Es war nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland nach dem Mobilfunk nun auch die Festnetzbetreiber das Wort »Flatrate« neu definieren. Den Anfang, meines Wissens, macht mal wieder die Deutsche Telekom, wie Golem.de berichtet:
Die Telekom bietet ab sofort VDSL auch ohne Zwangskopplung mit dem IPTV-Angebot Entertain an. Allerdings führt die Telekom mit den Doubleplay-Tarifen auf Basis von VDSL ein Traffic-Limit ein, das es in der Variante mit Entertain nicht gibt. […]
“Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internetzugangs für den Rest des Monats auf maximal 6.016 KBit/s für den Downstream und 576 KBit/s für den Upstream begrenzt“, heißt es in den AGB zum VDSL-25-Tarif.
Gut, 100 GB ist noch immer das 20fache der üblichen Grenzen bei 3G-»Flatrates«, 6016 kBit/sec ist dann auch noch immer deutlich schneller als 56 kBit/sec beim Rückfall von 3G auf 2G; aber was heißt hier eigentlich »auf maximal« und wird durch diesen Kunstgriff nicht das Verbindungsdatenspeicherungsverbot (von der Vorratsdatenspeicherung mal abgesehen) geschickt ausgehebelt, da für diese »Flatrate« ja nun die Volumina abrechnungsrelevant sind (und die trafficerzeugende IP zum Rechnungsnachweis entsprechend auch aufgehoben werden muß)?
Wie gut, daß es für mich keine Alternative zum bestehenden T-Entertain-VDSL25-Vertrag gibt, da ja bekanntlich lt. aktuellem T-Datensatz an meiner Adresse kein VDSL verfügbar ist … Blöd nur, daß ich dadurch nach wie vor die Fremdfestnetznutzungspauschale pro Sprachminute zahlen muß, die auch die Telekom in neuen Tarifen wieder abgeschafft hätte :(
