DVB-S vs. …, Teil 2

Nachdem ich in Teil 1 noch DVB-S gegen T-Entertains IPTV gestellt habe, hatte ich nach weiterer Konfiguration und der Verbesserung des DVB-T-Empfangs (Indoor-DVB-T-Antenne mit Verstärker auf der Gartenhütte positioniert und in den Multiswitch eingespeist; das Haus verfügt über keine Außenantenne, nur eine 60er Schüssel für Astra 19,2 Grad Ost) nun die Möglichkeit, DVB-T gegen DVB-S zu stellen. Beide Systeme nutzen MPEG-2 als Codec, die Bandbreite bei DVB-T ist aber ungleich niedriger.
Auch hier ist bitte wieder die 1080i-Fassung lokal zum optischen Vergleich heranzuziehen; das folgende LoRes-Flash dient nur zur Illustration.
Was man hier – einem Ausschnitt der Wiederholung des Elfmeterschießens Deutschland vs. Argentinien bei der WM 2006 –, um ca. 25% mittenvergößert, sehen kann ist die dramatisch schlechtere Auflösung kleiner Details als auch den Einbruch der Bildqualität bei Bewegung. Ich empfehle, die 1080i-Datei mehrfach zu pausieren und die beiden Bilder zu vergleichen. Seien es die Spieler auf dem Feld – bei DVB-T mit einer Aura deutlich sichtbarer MPEG-Artefakte umgeben –, sei es Lehmann beim Hüpfen kurz vor dem Schuß, die »paar MBit/sec«, die DVB-T eben stärker komprimiert werden muß, gehen bei »bewegungsträchtigen« Inhalten massiv auf die Bildqualität. Das wäre auf der PAL-Röhre vielleicht gar nicht soo schlimm, aber auf modernen LCDs mit Bilddiagonalen ab 100 cm wird das Bild einfach unansehnlich. (Daher begreife ich auch nicht, wie man in Medienmärkten überhaupt DVB-T zuspielen tut …)

Rest in Peace, GEZ?

Tendentiell schreibe ich im Wort »abGEZockt« ja die Initialen der Gebühreneinzugszentrale groß, denn spätenstens seit dem durch die deutschen Ministerpräsidenten erzwungenen Großen Löschen von Internet-Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender fühle ich mich als derjenige, von dessen Konto die rd. 20,– EUR im Monat abgehen, abGEZockt. Das hat einerseits damit zu tun, daß meines Erachtens »von mir« bezahlte Inhalte unsinnigerweise (»das Internet vergißt nichts« ist natürlich nur ein blöder Spruch; aber ihm zu signifikanten Mehrkosten Amnesie als Kur zu verordnen, paßt schlicht nicht in mein Weltbild) und auch unnötigerweise dem Zugriff der Allgemeinheit entzogen werden, insbesondere aber auch damit, daß ich nun gezwungen bin, und sei es nur zur »Beweissicherung«, jegliche Inhalte, auf die ich mich bei öffentlich-rechtlichen Quellen beziehe, lokal »für die Ewigkeit« zu konservieren. Danke, Anke Kurt.
Die Grundidee des intendierten Systemwechsels finde ich unterstützenswert; ich hätte niemals ohne Urteil doppelt bezahlt, zahle ich »GEZ« zu Hause, habe ich »gefühltes« Nutzungsrecht auch in meiner – nicht vorhandenen – Ferienwohnug (ich kann nur an einem Ort zu einem Punkt auf der Zeitachse sein, selbst, wenn Beamen schon erfunden wäre).
Sue me; ich finde derartige Regelungen ungerecht. Aber, zum Glück, das Problem hatte ich auch noch nicht … Auch daß ein selbständig Tätiger in seinem Wohnhaus für den beruflich genutzten PC im Arbeitszimmer, den er per Definition zur Mediennutzung nicht nutzen kann, während er den GEZahlten Fernseher im Wohnzimmer nutzt und umgekehrt, zusätzlich bezahlen sollte, paßt in keine mir geläufige Definition von »Gerechtigkeit«. Richtig die Hutschnur hoch ginge mir natürlich, wenn ich daran dächte, daß ich mit Wohnsitz außerhalb der BRD beliebig viele Wohnungen unterhalten könnte, ohne auch nur mich von der GEZ traktieren lassen zu brauchen; ja, ich bin ein erklärter Anhänger des »österreichischen Systems«, Verschlüsselung des Datenstroms und gegen Zahlung der Rundfunkgebühr 1 bis n Chipkarten … Aber das ist offensichtlich nicht der deutsche Weg; und nachdem ich mittlerweile Erfahrungen mit IPTV gemacht habe, finde ich, daß er auch Vorteile hat … Pest, Cholera.
Nun also weg mit Schaden und – fast – ein Neustart:

“Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen”, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder Kurt Beck (SPD) heute in Berlin. Mit dem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell entfielen Doppelbelastungen innerhalb einer gemeinsamen Wohnung, zum Beispiel für Kinder mit eigenem Einkommen, erklärte Beck.

 
Der Schritt ist ganz klar begrüßenswert; ganz anders als diese Einbeziehung von »mit dem Internet verbundenen« PCs als »neuartige Rundfunkempfänger«, aber Schwamm drüber …
Ein Knackpunkt ist allerdings die geplante Höhe:

“Die Höhe des Beitrags soll nicht über den bisherigen Betrag von 17,98 Euro steigen”, so die Konferenzteilnehmer. Die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr falle zukünftig weg.

 
Dies ist schlichtweg unverschämt. Die Bemessungsgrundlage muß sich zwangsläufig erhöhen, die Aufwände sinken (die gesamte GEZ ist – technisch gesehen – überflüssig; als »Haushaltsabgabe« kann dies – technisch – z. B. vom schon vorhandenen zuständigen Finanzamt einkassiert werden, schließlich zahle ich auch meine Kirchensteuer nicht per Klingelbeuteleinwurf sondern per Zwangsabzug von meinem Lohn »an« das FA). Wenn ich X statt durch Y durch (Y+Z) (mit Z positiv) teile, muß ein geringerer Beitrag rauskommen — Einsparungen durch die – technisch mögliche – Abschaffung des GEZ-Wasserkopfes nicht berücksichtigt.
Insofern: klares »Bravo!« für den Einstieg in den Ausstieg aus der GEZ-Ungerechtigkeit. Klares »Veto!« allerdings bzgl. der – technisch – überflüssigen Beibehaltung des GEZ-Apparates und der geplanten Höhe der »ÖR-Flatrate« mit dem heutigen Maximalbeitrag.
Ach so, da war ja noch der Datenschutz:

“Die vorgesehenen Änderungen sind in Bezug auf den Datenschutz katastrophal. Hier muss dringend nachgebessert werden. Auf keinen Fall dürfen mehr Daten als bislang erhoben werden. Datensparsamkeit muss bei einem neuen Gebührenmodell das oberste Gebot sein.” [so Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik der Grünen.]

 
Auch dies spricht meines Erachtens klar gegen eine Beibehaltung der GEZ als Institutíon und für den Gebühreneinzug durch die Institution, der gegenüber man sich sowieso schon entblößt hat: dem Finanzamt.
Nun habe ich Kommentare gelesen, die durch eine »Haushaltsabgabe« die »Staatsferne« der Anstalten per se schon gefährdet sehen; nun, IANAL und ehrlich gesagt tangiert mich das auch nicht wirklich: wenn man das System umstellt, dann so, daß es so effizient wie möglich ist und so wenig zusätzlichen Datenhalden wie möglich produziert. Eine Beibehaltung der Institution GEZ paßt offensichtlich zu keiner dieser Grundvoraussetzungen; eine Nichtabschaffung möchte ich daher schon sachlich (lies: nicht aus juristischen Gründen; diese muß der Gesetzgeber ja wohl im Stande sein, aus der Welt zu schaffen?) begründet sehen …
Wobei … wer weiß, ob das überhaupt beschlossen und falls beschlossen, auch umgesetzt wird?

