Lustige Heimkehr gestern; mein o2 Joggler, ein 2009 auf der Insel auf den Markt gebrachtes, Atom-powerd »Standtablet« mit Linux als OS und Flash als Applikationsplattform, zeigte mir eine gänzlich andere Oberfläche als vorher, und insbesondere war kein Schreensaver aktiv — es brannte sich also ein Standbild für, worst case, 4 Tage ins LCD ein.
Freitag morgen, als ich die Zweitwohnung in Berlin verließ, lief noch die alte Software von o2 (nur die o2 Kalender-Anwendung hatte o2 schon vorher durch eine für Googles Kalenderdienst ausgetauscht; war mir relativ egal, da der Kalenderdienst von o2 eh’ auf den britischen Markt zugeschnitten war); bei der Rückkehr am Dienstagabend lief OpenPeaks Software.
Gut, daß o2 Ihr Produkt loswerden wollte, hatte man im Vorfeld per SMS — ja, die Joggler hatten auch ohne SIM eine »IMEI« und eine SMS-Nummer im britischen o2-Netz — den Nutzern mitgeteilt. Und dementsprechend habe mich meine Joggler natürlich über den fraglichen Zeitraum abgeschaltet. Während im deutschen gilt »die Zeitfestsetzung garantiert keine Spannungsfreiheit« (Standardspruch bei Zeitungsanzeigen von Energieversorgern, die eine Stromabschaltung wegen Wartungsarbeiten ankündigen), gilt im britischen offenbar »die genannten Zeiten sind nur ein Beispie, wir tun, was wir wollen, wann wir es wollenl«; wie anders soll man ferngesteuerte Neuinstallationen über eine Woche nach dem kommunizierten Termin einordnen?
An sich ist die neue Version durchaus nett; was mich aber auf die Palme bringt sind primär zwei »Details«:
- o2 hat außerhab der kommunizierten Zeiten von mir nicht autorisierte Änderungen an meiner Hardware durchgeführt.
- Die Änderungen gingen weit über das hinaus, was o2 angekündigt hatte (o2-Anwendungen werden entfernt umd neue hinzugefügt); kein Wort von der tatsächlich durchgeführten Neuinstallation, die lokal installierte Anwendungen (hier: SqueezePlayer) entfernt.
Grade der letzte Punkt geht mir ziemlich gegen den Strich, denn jener Joggler diente ganz primär als meine kleine Squeezebox, mein (Internet-) Radio bzw. mein (vom Server in Güterloh gestreamt) mp3-Player — im Großen und Ganzen ist jener Joggler jetzt eine ziemlich teure LCD-Uhr.
Aus meiner Sicht als billig und gerecht denkender Anwender, hat o2 (UK) sich durch diese Aktion — mit der Ausschaltung über den angekündigten Eingriffszeitraum wurde die Zustimmung dazu deutlich und wirkungsvoll verweigert — der Datenveränderung, -unterdrückung bzw. -löschung gem. §303a StGB schuldig gemacht:
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
»Was tun?«, sprach Zeus. Anders als bei Sonys Playstation, wo man immerhin noch die theoretische Wahl hat(te), der funktionalen Kastration durch Sony neue Firmware oder der Reduktion der mehrere hundert Euro teuren Konsole auf einen ziemlich unhandlichen und stromfressenden DVD-Player zuzustimmen (ohne neue Firmware kein PSN-Zugriff mehr, mithin keine Onlinespiele mehr; mit neuer Firmware wurden einst beworbene Funktionen nun willkürlich unterdrückt), lies o2 einem nicht einmal die solche. Und griff munter nach Gutsherrenart auf mein System zu, als sie ihm habhaft wurden. #FAIL
Gretchenfrage ist also: »War o2 für diese Datenveränderung legitimiert?« Aus meiner Sicht nein, denn auch ein Gerät im Eigentum, welches einen Onlinedienst nutzt, darf aus meiner bescheidenen Sicht nicht einfach durch den Anbieter beliebig umkonfiguriert werden bis hin zur Löschung/Unterstrückung vom vom Geräteeigentümer aufgespielten Daten. Comments?