Wahl-Kampf

Es macht die Geschichte vom Menschenleben gefährdenden Wahlkapftbus die Runde:

Eine […] Kundgebung der rechten Regionalpartei „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ (Pro NRW) auf dem Berliner Platz [in Gütersloh] ist heute Nachmittag trotz starker Polizeipräsenz kurzzeitig aus dem Ruder gelaufen. Die Rechten trafen auf Gegendemonstranten aus dem linken Lager. Fast hätte ein davonpreschender Bus Blockierer und Passanten angefahren oder gar überrollt.

 
Da das öffentlich verfügbare Bild nur alle 5 Minuten aktualisiert wird, sieht das im Film alles andere als dramatisch aus …

…  aber klar wird: Lange waren die »etwa zehn Insassen« des Wahlkampfbusses nicht auf dem Berliner Platz. (Warum braucht man für 10 Hansels eigentlich einen 50+-Plätze Reisebus?)

Flugverbotsopfer WePad?

Nein, ich denke nicht, daß der Hardwarehersteller den Touchscreen-Treiber für Linux per USB-Stick und Flugzeug nach Berlin (oder München?) senden wollte; aber nach der Vorgeschichte würde mich selbst eine solche Ausrede beim WePad nicht mehr wundern. Zugesagt ist:

Touch Input des Gerätes im finalen Gehäuse wird im Video in der Woche vom 19. April 2010 demonstriert werden

 
Nun, die Woche ist erst einen Tag alt, strategisch wäre jetzt aber eher eine überpünktliche Lieferung der versprochenen Dinge, nachdem man auf der Produktpräsentation vor der Presse ja eher Märchen erzählte denn ein Produkt vorführte …

Sony und das (deutsche) Recht

Wie mehrfach dargelegt fühle ich mich ja vom Sony-Konzern genötigt und enteignet; meine beiden PS3 funktionieren nicht mehr wie beschrieben nach Änderungen bei Sony, aber natürlich sieht Sony das nicht als Entschädigungsgrund. Nun stehe ich mit meiner grundlegenden Ablehnung dieser kundenfeindlichen Geschäftspraktiken Sonys nicht alleine; helfen wird dies aber, wie so oft, auch nichts. Naja, ich bin bis 2009 ohne Playstation ausgekommen und werde es ab Frühling 2010 sicher auch wieder ohne schaffen; bedauerlich, das der japanische Konzern so feige ist und nicht zu seinen Aussagen steht.
Was mich aber wirklich – sorry – ankotzt ist die Tatsache, daß der Bundesbürger offensichtlich der gelackmeierte ist, rechtlich vollkommen schutz- und wehrlos. Denn, wie auf playedstation dargelegt, steht der Endnutzer der perfiden Tricksereien mit verschiedenen Rechtsbereichen einfach nur hilflos gehenüber:

Natürlich gilt auch für die PS3 die zweijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel. Allerdings bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder zumindest angelegt war. Beim Update tritt der vermeintliche Mangel jedoch erst mit der Installation einer neuen Firmware unter ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers und damit nach dem so genannten Gefahrübergang der Sache (§ 434 BGB) auf. […]
Das PSN ist ein besonderer Problemfall. Die Teilnahmemöglichkeit ist meiner Ansicht eher am Dienstleistungsvertrag für das PSN zu messen und da diktiert Sony die Bedingungen. […] Die PS3 WAR für den Zugang zum PSN in aller Regel beim für die Gewährleistung maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs geeignet. Wenn Sony DANACH die Bedingungen zum PSN ändert, ist das Problem dort zu suchen und nicht im Kaufvertrag über die PS3. […]
Man müsste jetzt sicherlich diskutieren, ob diese Regelungen [aus den Nutzungsbedingungen des PSN] nicht den AGB-rechtlichen Bestimmungen des BGB zuwider laufen (§§ 305 ff. BGB); allerdings wird wohl zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt deutsches Recht Anwendung findet. Dazu heißt es unter 14. der Nutzungsbedingungen des PSN:
“In dem Maße, wie dies durch einschlägige Gesetze gestattet ist, sind dieser Vertrag […] gemäß den Gesetzen Englands auszulegen und zu interpretieren und der Vertrag zwischen Ihnen und uns gilt als in England zustande gekommen.”
Und spätestens wenn – was nicht ganz unwahrscheinlich ist – englisches Recht Anwendung findet, kratzen sich deutsche Juristen nur noch am Kopf. Gerne hätte ich in dieser Frage eine positivere Einschätzung gefunden, sehe dafür derzeit allerdings wenig aussichtsreiche Anknüpfungspunkte. Und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer bestehen (mit Sony direkt hat ja niemand einen Vertrag über den Kauf einer PS3 geschlossen), dann wird man allenfalls den Rücktritt vom Vertrag erklären können. […]
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale werde ich mit Spannung verfolgen, wenngleich ich mir davon nicht allzu viel verspreche. Wettbewerbsrechtlich dürfte nur etwas drin sein, wenn dadurch Wettbewerber behindert werden und sich Sony tatsächlich Vorteile verschafft. Das sehe ich im Moment nicht.

