Böses Google?

Whow, große Schlagzeile heute!

Sämtliche WLAN-Netze in Deutschland erfasst
Datenschützer entsetzt über Google-Street-View

Der Internetkonzern Google sorgt für Entsetzen bei Deutschlands Datenschutzbeauftragten Peter Schaar. Nach Erkenntnissen Schaars erfasst der Konzern systematisch sämtliche WLAN-Netze in Deutschland. Ein Vertreter von Google habe eingeräumt, dass in Deutschland alle für den Internetdienst von “Google Street View” im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet seien, teilte Schaar mit.

Quelle: tagesschau.de – ACHTUNG, flüchtiges Angebot …

 
Hammer. Echt, voll der Hammer, was die Medien gleich nach Ende des größten Nichtfliegens in Europa da ausgebuddelt haben.
Gut, ich gebe ja zu, daß ich, als ich Ende Januar über meine »social networking-Kontakte« davon erfuhr, auch im ersten Moment leicht angesäuert war; aber, mal ernsthaft, Google macht hier nun überhaupt nichts, was nicht jeder WLAN-Nutzer auch machen könnte bzw. jeder Windows-Laptop periodisch durchführt. Ich simuliere das mal anhand meines Fonera-Accesspoints in der Gartenhütte:

root@cam-serv4:~# iwlist scan lo Interface doesn't support scanning. eth0 Interface doesn't support scanning. eth0.0 Interface doesn't support scanning. eth0.1 Interface doesn't support scanning. br-lan Interface doesn't support scanning. wifi0 Interface doesn't support scanning. ath0 Scan completed : Cell 01 - Address: 00:12:17:B7:DB:7D ESSID:"UU Home" Mode:Master Frequency:2.437 GHz (Channel 6) Quality=34/70 Signal level=-61 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 18 Mb/s 24 Mb/s; 36 Mb/s; 54 Mb/s; 6 Mb/s; 9 Mb/s 12 Mb/s; 48 Mb/s Extra:bcn_int=100 Cell 02 - Address: 00:04:0E:D6:3C:9F ESSID:"UU Home" Mode:Master Frequency:2.412 GHz (Channel 1) Quality=57/70 Signal level=-38 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 Cell 03 - Address: 00:1A:4F:92:6C:14 ESSID:"UU Private" Mode:Master Frequency:2.422 GHz (Channel 3) Quality=35/70 Signal level=-60 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : CCMP Pairwise Ciphers (1) : CCMP Authentication Suites (1) : PSK Cell 04 - Address: 00:18:84:1A:75:BD ESSID:"FON_UU" Mode:Master Frequency:2.437 GHz (Channel 6) Quality=15/70 Signal level=-80 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:off Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 Extra:wme_ie=dd180050f20201018f0002a3400027a4000042435e0062322f00 Extra:ath_ie=dd0900037f01010020ff7f Cell 05 - Address: 00:12:17:B3:17:51 ESSID:"UU Home" Mode:Master Frequency:2.427 GHz (Channel 4) Quality=5/70 Signal level=-90 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 18 Mb/s 24 Mb/s; 36 Mb/s; 54 Mb/s; 6 Mb/s; 9 Mb/s 12 Mb/s; 48 Mb/s Extra:bcn_int=100 Cell 06 - Address: 00:1C:4A:41:47:4A ESSID:"UU Private" Mode:Master Frequency:2.447 GHz (Channel 8) Quality=30/70 Signal level=-65 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : CCMP Pairwise Ciphers (1) : CCMP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : TKIP Authentication Suites (1) : PSK Cell 07 - Address: 00:16:38:6E:C8:41 ESSID:"sunshine" Mode:Master Frequency:2.462 GHz (Channel 11) Quality=24/70 Signal level=-71 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 18 Mb/s 24 Mb/s; 36 Mb/s; 54 Mb/s; 6 Mb/s; 9 Mb/s 12 Mb/s; 48 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (2) : CCMP TKIP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (2) : CCMP TKIP Authentication Suites (1) : PSK Cell 08 - Address: 00:18:84:1A:75:BE ESSID:"UU Fon" Mode:Master Frequency:2.437 GHz (Channel 6) Quality=15/70 Signal level=-80 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (2) : CCMP TKIP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (2) : CCMP TKIP Authentication Suites (1) : PSK Extra:wme_ie=dd180050f20201018e0002a3400027a4000042435e0062322f00 Extra:ath_ie=dd0900037f01010020ff7f Cell 09 - Address: 00:1F:3F:D0:95:F1 ESSID:"FRITZ!Box Fon WLAN 7270" Mode:Master Frequency:2.462 GHz (Channel 11) Quality=17/70 Signal level=-78 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : CCMP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : TKIP Authentication Suites (1) : PSK Extra:wme_ie=dd180050f2020101810003a4000027a4000042435e0062322f00 Extra:ath_ie=dd0900037f01010000ff7f Cell 10 - Address: 00:30:F1:C3:11:E8 ESSID:" " Mode:Master Frequency:2.462 GHz (Channel 11) Quality=10/70 Signal level=-85 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : TKIP Authentication Suites (1) : PSK Cell 11 - Address: 00:22:3F:8A:5C:9E ESSID:"NETGEAR" Mode:Master Frequency:2.437 GHz (Channel 6) Quality=5/70 Signal level=-90 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 18 Mb/s 24 Mb/s; 36 Mb/s; 54 Mb/s; 6 Mb/s; 9 Mb/s 12 Mb/s; 48 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (2) : CCMP TKIP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (2) : CCMP TKIP Authentication Suites (1) : PSK Extra:wme_ie=dd180050f2020101800003a4000027a4000042435e0062322f00 Cell 12 - Address: 00:1F:3F:16:06:D7 ESSID:"FRITZ!Box Fon WLAN 7270" Mode:Master Frequency:2.412 GHz (Channel 1) Quality=10/70 Signal level=-85 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : CCMP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : TKIP Authentication Suites (1) : PSK Extra:wme_ie=dd180050f2020101820003a4000027a4000042435e0062322f00 Extra:ath_ie=dd0900037f01010000ff7f Cell 13 - Address: 00:1C:4A:4B:A0:13 ESSID:"WLAN-001C4A4BA013" Mode:Master Frequency:2.412 GHz (Channel 1) Quality=2/70 Signal level=-93 dBm Noise level=-95 dBm Encryption key:on Bit Rates:1 Mb/s; 2 Mb/s; 5.5 Mb/s; 11 Mb/s; 6 Mb/s 9 Mb/s; 12 Mb/s; 18 Mb/s; 24 Mb/s; 36 Mb/s 48 Mb/s; 54 Mb/s Extra:bcn_int=100 IE: IEEE 802.11i/WPA2 Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : CCMP Authentication Suites (1) : PSK IE: WPA Version 1 Group Cipher : TKIP Pairwise Ciphers (1) : TKIP Authentication Suites (1) : PSK Extra:wme_ie=dd180050f2020101800003a4000027a4000042435e0062322f00 root@cam-serv4:~#

