Durch den sich abzeichnenden Launch sind die künftigen Bloggerkollegen zu briefen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Zwei Absagen auf Bloggerbewerbungen müssen formuliert werden, bei denen man darauf achten muss, nicht in den Singsang standardisierter Absagen auf Bewerbungen zu verfallen. Mit einer Kandidatin ist der Termin für ein persönliches Gespräch festzulegen: ihr kompletter Verlaufsplan über drei Monate mit gesicherter Contenteinspeisung alle 48 Stunden für ein spannendes Themenblog hat uns überzeugt.
Man darf also gespannt sein. Auf die Farben und Funktionen als auch den Inhalt. Und auf die Antwort auf die Frage nach der Anzahl der PIs – lt. Alexa liegen die eher noch so im blogdoch.net-Bereich ;)
<sarcasm> Na, wer sagt’s denn, alles Gute kommt eben doch wieder. Neben der Vorbeugehaft, die sicherheitshalber aus der NS-Zeit hinübergerettet wurde, kehrt lt. tagesthemen.de jetzt auch eine echte Stasi-Methode zurück:
Die Polizei hat bei mehreren G8-Gegnern Körpergeruchsproben genommen. “Das ist bei einzelnen Beschuldigten passiert”, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur AP.
[…] Die Abnahme von Geruchsproben war bisher als Überwachungsmethode der ehemaligen DDR-Staatssicherheitsbehörde (Stasi) im Fall von Dissidenten bekannt.
Über die Zulässigkeit von Folter wird ja gerne mal nachgedacht, sollte dieses Tabu denn auch noch fallen, wäre die Wiedereinführung der Gestapo eigentlich nur konsequent.
Wo ist so drüber nachdenke, eigentlich komisch, daß diese Forderung noch gar nicht gestellt wurde. Wie angenehm und streßfrei muß sich ein Staat regieren lassen, in dem aus bloßem Verdacht heraus Menschen inhaftiert und ggf. unter Gewaltandrohung oder -einsatz befragt werden können?
</sarcasm> Aber vielleicht sollte auch Herr Schäuble in seinem fehlgeleiteten Wunsch, die Sicherheit – koste es, was es an Bürgerrechten auch wolle – zu erhöhen, diesen Artikel in der Zeit und insbesondere diesen Abschnitt lesen und darüber noch einmal nachdenken:
Die fatalen Folgen dieser Aufweichung hat das Oberste Gericht von Israel in seinem Urteil vom 6. September 1999 eindrucksvoll formuliert. Diese Entscheidung, sagten die Richter, sei ihnen im Angesicht der täglichen Terrorbedrohung und ungezählter Opfer nicht leicht gefallen. […], sei dies kein Anlass für vorbeugende Ausnahmen vom Folterverbot. Denn damit öffne man dem Missbrauch Tür und Tor, und sie fuhren fort: »Es ist nun einmal der Sinn und das Schicksal einer Demokratie, dass ihr nicht alle Mittel erlaubt sind und ihr nicht sämtliche Praktiken ihrer Feinde offen stehen. Auch wenn die Demokratie oft mit einer hinter ihrem Rücken gefesselten Hand kämpfen muss, behält sie doch am Ende die Oberhand.«
Ich hoffe nur, die deutschen Gerichte entscheiden bzgl. Heilgendamm schnell …
Nervig: beim zurückscrollen mancher Seiten, z. B. bei fx3.org, geht die Darstellung im Firefox über den Jordan. Lange Zeit habe ich das ja auf die X-Server oder FF geschoben, bis mir heute auffiel, daß diese komischen Balken, in diesem Fall zumindest, von irgendeinem Google-Kram herrühren.
