Ohne Worte.
Teurer Studenten-Spaß
Golem.de berichtet über neue AGBs bei Studivz, der der gruscheligen Studenten‐Community:
Die Betreiber der Studenten-Community studiVZ haben den Nutzern neue allgemeine Geschäftsbedingungen geschickt. Daraus geht hervor, dass künftig bei fast jedem Fehlverhalten Vertragsstrafen fällig werden, in manchen Fällen ist auch ein Schweigegelübde abzulegen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Mit viel gruscheln ist nun Schluß
Tatsächlich finden sich »Neue AGB (für Mitglieder, die sich ab dem 14.03.2007 – 18:00 Uhr bei uns angemeldet haben)« auf der AGB-Seite von Studivz.
In den vormals gültigen AGBs heißt es zu Änderungen dieser:
Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer dann per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Wenn der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E- Mail nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
Anders als in den Neuen (Punkt 1.5) wird hier aber nicht eine Kündigung des Vetrages (i. e. des Studivz-Profils des Nutzers) in Aussicht gestellt – es wird sicherlich spanned sein zu erfahren, ob bei Widersprüchen wirklich terminiert wird, was die Nutzerzahlen und damit die Attraktivität, die nicht erst seit dem Hack eh’ schon gesunken zu sein scheint, weiter senken würde.
Interessant ist die Anhebung des Mindestalters von 16 auf 18 und die Vereinbarung von Vertragsstrafen (der neue Text wurde teilweise sinngemäß gekürzt):
| Alt | Neu |
|---|---|
| § 2 Vertragsabschluss und Laufzeit (1) Der Nutzer versichert gegenüber dem Betreiber, das 16. Lebensjahr vollendet zu haben. (2) Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen und den Account des Nutzers gegebenenfalls ohne Nennung von Gründen zu löschen. (3) Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei studivz angemeldet hat. |
2. Anmeldung und Abmeldung 2.1 Voraussetzung einer Anmeldung als Nutzer bei studiVZ ist die Eigenschaft als Student / Studentin bzw. als ehemalige/r Studierende/r (Alumni) sowie die Vollendung des achtzehnten (18.) Lebensjahres. Der Betreiber ist berechtigt, die Personalien, insbesondere das Alter des Nutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen. 2.2 Der Nutzer darf sich nur einmal als Mitglied anmelden und versichert mit seiner Anmeldung, daß er bislang noch nicht Mitglied von studiVZ ist. 2.3 Der Nutzer versichert, [daß alle persönlichen Angaben inkl. Fotos stimmen.] 2.4 studiVZ bietet die Dienste seiner Plattform ausschließlich für private Zwecke an. [Gewerbl. Nutzung ist untersagt.] 2.5 Bei Verstoß des Nutzers gegen eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 gilt Ziffer 8. 2.6 Der Nutzer kann sich jederzeit ohne Angabe von Gründen [per Klick oder Mail kündigen.] Das Nutzungsverhältnis endet damit. |
Insbesondere der Punkt 2.5 hat es in sich, denn »Ziffer 8« der neuen AGB, »Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB«, vereinbart eine Vertragsstrafe:
8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
In »7. Verantwortlichkeit des Nutzers« wird u. a.:
- untersagt, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das geistige Eigentumsrechte Dritter zu verletzten;
- verboten, den Austausch von Passwörtern, Codes und Seriennummern jeglicher Art über die Plattform zu betreiben;
- explizit untersagt, »jede Form von sog. „Massengruscheln“« zu betreiben;
- vorgeschrieben, daß »Namen, Fotos, Telefon- und Faxnummern, Adreßdaten, E-Mail-Adressen und/oder URLs (Internetadressen)« vertraulich zu behandeln seien.
Abschließend gibt es noch einen langen Abschnitt zu explizit unzulässigem Content, wo neben »Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB« auch Belästigung oder Bedrohung anderer genannt wird.
(Un-)kalkulierbares Risiko
Neben dieser in ihrer Höhe unspezifizierten (»vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende«) Vertragsstrafe wird noch eine weitere Vertragsstrafe in »9. Elektronische Angriffe durch Hacker, Crawler etc.« spezifiziert:
9.3 Vertragsstrafenregelung: Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot von elektronischen Angriffen (Ziffern 9.1 und 9.2), eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 6.000,00 (in Worten: sechstausend Euro) auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen.