DVB-S vs. T-Entertain IPTV, Teil 1

Nachdem ich nun auch mit meinem VDR das IPTV von T-Entertain zumindest zum Teil (nur der öffentlich-rechtliche Teil ist unverschlüsselt und damit empfangbar) nutzen kann, habe ich heute mal einen kleinen Vergleich gemacht. Ich habe gleichzeiitig eine Sendung auf arte (»Im Auge des Sturms (1/2)«) von DVB-S und T-Entertains IPTV aufgezeichnet und einen Ausschnit davon mal in 1920x1080i nebeneinander gestellt.
Selbst bei dieser leider bewegungsarmen Sequenz kann man schon Unterschiede erkennen, meines Erachtens ist der Rasen bei der Vorbeifahrt an dem beschädigten Haus matschiger, die Palmenblätter unschärfer und auch die Wasserflächen der Pfützen nicht so detailliert wie bei der DVB-S-Ausstrahlung. Da die üblichen Portale den Clip erneut und mit geringerer Bandbreite kodieren würden, was zur Qualitätsbeurteilung nicht dienlich ist, ist zum Vergleich die oben verlinkte Datei herunterzuladen und lokal einem Medienabspieler auf einem Full-HD-Schirm zuzuführen.
Der folgende 480×270-Clip dient nur zur Info, was in den 75 MB der FullHD-Fassung zu erwarten ist:

Nun muß man der Telekom sicherlich zugute halten, daß die Qualität für nur rund die Hälfte der Bandbreite ganz passabel ist; daher ist dieser Eintrag auch als »Teil 1« bezeichnet, denn bei viel Bewegung verkommt Entertain ganz unspaßig zu einem Pixelbrei, gut zu zeigen an »Goldregen« oder sowas am Ende von Spielshows. Leider bekomme ich beim KiKa per T-Entertain am VDR nur Datenmüll, sonst hätte ich da sicher schon passendere Beispiele gefunden. So warte ich auf Sportberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, leider ist derzeit ja auch grade weder Fußball noch – ganz böse für selbst DVB-S mit ARD-Bandbreiten – Radsport angesagt …

Nerds

Naja, über …

NotASocialCommentary hat einen Kommentar zu The We-fake-Pad … veröffentlicht:

You have the most disgusting looking face. It makes me want to punch you.

 

 
… könnte ich ja fast noch lachen (wenn der Kommentator nicht so unsäglich dämlich wäre).
Ein anderer Honk kommentierte Unsinn bzgl. Joachim Gauck, aber »Karl Käkenmeister« ist offensichtlich entweder unfähig, eMails zu beantworten oder aber schlicht der falsche Name … Und wieder einmal ein Kommentarspammer, der durch Reply-to-Publish ausgebremst wurde. Strike ;)

»Bewerbungsinterview« Ursula von der Leyens

Artikel 56 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt:

Art 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

 
Ursula von der Leyen, diskutierte mögliche Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, sagte vor gut einem Jahr (sollte der Link den von den Ministerpräsidenten aufgezwungenen Inhaltslöschungen der öffentlichj-rechtlichen Sender zum Opfer fallen, in Textform auch bei Spiegel Online oder bei Golem.DE zu lesen):

Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft.

 
Ja, Frau von der Leyen mag sich mißverständlich ausgedrückt haben; dessen ungeachtet ist es aber Frau von der Leyen, die meines Erachtens wie kein zweiter Politiker in der jüngeren deutschen Geschichte beratungsresistent und übereilt Fakten schaffen wollte – und im Falle der, meines Wissens rechtlich fragwürdigen Verträge mit einigen Providern geschaffen hat; Fakten, die mittlerweile auch die neue CDU-FDP-Bundesregierung, deren Mitglied von der Leyen heute als Arbeitsministerin weiterhin ist, gar nicht mehr so toll findet. Denn das Gesetz, am 17.02.2010 vom jüngst zurückgetretenen Bundespräsidenten unterschrieben und am 23.02.2010 in Kraft getreten, wird von der (neuen) Bundesregierung (die partiell personell die alte ist) nicht mehr gewollt. Sieh auch ein Statement des betroffenen Providers 1&1 zu diesem beispiellosen Vorgang.
Als maßgeblich verantworliche Politikerin für diese Vorgänge, die grade einmal ein Jahr, sofern überhaupt, her sind, ist Frau von der Leyen meiner tiefsten Überzeugung nach nicht qualifiziert, Staatsoberhaupt Deutschlands zu werden.