Scheint ein Artefakt der immer am oberen Viewportrand klebenden Zeile zu sein — interessanterweise geht’s nicht beim reinklicken weg, wohl aber beim Versuch, einen Screenshot des »Kunstwerks« zu machen … Aber ich hab’s dann doch geschafft ;)
Eine neue Erkenntnis ist es nicht, aber vielleicht als Gedächtnisstütze für mich selbst … Ein vorhandener WAF bedeutet nicht automatisch eine allzeit fehlerfreie Bedienung latent fragiler technischer Spielereien, die zum Gebrauchsgegenstand gemacht wurden.
Uff! Scheinbar keine größeren Schäden durch einen wegen vermeintlichen Hängens seitens meiner besseren Hälfte durchgeführten zweiten Power-Cycles – während der fsck lief – am Wohnzimmer-VDR. Zuviel Reboot ist eben auch nicht gut ;)
¡Mierda! So langsam wird es, finde ich, Zeit, daß diese ach-so-tollen 2.0-Beta-Dienste erwachsen werden …
Bei twitter verheddert sich dauernd ‘n Kätzchen im Server – wobei ich den tieferen Sinn des Ein-Zeilen-Blog-Formates »twitter« sowieso noch nicht gerafft habe. Und da jeder 3. bis 4. Klick von mir zum Katzenbildchen führt, werde ich es wohl auch nie schnallen.
Technorati hat ebenfalls Probleme mit dem eigenen Haustier bzw. dessen Käfig, denn das Technorati-Monster bricht (zumindest für mich:) neuerdings häufig(er) aus … :(
Schon ein schwieriger Spagat für unsere zierliche Kanzlerin. Wie soll man auch erklären, daß man in Russland es scheiße findet, wenn bekannte Oppositionelle (die nur in anderen Ländern so heißen, in unserem Ländle heißt daß dann schnell »Randalierer« oder »Mitglieder der militanten, linksextremistischen Szene«) an der Anreise zur Demo gehindert werden, in der ehemaligen DDR aber Schutzzäune und Demonstrationsverbote bis zu 6 km vom Tagungsort entfernt demokratisch und frei und sowieso vollkommen in Ordnung seien?
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die aktuelle audio-visuelle Berichterstattung rund um den anstehenden G8-Gipfel zu sichten und hinsichtlich des Themas »Demonstrationsrecht« ein paar Aussagen von Angela Merkel (amtierende Kanzlerin, CDU), Wolfgang Schäuble (amtierender Bundesinnenminister, CDU), Heiner Geissler (ehem. CDU-Generalsekretär) und Gerhart Baum (ehem. Bundesinnenminister, FDP) zueinander in Verbindung zu setzen:
»Im Prinzip« hat Schäuble also nichts gegen Demonstranten, und sie dürfen ja auch gegen G8 demonstrieren, wo der Pfeffer wächst sie wollen — solange das nur nicht grade in Sicht- oder Hörweite des Tagungshotels ist … Und Kanzlerin Merkel meint, daß zumindest in Russland jeder, der »gar nichts gemacht hat sondern nur auf dem Weg zu einer Demonstration« sei, auch zu dieser gehen dürfen sollte.
In Russland. Nicht automatisch auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Warten wir also ab, wie die Gerichte das sehen …
Aua. Bei Nerdcore findet sich ein Videodokument, in dem die amtierende deutsche Regierungscheffin folgende Weisheiten vom Stapel läßt:
Die CDU hat seit Jahr und Tag dafür plädiert, daß an großen Plätzen genau solche Videoüberwachung eingesetzt wird. […] Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muß man einfach machen. […] Man darf nicht sagen: »Ach, das ist doch nicht so schlimm«. Hier ‘n bißchen was weggeschmissen und dort einen angerempelt, hier mal auf den Bürgersteig gefahren und dort mal in der dritten Reihe geparkt … Immer so unter dem Motto: »Ist alles nicht schlimm.« Ist alles nicht nach dem Gesetz und wer einmal Gesetzesübertretungen duldet, der kann anschließend nicht mehr begründen, warum es irgendwann schlimm wird und irgendwann nicht so schlimm ist. Deshalb: Null Toleranz bei Innerer Sicherheit, meine Damen und Herren!