 
Ist schon toll, dieses »Recht«. Alles, was im Internet passiert, maßen sich deutsche Richter an, nach deutschen Gesetzen zu be- bzw. verurteilen.

Systembeschreibung auf der Verpackung meiner PS3.

Eine Hardware mit der ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft, damit online mit anderen Menschen spielen zu können, kann ich aber nur dann so betreiben, wenn ich mich als Deutscher englischem Recht unterwerfe — welches meine Rechte ggf. radikal einschränkt. Dabei wird die PS3 samt dem (kostenlosen, was beim deutschem Schadensersatzrecht wohl eine weitere unüberwindliche Hürde ergibt) Zugang zum PlayStationNetwork (PSN) zielgerichtet in Deutschland vermarktet — anders als der Artikel einer amerikanischen Zeitung auf einer amerikanischen Website …
Daß die PlayStation3 nur ein halb so tolles Gerät ist, läßt man das PSN außer Acht, bildet das (deutsche) Recht nicht ab. Daß man einen Vertrag nach englischem Recht abschließen muß – der noch dazu einem Endbenutzer keine und dem Konzern alle Rechte, inklusive dem Recht, nichts mehr zu leisten, einräumt –, steht nicht auf der Verpackung. Und es ist legal, wie es scheint, mit deutschen Kunden kann die in Großbritannien beheimatete Europa-Dependance des japanischen Unterhaltungskonzerns ganz offensichtlich machen, was sie will — Entwertung des Eigentums des Bundesbürgers eingeschlossen.
Es geht mir hier weniger konkret um »OtherOS«, als vielmehr um’s Prinzip: Nicht nur, daß man keinen wirklichen Besitz erwirbt an den Käufen im sog. PlayStation Store; einzig und alleine der Sony-Konzern entscheidet zu jeder Zeit, ob ein Benutzer zum einem bestimmten Zeitpunkt den Gegenwert für den »Kauf« im PlayStation Store nutzen kann oder nicht. Nach eigenem Gutdünken; wessen Nase Sony nicht gefällt, den kann Sony aus dem (PlayStation-) Netz kicken, auch dieser Bedingung hat man sich zu unterwerfen. Schon das verbietet eigentlich die Nutzung solcher Geldvernichtungseinrichtungen — ich vermisse hier jeglichen Verbraucherschutz, denn wie die Entfernung von »OtherOS« und die dem folgende Analyse von Sonys Nutzungsbedingungen zeigt, hat der Nutzer nur ein Recht: an Sony zu zahlen. Ohne garantierte Gegenleistung, versteht sich.
Klar, Vertragsfreiheit und so … und jeder ist schön blöd, der sich auf sowas einläßt, ja, auch richtig … irgendwo. Wäre halt schön, wenn die Schönwetterpolitiker sich auch mal um solche Themen kümmerten … ach halt, ich vergaß, da ist ja noch Balken mit dem Stopschild vor’m Kopf.
Ich möchte mit einem Zitat von playedstation schließen:

Claus M. – Denmark
“Als Gamer und Journalist bin ich am Ausgang dieses Verfahrens durch Sony sehr interessiert. Linux war für mich ein Kaufargument und Grund, etwa 1/3 mehr für die PS3 als für eine XBox auszugeben. Bei der Entfernung von OtherOS geht es um Grundsätzliches. Als Kunden können wir anscheinend nicht mehr sicher sein, dass Waren, die wir heute kaufen, auch morgen noch dieselben Aufgaben erledigen. Es [geht] damit nicht nur um die Streichung einer Funktionalität durch Sony. Es geht um das Prinzip einer Welt, in der Internet-Aktualisierungen bedeuten, dass wir als Kunden unsere Haustüren nicht mehr zu öffnen brauchen, um Hersteller in unsere Häuser zu lassen und Funktionalitäten von Waren zu modifizieren, die wir schon gekauft haben.”

