Legal? Illegal? Wer zahlt die Zeche?

Zumwinkel. Ich kann den Namen bald nicht mehr hören; und auch jener Ex-Top-Manager dürfte Wert auf eine andere Art der Popularität gelegt haben, hätte er die Wahl gehabt.
Obwohl, hatte er die Wahl nicht? War es ein Naturgesetz, daß er unausweichlich Geld, auf welches der deutsche Staat Kraft Gesetz anteiligen Anspruch erhebt, in Liechtenstein heimlich anlegen mußte?
Genauer gefragt: Hat er dieses denn überhaupt getan? Seine Wohnung wurde medienwirksam gefilzt, er ist von seinen Ämtern zurückgetreten — mit einem, für meine Verhältnisse, signifikanten monetären Verlust laut Spiegel Online:

Mit seiner eigenen Entscheidung, sein Amt vorzeitig niederzulegen, verzichte Zumwinkel auch auf die restlichen Bezüge aus dem Vertrag. Das wären schätzungsweise deutlich mehr als eine Million Euro gewesen.

 
Aber hat er nun, oder hat er nicht? Kann jemand, der öffentlich so demontiert wird, weiterhin Konzerne lenken oder »beaufsichtigen«?
Ich weiß nicht, was an den Vorwürfen gegen Zumwinkel nun dran ist, was am Ende übrigbleiben wird; sicher bin ich mir nur, daß er noch Genug Geld für einen guten Deal zwischen seiner Seite und der des deutschen Staates haben dürfte. Reine Spekulation, klar … warten wir’s ab.
Aber bei aller Aufregung um die bösen Menschen, die dem effizient und verschwendungsfrei wirtschaftenden deutschen Staat mit seinem absolut und unfehlbar gerechten Steuersystem die Butter vom Brot nehmen wollen und ihr Geld lieber in Stiftungen in Liechtenstein statt in die heimische Bettdecke stopfen: wie war das nun genau mit der DVD und den paar Millionen für diese Plastikscheibe mit einem Materialwert von unter einem Euro?
Zuerst einmal die gute Nachricht, wieder mit den Worten von Spiegel Online:

Die Summe sei um den bei nachrichtendienstlichen Zahlungen für Informationen üblichen Steuersatz von zehn Prozent gekürzt worden, sagten Insider aus Sicherheitskreisen.

 
Sprich: die 5 Millionen waren nur 4,5 Millionen Euro, der Rest geht schon mal direkt an den Fiskus. (Ob dieser dem BND nun allerdings 4,5 Millionen Euro an Auslagen erstatten muß oder die vollen 5 Millionen, darüber habe ich noch nichts gelesen.) Aber wofür hat der BND da eigentlich gezahlt? Woher stammen diese Daten? War es ein Teil einer – unverschlüsselten – Sicherheitskopie der Liechtensteiner Geldinstitute? Also, um ehrlich zu sein, das kann ich mir nur schwer vorstellen. dejure.org zitiert §259 StGB wie folgt:

§ 259
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 [Haus- und Familiendiebstahl] und 248a [Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen] gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

 
Jetzt bin ich kein Jurist – und ich würde ums Verrecken nie einer sein wollen – aber heißt das nicht, daß die Handelnden im Kontext der Beschaffung dieser DVD sich der Hehlerei strafbar gemacht haben? Zumindest, sofern sie nicht BND-Angehörige sind, für die (auch im Inland?) lästige Hürden bundesdeutscher Gesetze nicht gelten?
Eine schöne Quintessenz findet sich bei der FTD:

Das Gros der deutschen Steuerbetrüger versucht nun aufgeschreckt, per Selbstanzeige den Ermittlern zuvor zu kommen. Dann gibt es keinen Prozess, und auch keine Diskussion über Beweisverbote. Schließlich muss man ja nicht immer am vergifteten Baum naschen. Es reicht manchmal, ein bisschen daran zu schütteln.

 
Insofern gebe ich corona recht, dieses Konstrukt mit der »Amtshilfe« ist ein sehr durchsichtiges Konstrukt. Und für mich zumindest ist sehr fraglich, ob dieses tauglich ist, die Reste der FDGO, die nach dem Dauerbeschuß von Schilli (dem Ex-Innenminister des Bundes mit dem Hang zur Unkonformität) und Schäuble noch übrig sind, zu stützen; wenn der BND amtshelfend offensichtlich alles darf, warum strampeln sich, lt. Spiegel Online zumindest, denn die Rostocker Staatsanwälte noch so mit blöden Verwendungsverboten ab?

