Guten Morgen

Ich habe mir für meinen Twitter-Avatar nun den STOPP-Kubus von fixmbr ausgeliehen; andere kleben da die Piratenflagge rein, es ist wohl Zeit, auch »im Internet« zu politisieren …
Auslöser war letztlich ein Aufarbeiten zurückgestellter Feedinhalte. Und so möchte ich einen guten Morgen auch dem Herrn Dr. Sascha Raabe, MdB, wünschen, denn irgendwie scheint er am 07.07.09 nicht ganz wach gewesen zu sein, als er pressemitteilte¹:

„Anfangs habe auch ich Bedenken beim Gesetzvorhaben gehabt. Dem Ursprungsentwurf wie ihn die CDU vorlegte, hätte ich nicht zugestimmt. Jetzt aber haben wir als SPD-Bundestagsfraktion viele entscheidende Änderungen vorgenommen. […]“, zeigt sich Raabe zufrieden.
Zuvor hatte Raabe sich selbst innerhalb der SPD-Fraktion für entscheidende Änderungen eingesetzt. […] ist dabei genauso berücksichtigt worden, wie das Verbot personenbezogene Daten zu speichern.

 
Nunja, das Gegenteil zu beweisen ist unmöglich, also bleibt nur, diesen Worten zu glauben — wo die entscheidenden Änderungen geblieben sind, erschließt sich mir allerdings nicht. Das beschlossene Gesetz halte ich für noch zweckfreier als die initiale Variante, denn ich muß schon der Justizministerin Zypries (SPD) recht geben, die frühzeitig darauf hingewiesen hat, was Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl später verdeutlichte:

Ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn “den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen”. […] Auch dies bestätigte Staudigl: “Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.”

 
Klassischer Fall von verschlimmbessert und ein weiteres Indiz dafür, daß es den Herren und Damen Abgeordneten der SPD nicht um die Ächtung von Kinderpornographie geht – wäre dem so, hätten sie konsequent hinter ihrer Ministerin gestanden und erhobenen Hauptes sich der CDU entgegen gestellt und die von jener ob der Leyenschen Propaganda ungeliebte Strafverfolgungsmöglichkeit durchgesetzt – sondern nur um die Koalitionsdisziplin, um den Schein der Rechschaffenheit vor der kommenden Bundestagswahl. Klar, wer möchte schon als Kinderschänderunterstützer in die Wahl gehen; als eine Partei, die »zerfetzte Kinderkörper« gut finden mag … Setzen, Sechs.
Weiter bei Raabe:

„Wir können es doch als Gesellschaft nicht hinnehmen, das – so wie es die Piratenpartei fordert- Jugendliche und Erwachsene ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben können, nur weil diese vom Ausland aus angeboten werden.

 
Super Argument, Herr Doktor. Mal abgesehen davon, daß mir die explizite Forderung der Piratenpartei, »Jugendliche und Erwachsene [müssen] ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben« entfallen sein muß – oder säen Sie hier nur FUD, Herr Dr. Raabe? –, wie halten Sie es denn mit dem in Deutschland nun verboteten Glücksspiel im Internet? Mit Bestellungen von Arzeimitteln? Der Diskussion mit Holocaust-Leugnern? Herr Dr. Raabe, das alles wollen Sie, daß wir das »als Gesellschaft hinnehmen«? Ich bin schockiert!

Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es ein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Internet gibt.

 
… oder zu Beleidigungen oder daß MdBs oder Minister rechtschaffende Bürger diffamieren dürften. Und doch tun Sie dies ein paar Sätze später:

Raabe ist sich durchaus bewusst, dass mit krimineller Energie die Sperre im Netz zu umgehen ist, aber es geht darum „Hemmschwellen hochzusetzen und ein Zeichen zu setzen“.

 
Kriminelle Energie also, soso, ich bin also in Ihren Augen kriminell, ja? Danke auch; ich setze seit Jahrzehnten – auch ich »nutze das Internet von Anfang an« (kommt immer drauf an, wie man »Anfang« definiert) – eigene Nameserver ein, die meine eigenen Adressen, u. a. eben auch die 1918er-Räume, versorgen. Das war bislang best practice, heute ist das also kriminell? Sue me.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Genauso wenig wie an einem Kiosk Kinderpornomagazine angeboten werden dürfen, darf dies im Internet geschehen.“

 
Da sind wir doch einmal gleicher Meinung; sowohl, daß das Internet kein rechtfreier Raum ist (und bis auf die ersten zaghaften Anfänge, vielleicht, auch nie war) und das Kinderpornomagazine nirgends angeboten werden dürften. Nur, das mag Ihnen vielleicht in all den Sitztungspausen entfallen sein: die lustigen gedruckten Paragraphen, die es schon gibt, die gelten auch für den Online-Kiosk. Ja, echt, fragen Sie doch einfach mal Ihre Justizministerin.

„Von einer Zensur kann jedenfalls keine Rede sein. Auch davon nicht, dass dieses Gesetz einer generellen Kontrolle des Staates im Internet Tür und Tor öffnet.