Daneben wird die Abgabe einer »nach juristischen Standards üblichen vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung« vereinbart, in der es unter anderem heißen soll:
[Der Nutzer verflichtet sich,] absolutes Stillschweigen über sämtliche etwa gewonnenen Daten, über die Unterlassungsverpflichtung und über die eidesstattliche Versicherung sowie sämtliche dem Angreifer sonst bekannt gewordenen internen Angelegenheiten von studiVZ zu wahren – insbesondere auf Internetforen, in blogs oder gegenüber der Presse – es sei denn, die Offenlegung einzelner Informationen ist aufgrund öffentlichrechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten zwingend erforderlich.
Mit anderen Worten: Die Party ist zu Ende, liebe Blogger, geht nach Hause; es gibt nichts mehr zu sehen. Und falls doch, dann habt Ihr hoffentlich gute Anwälte und ein fettes Konto …
Und auch die, die keine Blogger mit (Fake-)Account sind, sollten, sofern sie den neuen AGB nicht widersprochen haben oder widersprechen werden (ob es zulässig ist, in vorlesungsfreier Zeit AGBs für ein Portal zu ändern, welches nur Studenten und ehemalige Studenten nutzen dürfen sollen, entzieht sich meiner Kenntnis – daß man sich Mühe gäbe, möglichst viele Studenten auch erreichen zu können, den Eindruck erweckt das Timing nicht), sich von nun an jede Aktion mit dem »Studiverzeichnis« gut überlegen — die Liste der mit Vertragsstrafe bewehrten Unzulässigkeiten ist nicht grade kurz und die Höhe der Vertragsstrafe teilweise vollkommen unbekannt.
Ob sich dieses Risiko noch für den gemeinen Studenten zum Austausch mit Freunden über eine Webplattform statt per Mail lohnt? Nach Punkt 9.2 (»Als elektronische Angriffe gelten insbesondere, ohne daß diese Aufzählung abschließend wäre«) gelten ja immerhin schon »Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsbarrieren von studiVZ zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen« und »Verwendung von Links, Programmen oder sonstigen Verfahren, die die Plattform / die Datenbank / das Netzwerk von studiVZ oder einzelne Nutzer schädigen können oder sollen« als Begründung für die Vertragsstrafe von mind. 6000,– EUR. Allerdings muß man »schuldhaft« Zuwiderhandeln, sodaß das Klicken auf Links in der Weboberfläche wohl generell sicher ist; aber schon die Änderung der URL, z. B. bei der Suche, könnte als »Verwendung von Links […] die […] schädigen können […]« aufgefaßt werden, ganz zu schweigen von externen Links auf Studivz-URLs; wer weiß schon, was dann passiert?
Sicherheit durch Abschreckung und Geheimhaltung ist also das neue Konzept?
Nachtrag
Besondere Berücksichtigung sollte man vielleicht noch der »Beschreibung des Angebots von studiVZ« im Punkt 3 angedeihen lassen (Hervorhebung durch mich):
3.5 Der Betreiber behält sich vor, im Datenbanksystem von studiVZ Programme zu verwenden, welche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Nutzer ermöglichen. Diese Programme dienen ausschließlich der Erhöhung der Sicherheit der Kommunikation im Netzwerk von studiVZ. Eine Verwendung der durch diese Programme gewonnenen Daten zu anderen, insbesondere gewerblichen, Zwecken findet nicht statt.
Behaviour Monitoring? Erstellung von Kommunikationsprofilen — aber nur zur Absicherung der Plattform. Naja, wenn’s dann mal zufriedenstellend funktioniert, kann man ja neue AGBs machen, die die letzten beiden Sätze streichen und einen – noch fiktiven! – Punkt 4.3 einfügen: »4.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, zur Finanzierung der Plattform automatisch erstellte Nutzungsprofile anonymisiert Dritten zugänglich zu machen.« Auch denkbar: »4.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, zur Finanzierung der Plattform gezielte Werbung aufgrund der automatisch erstellten Nutzungsprofile dem Benutzer zu präsentieren.« Mal sehen, wie das weitergeht — die Finanzierungsfrage ist ja nach wie vor akut.
Faß, Google! ;)
Wie bei Spiegel Online zu lesen ist, tüftelt im Silicon Valley u. a. ein Startup namens »Powerset« an einer neuen Suchmaschine bzw. konkret an einer neuen Art der Möglichkeit, Dinge auch zu finden.