Interessante Vakanz: Bundespräsident (m/w) per sofort

Man kam am Montag, dem 31.05.2010, in Deutschland insbesondere an einem Thema nicht vorbei, denn Bundespräsident Köhler schmeißt hin:

Meine Äußerungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr am 22. Mai dieses Jahres sind auf heftige Kritik gestoßen. Ich bedauere, dass meine Äußerungen in einer für unsere Nation wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Die Kritik geht aber so weit, mir zu unterstellen, ich befürwortete Einsätze der Bundeswehr, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wären. Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung. Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen.
Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten – mit sofortiger Wirkung. Ich danke den vielen Menschen in Deutschland, die mir Vertrauen entgegengebracht und meine Arbeit unterstützt haben. Ich bitte sie um Verständnis für meine Entscheidung.
Verfassungsgemäß werden nun die Befugnisse des Bundespräsidenten durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Ich habe Herrn Bürgermeister Böhrnsen über meine Entscheidung telefonisch unterrichtet, desgleichen den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages, die Frau Bundeskanzlerin, den Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Herrn Vizekanzler.
Es war mir eine Ehre, Deutschland als Bundespräsident zu dienen.

 
Respekt. Daß der Bundespräsident, das Staatsoberhaupt, aus einer Nichtigkeit, nämlich aufgrund von Kritik an nachfragenswürdigen Aussagen in einem Radiointerview, einfach hinschmeißt, wie seinerzeit Lafontaine fluchtartig das Amt verläßt, dies ist schon bemerkenswert. Der Ex-Präsi muß sich fragen lassen, wer »den notwendigen Respekt für [das] Amt vermissen« läßt — und er hat mit seinem peinlichen, fast pubertären, Verhalten auch gleich die Antwort gegeben.
Ich habe es schon beim Fall Lafontaine gesagt: wer in einer solchen Art und Weise »Fahnenflucht« begeht, sein Amt mit Füßen tritt und sich einfach aus der Verantwortung schleicht, dem sollte auch die sich aus dem Amt ergebende Renten-/Pensionszusage aberkannt werden. Ein öffentliches Amt ist in meinen Augen auch eine Verpflichtung; wer so damit umgeht – »och nö, Ihr seid irgendwie doof, ich spiel nicht mehr mit« –, sollte dafür nicht auch noch belohnt werden. Gut, Lafontaine war meiner Erinnerung nach schlimmer, jedenfalls habe ich noch Bilder vor Augen von Kameras, die ein Haus mit heruntergelassenen Jalousien zeigten und irgendwann auch mal einen Lafontaine, der unter Dauergrinsen und Schwerhörigkeit zu leiden schien … Nein, die gefühlte Empörung verjährt nicht.
So ganz nachvollziehen kann ich die Aufregung ob Köhlers Abgang aber auch nicht; der Erste Repräsentant hat keinen Bock mehr — so what? Das Leben geht auch ohne Bundespräsident weiter, denn auch einen solchen Fall »haben die Väter der Verfassung« mit entsprechenden Artikeln bedacht und das Procedere festgelegt. Der Bundesratspräsident darf nun Köhlers Job noch nebenbei mit machen; ich würde erwarten, daß sich dessen Verständnis für den beleidigten Horst in Grenzen hält. Aber es gibt kein Machtvakuum, in 30 Tagen schon ist der Spuk vorbei und Deutschland wird einen neuen, diesmal hoffentlich nicht nur austeilen sondern auch einstecken könnenden, Bundespräsidenten (m/w) haben.
Ob »den Köhler machen« sich 2010 als Redewendung wird etablieren können? Ich würde es mir wünschen, um die Mißachtung, die der ehemalige Amtsinhaber dem Amt und dem Volk erwiesen hat, zu erwidern.

