Die #vds ist tot — lang lebe die #vds?

Nunja. Nicht ganz, aber doch weitgehend wie erhofft, hat das Bundesverfassungsgericht heute morgen per Urteil die bisherige verdachtsunabhängige und umfassende Vorratsdatenspeicherung (VDS, twitter-Hashtag #vds) beerdigt. Nicht nur verfassungwidrig sind die entsprechenden Regelungen, nein, auch sofort nichtig — auch das ist ja nicht immer so …
Nun denn, erst einmal ist er »unverzüglich« abzutragen der Datenberg, den die vorige Bundesregierung unter Leitung der aktuellen Bundeskanzlerin hat auf Kosten der Provider anhäufen lassen; und erste Provider berichten auch schon vom Start der Löschung. Auch neue vorratsmäßige Aufzeichnungen von Kommunikationsdaten haben derzeit keine Rechtsgrundlage mehr — ich wäre ja gerne mal Mäuschen bei Telekom, Telefónica o2, Vodafone und Hansenet/Alice – meinen Dienstleistern –, ob die denn auch brav alle mit dem Ablauf des heutigen Werktages die entsprechenden Schnüffelschnittstellen deaktiviert haben. Sofern sie es nicht haben, verstoßen sie meinem Verständnis nach gegen geltendes Recht (so, wie sie bis gestern dagegen verstoßen hätten, hätten sie nicht gespeichert); ich fürchte allerdings, Vollzugsmeldungen wie von 1&1 werden die rühmliche Ausnahme bleiben.
Sicherlich für die Anbieter nur bedingt ein Tag der Freude; sie haben für teuer Geld Hard- und Software angeschafft (1&1 spricht von rd. 25 TB zu löschenden Daten – und typischerweise sprechen wir hier nicht von 25 1-TB-USB-Platten zu 69,95 das Stück), die sie jetzt nicht mehr nutzen dürfen (und da auch keine Abfragen mehr zulässig sind, fällt selbst die trinkgeldmäßige Refinanzierung über Auskunftsersuchen weg, die es IIRC gab) aber auch nicht abbauen oder verhökern — denn, und das ist die Kröte für die Bevölkerung: per se ist die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht des BVerfG schon vereinbar mit dem Grundgesetz:

  1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.

 
Die Verfassungsrichter zeigen vielmehr einen Weg auf, wie diese ungeliebte Datenmüllhalde dennoch wiederaufgebaut werden könnte und sogar, daß bestimmte Daten auch weit weniger restriktiv als bislang bereitgestellt werden könnten — in der Tat »gruslige Aussichten«, wenn, nein, falls diese Bundesregierung, deren Justizministerin zu den Klägern gehört, das Unterfangen Vorratsdatenspeicherung tatsächlich wieder auf die Tagesordnung setzt.
Und damit haben die aktuelle und die vorige Bundesregierung aus Karlsruhe in der Tat eine schallende Ohrfeige bekommen; wieder einmal, und wieder einmal bleibt sie ohne, insbesondere rechtliche, Konsequenzen. Denn während jeder Trunkenheitsfahrtwiederholungstäter sich über die MPU des Führens eines Kraftfahrzeuges würdig fähig erweisen muß, dürfen Abgeordnete grundrechtswidrige Gesetze veranschieden, bis … ja, stimmt, es gibt keine Grenze. Verfassungsbruch per Gesetz ist nicht strafbar — und, wenn man sich die Verfassungsbrecher im Fernsehen kommentierend ansieht, fehlt auch jegliches Unrechtsbewußtsein. Solange die eigene Kasse stimmt, ist alles im Lot, hat es den Anschein …
Tja. Und jetzt? Ich könnte mir vorstellen, in einigen Telekommunikationsunternehmen wird grade heftig gerudert, denn sollte man die nun vom Bundesverfassungsgericht gekippte Vorratsdatenspeicherung und die weiterhin zu erbringenden anlaßabhängige Fernmeldeüberwachung über eine Plattform abwickeln, könnte es mit der Nichtaufzeichung der Vorratsdaten potentiell schwierig werden, sofern der Hersteller diese Trennung nicht vorgesehen hat. (Und genau daher wäre ich gerne mal Mäuschen.) Und, wie gesagt, der Rotz wird sehr wahrscheinlich umgebaut werden müssen und dann erneut starten: VDS Reloaded — oder glaubt hier wirklich jemand, daß die Westerwelle-FDP jetzt Brüssel die Zähne zeigt, mit dem bundesdeutschen wie dem rumänischen Verfassungsgerichtsurteil im Rücken und im Lichte neuer Überlegungen zur EU-Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel? Die Hoffnung stirbt zuletzt; ob die FDP wirklich als »Bürgerrechtspartei« bezeichnet werden darf, wird sich auch aus der Zukunft der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ergeben …