Auf das »warum« gehe ich mal nicht näher ein, aber eines unserer Fahrräder stand, ordnungsgemäß abgestellt und doppelt abgeschlossen, gut eine Woche vor dem Gütersloher Bahnhof.
Nun ist dies kein niegelnagelneues Fahrrad, ich denke, vier, fünf Jahre hat es schon auf dem Buckel und als Transportgerät für Kinder und/oder Einkäufe, im Hänger oder im Kindersitz, uns bislang gute Dienste geleistet — und, abgesehen von einigen Roststellen und einem leider zerschnittenen Sattel, ist an dem Fahrrad nichts dran, insbesondere ist es voll verkehrstüchtig. Den Tacho hat irgendein bekiffter Vollhonk leider schon vor Jahren beim Abstellen am Bahnhof »weggefunden« — er dürfte heute mehrere tausend km Gesamtfahrstrecke zeigen. (Der Tacho, wäre der beim Fahrrad geblieben. Dessen Dieb schaut sich wahrscheinlich schon die Radieschen von unten an.)
Gut, also kein Hochglanzferrari von einem Fahrrad stand da für gut eine Woche, sondern das Fahrradgegenstück zu einem Golf IV, mit zwei, drei Kratzern vielleicht, aber ansonsten gut in Schuß.
Was jedoch mußte ich Sonntag sehen? Ein Zettel der Stadt Gütersloh wurde an unser Fahrrad gestrapst, im Namen der Bürgermeisterin und des Fachbereichs Ordnung – dem Datumsvermerk nach am 6. Tag nach dem Abstellen des Fahrrades – und klärte mich auf über das »Abstellen von Schrottfahrädern«.
Das Abstellen von nicht mehr gebrauchstauglichen Fahrrädern (Schrottfahrrädern) auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht gestattet.
Offensichtlich gestattet die Bürgermeisterin von Gütersloh und deren Fachbereich Ordnung aber die Einstellung Beschäftigung von inkompetenten Vollhonks, denn von »nicht mehr gebrauchstauglich« beim fraglichen Fahrrad zu sprechen, ist, nunja, bestenfalls extrem eigenwillig. Von meiner großen Tochter kenne ich den Spruch »was man sagt, das ist man selber!« und ich bin geneigt, dem fraglichen Ordnungswichtel, der diesen Zettel angebracht hat, dies zu erwidern.
Nun frage ich mich als billig und gerecht denkender Mensch natürlich auch, inwiefern die auf dem Zettel ausgesprochene Drohung überhaupt greifen kann; das Fahrrad ist ja eben nicht »nicht mehr gebrauchstauglich«, mithin greift die Aufforderung der Entfernung aus jenem Grunde nicht, und, da darauf aufbauend, greifen auch die Androhungen bzgl. der Behandlung als »Abfall« nicht. Eigentlich. Ich wette allerdings, Gütersloher Ordnungwichtel, die schon ein Fahrrad nicht von einem Haufen Schrott unterscheiden können, würde dies nicht tangieren.
Was bleibt, ist die Feststellung, daß die Frau Bürgermeisterin und ihr Fachbereich Ordnung ganz offensichtlich die Bodenhaftung verloren haben und perfekt funktionsfähige Fahrräder – vermutlich, da sie von ihresgleichen, nicht zuletzt wegen des Alters von über einer Woche, nicht mal mehr mit dem Popo angesehen würden – als »nicht mehr gebrauchstauglich« brandmarken.
Wann ist doch gleich die nächste Kommunalwahl?