I surrender *sigh*

Kollegen … Zumal, wenn sie auch Geeks sind … Alle auf den Mond schießen, jawoll!
Was ist passiert? Da muß ich etwas ausholen … Seit geraumer Zeit suche ich nach einer Art rundum-sorglos-glücklich-Lösung für’s Heimkino. Allerdings ohne dafür meine Seele an Microsoft oder den Fallobsthersteller verkaufen zu müssen — Linux (um ehrlich zu sein: any free OS would do) ist gesetzt, und Unterstützung von DVB-S mindestens in VDR-Reife ein Muß.

(Hömma, warum sollte ich das Pferd vom robusten Klepper zu etwas wechseln, was ab dem zweiten Satelliten oder der dritten parallelen Aufnahme aus dem gleichen Bouquet die Segel streicht? Oder, wie Windows, DVB-S als Sonderfall terristrischer Übertragung klassifiziert?)

Und das Demovideo von Linux MCE hat mich schon 2007 gefesselt — insbesondere die krasse Gyro-Fernbedienung:Gut, außer einem 16:9-Sony-TV ist da noch nicht viel, dies aber primär, weil es bislang keine wirklich umwerfende Hardware für mich gab.
Ich möchte möglichst nicht die … sechste, siebte und achte Fernbedienung – neben TV, IPTV-STB, Sat-Receiver, VDR, DVD – und einen aufeinander unabgestimmten Fuhrpark. Ich suche schon eher eine Steuereinheit für zumindest alles audio-visuelle — schon so nach Art dessen, was Linux MCE bietet. Nur war Ende 2007 die bei Linux MCE im Promovideo gezeigte Gyro-Fernbedienung grade »aus« (und hat auch heute eine »längere Lieferzeit«) und mit deutlich über einhundert Euro auch mit einem heftigen Anschaffungswiderstand versehen. My Personal Linux MCE lag damit auf Eis.
Und dann kamen SIE. Mit dem – nicht ganz jungen – Wiimote-Mißbrauchsvideo:

Die Wiimote kostet deutlich weniger — und ist auch schon von Linux-MCE unterstützt. Und ist ein extrem geekiges Stück Hardware, wie es aussieht …

Schäuble kein »permanenter Verfassungsbrecher«

Jedenfalls ist dies die – verfassungsrechtlich ihm zustehende – Meinung des amtierenden Bundesinnenministers lt. eines Berichts von heise online. Ferner meinte Schäuble demnach: »Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf.«
Recht hat er, rein technisch, ja: Noch, also vor der Umsetzung seiner kühnen Pläne zur allgegenwärtigen Bespitzelung und Bewegungsdatenhortung zum Zwecke der staatlichen Ausforschung der Lebensgewohnheiten – fast; die dies Beschließenden eher ausgenommen – aller Bürger, kann man nicht wirklich von einem Überwachungsstaat sprechen. Der Weg in selbigen allerdings, den zeichnet meines Erachtens maßgeblich ein Mann vor: Dr. Wolfgang Schäuble.
Man muß sich ja nur mal ansehen, was das Bundeskriminalamt nach auch Schäubles erklärtem Willen so alles dürfen soll — Auszüge:

  • Persönliche Daten sammeln
  • Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  • Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  • Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  • Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  • heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  • Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  • Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  • Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  • Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  • Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  • Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Wie gesagt, nur Auszüge. Umfassender, und mit weiterführenden Informationen, gibt’s das aufgearbeitet bei www.daten-speicherung.de.

Amazon Marketplace und die Versandkosten

Coole, durchaus günstige Angebote gibt es in Amazons Marktplatz. Aber leider ist eine Bestellung dort nicht anzuraten:

Versandkosten bei Amazon.de Marketplace
Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach der Art des Artikels, den Sie erwerben und nach dem Land, in das Ihre Bestellung gesendet wird.
Die Versandkosten werden pro Artikel berechnet. Sie haben hier nicht wie bei direkt von Amazon.de bestellten Artikeln die Wahl zwischen Komplett- und Einzellieferung. Auch das Angebot der Frei-Haus-Lieferung ab einem Bestellwert über EUR 20, 00 gilt hier *nicht*, auch dann nicht, wenn Sie Ihre Marketplace-Bestellung mit einer Amazon.de-Bestellung kombinieren.

