere der Punkt 2.5 hat es in sich, denn »Ziffer 8« der neuen AGB, »Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB«, vereinbart eine Vertragsstrafe:

8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

 
In »7. Verantwortlichkeit des Nutzers« wird u. a.:

  • untersagt, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das geistige Eigentumsrechte Dritter zu verletzten;
  • verboten, den Austausch von Passwörtern, Codes und Seriennummern jeglicher Art über die Plattform zu betreiben;
  • explizit untersagt, »jede Form von sog. „Massengruscheln“« zu betreiben;
  • vorgeschrieben, daß »Namen, Fotos, Telefon- und Faxnummern, Adreßdaten, E-Mail-Adressen und/oder URLs (Internetadressen)« vertraulich zu behandeln seien.

Abschließend gibt es noch einen langen Abschnitt zu explizit unzulässigem Content, wo neben »Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB« auch Belästigung oder Bedrohung anderer genannt wird.

(Un-)kalkulierbares Risiko

Neben dieser in ihrer Höhe unspezifizierten (»vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende«) Vertragsstrafe wird noch eine weitere Vertragsstrafe in »9. Elektronische Angriffe durch Hacker, Crawler etc.« spezifiziert:

9.3 Vertragsstrafenregelung: Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 9.1 und 9.2), eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 6.000,00 (in Worten: sechstausend Euro) auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen.

 
Daneben wird die Abgabe einer »nach juristischen Standards üblichen vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung« vereinbart, in der es unter anderem heißen soll:

[Der Nutzer verflichtet sich,] absolutes Stillschweigen über sämtliche etwa gewonnenen Daten, über die Unterlassungsverpflichtung und über die eidesstattliche Versicherung sowie sämtliche dem Angreifer sonst bekannt gewordenen internen Angelegenheiten von studiVZ zu wahren – insbesondere auf Internetforen, in blogs oder gegenüber der Presse – es sei denn, die Offenlegung einzelner Informationen ist aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten zwingend erforderlich.

 
Mit anderen Worten: Die Party ist zu Ende, liebe Blogger, geht nach Hause; es gibt nichts mehr zu sehen. Und falls doch, dann habt Ihr hoffentlich gute Anwälte und ein fettes Konto …
Und auch die, die keine Blogger mit (Fake-)Account sind, sollten, sofern sie den neuen AGB nicht widersprochen haben oder widersprechen werden (ob es zulässig ist, in vorlesungsfreier Zeit AGBs für ein Portal zu ändern, welches nur Studenten und ehemalige Studenten nutzen dürfen sollen, entzieht sich meiner Kenntnis – daß man sich Mühe gäbe, möglichst viele Studenten auch erreichen zu können, den Eindruck erweckt das Timing nicht), sich von nun an jede Aktion mit dem »Studiverzeichnis« gut überlegen — die Liste der mit Vertragsstrafe bewehrten Unzulässigkeiten ist nicht grade kurz und die Höhe der Vertragsstrafe teilweise vollkommen unbekannt.
Ob sich dieses Risiko noch für den gemeinen Studenten zum Austausch mit Freunden über eine Webplattform statt per Mail lohnt? Nach Punkt 9.2 (»Als elektronische Angriffe gelten insbesondere, ohne daß diese Aufzählung abschließend wäre«) gelten ja immerhin schon »Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsbarrieren von studiVZ zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen« und »Verwendung von Links, Programmen oder sonstigen Verfahren, die die Plattform / die Datenbank / das Netzwerk von studiVZ oder einzelne Nutzer schädigen können oder sollen« als Begründung für die Vertragsstrafe von mind. 6000,– EUR. Allerdings muß man »schuldhaft« Zuwiderhandeln, sodaß das Klicken auf Links in der Weboberfläche wohl generell sicher ist; aber schon die Änderung der URL, z. B. bei der Suche, könnte als »Verwendung von Links […] die […] schädigen können […]« aufgefaßt werden, ganz zu schweigen von externen Links auf Studivz-URLs; wer weiß schon, was dann passiert?
Sicherheit durch Abschreckung und Geheimhaltung ist also das neue Konzept?

Nachtrag

Besondere Berücksichtigung sollte man vielleicht noch der »Beschreibung des Angebots von studiVZ« im Punkt 3 angedeihen lassen (Hervorhebung durch mich):

3.5 Der Betreiber behält sich vor, im Datenbanksystem von studiVZ Programme zu verwenden, welche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Nutzer ermöglichen. Diese Programme dienen ausschließlich der Erhöhung der Sicherheit der Kommunikation im Netzwerk von studiVZ. Eine Verwendung der durch diese Programme gewonnenen Daten zu anderen, insbesondere gewerblichen, Zwecken findet nicht statt.

 
Behaviour Monitoring? Erstellung von Kommunikationsprofilen — aber nur zur Absicherung der Plattform. Naja, wenn’s dann mal zufriedenstellend funktioniert, kann man ja neue AGBs machen, die die letzten beiden Sätze streichen und einen – noch fiktiven! – Punkt 4.3 einfügen: »4.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, zur Finanzierung der Plattform automatisch erstellte Nutzungsprofile anonymisiert Dritten zugänglich zu machen.« Auch denkbar: »4.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, zur Finanzierung der Plattform gezielte Werbung aufgrund der automatisch erstellten Nutzungsprofile dem Benutzer zu präsentieren.« Mal sehen, wie das weitergeht — die Finanzierungsfrage ist ja nach wie vor akut.

