Hellseherischer Aprilscherz

onlinekosten.de titelte vor vier Jahren:

Donnerstag, den 01.04.04 11:40

Mac OS X jetzt auch für Intel-PCs

aus dem Bereich Software

Bevor jetzt der Mac auf den Müll fliegt: Das Datum der Meldung gibt Aufschluss über deren Wahrheitsgehalt!
Die frohe Botschaft für alle Windows-Geplagten: Apples beliebtes Betriebssystem soll nun auch für IBM-kompatible Rechner auf den Markt kommen. […]

 
Das Dementi allerdings war doch etwas zu vorschnell uind zu gründlich, denn die Aussage …

Es wird kein MacOS X für Intel-PCs geben. Nicht morgen, nicht nächstes Jahr. Die Meldung ist eine selbst gebastelte Ente.

 
… mußte nur ein Jahr später dann auch wieder relativiert werden, als Steve Jobs die bislang letzte Architekturwende bekanntgab.
Ganz so weit, wie im onlinekosten.de-Aprilscherz von 2004 ist es dann doch (noch?) nicht gekommen, auf 08/15-»Pissies« läuft Apples Vorzeige-OS dann doch (noch?) nicht serienmäßig. Wohl aber, mit Segen von Apple, Windows XP auf Intel-Macs.
Auch in der größten Schwindelei steckt ggf. doch ein Quentchen Wahrheit – in diesem Sinne: frohen ersten April ;)

Web 2.0 und das Recht am eigenen Bild

Am Hype-Beispiel StudiVerzeichnis wurde hier und anderswo über die Sinnhaftigkeit der Veröffentlichung von Bildern privater Saufgelage und thematisch ähnlicher Inhalte geschrieben. (Fazit: Kann man tun, muß man aber nicht.)
Doch was ist mit dem, IIRC älteren, mir ja durchaus nicht soo sympathischen, Community-Versuch namens Stayfriends? Jüngst erreichten mich Mails über dort eingestellte Klassenfotos, ja sogar der Hinweis, daß einer der Einsteller unter anderem mich dort identifiziert und markiert hätte. Während ich nun nicht päpstlicher als der Papst sein will — wie ist das eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild bei Kassenfotos? (Vom Copyright des Fotographen ganz zu schweigen; wobei, entsinne ich mich der horrenden Fotokosten, sollte das fast schon vergoldet worden sein …) Klar, im Klassen-/Stufenverband mag man sich haben ablichten lassen — aber umfaßt dies auch implizit die Erlaubnis zur Veröffentlichung in »Communities« – mit denen die Betreiber, auch durch Geiselnahme der Nachrichten der Teilnehmer, Geld machen wollen – wie Stayfriends? Müßte nicht der Anbieter von sich aus die Verbreitung solcher Daten unterbinden, da – meines Erachtens zumindest offensichtlich – im Regelfall nicht zur Veröffentlichung freigegeben?