Über eine Milliarde USD hatte Google für YouTube bezahlt — und auch wenn lt. Spiegel Online die Technik von »Powerset« als »alt« angesehen wird, dürfte es doch spannend sein, die weitere Entwicklung zu verfolgen. Wird es eine weitere milliardenschwere Akquisition geben?
Frohes Neues!
Auf der Suche nach einem günstigen Angebot für Toner für den Laser gefunden: Nur für kurze Zeit ein Gutschein zum Jahresstart!
Klar dachte ich erst, hey, was für einen topaktuelle Aktion — und machte den Screenshot für blogdoch …
Der dann doch erfolgte Klick auf dies eingeblendete Objekt (Popups sind ja disabled; diesen Junk allerdings wird man damit nicht los :-() allerdings war dann doch irgendwie erklärend: nur, wenn man seinen Namen und seine Mailadresse angibt, was gleichzetig zur Eintragung in einen Newsletter führt, bekommt man diesen Gutschein – vermutlich per Mail. Oder gibt’s dann vielleicht den Hinweis, daß das neue Jahr schon fast zu einem Viertel wieder um ist? Haven’t tried …
Dichtung? Wahrheit?
Während sich Hal Faber amüsiert, »ebenso kauzig kommt die Nachricht einher, dass im Fall der “Kofferbombenattentäter” eine gelöschte Festplatte einfach nur gespiegelt werden musste, auf dass die gelöschten Daten rekonstruiert werden konnten. Sollte das stimmen, sind Terroristen EDV-Einsteiger, die tatsächlich jeden Link in einer Mail anklicken, die Jungfrauen im Paradies als Preview.exe ankündigt.«, vielleicht mal ein genauerer Blick auf den Link (Hervorhebung durch mich):
Forensikern beim Bundeskriminalamt (BKA) ist es gelungen, die Daten einer gelöschten Festplatte zu rekonstruieren, die im Laptop eines der mutmaßlichen “Kofferbomben-Attentäter” eingebaut war. Die gelöschte Festplatte wurde von den Forensikern zunächst gespiegelt und dann rekonstruiert, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dabei fanden die BKA-Spezialisten die Bauanleitung für die Kofferbomben.
¡Hola! Sie wurde also erst gespiegelt und dann rekonstruiert; es wurde – wirklich wider Erwarten Hal Fabers? – also nicht das fragliche Objekt direkt untersucht sondern erst einmal eine Kopie angelegt. Bin kein Forensiker, aber bei gehackten System soll man das meines Wissens genau so machen: Orginal als Beweis usw. aufheben und nur mit Kopien arbeiben, wo möglich …
Unter Verschwörungstheoriegesichtspunkten spannender erscheinen mir aber die weiteren Ausführungen:
Das BKA hatte die Festplatte [aus einem Laptop] vor wenigen Wochen von den libanesischen Behörden überreicht bekommen. […] Der nach dem Attentatsversuch in den Libanon geflohene Hamad hatte sich dort den Behörden gestellt, zuvor aber die Daten seines Laptops gelöscht. Diese wurden nun von BKA-Forensikern wiederhergestellt. Hamad selbst hatte bereits […] erklärt, dass er Bombenbauanleitungen auf seinen Computer gespeichert hatte.
Hmm. Da kommt also in Deutschland eine angebliche Platte des Haupverdächtigen an, der zugegeben haben soll, »Bombenbauanleitungen auf seinen Computer gespeichert« zu haben, und nach »forensischer« Datenwiederherstellung (was wurde zur Löschung verwandt — “del”?) findet man nun also Bombenbauanleitungen? Sicher, kann alles so gewesen sein, aber komisch klingt das schon, oder?
Zusammen mit […] soll Hamad in seiner Kölner Wohnung tagelang das Internet nach geeigneten Bauanleitungen durchforstet und diese auf dem Laptop gespeichert haben.
Örks, das ist in unserem Land mittlerweile auch schon rechtswidrig, um nicht zu sagen strafbar? Augenscheinlich war der 11.09.2001, rückblickend betrachtet, ein voller Erfolg; der Wahn ob des »Kampfes gegen den Terror« mäht eine Freiheit nach der anderen nieder.
Zeitreise: Hat Helmut Kohl mittlerweile die damaligen Spender genannt, oder steht noch immer das »Ehrenwort« – das Wort »Ehre« in diesem Zusammenhang, das ist schon fast Ironie – über dem Grundgesetz?