 

Mein Beifahrer: eine Zi8

Ich hatte das schon länger mal vor, bei dem Wetter jetzt bot es sich dann mal an: die Kodak Zi8 filmt eine kleine Spritztour, bei der es am Vorabend gilt, die unterschiedlichen Lichtverhältnisse (tiefstehende Sonne von verschiedenen Seiten, Licht- und Schattenbereiche durch die Bebauung) zu meistern. Und ich finde, das hat diese gefällige HD-Taschenknipse recht gut hinbekommen:

Aufgenommen in 720p60, Weiterverarbeitung bis zum finalen Rendern für YouTube als 720p60 (15 MBit/sec), um möglichst wenig zu verfälschen durch die Zeitraffer sowie die 1/2-Zeitlupe; leider sieht man in der YT-Fassung doch deutlich mehr Artefakte als im der MP4-Quelle … Vielleicht muß ich doch mal Vimeo ausprobieren, allerdings gibt’s da HD nur für zahlende Einsteller …
Weiterverarbeitung/Schnitt, as usual, mit OpenShot (Version 1.1.3).

Sony vs. Linux, nächste Runde

Seit gestern Nachmittag deutscher Zeit hat sich’s erstmal ausgeproxied; Sony hat augenscheinlich Tests im Play-Station-Network aktiviert, die Zugriffe von Consolen ohne die »OtherOS«-Option entfernende Version 3.21 verweigert.
Vielleicht sollte man sich generell überlegen, ob der Preis, den Sony für die Benutzung des PSN verlangt, nicht viel zu hoch ist:

3. Verwendung von PSN
Jedes Mal, wenn Sie sich bei PSN anmelden, erfassen wir ohne weitere Mitteilung automatisch Informationen wie beispielsweise:
o Ihre Online-ID
o Ihre IP-Adresse und die MAC-Adresse Ihres Systems (die eindeutige Nummer, die das von Ihnen verwendete Netzwerk und Gerät identifiziert), das Datum und die Uhrzeit Ihrer Anmeldung.
o die von Ihnen verwendete Hardware und auf welche Weise Sie diese verwendet haben, z. B. Modell und Seriennummer, Einstellungen der Kindersicherung, Foto- und Musikeinstellungen, Remote-Play-Einstellungen, Angaben über die mit der Hardware verbundenen Geräte, welche Inhalte auf der Hardware gespeichert sind bzw. mit dieser Hardware verwendet wurden sowie weitere damit zusammenhängende Informationen.
o wie Sie PSN nutzen, z. B. welche Spiele Sie spielen, auf welche Inhalte Sie zugreifen, Ihre Downloads, welche Dienste Sie für welchen Zeitraum in Anspruch nehmen, einschließlich wie häufig Sie Chats, Message-Boards und andere Kommunikationsdienste nutzen.
o Ihr Spielerprofil, Spielsuchen, Ihre hochgeladenen Ergebnisse und Ranglisten, Ihre Freunde- und Blockierlisten und Ihr Erscheinen auf den Freunde- und Blockierlisten anderer Benutzer.
Wenn Sie PSN-Guthaben aufladen oder Zahlungen über PSN durchführen uns für die Bearbeitung Ihrer Zahlung Ihre Zahlungsdaten, wie z. B. Ihre Kreditkartennummern, den Namen des Karteninhabers, Ausstellungs- und Ablaufdatum sowie Sicherheitscodes mitteilen. Kreditkartendaten werden für künftige Käufe gespeichert, es sei denn, Sie entfernen diese von Ihrem Konto über die „Kontoverwaltung”.Wir führen Aufzeichnungen über das Aufladen Ihres PSN-Guthabens und über Ihre Käufe, die Sie über PSN tätigen.

 
Im Datenkrakigsein steht Sony Google offensichtlich in nichts nach. Schön finde ich auch diesen Passus und bin geneigt, das erstmalig auszutesten:

13. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, zu erfahren, über welche Ihrer persönlichen Daten wir verfügen und wie diese Daten verwendet werden. Wenn Sie wissen möchten, über welche Ihrer Daten wir zurzeit verfügen, wenden Sie sich bitte über die Kontaktdaten auf der Seite „Über uns” an unseren Kundendienst oder schicken Sie einen Brief an den Data Protection Officer, PlayStation Network Europe Limited, 10 Great Marlborough Street, London W1F 7LP, Großbritannien. Sofern Sie Zugang zu Informationen benötigen, werden wir diese zur Verfügung stellen; benötigen hierzu jedoch einen Nachweis Ihrer Identität und erheben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls eine geringe Verwaltungsgebühr.

 

Updatepings und Logfileauswertung

So richtig gut klappt das mit der Annahme, Open Source könne per se nicht »evil« sein, weil ja jeder draufgucken kann auf den Source und viele das auch täten, irgendwie nicht. Wie anders ist der heise online-Artikel über die Firefox-Nutzung zu verstehen?