Zu diesen Informationen speichert Google dann die aktuellen GPS-Koordinaten, um später den Umkehrschluß anbieten zu können: Basierend auf SSID (dem WLAN-»Namen«) bzw. besser der MAC-Adresse eine ungefähre Position zurückgeben zu können.
Die gleichen Daten wurden seit Jahren immer mal wieder von verschiedensten Leuten, u. a. auch von mir, »erhoben«; und diese Daten sind frei verfügbar. Und jedem Accesspoint-Anbieter steht es frei, sein WLAN zu »verstecken«; dann finden bestimmte Tools sie zwar immer noch, teilweise sogar mir Namen, aber da würde ich die Empörung z. T. noch verstehen können. Auch die Personenbezogenheit sehe ich nicht wirklich; mit Empfangsstärke E an GPS-Position G kann man zwar grob den vermutlichen Senderstandort errechnen, bei typischen Mehrfamilienhäusern ist eine Unterscheidung, ob der AP »Kamikaze« von Meier im EG, Müller im 1. OG oder Schulze im DG betrieben wird, aber eben nicht eindeutig möglich …
IMHO ist das ein typisches Anti-Google-in-der-nachrichtenarmen-Zeit-Thema …

AbGEZockt durch die Ministerpräsidenten …

Gestern ging’s durch den Blätterwald (naja, die Druckerzeugnisse werden es ggf. erst heute gebracht haben … Offline-Medien eben.), heute kotzte es mir das erste Mal entgegen:

