Flugverbotsopfer WePad?

Nein, ich denke nicht, daß der Hardwarehersteller den Touchscreen-Treiber für Linux per USB-Stick und Flugzeug nach Berlin (oder München?) senden wollte; aber nach der Vorgeschichte würde mich selbst eine solche Ausrede beim WePad nicht mehr wundern. Zugesagt ist:

Touch Input des Gerätes im finalen Gehäuse wird im Video in der Woche vom 19. April 2010 demonstriert werden

 
Nun, die Woche ist erst einen Tag alt, strategisch wäre jetzt aber eher eine überpünktliche Lieferung der versprochenen Dinge, nachdem man auf der Produktpräsentation vor der Presse ja eher Märchen erzählte denn ein Produkt vorführte …

Sony und das (deutsche) Recht

Wie mehrfach dargelegt fühle ich mich ja vom Sony-Konzern genötigt und enteignet; meine beiden PS3 funktionieren nicht mehr wie beschrieben nach Änderungen bei Sony, aber natürlich sieht Sony das nicht als Entschädigungsgrund. Nun stehe ich mit meiner grundlegenden Ablehnung dieser kundenfeindlichen Geschäftspraktiken Sonys nicht alleine; helfen wird dies aber, wie so oft, auch nichts. Naja, ich bin bis 2009 ohne Playstation ausgekommen und werde es ab Frühling 2010 sicher auch wieder ohne schaffen; bedauerlich, das der japanische Konzern so feige ist und nicht zu seinen Aussagen steht.
Was mich aber wirklich – sorry – ankotzt ist die Tatsache, daß der Bundesbürger offensichtlich der gelackmeierte ist, rechtlich vollkommen schutz- und wehrlos. Denn, wie auf playedstation dargelegt, steht der Endnutzer der perfiden Tricksereien mit verschiedenen Rechtsbereichen einfach nur hilflos gehenüber:

Natürlich gilt auch für die PS3 die zweijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel. Allerdings bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder zumindest angelegt war. Beim Update tritt der vermeintliche Mangel jedoch erst mit der Installation einer neuen Firmware unter ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers und damit nach dem so genannten Gefahrübergang der Sache (§ 434 BGB) auf. […]
Das PSN ist ein besonderer Problemfall. Die Teilnahmemöglichkeit ist meiner Ansicht eher am Dienstleistungsvertrag für das PSN zu messen und da diktiert Sony die Bedingungen. […] Die PS3 WAR für den Zugang zum PSN in aller Regel beim für die Gewährleistung maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs geeignet. Wenn Sony DANACH die Bedingungen zum PSN ändert, ist das Problem dort zu suchen und nicht im Kaufvertrag über die PS3. […]
Man müsste jetzt sicherlich diskutieren, ob diese Regelungen [aus den Nutzungsbedingungen des PSN] nicht den AGB-rechtlichen Bestimmungen des BGB zuwider laufen (§§ 305 ff. BGB); allerdings wird wohl zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt deutsches Recht Anwendung findet. Dazu heißt es unter 14. der Nutzungsbedingungen des PSN:
“In dem Maße, wie dies durch einschlägige Gesetze gestattet ist, sind dieser Vertrag […] gemäß den Gesetzen Englands auszulegen und zu interpretieren und der Vertrag zwischen Ihnen und uns gilt als in England zustande gekommen.”
Und spätestens wenn – was nicht ganz unwahrscheinlich ist – englisches Recht Anwendung findet, kratzen sich deutsche Juristen nur noch am Kopf. Gerne hätte ich in dieser Frage eine positivere Einschätzung gefunden, sehe dafür derzeit allerdings wenig aussichtsreiche Anknüpfungspunkte. Und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer bestehen (mit Sony direkt hat ja niemand einen Vertrag über den Kauf einer PS3 geschlossen), dann wird man allenfalls den Rücktritt vom Vertrag erklären können. […]
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale werde ich mit Spannung verfolgen, wenngleich ich mir davon nicht allzu viel verspreche. Wettbewerbsrechtlich dürfte nur etwas drin sein, wenn dadurch Wettbewerber behindert werden und sich Sony tatsächlich Vorteile verschafft. Das sehe ich im Moment nicht.

 
Ist schon toll, dieses »Recht«. Alles, was im Internet passiert, maßen sich deutsche Richter an, nach deutschen Gesetzen zu be- bzw. verurteilen.

Systembeschreibung auf der Verpackung meiner PS3.