 
Zwischen »nutzen« und »verstehen« mag vielleicht ein Unterschied zu existieren; der Internetnutzer, ich bemühe extra nicht den überstrapaziertden Begriff der Internetausdrucker, mag weder eine Veränderung spüren (was Leyensche Thesen übrigens der Realitätsferne überführt, das nur am Rande) noch verstehen, warum die angesetzte Axt in Form der Vorschriften des »Zugangserschwerungsgesetzes« den Einstieg in die totale Kommunikationskontrolle darstellt: Bis zum Sündenfall Vorratsdatenspeicherung lag das ureigenste Interesse eines Anbieters in der Datenvermeidung; Logfiles fressen CPU-Zyklen und Speicherplatz, müssen von A nach B transportiert werden und fressen dort entsprechend Kommunikationsbandbreite. Außer zur Fehleranalyse, wo man vielleicht gar nicht zuviel Daten bekommen mag, möchte man diese ganzen Daten gar nicht haben. Auch die Erbringung des unscheinbaren, aber extrem wichtigen Namensauflösungsdienstes, damit die Kunden-PCs bei der Eingabe von www.bild.de möglichst schnell auch die ersten Daten von z. B. dem System mit der IP-Adresse 213.61.13.70 bekommen, dürfte sich überwiegend an wirtschaftlichen Erwägungen orientiert haben (also performante Speziallösungen, vielleicht sogar dezentralisiert, ohne Logging und ohne Eingriffsmöglichkeit von außen).
Jetzt aber bereitet die SPD, nur aufgrund des Leyenschen Wahlkampfthemas »KiPo – NO!«, über das ZugErschwG den Weg zu einer generellen, auch inhaltlichen, Kontrolle jeglicher internetbasierter Kommunikation. Jetzt zählt nicht mehr die Effizienz einer Lösung, sondern es muß die Infrastuktur so ausgelegt, teilweise umgebaut, werden, daß eine Überwachung – erst einmal – des DNS-Verkehrs möglich wird. Und es erscheint schon fraglich, inwiefern providerungebundene Nameserver von Providerkunden nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt noch genutzt werden können. Denn Art. 1, §2 besagt: »(2) Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt.«; die Auflösung kann ein Provider nur »unterbleiben« lassen, wenn er dafür sorgt, daß nur sein entsprechend präparierter Nameserver angefragt wird — also jeglicher Verkehr auf Port 53 auf ZugErschwG-lompatible Provider-Nameserver umgeleitet wird. Das ist technisch eher immer »zumutbar«. Und damit hat der Provider schon einmal den Finger auf jeglicher Kommunikation eines Kunden — The Berlin Wall steht.

Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass dies nicht möglich wird.

 
Ich gehe dann doch stark davon aus, daß diese Gefahr ab September gering ist … das ist immerhin ein Lichtblick. Nicht, daß ich davon ausgehe, daß die SPD verstünde, was ihr da widerfährt.
___

¹ Sorry für den Shortlink, aber mit http://www.sascha-raabe.de/672.html?&user_distnews_pi1[showUid]=2852&cHash=c1800877cc kommt meine Blogsoftware leider nicht zurecht.

Chaos-Kommunikation a la Vodafone

Hey, das rockt. »Vodafone« bloggt jetzt ja — sprich: sie haben einen weisungsgebundenen Schreiberling »verhaftet« –, und sie stellen sich sogar richtig kritisch Ihrer Verantwortung als Netzsperren-Judas; halt, nein, das habe ich nur geträumt, in Wirklichkeit probiert man mal, zu schrödern:

Die Debatte zu unserer LivePK hat unter Anderem unsere Haltung zu der Zugangserschwerung von kinderpornographischen Seiten in den Mittelpunkt gerrückt. Die sexuelle Misshandlung von Säuglingen und Kindern ist eines der menschenverachtendsten Verbrechen die man sich vorstellen kann. […]
Die breite Öffentliche Debatte zeigt, dass die Bevölkerung sehr sensibel für das Thema Internetzensur ist. Um langfristig zu dem Thema eine sachliche Debatte zu führen, ist es aus unserer Sicht wichtig, den Extremfall Kinderpornographie aus der Diskussion um Internetsperren als erledigt ausklammern zu können.

 
Hä? Vodafone findet es konstruktiv, um das Thema der Zensur des Internets voranzubringen, schon mal Fakten zu schaffen und – potentiell – rechtswidrige Verträge einzugehen, um eben jene Zensur des Internets im Vodafone-zugangsbereiteten Teil schon mal Realität werden zu lassen.
Klar, theoretisch erledigen Fakten eine Diskussion — dumm nur, daß der gemeine Netzbewohner Leuten, die mit Axt und Säge und dem entschlossenen Blick eines Überzeugungstäters sich an den Fundamenten seiner Heimstatt zu schaffen machen, nicht auch die rechte Backe hinhält.
Ein Grund mehr, die Vodafone-Festnetzflat durch (eigene und fremde) Call-Through-Dienste für VF so richtig attraktiv zu machen …

Zahnloser Tiger

… erscheint mir freundlicher als »Bettvorleger«; aber den »Petitionsausschuss in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen« habe ich irgendwie nicht, auch wenn das der Bundestag lt. netzpolitik.org so verkündet haben soll.
Wahrgenommen habe ich, daß, selbst trotz Kritik der überwiegenden Zahl der Fachleute (also keinen alten Männern mit Kugelschreibern) in der Anhörung zum Gesetz, trotz erheblicher Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (»Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass Internetsperren gegen Kinderpornografie nur mit Zensurvorrichtungen wie in China möglich wären.«), trotz von Parlamentatiern fundiert geäußerter Zweifel an der Legalität eines solchen Bundesgesetzes aufgrund mangelder Zuständigkeit …

Quelle: YouTube-Video der Phoenix-Übertragung

… und eben auch trotz der bislang »zuspruchstärksten« Petition die unsägliche Koalition aus CDU/CDU und der zaudernden – zur Attestierung der Unzurechnungsfähigkeit ist es noch marginal zu früh aus meiner Sicht – alten Tante SPD ein – in alter Tradition wahrscheinlich wieder verfassungswidriges – Gesetz im Eiltempo beschlossen hat, so eilig, daß nicht einmal der übliche parlamentarisch-formale Weg eingehalten wurde. Ist ja auch dringend, über die Bilder mißbrauchter Kinder den Mantel des Vergessens ein Stoppschild zu kleben, so kurz vor der Wahl.