12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Depublikation eines Beitrags/Specials
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1.6.2009 in Kraft getreten ist, hat zur Folge, dass dieser und eine Reihe weiterer Inhalte, die bisher bei SWR.de angeboten wurden, nicht mehr verfügbar sind: Öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten werden dadurch gesetzlich engere Grenzen gesetzt als bisher. Beispielsweise müssen ARD und SWR – bis auf Archivinhalte – eine maximale Verweildauer für die Verfügbarkeit aller Inhalte im Internet angeben. Diese Inhalte wurden von den Gebührenzahlern bereits finanziert und könnten ohne Zusatzkosten weiter für Sie zur Verfügung stehen.
Aufgrund der neuen Regelungen werden wir viele Beiträge und Specials nicht mehr so lange anbieten können wie bisher.

Quelle: swr.de — fetch it while it’s still

Sicher, es ist schwierig, da sind u. a. die Nachrichtensendungen und -magazine der öffentlich-rechtlichen Sender, deren Informationen konkurrieren prinzipiell schon mit den marktwirtschaftlich-organisierten (Print-) Publikationen von Springer, Burda und Co., weniger in meinen Augen mit den – aus meiner Sicht – schwächer positionierten Sendungen im Privatfernsehen.
Aber welchen Sinn es macht, Artikel, die nicht einmal zwei Monate alt sind, aus dem Netz zu tilgen – oder überhaupt Angebote zu entfernen –, das können wahrscheinlich nur die Internetausdrucker unter den Ministerpräsidenten, die für den entsprechenden Vertrag verantwortlich zeichnen, beantworten …
In diesem Sinne: weiter so, werte Offline-Politiker. Warum gibt’s doch gleiche keine Altersgrenze für Politiker ..?

Katzenkontent

Eichkatzenbesuch heute morgen … Und ich hab’ meinen Kids nicht geglaubt, daß sie dieser Tage morgens bei unserer Wohnung ein Eichhörnchen gesehen haben wollten.

(Beliebige) Medien abspielen mit Android?

(Blogged via flickr)

Hmm. Doof das. Da wollte ich mir auf meinem Androiden ein .mpg (MPEG-1 Video, kein Audio) vom lokalen Kameraserver angucken, und was macht mein Milestone? Es lädt die 190+ MB tapfer runter, hernach teilt es mir nach ‘Klick’ auf die Datei allerdings mit, das es damit nix anfangen kann? Any ideas? Gibt’s keine mplayer.app? :)

Carwash

Da ein Vogel seinen Darminhalt auf dem Lack meines Autos verteilt hatte, war einmal abspritzen angesagt; »zufällig« hatte ich die Zi8 dabei, sie hat alles beobachtet ;)

Man sieht hier recht schön, wie die Kompressionslogik an ihre Grenzen kommt; ähnlich wie die Tour de France ein hervorragendes Ausgangsmaterial liefert für die Begutachtung von Videokompression – selbst bei den hohen Bitraten, mit denen ARD und ZDF in den Hauptprogrammen den Zuschauer per DVB-S verwöhnen, zerpixeln die Speichen der Räder regelmäßig; bei DVB-T hilft dann eigentlich nur noch Abschalten –, so scheint das SB-Autowaschen mit dem Druckstrahler ein Härtetest zu sein für digitale Kameras … Das Ende des Films zeigt eine 1/4tel Zeitlupe, Quellmaterial war wieder 720p60 von meiner Kodak Zi8, Firmware Version 1.06. Material für YouTube: 720p25, h264, 8 MBit/sec; ich fürchte allerdings, daß die Qualität sich nicht verbessert haben wird durch das neuerliche Transcoding bei YouTube :(

Flugverbotsopfer WePad?