Grundlage der Studie bilden Erhebungen von StatCounter, Quantcast, Net Applications, Gemius, Mozilla Test Pilot sowie Update-Pings des Browsers. Mozilla will künftig zum Ende jedes Quartals einen entsprechenden Bericht vorlegen. […] Mit Hilfe der Update-Pings fand Mozilla außerdem heraus, dass die New Yorker unter allen Amerikanern am längsten schlafen, während man in Hawaii oder Wyoming früh aufsteht. Nahezu 20 Prozent aller Nutzer von Firefox 3.6 verschönern diesen mit “Personas”. Durchschnittlich haben Firefox-Nutzer zwei oder drei Tabs beim Surfen offen – allerdings wurde auch ein Fall registriert. bei dem jemand gleichzeitig 600 Tabs geöffnet hatte.

 
Oha, Firefox meldet also nach Hause nicht nur, daß er gestartet wurde (implizit durch einen Check auf neuere Versionen, an sich schon problematisch), sondern auch noch – periodisch? –, wie viele Tabs und Fenster offen sind? Ich glaub, daß möchte ich nicht … Abzuschalten ist das augenscheinlich nicht (hab’ nix dergleichen an offensichlicher Stelle – »Privacy« – gefunden), muß ich zur Vermeidung dieser Spionage also einen filternden transparenten Proxy einsetzen? Narf.

Investition in die Kundenbeziehung einmal anders

Der liebe Holger bekommt’s grade dicke; erst macht ihm Vodafone ein unmoralisches Angebot – rd. 400 EUR für 4 Stunden Android-Betrieb im Vodafone-Netz möchte man gerne haben –, dann muß er feststellen, daß die wechselhafte Geschichte der Hansenet um ein Kapitel reicher geworden ist.
Was ist passiert? Die schmutzigen Details kann Holger besser darstellen; die Kurzfassung, auch bei teltarif nachzulesen: Hansenet gehört jetzt zu Telefónicas deutscher Dependance, Telefónica o2 Germany. Dieses hat dann o2 zum Anlaß genommen, den Hansenet-Kunden ein Geschenk zu offerieren:

Zum Start der Partnerschaft schenken Ihnen Alice und o2 ein Gratis o2 Prepaid Surfstick inklusive 5 Tage Internet Dayflat (Informationen hierzu finden Sie auf dem beiliegenden Gutschein). Lösen Sie Ihren Geschenk-Gutschein einfach im nächsten o2 Shop ein und nutzen Sie Gelegenheit, um sich ganz unverbindlich über die vielfältigen Handy-Modelle und Tarife von o2 zu informieren.

 
Allerdings scheinen die Spendierhosen einen, wie man hier in Ostwestfalen, dem langjährigen Firmensitz der Telefónica Deutschland, sagt, eingebauten Igel zu haben:

Bitte beachten Sie, dass es nur eine begrenzte Anzahl an kostenlosen o2 Prepaid Surfsticks zur Verfügung steht. Sobald diese vergriffen sind, gilt der Preis von 39,99€

 
Wahrscheinlich hat man sich in München etwas verzählt; oder auch nur verlesen. Vielleicht wurden ja nur 2.289 Surfsticks bereitgelegt, weil man »2,289 Mio. DSL-Kunden« falsch interpretierte? Jedenfalls waren in Berlin lt. telttarif als auch in Hamburg (siehe Aussage Holgers und des Kommentators mit der Nummer 4) schon am nächsten Werktag nach dem Versand des Schreibens keine Suftsticks dieses Kontingentes mehr vorhanden …
Fazit? Na, ich will es mal so formulieren: eine vertrauensweckende, kundenbindende Maßnahme sieht meines Erachtens anders aus …

OpenShot, chroma keying …

Hmm. Irgendwie raff’ ich das »chroma keying« von OpenShot 1.1.0 nicht; ich habe heute abend ein giftgrünes Papier vor das MMI-LCD gelegt, und obwohl ich die Farbe dieser Fläche im »Chroma-Key«-Effekt selektierte, werden auch massive andere Farben weg-ge-keyed :(

Wie sagt @_refugee_ immer so schön? «7P» aka »Propper prior planning prevents piss-poor performance« …

Zweiklasseninformationsgesellschaft

Irgendwie mag ich gar nicht diese Art, wie die ARD mit ihrer »ersten Reihe« umspringt: warum gibt es Szenen, die »im Internet« nicht gezeigt werden dürfen? Was sind diese angeblichen rechtlichen Gründe, warum wird nirgends auf eine Erklärung hingewiesen? Und wieso darf die ARD im Rundfunk etwas ausstrahlen, was sie online verdecken muß‽

Wie dem auch sei: weiß jemand, was wir Internetnachrichtenschauer da als externes«Leerstückchen» nicht zu sehen bekommen?