Warum kann man »Zensur« nicht auch mit »Martin« schön verballhornen?

Während gparted nun die Arbeit macht, derer sich Vista verweigerte (Verkleinerung der Vista-NTFS-Partition auf 50% der ursprünglichen 270 GB), hole ich weiter im Feedreader auf – und stolpere über einen Beitrag bei fixmbr, der mich auf die mir bislang unbekannte Reaktion des MdB Martin Dörmann an den AK Zensur stieß.
Ich möchte die Zeit nutzen, dieses Pamphlet zu kommentieren; dankenswerterweise war der gesamte Text einem simplen Select-All-and-Copy zugänglich, sodaß ich mich sicher wähne, keinen Uhrheberrechtrechtsverstoß zu begenen, wenn sich im Folgenden in Ausschnitten zitiere und kommentiere:

Ihre Absage des ursprünglich am 17. Juni 2009 geplanten Gesprächstermins bedauern wir sehr. Uns wäre es sehr wichtig gewesen, Ihnen unsere Gründe für den gefundenen Kompromiss zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz persönlich zu erläutern. Gleichzeitig wollten wir aber auch Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Kritikpunkte nochmals vorzutragen.

 
Nunja, weder bin ich Adressat noch Mitglied im AK Zensur. Ich tue daher mal so, auch an mich sei das Schreiben adressiert, und antworte: meine »Position« ist ganz klar, daß ein solches Gesetz nicht zielführend und, im Gegenteil, kontraproduktiv ist. Natürlich kann man sich zu lecker Kaffee und Kecksen treffen und über die Unvereinbarkeit der Positionen schwadronieren — nur: was bringt das und wem nützt das?

Ihr zentraler Vorwurf lautet, durch das Gesetz werde eine Infrastruktur geschaffen, die später auch für die Sperrung anderer, beliebiger Inhalte genutzt werden kann.
Hierbei gilt es, zwei Gesichtspunkte zu unterscheiden:
1. Gesetzliche Regelung
Das Kinderpornografiebekämpfungsgesetz regelt eindeutig nur die Zulässigkeit von Sperren bei Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Die SPD konnte bei den Verhandlungen mit der Union am Ende durchsetzen, dass die wesentlichen Regelungen in einem Spezialgesetz normiert werden, das ausschließlich kinderpornografische Inhalte erfasst. Dies wird auch noch einmal in der neuen Gesetzesbegründung festgehalten.
Wir sind sogar so weit gegangen, dass die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche auf Grundlage der neu geschaffenen Infrastruktur ausdrücklich ausgeschlossen wird. Zudem dürfen Daten, die aufgrund der Umleitung bei der Stopp-Meldung anfallen, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden.
Eindeutiger kann man nicht regeln, dass es sich um ein reines Präventionsgesetz in einem besonders gelagerten Fall handelt, das nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar ist.

 
Mir möge jemand auf die Sprünge helfen, wo im Koalitionsvertrag steht, daß die SPD jedes noch so hanebüchene Gesetzgebungsverfahren der Union zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen hat. (Und sofern derlei da drin stünde, wäre jener Vertrag nicht per se sittenwidrig?)
Soviel zu »die SPD konnte bei den Verhandlungen mit der Union am Ende durchsetzen« — einen Scheiß hat sie »durchgesetzt«, sie hat sich wie eine willfährige Marionette verhalten und, vielleicht mit einer Träne im Knopfloch, dem unsauberen Spiel der von der Leyen parlamentarischen Segen zu Teil werden lassen. Ohne Not. Und ohne Rückgrat, wie ich finde. Sollte ich das Verhalten in dieser Frage in einem Zeugnis beurteilen müssen, ich hätte nicht einmal den Hauch eines Ansatzpunktes für »hat sich bemüht« …

2. Technische Infrastruktur
Leider wird in der öffentlichen Debatte selten erwähnt, dass die technische Infrastruktur für Internetsperren sich bereits im Aufbau befindet. Durch die Verträge zwischen BKA und den größten Internet-Service-Providern in Deutschland werden diese bereits verpflichtet, die Infrastruktur bereitzustellen und entsprechende Sperrungen in nächster Zeit vorzunehmen. Damit ist der Endkundenmarkt in Deutschland weitgehend abgedeckt. Nach unseren Informationen würden diese Verträge auch dann umgesetzt, wenn es kein Gesetz gäbe.
Ich teile durchaus die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verträge, da sie aus unserer Sicht keinen hinreichenden Grundrechtsschutz gewährleisten. Bis es aber möglicherweise zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache käme, wäre die Infrastruktur schon lange in Betrieb, ohne dass es gleichzeitig hinreichende Schutzbestimmungen für die Internetnutzer gibt, die wir nun gesetzlich regeln. Die aber wollen wir. Sie nicht?