Denn was immer die Rostocker Ermittler im Rahmen der internationalen Rechtshilfe an Informationen aus dem Alpen-Zwergstaat erhalten, unterliegt dem Rechtsgrundsatz der Spezialität. “Material, dass wir von liechtensteinischen Behörden bekommen, darf nicht dazu verwendet werden, Taten aufzuklären, die in Liechtenstein nicht strafbewehrt sind – dazu zählen insbesondere Steuerstraftaten”, sagt Lückemann.

 
Der Zweck heiligt in Deutschland 2008 offensichtlich die Mittel — dann mal los, BND, fähige Hacker gibt’s u. a. in Osteuropa, die werden doch wohl die Daten der deutschen Steuerflüchtlinge In Liechtenstein, der Schweiz, den Kanalinseln usw. auffinden und auf DVD brennen können? Auf, zum Endsieg in der Steuerfrage!

Drei sind zwei zuviel

… jedenfalls sieht das Berichten nach Ex-BND-Chef Hanning so. Bei heise online wird er jedenfalls mit den folgenden Worten zitiert:

Um auf die heutigen Bedrohungen adäquat reagieren zu können, seien zudem Verschärfungen des Strafrechts unerlässlich, forderte Hanning. “Wir sollten etwa darüber nachdenken, ob es noch zeitgemäß ist, dass drei Täter zusammenkommen müssen, um den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu erfüllen”.

 
Wahre Worte, gelassen ausgesprochen. Daß ein Mann alleine schon eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen kann, ist ja nicht erst seit Hanning bekannt …

Back to the Dark Ages: Vorauseilender Gehorsam

Soweit ist es also jetzt schon? Wie heise online berichtet (siehe auch telepolis-Blogartikel dazu), schloß der überraschend aufgetauschte Dienst »Anonyphone« flugs nach der Anschuldigung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, dieser Dienst sei »unmoralisch«, »vorübergehend« die noch nicht richtig geöffneten Pforten:

anonyphone.de – Dienst vorübergehend eingestellt
Bitte lesen Sie warum:
In den letzten Stunden begann eine kontroverse Diskussion über das Angebot von anonyphone.de.
Unsere Idee stösst auf breiten Zuspruch, jedoch gab es auch kritische Stimmen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter hat Zweifel an unserem Angebot geäussert. Dies nehmen wir sehr ernst.
Wir haben in bestem Treu und Glauben gehandelt und setzen nun den Geschäftsbetrieb bis zu einer zweifelsfreien Klärung der Rechtslage aus. […]

 
Jetzt mal Butter bei die Fische: sollen die Verbraucher/potentiellen Kunden wirklich glauben, daß im Jahre 2008 1984: Reloaded ein Unternehmen an den Start geht mit einem solchen Geschäftsmodell — und es nicht hat im Vorfeld vollumfänglich rechtlich prüfen lassen? Liebe Wasauchimmerphone, verarschen kann ich mich schon alleine, danke.
Wegen eines Verbandes, dessen Moralvorstellungen sich nicht mit denen des eigenen Geschäftsbetriebes decken – zumal eines Verbandes einer Berufsgruppe, die von vorneherein hier eine andere Ansicht schon von Amts wegen vertreten muß – den Schwanz einzukneifen »Dienst vorübergehend« einzustellen (aber offene Bestellungen – wo bleibt da die Moral, wo die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eigenen Tuns? – noch auszuführen), das klingt nach Marketinggag, mehr nicht. Frage in die Runde: Wer steckt eigentlich hinter Anonyphone?

Staatstragende Spitzel

Bisher stand bei der Diskussion über die BKA-Novelle die heimliche Ausspähung von Computern im Mittelpunkt. Die SPD hat inzwischen Zustimmung signalisiert. Warum?
Unser Fraktionschef Peter Struck hat darauf verwiesen, dass alle maßgeblichen Sicherheitsexperten die Online-Durchsuchung für notwendig erklären. Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen – mit den vom Verfassungsgericht geforderten Einschränkungen.
Man muss aber doch nicht alles machen, was gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist …
Das ist richtig. Aber die politische Entscheidung ist nach meinem Eindruck gefallen – auch wenn ein formeller Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Online-Durchsuchung.