Es stimmt natürlich, Parken in dritter Reihe gefährdet ganz erheblich die Innere Sicherheit, da gibt es ein Vertun. Schon in zweiter Reihe ist nicht nett, zumal Parken, wir erinnern uns an unsere Fahrschulzeit, ja impliziert, daß man das Auto von außen abschließt und sich dann davon entfernt. Im Prinzip ist ein solches Auto vergleichbar mit einem herrenlosen Koffer auf dem Flughafen — man darf also erwarten, daß die Ordnungskräfte einschreiten, die potentielle (Auto-)Bombe entfernen und in sicherer Umgebung kontrolliert sprengen.
Wenn wir das Bild konsequent weiterdenken, ist unzweifelhaft jeder abgestellte PKW eine potentielle Gefahr für die Innere Sicherheit — anständige Bürger lassen ihren, potentiell zur Waffe umfunkionierbaren, fahrbaren Untersatz ja auch nicht einfach unbewacht irgendwo stehen, womöglich noch in einer Tiefgarage oder einem öffentlichen Parkplatz oder gar nahe an belebten Plätzen oder Märkten …
Ende 2006 podcastete Frau Merkel etwas zielsicherer:
Deshalb können wir nicht einfach immer nur neue Gesetze machen, sondern wir müssen mit den entsprechenden Mitteln eingreifen. Da ist für mich zum Beispiel das Thema Video-Überwachung von Plätzen ein ganz besonderes Beispiel.
Video-Überwachung alleine reicht aber nicht, um den Gefährdungen zu begegnen. Wir haben es mit völlig neuen Bedrohungen zu tun: dem internationalen Terrorismus.
Ob internationale Terroristen auch in dritter Reihe den Bürgersteig überfahren? Wenn ja, wären sie wengistens leicht zu erkennen. Gemeingefährlich wird’s aber, wenn die ihre Bomben einfach in Rucksächen am Körper tragen — das müßte dringend verboten werden. Was da alles passieren könnte! Gefährlich an der Autobombe ist ja in erste Linie die Bombe und erst dann das Auto. Und wenn die fiesen Terroristen aus dem internationalen Ausland das mal kapieren, dann aber gute Nacht.
Nein, im Ernst, es leuchtet natürlich ein, daß man bei der Inneren Sicherheit keinen Spaß verstehen darf und schon den Anfängen in Form von Falschparkern mit aller Entscheidenheit entgegen treten muß. (Wobei, ist das Verbot des Parkens in dritter Reihe – muß eine Berliner Spezialität sein; hier in der Gegend wären die meisten Straßen schon dicht, wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander parkten – eigentlich in einem Gesetz verankert? Oder nur einer Verordnung?) Jetzt muß Frau Merkel mir nur noch erklären, wie sie durch Videoüberwachung »von Plätzen« eine in einem legal abgestellten Auto – also keinen Dritte-Reihe-Parker – deponierte Bombe erkennen und den geplanten Anschlag verhindern will …
Oops, hat sie ja schon: »Video-Überwachung alleine reicht aber nicht«, sagt Frau Merkel. Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und Großer Lauschangriff sind unabdingbar für den Fortbestand unserer FDGO. Oder doch deren Sargnägel?
Ich muß gestehen, ich hätte dieses Blog schon viel eher reanimieren sollen. Nein, ich hätte es erst gar nicht einschlafen lassen dürfen,
Äh. Ja, stimmt. Ein »Projektblog« (»Dieses Projektblog wird die Arbeit an „WestEins“, dem neuen Online-Portal der WAZ Mediengruppe in Nordrheinwestfalen, begleiten.«) ohne Content ist, äh – Web2.0 mehr so zweckfrei. Naja, mal weiterlesen:
schließlich passiert so viel bei uns, das durchaus erzählenswert wäre. Aber die Großbaustelle Westeins hat nicht nur mich in den letzten Monaten in jeder wachen Minute vollkommen ausgelastet.