 
Der Passus ist wunderschön. Als normalsterblicher, billig und gerecht denkender Bürger, brauche ich noch immer mehrere Sekunden, um die Subtilität der Argumentation zu durchdringen und ihre Perversion zu würdigen.
Die Argumentationskette läuft also initial wie folgt:

  • Die Sperren werden sowieso eingerichtet, »die Provider« sind ja entsprechende – nicht veröffentlichte – Verträge mit dem BKA eingegangen.
  • Mögen die Verträge auch nicht rechtmäßig sein – was individuelle Rechte bei den Bürgern, die Kunden sind, berührte –, mit den Gesetz schützt die Politik die Surfer vor Verfolgung, die auf die – wahrscheinlich unrechtmäßig providerseits eingerichtete – Stoppseitenumleitung laufen. Und legalisiert im Nachhinein gleich die vorschnellen Verträge eines Teils der kommerziellen Provider mit dem BKA …

Fürwahr, eine epochale … Minderleistung. Anstatt sich hinzustellen und dem Familienministerium das nötigungsnahe Treiben zu untersagen, heult die SPD-Bundestragsfraktion lieber mit den Wölfen. Schafe in Wolfspelzen und die Union zittert davor – vor Lachen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, Ihre bisherige Argumentation zu überdenken, zumindest aber anzuerkennen, aus welchen Motiven heraus die SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetz zugestimmt hat.

 
Nun, warum die SPD-Fraktion so gestimmt hat, wie sie gestimmt hat, ist kein Geheimnis; daß die SPD als (ungewollter) Juniorpartner schlicht Schiß hatte vor der Springer-Presse, davon zeugt die Aussage, es sei »medial unerwünscht«, dieses Thema.
Tja, was bleibt da noch, als einzustimmen in den Chor? »Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!«

Selbst wenn man am Ende zu anderen Bewertungen kommt, sollte man die Pro- und Contra-Argumente zunächst einmal fair gegenübergestellt haben. Nur bei einer ehrlichen Abwägung der Argumente wird man am Ende zu einer verantwortlichen Entscheidung kommen können.

 
Ist jetzt etwas viel verlangt, aber okay; was waren denn die Pro-Argumente, die die SPD als so unausweichlich ansah, die Zustimmung zu geben? Bislang … kam da ja nix.

Wir verstehen, dass der AK Zensur in erster Linie der mehrheitlichen Meinung seiner Mitglieder Ausdruck verleiht und deshalb unter Umständen auch zugespitzte Positionen vertreten muss. Die Politik steht jedoch in einer Gesamtverantwortung und muss die unterschiedlichen Argumente am Ende zusammenführen und gewichten.

 
Ui. Wie wäre es denn, wenn bei der Gewichtung – zum Abwechslung – die rechtstaatlichkeit und verfassungskonformität eines Gesetzes zur conditio sine qua no erhoben würde? »Die Politik« tut hierbei derzeit einen Scheiß — fortgesetzt, siehe Luftsicherheitsgesetz, siehe Vorratsdatenspeicherung, siehe, demnächst in diesem kostspieleigen Theater, Zugangserschwerungsgesetz. Es ist für mich wirklich unerträglich, daß Leute wie Martin Dörmann weiterhin ungestraft durch die Landschaft stapfen und ihren Unsinn verzapfen dürfen, obwohl sie grade – höchstwahrscheinlcih – ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen haben.

Wir können Ihnen versichern, dass wir dabei auch die Argumente aus der Internet-Community sorgfältig abgewogen haben. Wir möchten uns deshalb noch einmal ausdrücklich und sehr herzlich für den fruchtbaren Meinungsaustausch in den letzten Wochen bedanken. Die Argumente und Informationen, die wir von Ihnen erhalten haben, sind ganz konkret in die parlamentarischen Beratungen eingeflossen. Auch die in der E-Petition geäußerte Kritik in Bezug auf eine fehlende Kontrolle der Sperrlisten und ein intransparentes Verfahren haben wir erfolgreich aufgegriffen.

 
Ich hätte gerne auch ein paar von Dörmanns Medis auf Krankenschein, danke …
Sofern ich den Faden nicht vollkommen verloren habe, ist nach wie vor die Exekutive hier Richter und Vollsterecker in Person. Wo wurde auf die Kontolle eingegangen, wo auf die Intranspazenz eines Verfahrens, in dem das BKA richtende und ausführenden Gewalt darstellt, der auf die Liste gesetzte nach wie vor nicht informiert wird und die Inhalte der Liste als Verschlußsache gehandelt werden?
Zur Befindllichkeit innerhalb der SPD und des Herrn Dörmanns noch folgendes Video-Zitat — “Nein, den Kollegen Tauss möchte ich bitte heute nicht hören, nein, den gestatte ich nicht” (ab 1:42):

Berlin hat fertig

Schade, zum neuerlichen Reichtagsbrand hat’s nicht gereicht, aber wer weiß, vielleicht kommt das noch — wenn das bundesdeutsche Stimmvieh sich über die 22+% Rentenversicherungsbeitrag (zahlen Berufpolitiker nicht, oder?) im nächsten Jahr freuen dürfen oder über beschlagnahmende Besuche der neuen Staatssicherheit, wenn dank URL-Verkürzer und Windows-Systemlücken von heimischen Anschluß BKA-indizierte Inhalte angesurft wurden … Ich könnte so viel schreiben – vieles, was den Rahmen der FDGO dehnen würde; dehnen, nicht dermaßen sprengen wie es diese unsägliche Regierung getan hat —, aber ich denke, auch dieses Mal muß es noch bei der Frage bleiben:
Wer organisiert die nächste, weil unumgängliche, Verfassungsbeschwerde?
Narf.

In aller Deutlichkeit

Die SPD-Bundestagsfraktion verlautbart:

Für die SPD-Fraktion stellen wir in aller Deutlichkeit fest, dass wir – so wie im Übrigen alle Sachverständigen – eine Ausweitung der Internetsperren auf andere Straftatbestände ablehnen.

 
Ministerin von der Leyen (CDU), Spitzname »Zensursula«, betont:

In diesem Gesetzentwurf, zu dieser Zeit, sprechen wir ausschließlich über das. Alles andere interessiert mich nicht. Wenn ein künftiger Gesetzgeber Sperren ausweiten will, muss er ein völlig neues Gesetz schaffen, mit Anhörungsverfahren, Petitionen und allem, was noch dazugehört. Niemand kann ein Gesetz unbemerkt ändern.

