Sie finden doch immer einen Weg, dem Verbraucher nicht die vertraglich zugesichterte Leistung liefern zu müssen, die Herren Juristen. Vielleicht nicht rechtlich einwandfrei, aber welcher Endknude zieht gegen übermächtige Telekommunikationskonzerne schon zu Felde?
Jedenfalls ist letzte verbliebene UMTS-Flatrate nun Geschichte – obwohl auch heute auf base.de noch anders geworben wird (Hervorhebung durch mich):
BASE ist mehr als Telefonieren. BASE ist auch Internet. Ideal für alle, die ausgiebig surfen, mailen oder chatten. Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen. Mit der BASE Internet-Flatrate sind Sie auch online immer auf Zack.
Unter »egal, wie viele Stunden« und »ganz gleich, wie viel Volumen« versteht der Netzbetreiber e-Plus allerdings offensichtlich etwas anderes, »egal« hat hier eine – nicht kommunizierte – Obergrenze:
In dem Schriftstück heißt es zur Begründung der Kündigung, dass die Internet-Flatrate vorwiegend “zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen über mehrere Tage und zu permanenten Datenübertragungen verwendet” wurde.
Klassisch auch der Vorwurf, gegen die AGB verstoßen zu haben:
Vorwarnungen habe es nicht gegeben, wenn Kunden das Netz in missbräuchlicher Weise nutzen und damit den Netzbetrieb stören, erfolge direkt die Kündigung.
Ich wünschte, ich wäre betroffen (aber das manchmal-UMTS-Abdeckungsnetz von e-Plus war für mich schlicht nie eine Alternative), hier wäre endlich einmal ein Musterprozeß nötig. Im Grund ist dies nichts Neues und sattsam bekannt spätestens seit der legendär gescheiterten Dialup-Flatrate von Mog Mobilcom — wer ein unbegrenztes Produkt anbietet darf sich nicht wundern, wenn Kunden dieses Angebot annehmen und anbiederungsgemäß unbegrenzt nutzen.
Diese bestimmungsgemäße Nutzung dann als Störung des Netzbetriebes zu deklarieren, ist meines Erachtens Augenwischerei. Es ist technisch selbst einem Laien klar, daß technologiebedingt der klassische Mobilfunk untauglich ist als DSL-Ersatz. e-Plus hat es offensichtlich unterlassen, die Kapazitäten den verkauften Resourcen entsprechend aufzustocken und dadurch entstehen nun, bei bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines »Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen.«-Angebotes Probleme im Netz. Tja, schade, e-plus:There ain’t no such thing as a free lunch. Ich fände es jedenfalls mal erfrischend, würde e-plus die Kündigung aus diesem fadenscheinigen Grund untersagt …