Hammer. Das mit den wachen Minuten klingt ein wenig nach dem legendären StudiVZ-Blog – leider gibt’s bei WestEins keine Gründer, die uns mit WG-Interna und Providerbashing die Wartezeit vertreiben. Egal, es ist der Gute Wille, der zählt, mit ca. 1 Eintrag pro Quartal kann man sich ja durchaus arrangieren ;)
Das gilt selbst für die berüchtigten Donnerstage, an denen wir […] am Konzept feilen […]. Ging es dabei zunächst um die ganz großen Fragen (welche Farben, wie viele Spalten usw.), steckt der Teufel mittlerweile ganz eindeutig im Detail (wer darf was wann mit welchem Redaktionssystem wohin auf die Seite bringen, nach welcher Logik werden Artikel auf Lokalseiten mit konkurrierenden Redaktionen dargestellt, und wenn ich darauf klicke, passiert was ganz genau??).
Function follows Color? Krass, jetzt bin ich wirklich auf den Lauch gespannt. BTW, gibt’s schon Zieldaten? Zumindest das Jahr?
I’m slightly pissed. Aus nicht näher zu bebloggendem Anlaß wollte ich nach langer Zeit wieder mal mehrere mit meinem 6630 erzeugten Tetris-Lifesessions Filme weiterverarbeiten.
Tendentiell Mittel zur Wahl für mich ist da das Schweizer Armeetaschenmesser in diesem Bereich, ffmpeg. Nachdem ich dem ffmpeg des zur Bearbeitung verwendeten Rechners (Ubuntu Feisty) mp3-Ausgabe sowie amr_nb-Eingabe durch Recompile beigebracht hatte (Dank der Anleitungen für mp3 und amb), wollte ich es mit mencoder probieren, da mencoder, anders als ffmpeg, mehrere Dateien, auch unterschiedlicher Formate, zu einer Zieldatei im Zielformat zusammenbasteln kann.
Problem: mencoder findet angeblich nicht den amr_nb-Einsprung in der libavcodec (welche von ffmpeg stammt). Zeter, Fluch. ffmpeg neu gebaut und installiert. Gleicher Fehler. strings bemüht – Einsprung ist da, das ffmpeg-Binary kann ja auch amr_nb nach mp3 wandeln …
Bis es mir wie Schuppen aus den Haaren fiel: viele Anwendungen, die auf ffmpeg aufbauen, nutzen ja nicht die shared libraries sondern kompilieren einen für sich funktionalen Snapshot mit ein. (Hintergrund ist wohl, daß ffmpeg alles andere als stable ist, nicht mal auf API-Ebene – Kenneth Lavrsen schreibt dazu: »The ffmpeg team often changes the API without warning or concern and they hardly ever release anything. They want people to download whatever is there from their ffmpeg SVN server. For this reason a known good ffmpeg CVS snapshot has been uploaded to the Motion Sourceforge file area.«)
Nun gut. Die Aktion »mal eben noch die Filmchen konvertieren und hochladen« war dadurch, wieder einmal, eine Sache von Stunden denn Minuten, aber, hey, es hat am Ende funktioniert ;)
In einem Kommentar schreibt WDR‐Journalistin Sabine Henkel vom ARD-Hauptstadtstudio Berlin:
Aber wofür eigentlich? Dafür, dass der Innenminister geltendes Recht beschrieben hat? Schäuble steht zur Unschuldsvermutung – im Zweifel für den Angeklagten – was das Strafrecht angeht.
In der Gefahrenabwehr gilt es nicht und dort will Schäuble es auch nicht gelten lassen. Andernfalls müsste die Polizei ja tatsächlich abwarten bis ein Anschlag geschehen ist, und dürfte dann erst eingreifen. […]
So wurde der Innenminister zum Angeklagten. Der Vorwurf: Ein Sicherheitsfanatiker, der die rechtsstaatlichen Prinzipien in Frage stellt. Nichts dergleichen hat der Minister getan. Also bitte, meine Damen und Herren Ankläger: Erst die Akten bzw. das Interview lesen – und dann reagieren. Denn auch für Politiker gilt die Unschuldsvermutung.