Nein, ich denke nicht, daß der Hardwarehersteller den Touchscreen-Treiber für Linux per USB-Stick und Flugzeug nach Berlin (oder München?) senden wollte; aber nach der Vorgeschichte würde mich selbst eine solche Ausrede beim WePad nicht mehr wundern. Zugesagt ist:

Touch Input des Gerätes im finalen Gehäuse wird im Video in der Woche vom 19. April 2010 demonstriert werden

 
Nun, die Woche ist erst einen Tag alt, strategisch wäre jetzt aber eher eine überpünktliche Lieferung der versprochenen Dinge, nachdem man auf der Produktpräsentation vor der Presse ja eher Märchen erzählte denn ein Produkt vorführte …

Sony und das (deutsche) Recht

Wie mehrfach dargelegt fühle ich mich ja vom Sony-Konzern genötigt und enteignet; meine beiden PS3 funktionieren nicht mehr wie beschrieben nach Änderungen bei Sony, aber natürlich sieht Sony das nicht als Entschädigungsgrund. Nun stehe ich mit meiner grundlegenden Ablehnung dieser kundenfeindlichen Geschäftspraktiken Sonys nicht alleine; helfen wird dies aber, wie so oft, auch nichts. Naja, ich bin bis 2009 ohne Playstation ausgekommen und werde es ab Frühling 2010 sicher auch wieder ohne schaffen; bedauerlich, das der japanische Konzern so feige ist und nicht zu seinen Aussagen steht.
Was mich aber wirklich – sorry – ankotzt ist die Tatsache, daß der Bundesbürger offensichtlich der gelackmeierte ist, rechtlich vollkommen schutz- und wehrlos. Denn, wie auf playedstation dargelegt, steht der Endnutzer der perfiden Tricksereien mit verschiedenen Rechtsbereichen einfach nur hilflos gehenüber:

Natürlich gilt auch für die PS3 die zweijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel. Allerdings bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder zumindest angelegt war. Beim Update tritt der vermeintliche Mangel jedoch erst mit der Installation einer neuen Firmware unter ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers und damit nach dem so genannten Gefahrübergang der Sache (§ 434 BGB) auf. […]
Das PSN ist ein besonderer Problemfall. Die Teilnahmemöglichkeit ist meiner Ansicht eher am Dienstleistungsvertrag für das PSN zu messen und da diktiert Sony die Bedingungen. […] Die PS3 WAR für den Zugang zum PSN in aller Regel beim für die Gewährleistung maßgeblichen Zeitpunkt des Gefahrübergangs geeignet. Wenn Sony DANACH die Bedingungen zum PSN ändert, ist das Problem dort zu suchen und nicht im Kaufvertrag über die PS3. […]
Man müsste jetzt sicherlich diskutieren, ob diese Regelungen [aus den Nutzungsbedingungen des PSN] nicht den AGB-rechtlichen Bestimmungen des BGB zuwider laufen (§§ 305 ff. BGB); allerdings wird wohl zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt deutsches Recht Anwendung findet. Dazu heißt es unter 14. der Nutzungsbedingungen des PSN:
“In dem Maße, wie dies durch einschlägige Gesetze gestattet ist, sind dieser Vertrag […] gemäß den Gesetzen Englands auszulegen und zu interpretieren und der Vertrag zwischen Ihnen und uns gilt als in England zustande gekommen.”
Und spätestens wenn – was nicht ganz unwahrscheinlich ist – englisches Recht Anwendung findet, kratzen sich deutsche Juristen nur noch am Kopf. Gerne hätte ich in dieser Frage eine positivere Einschätzung gefunden, sehe dafür derzeit allerdings wenig aussichtsreiche Anknüpfungspunkte. Und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer bestehen (mit Sony direkt hat ja niemand einen Vertrag über den Kauf einer PS3 geschlossen), dann wird man allenfalls den Rücktritt vom Vertrag erklären können. […]
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale werde ich mit Spannung verfolgen, wenngleich ich mir davon nicht allzu viel verspreche. Wettbewerbsrechtlich dürfte nur etwas drin sein, wenn dadurch Wettbewerber behindert werden und sich Sony tatsächlich Vorteile verschafft. Das sehe ich im Moment nicht.

 
Ist schon toll, dieses »Recht«. Alles, was im Internet passiert, maßen sich deutsche Richter an, nach deutschen Gesetzen zu be- bzw. verurteilen.

Systembeschreibung auf der Verpackung meiner PS3.