Wer hat uns verraten?

Holger ist gereizt. Von einem Blogeintrag von Volker Beck, seines Zeichens MdB und »Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen« (steht zumindest so im Impressum). Stein des Anstoßes:

Wer hat uns verraten? Die Piraten! Wer war mit dabei? Die Linkspartei!
Rot-Grün. Der politische Wechsel war in NRW zum Greifen nah. Ein Sitz fehlte uns bei der Verkündung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses. Das ist ärgerlich. Sind es doch letztlich die Stimmen für Linkspartei und Piratenpartei, die Rüttgers im schlimmsten Fall den Machterhalt sichern. […] Doch falls es nicht klappt, und sind wir mal ehrlich, liebe PiratInnen und Linke: euch und euren Anhängern wäre eine rot-grüne Mehrheit doch auch lieber als eine große Koalition, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz, oder?
Doch darf man das überhaupt sagen oder begibt man sich damit schon auf das Feld der „Wählerbeschimpfung“, wenn man sagt, dass es Stimmen für Linke und Piraten vermasselt haben? Am Wahlabend entfachte ein Tweet dazu eine Debatte, die ich nicht auf 140 Zeichen pro Argument begrenzen möchte.
Das Corpus Delicti:

mehr als verdoppelt. SUPER, zittern fuer rot-gruen. Wenn es nicht klappt haben es linken- und piratenwaehler vermasselt.

 
[…] Trotzdem: Die verschenkten 119.581 Stimmen für die Piratenpartei und zusätzlichen 434.846 Stimmen für die Linke wollten, das unterstelle ich ihnen nun einfach, lieber Rot-Grün als Rüttgers oder große Koalition. Sie haben es aber mit ihrem Votum vermasselt. Und weil bei diesen Sätzen bei einigen der Blutdruck sicher beginnt zu steigen sei gesagt: das ist nun keine Beschimpfung, sondern eine strategische Auswertung des Wahlsonntags. Für mich zählt in der Politik am Ende das Ergebnis. Politik um ihrer Selbstwillen? Dafür bin ich zu sehr ein Idealist. Und da tut es mir leid, liebe Piraten. Aber mit euren 1,5 Prozent werdet ihr in NRW keinen politischen Wechsel einläuten. Ihr habt ihn allenfalls verhindert. […]

 
Holger machte daraus via twitter:

#Grüne kritisieren Demokratie RT @Volker_Beck: Wer hat uns verraten? Die Piraten! Wer war mit dabei? Die Linkspartei!http://j.mp/aVHIuX #NRW

 
Für diesen Vorwurf sehe ich allerdings keine Basis im Beckschen Blogeintrag. Hingegen deutet die Wählerwanderungsstatistik durchaus an, daß, hätten insbesondere ehemalige Grünenwähler nicht die Linke oder »andere« Parteien gewählt, das jetzige Abgeordnetenpatt vermieden hätte werden können. Der Statistik nach haben die Grünen einzig an die Linke und »andere«, vermutlich also auch die Piratenpartei, Wähler verloren, der Grundtenor der Beckschen Aussage, daß rot-grün in NRW an Wählern der Linken und eben auch der Piraten gescheitert sei, ist daher meines Erachtens korrekt.
Und ich finde auch, daß darauf auch hingewiesen werden darf — nach der Wahl ist vor der Wahl, das 5-Parteien-System etabliert sich immer mehr und knappe Entscheidungen werden häufiger. Umso wichtiger ist es meines Erachtens, bei allem berechtigten Frust über die Austauschbarkeit der meisten Parteien, Programmen und Personen, auch mal (wieder?) strategisch zu wählen. (Abgesehen davon halte ich den Schritt, eine Partei zu gründen, im Falle der Piraten für falsch; als feine, gut organisierte und friedliche APO könnte man meines Erachtens weit mehr bewirken und flexibler reagieren, auch müßte man sich keine Gedanken über Afghanistan, Bildungspolitik, Gesundheitswesen oder Rente machen und sich dort hoffnunglos verzetteln. Aber das ist ein anderes Thema.)
Natürlich ist es das verbriefte Recht des Wählers, irgendeine zur Wahl zugelassene Partei zu wählen und, wenn ich das richtig im Kopf habe, eine Stimme für eine »andere« Partei »schmerzt« die Etablierten mehr als gar nicht erst zur Wahl zu gehen. Alles richtig; genauso richtig und berechtigt ist aber der Hinweis darauf, was dann passieren kann, nämlich daß ein lt. Wahlergebnis von der Mehrheit gewünschter Wechsel in der politischen Führung nicht oder nicht so zu Stande kommt, wie »der Wähler« das eigentlich gerne hätte.
Ich sehe darin weder eine Beschimpfung oder Verunglimpfung von Wählern oder schlimmeres, was Holger untestellt:

