Web 2.0 und das Recht am eigenen Bild

Am Hype-Beispiel StudiVerzeichnis wurde hier und anderswo über die Sinnhaftigkeit der Veröffentlichung von Bildern privater Saufgelage und thematisch ähnlicher Inhalte geschrieben. (Fazit: Kann man tun, muß man aber nicht.)
Doch was ist mit dem, IIRC älteren, mir ja durchaus nicht soo sympathischen, Community-Versuch namens Stayfriends? Jüngst erreichten mich Mails über dort eingestellte Klassenfotos, ja sogar der Hinweis, daß einer der Einsteller unter anderem mich dort identifiziert und markiert hätte. Während ich nun nicht päpstlicher als der Papst sein will — wie ist das eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild bei Kassenfotos? (Vom Copyright des Fotographen ganz zu schweigen; wobei, entsinne ich mich der horrenden Fotokosten, sollte das fast schon vergoldet worden sein …) Klar, im Klassen-/Stufenverband mag man sich haben ablichten lassen — aber umfaßt dies auch implizit die Erlaubnis zur Veröffentlichung in »Communities« – mit denen die Betreiber, auch durch Geiselnahme der Nachrichten der Teilnehmer, Geld machen wollen – wie Stayfriends? Müßte nicht der Anbieter von sich aus die Verbreitung solcher Daten unterbinden, da – meines Erachtens zumindest offensichtlich – im Regelfall nicht zur Veröffentlichung freigegeben?