 
Da die SPD im Herbst 2009 in die Opposition wechselt, darf man die »deutlichen Worte« jener Fraktion getrost nach Kenntnisnahme vergessen. Gut gebrüllt Löwe, und nun kusch.
Wichtig, aber dazu fehlt der SPD-Fraktion augenscheinlich leider der Mut beim durch von der Leyen publizistisch geschickt gewählten Thema Kinderpornographie, wäre jetzt gewesen, statt die Sinnhaftigkeit von »Zugangserschwerung« durch »Webseitensperrung« mit vielen Worten als »unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme« zu adeln, klipp und klar darauf zu verweisen, daß Verbotsschilder aufzuhängen nur selten ein Verbrechen verhindert hat.
Um es klar zu sagen, Politiker verwässern das in ihrem Floskelschwall gelegentlich, es gibt in Deutschland ein klares Verbot der Kinderpornographie in § 184b StGB:

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

  1. verbreitet,
  2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
  3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) […]
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(6) […]

 
Ich halte diesen Paragraphen für hinreichend deutlich; allein, die von der Leyensche Aktion, Kinderpornographie Journalisten – zur Abschreckung? – vorzuführen, wird, trotz mehrerer Anzeigen wohl nicht geahndet werden können. Schließlich war die geschmacklose Vorstellung nicht öffentlich (wenn auch vor Journalisten) und eine Verbreitungsabsicht wird man schwerlich konstruieren können.
Wohl aber ist dieser Paragraph ausreichend, um entsprechende Angebote hier in Deutschland vom Netz nehmen zu lassen und die Anbieter entsprechend aus dem Verkehr zu ziehen.
Frau von der Leyen bemängelt im Spiegel-Interview eine angebliche Untätigkeit im Netz:

[…] Die Strafverfolgung ist in den letzten Jahren konsequent verbessert worden. Das Schließen von Anbieterservern ist zwar auch verstärkt worden. Da bleibt aber viel zu tun. Das geht nur über internationale Verhandlungen. Nur beim Thema Access Blocking hat es zehn Jahre lang Gespräche hinter verschlossenen Türen gegeben, aber vergebens. Es hat sich nichts getan. Sie hatten auf SPIEGEL ONLINE vor vielen Jahren die Aktion “Netz gegen Kinderporno”. Ich frage mich, warum diese Aktivitäten eingeschlafen sind. Wir sollten diese vielbeschworenen Selbstreinigungskräfte des Netzes wiederbeleben.

 
Die Hintergründe zum Ende der Aktion »Netz gegen Kinderporno« gibt der Heise-Verlag in der aktuellen c’t (12/09):

Beim wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie sind die Ermittler auf Nutzer angewiesen, die Anzeige erstatten, wenn sie im Netz auf solche Inhalte stoßen. 1998 gründete der Heise-Verlag mit Kooperationspartnern und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hannover die Initiative „Netz gegen Kinderporno“ als anonyme Meldestelle für Kinderpornos im Internet, denn Zufallsfinder mussten damals befürchten, dass gegen sie ermittelt wurde. Die Initiative führte dazu, dass diese Verfahrensweise überdacht und abgeschafft wurde. Damit hatte die Meldestelle ihr Ziel erreicht und wurde geschlossen.

 
Ich verlange ja gar nicht, daß eine Ministerin all die Themen, die sie bearbeitet, seit Generationen selbst aus dem Eff-Eff beherrscht; aber ein solches aktives Unwissen, eine solche Ignoranz — nun, mehr als »Demagogin« ist zu Ursula von der Leyen nicht zu sagen.
Gefährliche Demagogin. Es stellt sich natürlich die Frage, wo Frau von der Leyen denn in den letzten vier der zehn Jahre »Untätigkeit« war? Ministerin ist sie doch seit Antritt der Großen Koalition; aber erst Ende 2008 scheint sie das Thema Kinderpornographie für sich entdeckt zu haben — irgendwie komisch …
Es bleibt nur zu hoffen, zumal nach dem wenig schmeichelhaften Ergebnis der Anhörung, daß die SPD-Fraktion ihre Wiefelspütze in Rente schickt und zumindest diesen fatalistischen »ich-will-das-aber-so«-Gesetzentwurf nicht mit abnickt.
Bei all den Kontras der geladenen Experten frage ich mich denn auch, ob außer den Ministern/-innen noch jemand Gesetzesvorhaben querliest — und ggf. stoppt? Okay, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes legt diesen Ablauf in der Tat nicht nahe.
So, alte Tante SPD, dann zeig’ mal, was Dir wichtiger ist, die Geschlossenheit in der Koalition oder der Rechtsstaat per se. Ich übe derweil schon mal eine alte Weise …

Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!