Müssen sich Wähler, die ihr Bürgerrecht auf FREIE Wahlen in Anspruch nehmen von einem gewählten Volksvertreter als Verräter beschimpfen lassen? Muss ich als Steuerzahler einem solchen Gegner der freien Wahlen das Gehalt bezahlen?

 
Sicher, die Überschrift von Beck ist provokant. Darf das ein Abgeordneter nicht mehr sein, provokant? Was noch nicht, vielleicht keine eigene Meinung mehr haben? Kein Gewissen mehr haben um, wie grade bei der SPD beliebt, einfach mit dem Strom zu stimmen, vielleicht noch mit einem Alibi-Statement hintendran, daß man ja eigentlich dagegen ist, wofür man grade mitgestimmt hat?
Auch das wäre für mich ein seltsames Demokratieverständnis …
Zum versöhnlichen Abschluß noch ein Evergreen zur provokanten Überschrift:

Qualitätssoftware. Not!

Das war wieder so ein Tag!

Ich wollte »mal eben schnell« die in die Jahre gekommene und zu klein gewordene C:\-Partition meines virtuellen XPs umziehen; den tollen Diskussionsforen nach Easy Going mit Norton Ghost oder Acronis True Image.
Tja. Hat wohl nie jemand versucht, diese tolle Software auf einem System mit nocht 50 MB frei auf C: zu nutzen; was aber nichts macht, denn auch Windows selber tritt sich gerne auf die Füße … Und nervt mich mit bekifften Nachrichten über neue Updates — die es dann beleidigt doch nicht einspielt (ohne dies zu sagen), weil … wahrscheinlich zuwenig Platz auf C:

Nungut, auch dieses Problem läßt sich per brute force, sprich einem Umbenennen, lösen. Großartig auch, daß manches Controlapplet nicht mehr startet, wenn nur noch 4 KB frei sind. Natürlich ohne sinnvolle Fehlermeldung, mehr so Richtung »tut nicht«. Ganz großes Kino, so ein volles Systemlaufwerk.
Ähnlich schlau verhält sich auch Acronis True Image; die Evaluations-.exe startet nicht einmal, wenn der Platz auf C: zu gering ist. Daher habe ich es dann mit Norton Ghost 15 probiert — Evaluationsversion gezogen, versucht, zu starten.

Cool, rennt los … und müllt C: voll, bis da kein Platz mehr ist. Sehr vertrauenserweckend, diese Software.
Ich habe dann mal 100+ MB Java 6 entsorgt (braucht kein geistig gesunder Mensch, IMHO), und noch ein paar andere Dinge, und irgendwann hatte ich Norton Ghost 15 auf Platte. Allerdings war das einzig interessante Feature dieser Software in der Evaluationsversion deaktiviert. Great. Und gleich mal wieder deinstalliert den Dreck.
Zwei Reboots später, als letztlich rd. 180 MB frei waren, ja ist es die Möglichkeit?, da startet dann auch endlich der Installer von Acronis True Image.

