Die #vds ist tot — lang lebe die #vds?

Nunja. Nicht ganz, aber doch weitgehend wie erhofft, hat das Bundesverfassungsgericht heute morgen per Urteil die bisherige verdachtsunabhängige und umfassende Vorratsdatenspeicherung (VDS, twitter-Hashtag #vds) beerdigt. Nicht nur verfassungwidrig sind die entsprechenden Regelungen, nein, auch sofort nichtig — auch das ist ja nicht immer so …
Nun denn, erst einmal ist er »unverzüglich« abzutragen der Datenberg, den die vorige Bundesregierung unter Leitung der aktuellen Bundeskanzlerin hat auf Kosten der Provider anhäufen lassen; und erste Provider berichten auch schon vom Start der Löschung. Auch neue vorratsmäßige Aufzeichnungen von Kommunikationsdaten haben derzeit keine Rechtsgrundlage mehr — ich wäre ja gerne mal Mäuschen bei Telekom, Telefónica o2, Vodafone und Hansenet/Alice – meinen Dienstleistern –, ob die denn auch brav alle mit dem Ablauf des heutigen Werktages die entsprechenden Schnüffelschnittstellen deaktiviert haben. Sofern sie es nicht haben, verstoßen sie meinem Verständnis nach gegen geltendes Recht (so, wie sie bis gestern dagegen verstoßen hätten, hätten sie nicht gespeichert); ich fürchte allerdings, Vollzugsmeldungen wie von 1&1 werden die rühmliche Ausnahme bleiben.
Sicherlich für die Anbieter nur bedingt ein Tag der Freude; sie haben für teuer Geld Hard- und Software angeschafft (1&1 spricht von rd. 25 TB zu löschenden Daten – und typischerweise sprechen wir hier nicht von 25 1-TB-USB-Platten zu 69,95 das Stück), die sie jetzt nicht mehr nutzen dürfen (und da auch keine Abfragen mehr zulässig sind, fällt selbst die trinkgeldmäßige Refinanzierung über Auskunftsersuchen weg, die es IIRC gab) aber auch nicht abbauen oder verhökern — denn, und das ist die Kröte für die Bevölkerung: per se ist die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht des BVerfG schon vereinbar mit dem Grundgesetz:

  1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.

 
Die Verfassungsrichter zeigen vielmehr einen Weg auf, wie diese ungeliebte Datenmüllhalde dennoch wiederaufgebaut werden könnte und sogar, daß bestimmte Daten auch weit weniger restriktiv als bislang bereitgestellt werden könnten — in der Tat »gruslige Aussichten«, wenn, nein, falls diese Bundesregierung, deren Justizministerin zu den Klägern gehört, das Unterfangen Vorratsdatenspeicherung tatsächlich wieder auf die Tagesordnung setzt.
Und damit haben die aktuelle und die vorige Bundesregierung aus Karlsruhe in der Tat eine schallende Ohrfeige bekommen; wieder einmal, und wieder einmal bleibt sie ohne, insbesondere rechtliche, Konsequenzen. Denn während jeder Trunkenheitsfahrtwiederholungstäter sich über die MPU des Führens eines Kraftfahrzeuges würdig fähig erweisen muß, dürfen Abgeordnete grundrechtswidrige Gesetze veranschieden, bis … ja, stimmt, es gibt keine Grenze. Verfassungsbruch per Gesetz ist nicht strafbar — und, wenn man sich die Verfassungsbrecher im Fernsehen kommentierend ansieht, fehlt auch jegliches Unrechtsbewußtsein. Solange die eigene Kasse stimmt, ist alles im Lot, hat es den Anschein …
Tja. Und jetzt? Ich könnte mir vorstellen, in einigen Telekommunikationsunternehmen wird grade heftig gerudert, denn sollte man die nun vom Bundesverfassungsgericht gekippte Vorratsdatenspeicherung und die weiterhin zu erbringenden anlaßabhängige Fernmeldeüberwachung über eine Plattform abwickeln, könnte es mit der Nichtaufzeichung der Vorratsdaten potentiell schwierig werden, sofern der Hersteller diese Trennung nicht vorgesehen hat. (Und genau daher wäre ich gerne mal Mäuschen.) Und, wie gesagt, der Rotz wird sehr wahrscheinlich umgebaut werden müssen und dann erneut starten: VDS Reloaded — oder glaubt hier wirklich jemand, daß die Westerwelle-FDP jetzt Brüssel die Zähne zeigt, mit dem bundesdeutschen wie dem rumänischen Verfassungsgerichtsurteil im Rücken und im Lichte neuer Überlegungen zur EU-Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel? Die Hoffnung stirbt zuletzt; ob die FDP wirklich als »Bürgerrechtspartei« bezeichnet werden darf, wird sich auch aus der Zukunft der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ergeben …