*seufz*

Sonderbar

Nachdem ich mit »flvstreamer« nicht weiter kaum und auch mittels »wireshark« auf die Schnelle nicht rausfand – zu viel Traffic auf meinem Laptop –, welche bekiffte RTMP-URL denn nun im Flash-Stream des Parlamentsfernsehens steckt, um das ganze auf auch hörbar zu machen (mein lokales Im-Brauser-Flash weigert sich mal wieder, Ton auszugeben), sinnierte ich kurz, ob der Kram nicht auch über Satellit ausgestrahlt würde.
Klar wird es das, aber leider verschlüsselt, und zwar aus gutem Grund, nämlich:

Sehr geehrter Herr Schlosser,
die Verteilung des Parlamentsfernsehens über Satellit erfolgt verschlüsselt, da es im Paket mit anderen Programmen ausgestrahlt wird.
Dazu gehört u.a. das Programm der Bundespressekonferenz, dass für einen geschlossenen Nutzerkreis erstellt wird.
Solange das Parlamentsfernsehen innerhalb dieses Paketes ausgestrahlt wird, ist das Programm auch verschlüsselt.
Im Berliner Kabelnetz ist das Programm des Parlamentsfernsehens frei im digitalen Ausbaugebiet zu empfangen.
Eine bundesweite Ausstrahlung wird derzeit hier im Hause diskutiert.
Für die Verteilung des gesamten Programmpakets über Satellit ist das BSI (Bundesamt für Sicherheit- und Informationstechnik) zuständig.
Als Dienstleister für die gesamte Übertragung ist die Firma T-Systems verantwortlich und hierüber können Sie auch kostenpflichtig einen Receiver mit entsprechender Decodierung bestellen. Ansprechpartner hier ist Herr Meinicke (wolfgang.meinicke@t-systems.com).
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Simone Dümling
Deutscher Bundestag
Online-Dienste, Parlamentsfernsehen (PuK4)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: (030) 227-35408
Fax: (030) 227-36655

 
Diese Gedanken sind allerdings dann doch in eine andere Richtung gegangen: Mehr Bundestag bei Phoenix – Kein bundesweites Parlamentsfernsehen — Toll. Ja, so ist unsere Demokratie, wer nicht eine proprietäre Software (Flash-Dreck) nutzen will oder kann, der darf sich mit den vorsortierten Häppchen im politisch mit-kontrollierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen begnügen — oder nach Berlin umziehen. (Oder sich für mind. 600,– EUR monatlich eine Satellitenempfangsanlage von T-Systems in den Garten stellen … Dabei wird der Kram schon über Astra auf 23,5 Grad Ost – verschlüsselt – ausgestrahlt, mit handelsüblichen Mitteln (Sat-Schüssel, LNB, DVB-S-Karte; zusammen keine 100,– EUR einmalig mehr) empfangbar.)
Bemerkenswert finde ich ja die Begründung lt. digitalfernsehen.de:

Bereits vor anderthalb Jahren hatte der Bundestag bei der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Lizenz für die unverschlüsselte Ausstrahlung des Parlamentsfernsehens über Satellit und Kabel beantragt. Das Verfahren ruhte jedoch, weil Unklarheit über die Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben bestand. Von Bedeutung ist hier unter anderem der in mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bekräftigte Grundsatz der Staatsferne von Rundfunk und Fernsehen.

 
Eine unverschlüsselte Ausstrahlung der Anhörung zur Zenursula-Gesetzgebung über Satellit hätte also den »Grundsatz der Staatsferne von Rundfunk und Fernsehen« in Frage gestellt … Und diese Staatsferne wird nicht dadurch berührt, daß jeder sich für einen – exorbitanten, wenn man sich die verwendete Technik vor Augen führt – monatlichen Obulus genau dieses Programm verschaffen kann? Verstehe ich nicht. Versteht das ein Politiker?
Ich vermute vielmehr, daß die werte Damen und Herren gar keinen so großen wert auf die Sichtbarkeit ihrer Abwesenheit legen; wie auch heute wieder, als nach der Anhörung im Ausschuß live aus dem Parlament, Thema war wohl eine Aktuelle Stunde, berichtet wurde. Gähnende Leere weit und breit, da waren wohl Wahlkampftouren wichtiger.
Es kommt mir ein kleines bißchen so vor, als ob dies auch bei Zensursula so gelaufen sein könnte; nach knapp vier Jahren mußte schnell ein publikumswirksames Thema her, mit dem sie sich zur Bundestagswahl profilieren kann. Kinderponographie. Internet. Brisante Mischung, ja, das nehmen wir — und flugs war eine vermeintlich medial-geniale Aktion geboren. Leider hat von der Leyen ihre Hausaufgaben noch immer nicht gemacht, fabuliert sie doch in einem SpiegelOnline-Interview grade wieder:

Von der Leyen: Aber warum sie dann nicht blockieren? Die Quellen sind zu schließen, da bin ich ganz Ihrer Meinung. Bisher wurden eher sporadisch Seiten gemeldet oder identifiziert. Access Blocking wird die Suche systematisieren. Wir möchten, dass in Zukunft zugleich immer Interpol verständigt wird, die in 160 Staaten dieser Welt vertreten sind. Das BKA wird das diese Woche in der Interpol-Tagung einbringen. Ich werde Ende Juni auf der Rio-Nachfolgekonferenz einbringen, dass ein Monitoring erfassen soll, was mit den Meldungen weiter passiert. Ist sie im Papierkorb gelandet oder hat sie zum Löschen der Bilder auf dem Server geführt?

 
Huch? »Bisher wurden eher sporadisch Seiten gemeldet oder identifiziert. Access Blocking wird die Suche systematisieren.«
Wie bitte soll das denn funktionieren? Wer auf nicht geblockten Seiten derlei findet, wird sich, nach der klaren Aussage, daß der Besuch der Stoppseite schon einen Anfangsverdacht begründet, tunlichst nicht mehr bei den Behörden mit dem Fund melden. Und um gesperrt zu werden, muß eine solche Seite ersteinmal gefunden, als Kinderpornoverbreitungsinstrument identifiziert werden. Wer auf eine Stoppseite trifft, wird das kaum melden, denn dieSeite ist ja schon geblockt. Wie kann das die »Suche systematisieren«?