Allerdings, so richtig weit komme ich auch mit dieser Software nicht; nach einem ersten Vollmüllen von C: und dem Auswählen von D: als Installationsziel, möchte der Acronis-Installer offensichtlich noch ein paar weitere hundert MB nach C: kippen — ich hätte halt doch irgendwann mal die »Dokumente und Einstellungen«-Verzeichnisse von C: wegmigrieren sollen …
Was tun? Eine ausgiebige Fluchorgie half als Magengeschwürsprävention, der Tipp von @elburro mal »clonezilla« zu probieren, löste das Problem, das der kommerzielle Quatsch nur verschlimmern wollte: mit Clonezilla konnte ich die gewünschte Kopie anfertigen — leider hänge ich jetzt an einem nicht gefunden NTLDR, aber ich schätze, auch das Problem wird sich noch lösen lassen.

Mancher mag sich fragen, warum ich diese in die Jahre gekommene XP-Installation nicht in Frieden ruhen lasse, zumal schnuckeliges Windows 7 hier rumliegt. Nun, einerseits brauche ich nicht wirklich mehr als XP, für das olle Office reicht es, und außerdem lasse ich mich nicht gerne vom Rechner vorführen. Und ich habe auch keine große Lust, die ganze Software unter Windows 7 neu zu installieren — einen Upgradepfad von XP zu 7 hat Microsoft ja nicht vorgesehen (was ich eigentlich begrüße).
Aber eines hat der Tag wieder einmal für mich bewiesen: kommerzielle Software ist nicht bessser als freie und/oder quelloffene. Sie ist nur unnütz aufgeblähter und mit mehr Zumutungen für den Benutzer verbunden …

WeWhatever: von der gemeinsamen Hygienebinde zum Etikett

Das WePad ist Geschichte. Um sein unreifes »Produkt« bekannt zu halten, schreckt man in Berlin auch nicht davor zurück, rd. drei Monate vor dem angeblichen Massenverkaufsstart den Namen des Produktes zu ändern.

WePad? Gibt’s nicht!

Und dies so gründlich, daß die alte Seite http://wepad.mobi gleich gelöscht wurde. Das WePad ist Geschichte. Und wahrscheinlich sollte man die Geschichte hier enden lassen — aber lassen wir sie de.engadget.com kurz erzählen … Auch Golem.de berichtet über diesen, ahem, PR-Coup.

Twitter macht den Tanker Telekom beweglich …

 Monatliche Beträge
Verrechnungsnummer XXX XXX XXX XXX 01.03.10 - 31.03.10
Hauptrufnummer XXXXXXXXXXXXX
1. Entertain Comfort VDSL T-ISDN 1 62, 14 62,14 19
Monatlicher Grundpreis

Das ist mein Stein des Anstoßes; für mein ISDN+VDSL25-Paket aus 2007 zahle ich monatlich 73,95 €; IP- und Festnetztelefonie (letztere allerdings eigentlich noch mit Aufschlägen für Telefonate in Netze bestimmter anderer Festnetzanbieter; diese scheinen aber seit längerem nicht mehr berechnet zu werden) sowie die üblichen FTA- (Free to air, also die üblichen unverschlüsselten Sender der öffentlich-rechtlichen Sender sowie RTL, Pro7Sat1, …) Fernsehsender inklusive. Dieses Paket ist seit 2009, rechtzeitig für eine Kündigung des 2-Jahres-Vertrages aus 2007 und Neubestellung zu besseren Konditionen also, für rd. 59,95 € erhältlich, also 14 Euro/Monat oder 168 Euro im Jahr günstiger. Keine Revolution, aber doch Grund, das telefonische Angebot seinerzeit anzunehmen. Nur: das ging ja gründlich schief, mit Hotline-Hölle aber letztlich Happy-End, sprich dem Nicht-Verlust von VDSL. Es sind die kleine Dinge des Lebens, … ;)

