Ist dieser Name nicht sicherheitsmäßig bedenklich?

Zu einer Person des öffentlichen Lebens darf man diese Frage stellen – sie betrifft sicherlich auch andere, schon bei »Leutheuser-Schnarrenberger« würde ich gerne eine Ausweiskopie sehen: Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Wilhelm

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Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, führt der Mann einen Personalausweis in Sondergröße (A3) mit sich oder wie kürzt man derlei Übermut bei der elterlichen Namensgebung auf die bundesdeusche Scheckkarten-Ausweis-Wirklichkeit unverwechselbar zurecht?
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[sup]¹[/sup] »Wilhelm« heißt er dann doch nicht, vgl. auch an anderem Orte (»WW-Person«).