Mein Lobbyrepräsentant (im Nebenjob)

Eigentlich wollte ich nur kommentieren, allerdings sprengte es dann doch den Rahmen — ergo als eigener Blogeintrag:

julia seeliger (jul*****************e.de)
Dienstag, Mai 12, 2009, 02:17

Sorry, Julia — ich habe keinen Abgeordneten, weder halte ich einen im Keller noch bezahle ich einen

 
Doch.
Ich bin gespannt, wie es dir gelingen wird, in nächster Zeit das Grundgesetz der BRD zu ändern. Wirst du darüber hier berichten?

 
Hmm, viele Paragraphen, magst Du mir auf die Sprünge helfen, wo da steht, daß ich einen – eigenen, persönlichen – Abgeordneten habe? Oder bezahle?
Daß irgendwer – den ich sehr wahrscheinlich nicht gewählt habe – für meinen durch den Wohnort bestimmten Wahlkreis nach Berlin gegangen ist, ist mir schon klar; ist das »mein Abgeordneter«? Aus meiner Sicht wäre ja der Direktkandidat, dem ich auch meine Stimme gegeben habe, eher »mein Abgeordneter« — was aber, wenn’s ihn/sie/es mangels Listenplatz und Stimmenzahl gar nicht in den Bundestag gespült hat?
Aber netter Querpaß, danke. »Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages […] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.« Liegt es im Bereich des Möglichen, daß dem einen oder anderen Langzeitvolksvertreter dieses »Detail« nicht mehr ganz präsent ist? Und es ist nicht nur der Wiefelspütz; Stichworte: Fraktionsdisziplin bzw. -zwang.
Wie schon ausgeführt, aus meiner Sicht haben sich die sog. »etablierten Parteien« disqualifiziert, »das Volk« zu vertreten. Die leyensche Demagogie, ihre Herabwürdigung jeglicher kritischen Stimme als die eines wahrscheinlichen Kinderschänders und KiPo-Konsumenten; die – u. a. von meiner Generation und der meiner Kinder und ggf. Kindeskinder auszulöffelnde – scholzsche Aufkündigung des Generationenvertrages — die letzten Nägel zum Sarge.
Ich sage ja nicht, daß über 76.000 Petitienten bei einem Volk von 82.000.000 jetzt sofort den Rückwärtsgang bei Gesetzesvorhaben bewirken müßten.
Schlichtweg inakzeptabel allerdings ist die gezeigte Reaktion auf die artikulierten Bedenken von immerhin – bislang – 0,09% der Bevölkerung — wer darauf so arrogant bis dummdreist wie u. a. Wiefelspütz und Guttenberg reagiert, der hat, in meiner kleinen Welt, die Berechtigung des Führens des Ehrentitels »Volksvertreter« verwirkt. Dies sind dann »Parteivertreter« oder »Lobbyrepräsentanten« — vom Volk werden sie nur finanziell reich beschenkt; wobei, derlei zu alimentieren sieht aber das Grundgesetz doch gar nicht vor?
Was ich erwarten würde – und da sehe ich »meinen Abgeordneten« in einer Bringschuld, die Diskussion mit seinen Wählern zu starten; komischerweise hört und sieht man die (Möchtegern-) Abgeordneten vor der Wahl hektisch in der Fußgängerzone, nach der Wahl aber oft eben nicht im Saale – wäre eine gesellschaftliche Diskussion über die – vorgeblich noblen – Ziele u. a. von »Zensursula« und wie man diese optimal umsetzt. Wobei, »Experten« haben ja üppig sich zu Wort gemeldet — und mußten erfahren, daß sie eigentlich nur latent pädokrimineller Abschaum der Gesellschaft sind.
Ich habe die Petition – in demütiger Erwartung der Nutzlosigkeit dieses Unterfangens – unterzeichnet, weil ich nichts davon halte, mit ein bißchen (roter) Farbe so zu tun, als ob man gegen Kinderpornographie effektiv vorginge, indem man diese – bekannten! – Angebote einfach mit einem Stopp-Schild überklebte. Was von der Leyen – zu ihren Gunsten nehme ich an, sie wisse es wirklich nicht besser – hier fordert, ist genau das: klebt ein Stopp-Schild auf alles, was »böse« ist.
Guckt weg, dann ist es nicht mehr da.
So einfach ist das aber nicht. Der Belgier, der Franzose, der Tunesier – sie alle können sich, ggf. von deutschen Servern, weiter an dem ergötzen, was Frau Ministerin hierzulande auszubremsen glaubt. Und während sie eben nicht effektiv gegen die Verbreitung der Inhalte weltweit vorgeht, sondern nur den untauglichen Versuch unternimmt, ihn in Deutschland zu erschweren, ebnet von der Leyen, ihrem Namen alle Ehre machend, die Tür zu weitgehender Kontrolle der aus dem Internet abgerufenen Inhalte — denn es geht ja nur um Kinderpornographie. Sorry, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und selbst von der Leyen schließt eine zukünftige Erweiterung der BKA-Sperrliste auf andere »Tatbestände« nicht aus.
Kurz: es gibt keine Notwendigkeit, technisch laienhaft die Funktionen des Netzes zu verändern; es ist und bleibt Aufgabe der Politik, zwischenstaatlich dafür zu sorgen, daß derlei Inhalte schlichtweg im Internet nicht mehr vorkommen. Aber ein Schild »bitte weggucken« rauszuhängen, ist eine durchsichtige, rein populistische Maßnahme, die jeder aufgeklärte Wahlbürger mit einer Stimme für eben nicht die etablierten Parteien quittieren sollte — und, nicht vergessen: Nichtwähler wähen den Status Quo.

Mein Abgeordneter?