Wie eloquent dargelegt wurde, gibt es in der Gefahrenabwehr keine Unschuldsvermutung — mithin kann diese auch nicht »Verfassungsfeind Wolfgang Schäuble« für sich reklamieren oder -lassen.
Fakt ist, daß die aktuellen Forderungen und erst recht die artikulierten Wünsche des amtierenden Bundesinnenministers weit, weit ab von dem liegen, wo sich die BR Deutschland heute befindet:
Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung”: “Die Sicherheitspolitik droht jedes Maß zu verlieren. Sollte Schäubles Katalog umgesetzt werden, verabschiedet sich Deutschland vom Freiheits- und Rechtsstaat zum Präventivstaat.”
[Kilger] forderte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, […] im Koalitionsausschuss “klare Kante zu zeigen und den Plänen des Innenministers energisch entgegenzutreten.” Kilger betonte: “Es geht um fundamentale Fragen des Rechtsstaats, in denen sich jedes Koalitionsgeschacher verbietet.”
[…] Die [Bundesrechtsanwaltskammer] warne davor, Grundrechte auf dem Altar vermeintlicher Sicherheitsinteressen zu opfern.
[…] Kilger bezeichnete die Vorstöße für eine polizeifreundliche Neuregelung von Lauschangriffen und Rasterfahndungen als “Frontalangriff auf das Grundgesetz.” Der größtmögliche Sündenfall sei die Spionage in privaten Computern über das Internet. “Würde sie erlaubt, hätte das entsetzliche Folgen für Intimität und Würde der Bürger.”
Es kommt nicht von ungefähr, daß das Bundesverfassungsgericht viele der jüngeren gesetzgeberischen Vorstöße in diesem Bereich kassierte — man denke nur an den Großen Lauschangriff oder das Luftsicherheitsgesetz. Dies thematisiert auch ein Beitrag aus Monitor vom 12. April 2007, »Der Schäuble-Katalog – Angriff auf die Freiheitsrechte«:
(Quelle: RealVideo-Stream beim WDR. Weitere Fundstelle: YouTube.)
Ein kleiner Rückblick auf Merkels Grillabend mit George W. Bush im letzten Jahr:
Der US-Präsident wird auch das Dorf Trinwillershagen besuchen. Dort will Merkel Bush am Abend bei Wildschwein am Spieß mit einigen Bürgern zusammenbringen. Im Ostseebad Heiligendamm wird Bush übernachten. […]
Für den Besuch werden weite Teile Stralsunds und der anderen Aufenthaltsorte Bushs abgesperrt. Bis morgen Abend müssen sämtliche Autos aus einer Sicherheitszone im Stadtkern entfernt werden, auch aus Höfen und Garagen. Die ganze Innenstadt wird am Donnerstag für den Autoverkehr gesperrt. Die Anwohner der Fahrstrecke Bushs und der Orte, die er besucht, müssen von morgens bis nach seiner Abreise die Fenster schließen. […]
Bushs Hotel in Heiligendamm wird weiträumig gesperrt, um das Gelände wird ein Sicherheitszaun gebaut. Der dreistufige Zaun wird laut Polizei 1300 Meter lang sein. Vor der Küste liegt ein Schiff der US-Marine, das den Besuch mit den deutschen Stellen von der Seeseite schützen soll. […] Die Polizei setzt nach eigenen Angaben 12.500 Beamte ein.
