… wobei ich mich aber schon frage, wozu ein Münchner Anwalt eine Schußwaffe brauchte:
Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot. […]
Gravenreuth hat sich in einer Wohnung in München-Schwabing das Leben genommen, nachdem er per E-Mail einen Abschiedsbrief verschickt hatte. Durch das Schreiben war auch die Polizei alarmiert worden, die darauf in die Wohnung eindrang. Daraufhin erschoss sich Gravenreuth unmittelbar.
[…] Der 61-jährige Rechtsanwalt hätte in den nächsten Tagen eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen, da er im September 2008 vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zum Nachteil der Berliner Tageszeitung taz verurteilt worden war. […]
[…] In den 2000er Jahren wurde er mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Untreue und Urkundenfälschung. […]

In diesem speziellen Fall liegt die Annahme einer Bedrohungssituation nicht völlig fern; der Verstorbene hat sich ja, gelinde gesagt, nicht nur Freunde gemacht. Suizide durch Schusswaffengebrauch finden aber sehr häufig auch mit Schusswaffen statt, die nicht legal besessen werden.
Anyway, lesenswert der Beitrag im Bestatterweblog, insbesondere der letzte Satz. Es wäre schön, wenn jeder das beherzigen würde … daher vielen Dank für Deinen Beitrag.