Wir erinnern uns: »Helmut Kohl stellt das den anonymen Spendern gegebene Ehrenwort über das Gesetz. […] Kohl will sein Ehrenwort nicht brechen – der Eid, den er bei der Verpflichtung als Bundeskanzler geleistet hat, ist ihm da nicht so wichtig. Bei der Amtsübernahme schwor er, „dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflicht gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde“.« Politik und Justiz, sind dies die sprichwörtlichen zwei Krähen?
Jedenfalls stimmt es nachdenklich, sich zu erinnern an die Zeit vor 2001, zu lesen über den ungesühnten und bis heute trotzig gelebten Bruch des Amtseides eines Bundeskanzlers, zu sinnieren über ein Bußgeld von 300.000 Mark — aber eben keine Bestrafung, noch mal zu rekapitulieren wie das war mit dem aktentechnischen Großreinemachen im Kanzleramt mit dem Ende der Ära Kohl.
Während also Volksvertreter ganz offensichtlich straflos Gesetze mißachten können, wird das Stimmvieh Volk mehr und mehr kriminalisiert und vorsorglich unter Generalverdacht und -überwachung gestellt? Den Eindruck kann man bekommen, aber ist ja alles ja nur wegen der Terrorabwehr (und der »Rechteinhaber« vulgo Musik- und Filmindustrie, die mangels Konzept für den Umgang mit den neuen Möglichkeiten diese vorzugsweise verdongelt (HD nur über verschlüsselte Signalwege) und/oder unbenutzbar macht (DRM)). Seufz, wer kann bei der Interessenlage noch guten Gewissens »Nein!« sagen?
Wie auch immer, diese »Kofferbomber« sind eigentlich von Polizei wie Politik gern gesehen, können sie doch gradezu hervorragend als Schreckgespenst dienen, zu dessen Niederstreckung der deutsche Michel gerne Speichel- und Spermaprobe beisteuert und auch sonst verständig nickt, wenn er weitere Einschränkungen seiner Freiheiten und seines intimen Lebensbereichs hinnehmen soll:
In einer Rede (PDF-Datei) vor dem 10. europäischen Polizeikongress in Berlin war BKA-Präsident Jörg Ziercke ausführlich auf den Fall der “Kofferbomber” eingegangen. Sie dienten Ziercke als Beispiel für die dringende Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen verdächtiger Rechner. Die mutmaßlichen Täter hätten sowohl die Bombenbauanleitung wie ein islamisches “Rechtsgutachten” aus dem Internet kopiert, mit dem sie ihre Tat rechtfertigen wollten.
Ok, ich kann nicht mehr. Ich gestehe: ich habe einen Schulferienkalender aus dem Internet heruntergeladen und sogar ausgedruckt — bin ich nun auch eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, muß ich bald mit Christian Klar mir den Flur teilen?
Ja: Gefahrenabwehr ist notwendig. Auch Prävention. Gewährleistet bleiben muß aber die Verhältnismäßigkeit – und da verlieren deutsche Politiker sich schon mal in Aktivismus. Wenn in Deutschland der Zugang so überwacht wird wie in China und so zensiert wie im Iran, was ist dann gewonnen, ja, wer hat dann gewonnen?
Kurvendiskussion
Ein Kommentar an der Blogbar
ließ mich mal wieder neugierig auf die Entwicklung von u. a. Studivz vs. Spiegel Online werden. Wie man an der Alexa-Zählung der Pageviews (zur Aussagekraft siehe auch fimpern.de) sehen kann, hat sich das Wachstum seit Mitte/Ende Dezember 2006 – in der Zeit also, wo trotz vorlesungsfreier (Weihnachts-) Zeit die Site mehrfach z. T. tagelang down war – deutlich verlagsamt und konnte das Moment aus der Hoch-Zeit vom Dezember bis heute nicht wieder erlangen.
Ähnlich
sieht es bei Alexas Messung der »Reichweite« aus; nicht nur, daß dort Studivz noch weit hinter z. B. Spiegel Online liegt, auch dort kann man sehen, daß es seit Januar nach dem Dezember‐Downtime‐Knick zwar wieder aufwärts geht, aber längst nicht in dem Maße, wie es die Graphen noch im Dezember andeuteten.