Man muss nur mal, beispielsweise, einen Blick in den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werfen. Dann wird man festzustellen, dass ein zehntägiges, pauschales Versammlungsverbot aufgrund der unbestimmten Vermutung, ein paar Leute könnten über einen vom größten Polizeiaufgebot aller Zeiten geschützten Zaun klettern (um sich dann festnehmen und bis zum Ende des G8-Gipfels verwahren zu lassen) dreist und offensichtlich rechtswidrig ist.
Wie Spiegel Online berichtet, seien u. a. der Bootshafen Kühlungsborn für die zivile Schiffahrt gesperrt, sämtliche 300 Einwohnder Heiligendamms vom BKA »überprüft« worden und alleine der neuerliche »Schutzzaun« verschlinge elf Millionen Euro. Da kann man schon verstehen, daß bei all’ dem Aufwand Herr und Frau Politiker keine nervigen Transparente sehen will, die G8-Party im First Class Hotel am Ostseestrand soll doch bitte von Preußens Glanz und Gloria künden, nicht von profaner Kritik …
Aber wie verhindert man das? Auch da haben findige Beamte eine Lösung gefunden, die schon in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts gerne praktiziert wurde: Man nimmt die potentiellen Störenfriede im Zuge des G8-Gipfels kurzerhand in Vorbeugehaft — ein kleiner Vorgeschmack auf Schäubles sicheres Deutschland.
Wer nicht konform geht mit der Meinung der Staatsmacht, wird mal kurz weggesperrt — Folter nicht ausgeschlossen? Klingt nach einem Dokumentarfilm aus der guten alten Zeit, 70 Jahre in die Vergangenheit würde ich vermuten? Oder doch eine begründet-ängstliche Beschreibung dessen, was an Zinnober wegen des G8-Gipfels veranstaltet wird?
Eine schallende Ohrfeige für die deutsche Repressionstaktik gab es denn auch dieser Tage auf dem EU-Gipfel mit Russland:
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der russische Präsident Wladimir Putin gingen beim Thema Menschenrechte in die Offensive: Die EU-Ratspräsidentin Merkel zeigte sich nach Abschluss des ersten Gipfelteils “besorgt”, dass Oppositionsführer gehindert worden seien, zu einer Demonstration in die Wolgastadt Samara zu kommen.
Damit spielte sie auf den Fall des ehemaligen Schachweltmeisters Garri Kasparow an, dessen Namen sie aber nicht nannte. Sie habe “jedes Verständnis”, dass man Demonstranten festnehmen müsse, wenn sie Gewalt anwendeten. “Wenn jemand nichts gemacht hat und nur auf dem Weg zu einer Demonstration ist, ist das aus meiner Sicht eine andere Sache”, sagte Merkel.
[…] Putin entgegnete Merkel, solche Maßnahmen würden auch in Deutschland angewandt. Er nannte konkret die Razzien gegen G-8-Gegner in Hamburg im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm. Der russische Staat lasse sich von “marginalen Gruppen” keine Angst einjagen.
Tja, was ist denn nun? Bei Putin prangert Merkel Repressialien gegen angehende Demonstranten an — ihren Innenminister Schäuble läßt sie unwidersprochen und ungehindert genau dies ankündigen und ggf. praktizieren? Da die Richtlinienkompetenz unstrittig ist, sind die Vorhaben Schäubles auch 1:1 die Intentionen Merkels. Glaubwürdig sind die in Russland pro forma gemachten Äußerungen in diesem Lichte nicht mehr — nicht, wenn im eigenen Machtbereich nicht wirklich anders verfahren wird als in Russland. Prof. Peter-Alexis Albrecht faßt das Grundübel, an dem auch Schäubles Visionen kranken, wie ich finde gut zusammen:
„Das Schlimme ist, das der Politik die Achtung vor der Verfassung verloren gegangen ist. Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre 5 oder 6 Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig und sagt wir haben einen Fehler gemacht, sondern die Politik versucht die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder absurden Optik der Welt anzupassen. Und das ist die verfassungsrechtliche Schweinerei, das ein Verfassungsgericht sagt, hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen. Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung.“