Quelle: taz

 
Laut dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz ist die SPD-Fraktion, wie schon seit jeher seitens des pollitischen Gegners Koalitionspartners unterstellt, nun doch auf den schwarzen Online-Spitzelkurs eingeschwenkt.
Nach F.D.P. und CDU ist damit nun auch die SPD untragbar unwählbar für mich geworden; und zur Partei des flüchtigen Finanzministers gebietet der Anstand den Verzicht auf eine Aussage.
Dableibjanichtmehrviel.
Irgendwie ironisch wäre es schon, käme es durch den lasziven kollektiven Rechtsruck der Koalitionäre bei den kommenden Wahlen zu einem generellen Rechtsruck. Das kleinere Übel – vielleicht nicht hinsichtlich der Kosten für Treibstoffe, aber hinsichtlich des Erhaltes eines letzten Restes von Privatheit – sind und bleiben dann wohl die Grünen — oder vielleicht doch Die Partei. Lieber eine neue Mauer als Schäubles Stasi 2.0; hätte ich mir vor zehn Jahren auch nicht träumen lassen, das mal so zu sehen …
*seufz*

Frohes, gut überwachtes, Jahr!

Willkommen heute in der Orwellschen Zukunft, brought to you by Mandatsträger Wiefelspütz & Company.

Von telefonischer Kontaktaufnahme bitte ich bis auf weiteres abzusehen; ich bemühe mich derzeit um Kontaktdaten, die dem Überwachungswahn des sich abzeichnenden Vierten Reiches gegenüber überwachungsunanfällig sind. Hinweise werden dankend entgegengenommen.

Perfide

Rechtsstaatlichkeit und effektiver Schutz der Bevölkerung seien dabei keine Gegensätze. US-Heimatschutzminister Michael Chertoff betonte in diesem Sinne, dass alles zum Schutz unschuldiger Menschen getan werden müsse.

Quelle: heise online

 
… leider müsse man dazu natürlich ein wenig mehr Informationen über jeden Einzelnen sammeln, um auch entscheiden zu können, wer »unschuldig« im konkreten Kontext wäre?
Auch die Reinkarnation des Große Bruders hat spannendes verkündet:

Im Gesetzesentwurf zu Online-Untersuchungen gehe es “nur um Terrorismusabwehr und nicht um Steuerfahndung” sowie auch “sonst um nichts anderes” [, so Schäuble].

Quelle: heise online

 
Wobei ich kleines Licht ja Steuerfahndung als viel effektiver und insbesondere für den Staat ertragreicher vermuten würde als dieses ewige Katz-und-Maus-Spiel mit sogenannten oder tatsächlichen Terroristen. Und, mit Verlaub: wer soll denn bitte noch glauben, daß Organe, die mittlerweile fast schon routinemäßig verfassungswidrig handeln, sich an Gesetzestexte halten?
Die mittlerweile eher verlorengegangene Orientierung der SPD an rechtstaatlichen Prinzipien weidet Schäuble natürlich genüßlich aus:

“Die Auslassungen der SPD begründen sich doch einzig darin, dass die Sozialdemokraten mit schlechten Umfragewerten kämpfen. In Wahrheit bestreitet die SPD nicht ernsthaft, dass wir die Online-Durchsuchung brauchen”.

Quelle: heise online

 
Mein Eindruck ist ja mehr, daß die SPD als Ganzes dafür, dagegen und völlig uninformiert darüber ist, worum es eigentlich geht — leider ggf. zu einem festen Punkt in Raum und Zeit auch alles auf einmal. Kleiner Tipp am Rande, liebe, alte, SPD: am Sprichwort »lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende« ist durchaus etwas Wahres dran. Zeit der Entscheidung, für den schäuble-initiierten Verlust der Privatsphäre zu recht verantwortlich gemacht zu werden oder wirklich freiheitliche Ansätze zu vertreten; ich jedenfalls fände es schade, müßte ich Oskar und seine Mannen wählen, nur um Euch zum Nachdenken zu bewegen. Aber: so wie Ihr keine Skrupel habt, von mir Bewegungs- und Kommunikationsprofile speichern zu lassen, so habe ich auch keine Skrupel, das andere Rot zu wählen, weil Ihr nur noch schwarz seht und fühlt.

Den vor allem in der Bloggerszene erhobenen Vorwurf, er setze ein Modell der Stasi 2.0 um, bezeichnete Schäuble als irreal. “Die jungen Menschen, die mir derartige Vorhaltungen machen, meinen das ja auch nicht ernst.” Aber er wundere sich schon, “wie über die Medien mit offensichtlichen Fehlinformationen solche Hysterie geschürt” werde.