Eine Hardware mit der ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft, damit online mit anderen Menschen spielen zu können, kann ich aber nur dann so betreiben, wenn ich mich als Deutscher englischem Recht unterwerfe — welches meine Rechte ggf. radikal einschränkt. Dabei wird die PS3 samt dem (kostenlosen, was beim deutschem Schadensersatzrecht wohl eine weitere unüberwindliche Hürde ergibt) Zugang zum PlayStationNetwork (PSN) zielgerichtet in Deutschland vermarktet — anders als der Artikel einer amerikanischen Zeitung auf einer amerikanischen Website …
Daß die PlayStation3 nur ein halb so tolles Gerät ist, läßt man das PSN außer Acht, bildet das (deutsche) Recht nicht ab. Daß man einen Vertrag nach englischem Recht abschließen muß – der noch dazu einem Endbenutzer keine und dem Konzern alle Rechte, inklusive dem Recht, nichts mehr zu leisten, einräumt –, steht nicht auf der Verpackung. Und es ist legal, wie es scheint, mit deutschen Kunden kann die in Großbritannien beheimatete Europa-Dependance des japanischen Unterhaltungskonzerns ganz offensichtlich machen, was sie will — Entwertung des Eigentums des Bundesbürgers eingeschlossen.
Es geht mir hier weniger konkret um »OtherOS«, als vielmehr um’s Prinzip: Nicht nur, daß man keinen wirklichen Besitz erwirbt an den Käufen im sog. PlayStation Store; einzig und alleine der Sony-Konzern entscheidet zu jeder Zeit, ob ein Benutzer zum einem bestimmten Zeitpunkt den Gegenwert für den »Kauf« im PlayStation Store nutzen kann oder nicht. Nach eigenem Gutdünken; wessen Nase Sony nicht gefällt, den kann Sony aus dem (PlayStation-) Netz kicken, auch dieser Bedingung hat man sich zu unterwerfen. Schon das verbietet eigentlich die Nutzung solcher Geldvernichtungseinrichtungen — ich vermisse hier jeglichen Verbraucherschutz, denn wie die Entfernung von »OtherOS« und die dem folgende Analyse von Sonys Nutzungsbedingungen zeigt, hat der Nutzer nur ein Recht: an Sony zu zahlen. Ohne garantierte Gegenleistung, versteht sich.
Klar, Vertragsfreiheit und so … und jeder ist schön blöd, der sich auf sowas einläßt, ja, auch richtig … irgendwo. Wäre halt schön, wenn die Schönwetterpolitiker sich auch mal um solche Themen kümmerten … ach halt, ich vergaß, da ist ja noch Balken mit dem Stopschild vor’m Kopf.
Ich möchte mit einem Zitat von playedstation schließen:

Claus M. – Denmark
“Als Gamer und Journalist bin ich am Ausgang dieses Verfahrens durch Sony sehr interessiert. Linux war für mich ein Kaufargument und Grund, etwa 1/3 mehr für die PS3 als für eine XBox auszugeben. Bei der Entfernung von OtherOS geht es um Grundsätzliches. Als Kunden können wir anscheinend nicht mehr sicher sein, dass Waren, die wir heute kaufen, auch morgen noch dieselben Aufgaben erledigen. Es [geht] damit nicht nur um die Streichung einer Funktionalität durch Sony. Es geht um das Prinzip einer Welt, in der Internet-Aktualisierungen bedeuten, dass wir als Kunden unsere Haustüren nicht mehr zu öffnen brauchen, um Hersteller in unsere Häuser zu lassen und Funktionalitäten von Waren zu modifizieren, die wir schon gekauft haben.”

 

digitalStrom, oder: die nächste Heimautomationswunder-Seifenblase platzt

Ein Artikel im dS-Thread bringt es meiner Ansicht nach auf den Punkt:

Re: DigitalStrom aus der Schweiz
Autor: Nicht auf der Messe (Gast)
Datum: 12.04.2010 23:14

flow schrieb:

Fazit, da liegt noch ein langer Weg vor DS, bis das ganze sich im Markt und bei den Installateuren ausgebreitet hat. Da man für die Kommunikation der Klemmen untereinander auf jeden Fall eine Komponente im Verteilerkasten benötigt, wird der versprochene Komfort nur mit einem Fachmann zu erreichen sein.

 
Wie lange arbeiten (“forschen”) die schon daran? 4 Jahre? 5 Jahre? Seit wieviel Jahren wird die Markteinführung immer zunächst auf das Jahresende und dann auf das Folgejahr verschoben?
Das wäre nicht die erste Technologie, die vom technischen Fortschritt überholt wird, bevor sie fertig wird.
Und was ist von der ursprünglichen Idee geblieben? Es sollte günstig sein (10 Euro pro Lampe wurden anfangs genannt – einen teuren dS Meter gab es nicht) und einfach sollte es sein. Jetzt kostet es 3000 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung und nicht mal ein normaler Elektriker darf den Kram einbauen – er muss akkreditiert sind (für normale Elektriker ist der Kram wohl zu kompliziert).
Wenn ich die Kosten auf mein Haus hochrechne (wer baut so einen Luxus schon in eine 3-Zimmer-Mietwohnung?), dann bin ich locker bei 10.000 Euro. Für das Geld bekommt ich jetzt schon auf Basis von solider und bewährter Technik mindestens den gleichen Komfort.