 
Dieses käuferunfreundliche Abrechnungssystem führt dann zu Versandkosten in fast doppelter Höhe des Warenwertes — wer, der wenigstens halbwegs im Besitz seiner geisten Kräfte ist, kauft dort ein‽

»Kann ich Sie in 5 Minuten noch einmal anrufen?«

Gestern abend, kurz nach 19 Uhr. Grade zur Tür rein, da kommt ein Anruf auf Basis-MSN von ohne Nummer. Freundliche T-Hotline-Dame dran — hat Glück gehabt, mein callcenter-abweisend geplantes “JA!?” kam nicht ganz so energisch ‘rüber. Soso, es gibt was Neues bei T-Com. Klar habe ich schon DSL. VDSL 25, um genau zu sein. Was ich denn bezahlen würde im Monat? Gute Frau, daß weiß ich doch nicht. Nachdem nun klar war, daß es ein ordinärer Callcenteranruf war – mit Zugriff also nur auf Kundennamen, Rufnummer, nicht aber auf Rechnungsdetails –, die Agentin aber durchaus nett klang, spielte ich halt mit und wollte wissen, warum sie das wissen woille, Es sei billiger geworden, meinte Sie. Preise runter, das sei die richtige Richtung, konterte ich während des Aufstiegs ins Arbeitszimmer, um die letzte Rechnung Online online zu öffnen.
»62,14«, konnte ich der Dame dann erwidern. »Plus Märchensteuer.« Steht so auf der Rechnung. Steht aber so wohl nicht auf ihrem Spickzettel. Welches Produkt ich genau hätte, wollte sie dann wissen. »Entertain Comfort VDSL T-ISDN«, wie ich schon gesagt hätte, meinte ich dann, »VDSL25 mit ISDN«. Ah, das hätte sie dann wohl falsch verstanden, wieviel würde ich dafür nochmal bitte zahlen? »62,14 plus Steuer«, so die erneute Antwort. Das PDF hatte sich noch nicht zu einer neuen Aussage hinreißen lassen.
»Hmm. Ja. Kann ich Sie in 5 Minuten noch einmal anrufen?« fragte die noch immer sympathische Telefonstimme freundlich. »Aber gerne doch!« war meine Antwort. Worauf sie das Gespräch mit der Intention zu prüfen, ob »wir Ihnen das nicht billiger anbieten können«, und einer Grußformel beendete.
Jetzt, 12 Stunden später, mache ich mir langsam Sorgen. Ihr wird doch bei der Suche nach einem Taschenrechner, um von 62,14 zzgl. 19% Mehrwertsteuer auf 73,964 EUR zu kommen, nichts passiert sein?

T-Home offeriert mir derweil VDSL 25 für 59,95 € – »Momentan nicht online bestellbar. Sie können ihr Entertain Paket mit VDSL 25 jedoch über die kostenlose Bestellhotline 0800 33 55 222 buchen « –, ISDN scheint’s hingegen im Paket nicht mehr zu geben, keine ¹, ² oder ³, die auf 4,00 € ISDN-Aufschlag hinweist. Im Kleingedruckten finde ich allerdings doch noch »³ Entertain Comfort Plus/Standard kostet monatlich 59,95 € Entertain Comfort Plus/Universal 63,94 €« — ist »Universal« jetzt der Name der Variante mit iSDN? Schade um die Provision der freundlichen Dame, aber ich werde dann wohl mal die kostenlose Hotline bemühen, um mehr Leistung für’s gleiche Geld (Upgrade auf Plus, inkl. Hotspot-Flatrate also) zu bekommen oder für das gleiche Package weniger zu zahlen.

5 MP Shootout

5 Megapixel, gleiche Auflösung gibt doch unterschiedliche Bildqualitäten …
Mir ist ein Sony Ericsson K850i in die Hände gefallen, und nachdem ich mit meiner betagten Sony Cyber-shot DSC-P10 noch zufrieden bin – ganz im Gegenteil zum Nokia N95 – und das K850i auch den Namen Cyber-shot trägt, brachte ich die Kombattanten … zum Shootout in den Garten.
Von links nach rechts: Sony Ericsson Cyber-shot K850i (5MP-Einstellung), Nokia N95 (»Abzug – 5 Mio.«-Einstellung) und Sony DSC- P10 (»Bildgröße 5.0M«). Während die Pixelzahl identisch ist, 2592×1944, variiert die Bildgröße zwischen 1,0 MB (N95) und 2,2 MB (P10) — und mit dieser auch der Detailgrad, wie man schon bei simpler Vergößerung auf 200% erkennen kann.
Ich denke ja, daß das N95 wenigstens K850i-Niveau erreichen könnte, wenn Nokia nicht zwanghaft die verlustbehaftete Kompression so eingestellt hätte, daß eine gute 2-Megapixel-Kamera locker das N95 abstinken lassen würde :( Generell scheint das K850i bessere Fotos abzuspeichern, sie sind zwar größer, aber eben auch deutlich detailreicher als die Wasserfarbenfotos des N95, wie man am zweiten Testfoto, hier nur K850i (links) vs. N95 (rechts), deutlich sehen kann.
Exorbitant schwach ist das K850i dann allerdings beim Thema Bewegtbilder aka Videos — während hier das N95 schöne, gut aufgelöste VGA-Filme dreht, liefert das K850i mit einer »Auflösung« von 320×240 Pixeln nichts, was man sich in Zeiten von HD-Fernsehern noch wirklich jenseits des Handydisplays angucken mag. Schade. Während also Nokia bei Fotos die Redunktionsschere ansetzt, reduziert Sony Ericsson die Nützlichkeit des Gerätes für Videos — beides eher unverständlich. Okay, es sind letztlich Mobiltelefone, keine Fotoapparate bzw. Videokameras, aber mit Micro-SD-Kartenslots für Multi-GByte-Daumennägel und wohl deutliche besserer optischer Auflösung als das, was JPG-gespeichert übriggelassen wird, erscheint mir da doch mehr Potential in den Geräten zu stecken als die Hersteller derzeit zulassen …