Ich hatte mich damit mehr oder weniger abgefunden und sinnierte über Kündigung VDSL und Rückschritt auf ADSL2 nach, als ich gestern von der Twitter-Aktivität der Telekom unter @telekom_hilft erfuhr; nachdem mein Anliegen am ersten Tag nicht mehr beackert wurde, ist man heute drauf gestoßen.
Ich gebe es ja zu: große Hoffnungen machte ich mir nicht, daß jetzt ‘ne Handvoll Hotliner, die das Headset gegen den twitter-Client getauscht haben, mehr bewirken können sollten als die bisherigen – durchaus bemühten, aber an Prozessen halt nicht vorbei könnenden – Telekomiker (sorry ;)), mit denen ich das Vergnügen im T-Punkt oder telefonisch hatte.
Zum Teil wurde ich eines besseren belehrt:

@Telekom_hilft @wusel. Ab heute beträgt der Grundpreis 63,95 €. Natürlich bleibt VDSL bestehen & Sie merken die Umstellung nur an Ihrem Geldbeutel ;-D. ^sa

Telekom hilft about 1h ago via CoTweet in reply to wusel

 
Gut, das grundlegende Problem – daß Bestandskunden z. B. VDSL nicht mehr neu buchen können, weil der Plan bestehende Installationspunkte nicht berücksichtigt –, ist weiterhin ungelöst; ohne @telekom_hilft bleibt denen nur der Weg über die Hotlines, und ob jene die gleichen Möglichkeiten haben, weiß ich nicht; vor rund einem Jahr hatten sie es offensichtlich nicht und auch die T-Punktler scheiterten ja.
Aber erst einmal Respekt; es wird ganz offensichtlich ein kundenorientierter Ansatz verfolgt, man hat meinen Anschluß auf den leistungsmäßig identischen, aber 10,– im Monat günstigeren aktuellen Tarif umgestellt. Einfach auf ein paar Tweets hin und eine Mail mit den Kontaktdaten. Das wäre generell schon cool — vergleichen mit meinen bisherigen Erfahrungen mit der Deutschen Telekom ist das eine Revolution! Wirklich, Respekt an’s Team und Repekt an das Telekom-Management, welches die Hausaufgaben gemacht zu haben scheint: keine PR-Nasen sitzen dort, sondern Leute, die ein Problem aufnehmen und zur Lösung bringen wollen. (Und daß sie nicht über Nacht alle systembedingten Probleme lösen können, ist auch klar; man hat sie aber zumindest aber wohl so ausgestattet, daß sie tatsächlich eine Lösung für den Kunden bewirken können. Das alleine ist, finde ich, bemerkenswert.)
Ich hoffe, sie werkeln auch hinter den Kulissen noch weiter und triggern die richtigen Stellen, daß solche Kuriositäten mittelfristig gelöst werden — denn beim nächsten unwiderstehlichen Angebot aus dem Callcenter stehe ich ja wieder vor dem gleichen Problem. Und irgendwie fände ich es auch eine kundenbindende Maßnahme, wenn man Tarifänderungen eben nicht nur Neukunden zu Teil werden liesse, sondern auch Bestandskunden diese Vorteile einfach einräumte. Aber mal sehen, vielleicht wird die Telekom ja tatsächlich mal ein kundenfreundlicher Konzern — vor diesem Schritt mit twitter ziehe ich jedenfalls meinen Hut. Man wird sehen müssen, ob der Erfolg anhält – gestern schon half man Marcus Schwarze – und eben auch interne Änderungen erfolgen, sodaß irgendwann @telekom_hilft gar nicht mehr nötig wäre …
Tja, daß die Einsparung letztlich »nur« 10,– statt – wie es derzeit auf der entsprechenden Seite steht¹ – 15,– €/Monat beträgt: geschenkt. Mehr sparen könnte ich durch die Streichung von Entertain; Call&Surf Comfort VDSL ISDN liegt derzeit bei 48,95, also da, wo das Entertain-Paket ohne VDSL liegt; aber ein wenig an Entertain habe ich mich nun doch gewöhnt, zumal es, anders als zumindest das DVB-S hier, wetterunabhängig funktioniert …
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¹ Entertain Comfort/Standard kostet monatlich 44,95 Euro, Entertain Comfort/Universal 48,95 Euro. Aktionspreis gültig bis 30.06.2010.