Nein, ich würde mich nicht als politischen Bürger bezeichnen. Ich gehe zur Wahl – mehr Recht auf Partizipation billigt die Politikerkaste dem gemeinen Volk ja nicht zu, und dies auch nur alle fünf, manchmal vier, Jahre –, kreuze dort zunehmend Parteien an, von denen ich nicht wirklich möchte, daß sie dieses Land maßgeblich prägen — aber die Wahl zwischen Pest (CDU oder SPD) und Cholera (SPD oder CDU: choose yourself) halte ich auch für keine. Nunja.
Heute nun knallen die (virtuellen) Sektkorken – bis auch das in diesem Land verboten wird, das erste Sektflaschenattentat wird dafür schon sorgen –, denn die Petition hat die 50.000-Unterzeichner-Marke genommen.
Schick. Und mag das Petitionsrecht auch ein hohes Gut sein – es ist faktisch eben doch nur ein Papiertiger:

Tja, »die Gesetzgebung wird davon nicht mehr berührt«. Quod erat demonstrandum — oder, wie es der unsägliche altersweise Wiefelspütz so nett diktierte: »Wiefelspütz sagte dem “Kölner Stadt-Anzeiger”, das Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition “nicht beeinträchtigt”. Zwar sei es “das gute Recht” eines jeden, Petitionen einzureichen. Die Maßsstäbe der Internet-Gemeinde seien aber “teilweise undifferenziert”.«
Das schöne an diesen Nicht-Aussagen ist ja, daß sie überall passen. Teilweise sind auch Politiker Besitzer inkriminierter Inhalte. Teilweise gab es heute Sonnenschein. Teilweise hört man Politikeraussagen an, daß sie nicht einmal ansatzweise Ahnung von der Materie haben, über die sie grade referieren.
Letzteres macht mich übrigens zunehmend besorgt. Nur um hier Brecht durch Geißler zu zitieren: »Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.«
Nun, ich habe sie auch gezeichnet, diese Petition, deren Wortlaut zwecks Dokumentation folgt:

Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

 
Mir ist aber auch klar – spätestens seit Geißlers Tirade mit den »anständigen Deutschen« –, daß ein deutscher Politiker, zumal aus dem rechten Unions-Lager, ein profunder Wortklauber sein muß. Ein schönes Beispiel findet sich im gleichen tagesschau-um-17-Uhr-Bericht, wo der »zuständige Minister« fabuliert:

Im Wortlaut: »Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, daß es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist ja nun wirklich einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.«
Tja. Wie nun, Herr von Guttenberg? Nehmen Sie den Text der Petition, dann ist es so, daß über 50.000 – 58.795 um 21.35 – Unterzeichner klar gegen »die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten« votieren. Petitions-Zitat:

Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

 
Da nützt nun Ihre Betroffenheit nichts, der Eindruck ist Realität.
Sicher, die Guttenberg-Aussage reduziert – in bester von-der-Leyen-Demagogie – die Petition auf ihren letzten Satz, aber, hey, mit Speck fängt man Mäuse und mangels Argumenten – aus »einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht« könnte Raab mal den kommenden Sommerhit machen – ist die Demontage der Zensurgegner eben das Mittel der Wahl. Kräht doch später kein Hahn mehr nach — siehe u. a. Geißler.
Und dennoch, ich bin geneigt, von Guttenberg gegenüber Brecht zu zitieren. Dermaßen sinnentstellende Bezugnahmen, das ist jenseits grenzwertig aus meiner Sicht.
Und dann muß ich noch lesen, ich solle nun »meinen Abgeordneten« anrufen:

Auch Julia Seeliger sieht noch mehr Handlungsbedarf: «Diese Petition ist ein toller Erfolg. Aber jetzt muss wirklich Druck auf die Politik gemacht werden, man muss die Leute motivieren, ihren Abgeordneten anzurufen und zu diskutieren.»

 
Sorry, Julia — ich habe keinen Abgeordneten, weder halte ich einen im Keller noch bezahle ich einen (bin ja kein multinationaler Konzern) …
Ich habe – mal unter uns – auch weder Lust noch Zeit, mit senilen alten Männern (oder Frauen) darüber zu »diskutieren«, warum von der Leyen – neben anderen Politikerdarstellern – eine Schande für die Politik der Bundesrepublik ist; warum deren krude Ideen bezüglich der Bekämpfung von Kinderpornographie durch unkontrollierte Listen, die willkürlich Webseiten sperren, nicht mal als Treppenwitz für Computerbild-Leser taugt, geschweige denn als Maßnahme gegen Kinderpornographie; oder warum das, was die CDU mit der willfährig mitlaufenden SPD hier unter der infamen Ausnutzung geschändter Kinder einführen will, ein veritabler Angriff auf die Informationsfreiheit ist. Denn ich könnte wahrscheinlich von »Glück« reden, wäre »meinem« Abgeordneten »das Internet zunächst einmal ziemlich egal« (Bundesumweltminister Gabriel, SPD); wahrscheinlich ist doch, daß der eloquente Pensionär technischen Fortschritt nach dem schnurlosen Telefon nicht mehr wahrgenommen hat.
Ich rufe daher auf zur Abstimmung mit den Kreuzen — am 7. Juni 2009, bei der Europawahl. Wählt die Grünen, wählt die Linken, wählt, so sie zur Wahl stehen, die Grauen Panther; ja, notfalls sogar die F.D.P. … Es ist zwar utopisch, aber mit Verlusten ab 10 Prozentpunkten jeweils bei SPD und CDU — erfahrungsgemäß kommen da die Parteistrategen in den entsprechenden -zentralen ins Grübeln …