Studivz: Ehssan Dariani zieht sich aus dem operativen Geschäft zurück

Wie Studivz meldet, zieht sich der unter anderem mit seiner völkischen Geburtstagseinladung ins Gerede gekommene Mitgründer der Studivz Ltd., Ehssan Dariani, »aus dem operativen Geschäft zurück«:

Ehssan Dariani, Gründer und Geschäftsführer des Studenten-Netzwerks studiVZ, zieht sich aus dem operativen Geschäft zurück und wechselt in den Aufsichtsrat. […]
Dariani wird sein Know-How und seine Erfahrung im Aufbau von Unternehmen und Start-Ups nun als Berater, Mentor und Business-Angel zur Verfügung stellen.
Seine Aufgaben in der Geschäftsführung werden von den Mitgründern und Kollegen Dennis Bemmann und Michael Brehm mit übernommen.

 
Nun denn, wie auch heise online ausführt, fehlt es einer britisches Limited dazu nur an einem: dem nicht vorgesehenen Gremium eines Aufsichtsrates. Dem Problem soll wohl eine Änderung der Gesellschaftsform demnächst abhelfen; man darf noch einmal gespannt sein.
Wie auch immer es dazu nun gekommen sein mag, letztlich ist es wohl begrüßenswert, daß ein Weg für einen Neuanfang sowohl von Ehssan Dariani als auch für das Unternehmen Studivz gefunden wurde. Letztlich bedurfte es dazu schon einen deutlicheren Schrittes als nur der Abschaltung des umstrittenen Ehssan- Firmen-Blogs.

Hat sie nun, oder hat sie nicht …

Es gibt da so ein Blog, von einer »mariemerle« verfaßt. Nicht viel Content bislang, 5 Posts zw. 01.02.07 und 06.03.07. Trotzdem spannend:

als ich mich dieser tage in studivz immatrikuliert hatte, wollte ich einmal wissen wovon denn alle erzähen, um dann festzustellen, dass es eigentlich nur um eins geht…..ficken!- […] – wenn über 80% der männer auch wirklich studenten sind, dann fresse ich ein besen und schlafe sofort mit einem von diesen typen. und dies obwohl ich zwei kinder habe und ganz glücklich mit dem mann und vater des kindes bin.
dies kann es doch nicht gewesen sein, oder ist es wirklich die schöne neu internetwelt?
hierzu mache ich mich auf die suche…begleitet mich doch.
mariemerle – 1. Feb, 15:24

 
Hmm, zwei Kinder aber »vater des kindes«? Anyway, bestimmt ein Typo. Schon am nächsten Tag ist SchlußVZ mit lustigVZ:

Jetzt habe ich die Schnauze voll, ich glaube dem Laden nicht mehr und die Postings bei einigen Mitgliedern […] sind mir denn zu klar. Ich habe/werde mich undercover anmelden, und hier über diese Erfahrungen so nebenher berichten -da habe ich nun echt Lust zu.
mariemerle – 2. Feb, 13:25

 
Ha! Noch ‘n Fakeaccount. Aber das stört ja nicht die Statistik. Hauptsache, er scheint aktiv, das bringt dann die Bewertungskohle für die Betreiber ;)
Und sie macht Ernst:

So, nun habe ich mich angemeldet – mit einem Bild einer wirklich sehr hübschen Freundin aus jüngeren Tagen. Sie ist echt ein Knaller […] – dazu ein wenig Universität, und los kann es gehen!
Nach genau zwei Stunden war der erste “Student” drauf – nach einer guten alten Sendung nennen wir sie studs! […]
Er sah zmindest ganz niedlich aus auf dem Photo!
mariemerle – 5. Feb, 17:25

 
Und dann? Dann kommt die große Bloglücke. Der nächste Eintrag drei Tage später: Philosophisches über Berlin im Winter. Naja. Nicht mein Fall. Und danach: Schweigen. Nix, nada, kein Eintrag mehr. Bis heute gestern:

jetzt gehe ich mal in das StudiVZ rein und was passiert – jetzt habe ich ein ausgewachsene Affäre gehbt. Mein Gott was ein Spass mit dem Jungchen… fein gemacht hat er es.
Zum Glück weiß erst jetzt jeder davon – und ich war wirklich nicht in der Lage hier etwas anderes reinzuschrieben, da immer nett am verabreden. Nur Student war der Gute nicht! Poppen hin oder her – ab und an braucht man dies..oder? […]
mariemerle – 6. Mrz, 17:36

 
Ja, wie jetzt? Sind nun doch »über 80% der männer auch wirklich studenten« und sie hat wegen der Ehre beigeschlafen? Oder geriet »mariemerle« an einen PUA – einen »PickUP-Artist« vulgo geschulten Verführer – und ist nun eine weiterer »Lay« vulgo Kerbe an dessen Bettpfosten? War überhaupt etwas physisches?
Man wees et net. Aber irgendwie doch spannend die Frage, hat sie nun wirklich, oder hat sie nicht mal virtuell?