Eine Hardware mit der ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft, damit online mit anderen Menschen spielen zu können, kann ich aber nur dann so betreiben, wenn ich mich als Deutscher englischem Recht unterwerfe — welches meine Rechte ggf. radikal einschränkt. Dabei wird die PS3 samt dem (kostenlosen, was beim deutschem Schadensersatzrecht wohl eine weitere unüberwindliche Hürde ergibt) Zugang zum PlayStationNetwork (PSN) zielgerichtet in Deutschland vermarktet — anders als der Artikel einer amerikanischen Zeitung auf einer amerikanischen Website …
Daß die PlayStation3 nur ein halb so tolles Gerät ist, läßt man das PSN außer Acht, bildet das (deutsche) Recht nicht ab. Daß man einen Vertrag nach englischem Recht abschließen muß – der noch dazu einem Endbenutzer keine und dem Konzern alle Rechte, inklusive dem Recht, nichts mehr zu leisten, einräumt –, steht nicht auf der Verpackung. Und es ist legal, wie es scheint, mit deutschen Kunden kann die in Großbritannien beheimatete Europa-Dependance des japanischen Unterhaltungskonzerns ganz offensichtlich machen, was sie will — Entwertung des Eigentums des Bundesbürgers eingeschlossen.
Es geht mir hier weniger konkret um »OtherOS«, als vielmehr um’s Prinzip: Nicht nur, daß man keinen wirklichen Besitz erwirbt an den Käufen im sog. PlayStation Store; einzig und alleine der Sony-Konzern entscheidet zu jeder Zeit, ob ein Benutzer zum einem bestimmten Zeitpunkt den Gegenwert für den »Kauf« im PlayStation Store nutzen kann oder nicht. Nach eigenem Gutdünken; wessen Nase Sony nicht gefällt, den kann Sony aus dem (PlayStation-) Netz kicken, auch dieser Bedingung hat man sich zu unterwerfen. Schon das verbietet eigentlich die Nutzung solcher Geldvernichtungseinrichtungen — ich vermisse hier jeglichen Verbraucherschutz, denn wie die Entfernung von »OtherOS« und die dem folgende Analyse von Sonys Nutzungsbedingungen zeigt, hat der Nutzer nur ein Recht: an Sony zu zahlen. Ohne garantierte Gegenleistung, versteht sich.
Klar, Vertragsfreiheit und so … und jeder ist schön blöd, der sich auf sowas einläßt, ja, auch richtig … irgendwo. Wäre halt schön, wenn die Schönwetterpolitiker sich auch mal um solche Themen kümmerten … ach halt, ich vergaß, da ist ja noch Balken mit dem Stopschild vor’m Kopf.
Ich möchte mit einem Zitat von playedstation schließen:

Claus M. – Denmark
“Als Gamer und Journalist bin ich am Ausgang dieses Verfahrens durch Sony sehr interessiert. Linux war für mich ein Kaufargument und Grund, etwa 1/3 mehr für die PS3 als für eine XBox auszugeben. Bei der Entfernung von OtherOS geht es um Grundsätzliches. Als Kunden können wir anscheinend nicht mehr sicher sein, dass Waren, die wir heute kaufen, auch morgen noch dieselben Aufgaben erledigen. Es [geht] damit nicht nur um die Streichung einer Funktionalität durch Sony. Es geht um das Prinzip einer Welt, in der Internet-Aktualisierungen bedeuten, dass wir als Kunden unsere Haustüren nicht mehr zu öffnen brauchen, um Hersteller in unsere Häuser zu lassen und Funktionalitäten von Waren zu modifizieren, die wir schon gekauft haben.”

 

digitalStrom, oder: die nächste Heimautomationswunder-Seifenblase platzt

Ein Artikel im dS-Thread bringt es meiner Ansicht nach auf den Punkt:

Re: DigitalStrom aus der Schweiz
Autor: Nicht auf der Messe (Gast)
Datum: 12.04.2010 23:14

flow schrieb:

Fazit, da liegt noch ein langer Weg vor DS, bis das ganze sich im Markt und bei den Installateuren ausgebreitet hat. Da man für die Kommunikation der Klemmen untereinander auf jeden Fall eine Komponente im Verteilerkasten benötigt, wird der versprochene Komfort nur mit einem Fachmann zu erreichen sein.