 
Tja. Schade. Wie schon vermutet, »digitalSTROM« ist doch nicht der Heilsbringer, als der er 2007 noch angekündigt wurde. Abgesehen davon, daß Endeverbraucher nicht mal eben die dS-Lüsterklemmen im Baumarkt kaufen können werden, sind diese auch »marginal« teurer als ihre unintelligenten Pendants:

Sodala Preise:
Gelbe Klemme (150W) – 40 EUR
DSM (16A) – 150 EUR
DSS – 280 EUR

 
Oder, wie es heise online zusammenrechnete:

Jan Zakrzewski von der Firma Aizo nannte als Preis für die Installation des ersten Raumes (beinhaltend etwa acht Lampen und zwei bis drei Taster) ungefähr 1000 Euro. Jeder weitere Raum würde, nachdem die Grundausstattung bestehend aus digitalStromServer und -Meter (dSM) bereits installiert ist, 500 bis 800 Euro kosten. Mit steigender Zahl der Geräte braucht man zusätzliche dSS. Hiervon koste jeder weitere etwa 250 Euro, so Zakrzewski. Benötigt man einen zusätzliches dSM, so schlage dies noch einmal mit 100 bis 200 Euro zu Buche.

 
Diese Größenordnungen nennt digitalSTROM selbst. *hust* Da kommt ein Plugwise-System auch nicht mehr teurer, eher im Gegenteil — und diese Komponenten sind kauf- und lieferbar.
Wieder mal ein Fall eines vollmundig angekündigten UberProduktes, welches als Bettvorleger gelandet ist.

Widerspruch

Schöner Der Westen-Artikel:

Die Lufthansa verwies auf zehn nur mit Piloten besetzte Überführungsflüge am Samstag. „In Frankfurt wurden die Maschinen von unseren Technikern untersucht. Weder auf den Cockpitscheiben, an der Außenhaut noch an den Triebwerken fanden sie auch nur den kleinsten Kratzer“, sagte Konzernsprecher Klaus Walther dem Blatt. […]
Die Lufthansa überführte am Samstag zehn leere Langstreckenflugzeuge von München nach Frankfurt. […] In enger Absprache mit der Deutschen Flugsicherung seien sie circa 3.000 Meter hoch nach Sichtflugregeln geflogen worden. In dieser Höhe bestehe keine Gefahr durch die Flugasche.

 
Wir halten fest:

  • Lufthansa und Air Berlin halten das Flugverbot für übertrieben
  • Lufthansa verweist u. a. auf ihre Überführungsflüge in 3km Höhe vom Samstag, die keine Beschädigungen durch Vulkanasche gezeigt hätten
  • Auf 3km Flughöhe gibt es keine Beeinträchtigungen durch Vulkanasche, diese schwebt irgendwo paar km höher rum
  • Innereuropäische Flüge wären auf verringerter Höhe also wohl möglich; warum macht man keine? Zu teuer? Zu wenig Raum?

Auch die Diskussion um eine Lockerung des Nachtflugverbotes nach Wiederfreigabe des Luftraumes – was man ja auch durchaus verrechnen könnte: ~1 Woche kein Fluglärm, dafür 2, 3 Nächte danach mal extremen, warum nicht? – klingt, wie die um die Sinnhaftigkeit des Flugverbotes, mir ein bißchen nach einem Stellungskampf — ist bald wieder Wahl, wo gerne Milliarden an hilfsbedürftige Konzerne vergeben werden?

Mein Beifahrer: eine Zi8

Ich hatte das schon länger mal vor, bei dem Wetter jetzt bot es sich dann mal an: die Kodak Zi8 filmt eine kleine Spritztour, bei der es am Vorabend gilt, die unterschiedlichen Lichtverhältnisse (tiefstehende Sonne von verschiedenen Seiten, Licht- und Schattenbereiche durch die Bebauung) zu meistern. Und ich finde, das hat diese gefällige HD-Taschenknipse recht gut hinbekommen:

Aufgenommen in 720p60, Weiterverarbeitung bis zum finalen Rendern für YouTube als 720p60 (15 MBit/sec), um möglichst wenig zu verfälschen durch die Zeitraffer sowie die 1/2-Zeitlupe; leider sieht man in der YT-Fassung doch deutlich mehr Artefakte als im der MP4-Quelle … Vielleicht muß ich doch mal Vimeo ausprobieren, allerdings gibt’s da HD nur für zahlende Einsteller …
Weiterverarbeitung/Schnitt, as usual, mit OpenShot (Version 1.1.3).

3 TB (brutto) Datensicherungsklotz

(Blogged via flickr)

Nachdem eine 250er Altplatte mir gestern wieder unverhofften Maintenancespaß brachte, nun die Radikalkur: 2 1,5 TB-SATA-Disks plus Behältnis mit 2 eSATA- bzw. alternativ 1x USB-2.0-Anschlüssen. Darauf werden nun die 1 TB eines RAID-5 sowie der Inhalt der 250er und eines 160-GB-Reliktes gezogen, aus 7 mach’ 4 Platten …

Kamera: Motorola Milestone (f/2.8)

Datensicherung

(Blogged via flickr)

Die Platte ist nicht nur alt sondern auch laut … Langsamkeit ohne Strom zu sparen ist der Bonus :)

Kamera: Motorola Milestone (f/2.8)

Papierkram

(Blogged via flickr)

… produziert übrigens auch satt Feinstaub beim umfüllen *hust*

Kamera: Motorola Milestone (f/2.8)