Sony und die heldenhafte Lösung des Playstation-3-Bugs

JFTR, wie auch grade bei Der Westen kommentiert: die Aussage, Sony hätte mehr getan als den Datumswechsel abzuwarten, um den Bug in (allen?) Playstation-3-Geräten (nicht: Playstation-3 Slim), der eine Nutzung unzähliger Playstation 3 am 01.03.10 verunmöglichte und der zu zukünftigen Monatswechseln wieder zuschlagen kann, »zu beheben», ist derzeit meines Wissens mit Fakten nicht belegbar. Insbesondere die freie Übersetzung des Playstation-Blog-Eintrages …

We are aware that the internal clock functionality in the PS3 units other than the slim model, recognized the year 2010 as a leap year. Having the internal clock date change from February 29 to March 1 (both GMT), we have verified that the symptoms are now resolved and that users are able to use their PS3 normally.

 
… als …

Ronald Fauster, Contributing Editor bei SCEE, gab dazu bekannt: „Nachdem wir das interne Datum vom 29. Februar auf den 1. März umgestellt hatten, konnten wir uns davon überzeugen, dass die Probleme damit beseitigt wurden und die User ihre PS3 wieder ganz normal nutzen können. Wenn die Uhrzeit im XMB immer noch nicht richtig angezeigt wird, kann die Zeit entweder manuell in den Zeiteinstellungen oder via Internet korrigiert werden.“

 
… ist abzulehen:

Mit Verlaub, wenn man den Orginaleintrag liest (http://blog.us.playstation.com/2010/03/…restored/), dann “kann” man das vielleicht als “Sony hat es gefixt” lesen, man “kann” aber auch herauslesen, daß es einfach der UTC-Datumswechsel war, der das Problem diesmal nach nur 24 Stunden löste: “Having the internal clock date change from February 29 to March 1 (both GMT), we have verified that the symptoms are now resolved and that users are able to use their PS3 normally.”
Vielleicht ist mein English ja eingerostet, aber “Having the internal clock date change” übersetze ich mit “Mit dem Datumswechsel der internen Uhr” (passiv, abwartend, fremdgesteuert) und eben NICHT mit “Nachdem wir das interne Datum … umgestellt hatten” (aktiv, handelnd). Was immer Sony (oder wer auch immer) da versucht für Heldengeschichten zu verbreiten: der Fehler behob sich durch den Datumswechsel auf dem 02.03.10 00:00 UTC – wie in Foren vorhergesagt – von selbst. Siehe z. B. http://blogdoch.net/…entry100302-010207 …

 
Siehe auch: Funktion nach 00:00 UTC (01:00 MET) und Nichtfunktion gegen 23:45 UTC (00:45 MET).

Time #unfails Sony

(Blogged via flickr)

2010-03-02 00:00 GMT really fixes Sony Playstation3’s RealTimeClock issue (switching to 2010-02-29 instead of 2010-03-01; see Golem). I suggest to send Sony some calendars …

Kamera: Motorola Milestone (f/2.8)

PSN down oder: Sony und der 29.02.2010

(Blogged via flickr)

Für vieles habe ich ja Verständnis; aber Jahr-2010-Probleme sind nun wirklich sowas von peinlich … Pfui, Sony! Auch dafür, daß Ihr Euren Fehler jetzt einfach auszusitzen versucht. :(

Kamera: Motorola Milestone (f/2.8)

Ich will Kühe!

(Blogged via flickr)

Die Rede war von einem Hund; TMC machte daraus ‘Tiere auf der Fahrbahn’. In der Anzeige wird dann daraus die Warnung vor Viehtrieb (Zeichen 140) …

Kamera: Panasonic DMC-TZ7 (Brennweite 4.1mm (35mm equivalent: 25mm), f/3.3)