Quelle: heise online

 
Realitätsverlust dürfte eine anerkannte Berufskrankheit bei Berufspolitikern sein; sie haben es ja auch nicht leicht, kaum Zeit für Parlamentsbesuche vor all den Anfragen für Interviews und den drängenden Einladungen zu Veranstaltungen dieser oder jener Lobbyisten. Aber, werter Herr Schäuble: ich denke, hier irren Sie. Und genau deshalb versuchen Sie wohl auch, den Ihnen anheftenden Malus des Stasi-2.0-Gründers ins Lächerliche zu ziehen. Aber, gucken Sie genau hin: ich lächele nicht. Das werde ich erst wieder, wenn das BVerfG Ihresgleichen die schallende Ohrfeige gegeben hat, die zu erwarten ist und die Sie daher auch verdienen. (Und ja, mittlerweile, siehe Links oben, plädierte ich für körperliche Züchtigungen Abgeordneter nach nachgewiesener Verfassungsunkonformität ihrer Entscheidungen; wahlweise zwei Jahre Guantanamo auf el-Masri-Art.)
Apropros, wie, werter Herr Bundesinnenminister Schäuble, gedenken Sie Bundesbürger vor amok-kidnappenden US-Kopfgeldjägern oder -Agenten im Inland zu schützen? (Das wäre, anders als das Ausspionieren Ihrer Landsleute, übrigens Ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit …)

Dieser Staat und Deine Daten

Fakt eins: Jeder Bürger soll eine eindeutige Identifikationsnummer erhalten.
Fakt zwei: Die Bundesrepublik spioniert jeglicher Telekommunikation ihrer Bürger nach — und gibt die Daten dann auch gerne weiter.
Fakt drei: Die vertrauliche Daten von Häftlingen, Steuerpflichtigen, Angeklagten, Schülern oder auch Asylbewerbern aus Hamburg sowie aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen lagen(?) im Hamburger Behördennetz offen.
1984, anyone?

Terrorangriffe mit sprengstoffbeladenen, radioaktiven Bobbycars …

… dürfte in ca. 8 Wochen der Höhepunkt der durchaus phantasievollen Gedankenrally sein, die unter dem Motto »Wem fällt noch ein Horrorszenario ein, mit dem wir die Akzeptanz für unsere Pläne zur Kriegsrechtanwendung in Friedenszeiten erhöhen können?« läuft.
Aktuell, nachdem Flugzeuge vom Bundesverteidigungsminister – ungeachtet wahrscheinlicher Konflikte mit profanen rechtlichen Dingen wie dem bundesdeutschen Grundgesetz – für vogelfrei erklärt wurden, stellte der Innenminister des von Seehäfen quasi umzingelten Binnenbundeslandes Binnenfreistaates Bayern, Beckstein, fest, daß ein »Einsatz der Bundeswehr im Anti-Terror-Kampf im Inland […] nicht auf den Luftraum beschränkt bleiben« dürfe; auch Wasserwege seien durch Terroristen gefährdet!
Sowas. Wie ist das denn mit Autobahnen? Wäre nicht ein Leopard 2 alle 1500m auf jeder Bundesstraße und Autobahn eine gute Möglichkeit, mutmaßliche Terroristen, die vielleicht ein Kfz mit Sprengstoff beladen haben und einen Anschlag planen, an der Durchführung ggf. zu hindern?
Eine imense Gefahr geht natürlich auch von Briefträgern aus, jene könnten ja Kontaktgifte verteien und so ganze Stadtteile kontaminieren. Und erst die rasenden Fahrradkuriere mit ihren undurchsichtigen Rucksäcken und Fahrradtaschen! Und nun? Was tun‽
Es hilft nichts. Wir müssen für die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit alle Soldaten zurück ins Land holen und über das Land verteilen. An jeer Straßenecke muß ein Soldat mit MG stehen, bereit, die FDGO gegen jeden Verdächtigen zu verteidigen; ausgestattet mit dem robusten Jung-Mandat des »übergesetzlichen Notstands« in Zweifel ohne Umschweife mit tödlicher Waffengewalt. Erst dann kann sich ein Bundesbürger – vorsogrlich nackt und insbesondere ohne Taschen – wieder sicher auf den deutschen Straßen fühlen!