Mein Garten heißt Lieselotte

Onlinebestellung am 08.04.08 morgens, Bezahlung online (Kreditkarte).

Packstücknummer 734XXXXXXXXX
Status: Die Sendung wurde im Einlieferungs-Paketzentrum bearbeitet.
Status von: 08.04.08 20:06
Vorgang: Transport zum Zustell-Paketzentrum

 
Viel besser als »elektronische Sendungsdaten liegen vor» — letzteres bedeutet nur, daß das Paket verschickt werden soll aber nicht, daß es die Logistik des Händlers auch verlassen hätte. Jenes mag schon mal nochmal Tage dauern :(

Packstücknummer 734XXXXXXXXX
Empfänger: Siering
Status: Die Sendung wurde ausgeliefert.
Status von: 09.04.08 11:12
Vorgang:

 
Strike ;)
So sollte meiner Meinung nach eine Onlinebestellung ablaufen. Schön wäre natürlich, wenn die Onlineshops verlässliche Lieferzeiten schon bei der Bestellaufnahme angäben und nicht erst nach getätigter Bestellung dann auf ein leeres Lager und damit längere Lieferzeiten stießen … Angenehm finde ich dann ein Shopsystem, daß mich nicht nur direkt derlei Artikel wieder abbestellen läßt sondern auch direkt den Teilbetrag refunded (klappt z. B. bei computeruniverse.net bei PayPal-Zahlungen vorbildlich).
Wo aber Licht ist, da ist auch Schatten. So kommt es leider immer öfter vor, daß ich, auch weit nach Ostern, »Geschenke« in meinem Garten finde: Bestellungen, die über DHL ausgeliefert wurden und dann nicht offensichtlich dort deponiert wurden.
Vermutlich, weil niemand angetroffen wurde, wobei derlei auch schon bei Anwesenheit zum Auslieferungszeitpunkt lt. Tracking vorkam. Nunja, nicht weiter schlimm, eigentlich sogar zuvorkommend — wenn, ja wenn nur eine Benachrichtigung im Briefkasten landen würde. »Ausgeliefert an: Sie wissen ja wo« würde mir ja reichen — aber nein, leider landen zwar Pakete im Garten, aber kein Zettel im Kasten.
Bisheriges Highlight war dann die Suche nach einer Frau Ha., die angeblich an meiner Adresse wohnend dieses Paket angenommen haben soll.
Frau Ha. allerdings hat zumindest keinen Telefonbucheintrag, und die Leute im Hause sind mir eigentlich auch alle namentlich bekannt — der geneigte Leser ahnt es schon, auch diese Lieferung fand sich wieder im Garten wieder.
Was mich allerdings wundert: seit wann kann mein Garten schreiben?

In eigener Sache: Kommentare

Liebe Leser,
dieses Blog läßt generell Kommentare zu — neben dem Spam-Bots (noch) abwehrenden Captcha greift aber eine Art Eigenmoderation der Kommentatoren. Nach dem Meistern der Captcha-Hürde wird nämlich ein Freischaltlink an die eingegebene eMail-Adresse geschickt, erst nach Aufruf dieser URL – erwarteterweise durch den Kommentator – wird der Kommentar auch veröffentlicht, bis dahin allerdings sieht dies so aus:

leser (les*************.net)

Dienstag, April 8, 2008, 19:17

[Comment awaiting acknowledgment from writer.]