 
Wie lange arbeiten (“forschen”) die schon daran? 4 Jahre? 5 Jahre? Seit wieviel Jahren wird die Markteinführung immer zunächst auf das Jahresende und dann auf das Folgejahr verschoben?
Das wäre nicht die erste Technologie, die vom technischen Fortschritt überholt wird, bevor sie fertig wird.
Und was ist von der ursprünglichen Idee geblieben? Es sollte günstig sein (10 Euro pro Lampe wurden anfangs genannt – einen teuren dS Meter gab es nicht) und einfach sollte es sein. Jetzt kostet es 3000 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung und nicht mal ein normaler Elektriker darf den Kram einbauen – er muss akkreditiert sind (für normale Elektriker ist der Kram wohl zu kompliziert).
Wenn ich die Kosten auf mein Haus hochrechne (wer baut so einen Luxus schon in eine 3-Zimmer-Mietwohnung?), dann bin ich locker bei 10.000 Euro. Für das Geld bekommt ich jetzt schon auf Basis von solider und bewährter Technik mindestens den gleichen Komfort.

 
Tja. Schade. Wie schon vermutet, »digitalSTROM« ist doch nicht der Heilsbringer, als der er 2007 noch angekündigt wurde. Abgesehen davon, daß Endeverbraucher nicht mal eben die dS-Lüsterklemmen im Baumarkt kaufen können werden, sind diese auch »marginal« teurer als ihre unintelligenten Pendants:

Sodala Preise:
Gelbe Klemme (150W) – 40 EUR
DSM (16A) – 150 EUR
DSS – 280 EUR

 
Oder, wie es heise online zusammenrechnete:

Jan Zakrzewski von der Firma Aizo nannte als Preis für die Installation des ersten Raumes (beinhaltend etwa acht Lampen und zwei bis drei Taster) ungefähr 1000 Euro. Jeder weitere Raum würde, nachdem die Grundausstattung bestehend aus digitalStromServer und -Meter (dSM) bereits installiert ist, 500 bis 800 Euro kosten. Mit steigender Zahl der Geräte braucht man zusätzliche dSS. Hiervon koste jeder weitere etwa 250 Euro, so Zakrzewski. Benötigt man einen zusätzliches dSM, so schlage dies noch einmal mit 100 bis 200 Euro zu Buche.

 
Diese Größenordnungen nennt digitalSTROM selbst. *hust* Da kommt ein Plugwise-System auch nicht mehr teurer, eher im Gegenteil — und diese Komponenten sind kauf- und lieferbar.
Wieder mal ein Fall eines vollmundig angekündigten UberProduktes, welches als Bettvorleger gelandet ist.

Widerspruch

Schöner Der Westen-Artikel:

Die Lufthansa verwies auf zehn nur mit Piloten besetzte Überführungsflüge am Samstag. „In Frankfurt wurden die Maschinen von unseren Technikern untersucht. Weder auf den Cockpitscheiben, an der Außenhaut noch an den Triebwerken fanden sie auch nur den kleinsten Kratzer“, sagte Konzernsprecher Klaus Walther dem Blatt. […]
Die Lufthansa überführte am Samstag zehn leere Langstreckenflugzeuge von München nach Frankfurt. […] In enger Absprache mit der Deutschen Flugsicherung seien sie circa 3.000 Meter hoch nach Sichtflugregeln geflogen worden. In dieser Höhe bestehe keine Gefahr durch die Flugasche.

 
Wir halten fest:

  • Lufthansa und Air Berlin halten das Flugverbot für übertrieben
  • Lufthansa verweist u. a. auf ihre Überführungsflüge in 3km Höhe vom Samstag, die keine Beschädigungen durch Vulkanasche gezeigt hätten
  • Auf 3km Flughöhe gibt es keine Beeinträchtigungen durch Vulkanasche, diese schwebt irgendwo paar km höher rum
  • Innereuropäische Flüge wären auf verringerter Höhe also wohl möglich; warum macht man keine? Zu teuer? Zu wenig Raum?

Auch die Diskussion um eine Lockerung des Nachtflugverbotes nach Wiederfreigabe des Luftraumes – was man ja auch durchaus verrechnen könnte: ~1 Woche kein Fluglärm, dafür 2, 3 Nächte danach mal extremen, warum nicht? – klingt, wie die um die Sinnhaftigkeit des Flugverbotes, mir ein bißchen nach einem Stellungskampf — ist bald wieder Wahl, wo gerne Milliarden an hilfsbedürftige Konzerne vergeben werden?