 
Auch wenn in Diskussionen mit Leser auf einen Medienbruch hingewiesen wurde, auf die Umständlichkeit des Vorgehens und darauf, daß nicht zwingend daovn ausgegangen werden kann, daß jemand, der grade Blogs kommentiert auch seinen Mailreader zur Hand und geöffnet hat — bislang muß ich für blogdoch.net sagen, daß sich dieses Schema bewährt hat.
Für den legitimen Kommentator bedeutet es aus meiner Sicht – und ich kann selbst von meinem N810 Internet Tablet meine spam-geplagte normale Mailbox abrufen, via UMTS wenn’s denn sein muß – nur eine marginale Erschwernis.
Für den Blogbetreiber – mich – bedeutet es eine signifikante, zumindest gefühlte, Sicherheit vor allzu böswilligen Kommentaren, die, wer weiß das heute schon, leicht mal teuer werden können.
Ja, ich weiß, daß mir derlei Versuche im Zweifel vor Gericht, schon aufgrund der der Onlinewelt unangepaßten Gesetzgebung und hinsichtlich derer auch teils eher unbeleckten Rechtsprecher, nicht wirklich helfen wird. Nicht nur, weil Richter sich nicht einmal über den Gerichtsstand einig sind (»Abs. 14«). Die Alternative wäre allerdings, die Kommentarfunktion zu töten — soweit möchte ich dann noch nicht gehen …

Fonera UMTS?

Im D-A-CH-Fon-Blog wird fabuliert über die Integration eines Huawai E220 USB-UMTS-Modems in eine La Fonera — wohl inspiriert über den Twitxr-Eintrag vom Fon-CTO.
Tja, Jungs, wenn Ihr den Foneras noch USB spendiert hättet, wäre das als simples »strap-on« einfach so möglich gewesen; so aber schleppe ich statt ‘ner Fonera einen o2 surf@Home-HSDPA-Accesspoint auf Reisen mit mir rum. Nicht soo viel größer als eine La Fonera (dafür mit schickem LC-Display), auch Linux-driven (sic!) — aber eben ohne Fon-Signal. Was latent doof ist, in Hotels z. B. wäre ein mobiler Fon-AP sicherlich gerne gesehen (von Foneros, nicht zwingend vom Hotel-Management, die ggf. das WLAN von $ANBIETER verticken wollen). Andererseits, so ohne echte Flatrate möchte man vielleicht sein Mobilfunk-Broadband gar nicht sharen?

Un-Flat

Sie finden doch immer einen Weg, dem Verbraucher nicht die vertraglich zugesichterte Leistung liefern zu müssen, die Herren Juristen. Vielleicht nicht rechtlich einwandfrei, aber welcher Endknude zieht gegen übermächtige Telekommunikationskonzerne schon zu Felde?
Jedenfalls ist letzte verbliebene UMTS-Flatrate nun Geschichte – obwohl auch heute auf base.de noch anders geworben wird (Hervorhebung durch mich):

BASE ist mehr als Telefonieren. BASE ist auch Internet. Ideal für alle, die ausgiebig surfen, mailen oder chatten. Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen. Mit der BASE Internet-Flatrate sind Sie auch online immer auf Zack.

 
Unter »egal, wie viele Stunden« und »ganz gleich, wie viel Volumen« versteht der Netzbetreiber e-Plus allerdings offensichtlich etwas anderes, »egal« hat hier eine – nicht kommunizierte – Obergrenze:

In dem Schriftstück heißt es zur Begründung der Kündigung, dass die Internet-Flatrate vorwiegend “zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen über mehrere Tage und zu permanenten Datenübertragungen verwendet” wurde.

 
Klassisch auch der Vorwurf, gegen die AGB verstoßen zu haben:

Vorwarnungen habe es nicht gegeben, wenn Kunden das Netz in missbräuchlicher Weise nutzen und damit den Netzbetrieb stören, erfolge direkt die Kündigung.

 
Ich wünschte, ich wäre betroffen (aber das manchmal-UMTS-Abdeckungsnetz von e-Plus war für mich schlicht nie eine Alternative), hier wäre endlich einmal ein Musterprozeß nötig. Im Grund ist dies nichts Neues und sattsam bekannt spätestens seit der legendär gescheiterten Dialup-Flatrate von Mog Mobilcom — wer ein unbegrenztes Produkt anbietet darf sich nicht wundern, wenn Kunden dieses Angebot annehmen und anbiederungsgemäß unbegrenzt nutzen.
Diese bestimmungsgemäße Nutzung dann als Störung des Netzbetriebes zu deklarieren, ist meines Erachtens Augenwischerei. Es ist technisch selbst einem Laien klar, daß technologiebedingt der klassische Mobilfunk untauglich ist als DSL-Ersatz. e-Plus hat es offensichtlich unterlassen, die Kapazitäten den verkauften Resourcen entsprechend aufzustocken und dadurch entstehen nun, bei bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines »Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen.«-Angebotes Probleme im Netz. Tja, schade, e-plus:There ain’t no such thing as a free lunch. Ich fände es jedenfalls mal erfrischend, würde e-plus die Kündigung aus diesem fadenscheinigen Grund untersagt …