Studivz: Ehssan Dariani zieht sich aus dem operativen Geschäft zurück
Wie Studivz meldet, zieht sich der unter anderem mit seiner völkischen Geburtstagseinladung ins Gerede gekommene Mitgründer der Studivz Ltd., Ehssan Dariani, »aus dem operativen Geschäft zurück«:
Ehssan Dariani, Gründer und Geschäftsführer des Studenten-Netzwerks studiVZ, zieht sich aus dem operativen Geschäft zurück und wechselt in den Aufsichtsrat. […]
Dariani wird sein Know-How und seine Erfahrung im Aufbau von Unternehmen und Start-Ups nun als Berater, Mentor und Business-Angel zur Verfügung stellen.
Seine Aufgaben in der Geschäftsführung werden von den Mitgründern und Kollegen Dennis Bemmann und Michael Brehm mit übernommen.
Nun denn, wie auch heise online ausführt, fehlt es einer britisches Limited dazu nur an einem: dem nicht vorgesehenen Gremium eines Aufsichtsrates. Dem Problem soll wohl eine Änderung der Gesellschaftsform demnächst abhelfen; man darf noch einmal gespannt sein.
Wie auch immer es dazu nun gekommen sein mag, letztlich ist es wohl begrüßenswert, daß ein Weg für einen Neuanfang sowohl von Ehssan Dariani als auch für das Unternehmen Studivz gefunden wurde. Letztlich bedurfte es dazu schon einen deutlicheren Schrittes als nur der Abschaltung des umstrittenen Ehssan- Firmen-Blogs.
§5 StVO
Dieser Tage bin ich über den Überholen-Paragraphen (§5 StVO) gestolpert. Satz 2 lautet dort: ![]()
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Bin ich der einzige, der diesen Passus noch aus seiner Fahrschulzeit im Hinterkopf hat und dem dieser bei jeder LKW‐Überholaktion auf der Autobahn schmerzhaft ins aktive Gedächtnis zurückspringt?
Was bedeutet nun aber »wesentlich höhere Geschwindigkeit«? »strassenverkehrsrecht.net« führt dazu aus:
Die Überholgeschwindigkeit muß wesentlich höher als die des Überholten sein. Innerorts reichen auf breiter Str. 10 km/h meist aus, auf freier Strecke bei günstigen Verkehrsverhltnisses auch 5 – 10 km/h. Geringere Geschwindigkeiten reichen dagegen nicht aus, in der Regel auch nicht auf Autobahnen.
Bei einer vorgegebenen Höchtgeschwindigkeit von 80 km/h bdeutet dies doch wohl, daß deutlich über 50% der Überholvorgänge von LKW auf bundesdeutschen Autobahnen rechtswidrig sind, da sie andere LKW überholen, die ihrerseits knapp an oder schon oberhalb dieser Geschwindigkeit fahren. Lt. einem SWR-Bericht gilt sogar ein noch höherer Geschwindiglkeitsunterschied: »Aber auch ohne ein generelles Verbot machen sich überholende LKW-Fahrer bereits jetzt strafbar, denn laut Straßenverkehrsordnung müssen sie eine Differenzgeschwindigkeit von mindestens 20 Kilometer pro Stunde haben. Das ist bei den Lastwagen nicht der Fall. Sie dürfen nämlich nur 80 Kilometer pro Stunde fahren.«
Jetzt frage ich mich nur, warum dieses Thema scheinbar niemand publikumswirksam bislang adressiert hat. Belgien hat mittlerweile gehandelt, der ADAC hingegen hält ein generelles LKW‐Überholverbot (was die Ahndung ungleich einfacher machen würde — was soll heute eine Anzeige bringen, wenn nicht sowohl die Tachoscheiben des Überholers als auch des Überholten vorliegen. Und für letztere müßte man sich neben des Kennzeichens des das Elefantenrennen Startenden auch die des Überholten notieren — bei Tempo 80+ …) für unmöglich:
Ein generelles Lkw-Überholverbot wie in Belgien auch in Nordrhein-Westfalen? Vollkommen unmöglich, meint der ADAC. In Europas Transitregion No. 1 sind einfach zu viele Brummis auf den Straßen.
O-Ton Hartmut Minjoth, ADAC Nordrhein:
“Es würde dazu führen, dass sich alle Lkws lindwurmartig durch die Republik ziehen würden auf dem rechten Fahrstreifen. Jede Art von Auflockerung würde auf der Strecke bleiben. Und man würde letztlich wahrscheinlich mehr Staus produzieren als dass man welche verhindern würde.”
Lindwurm. Kann passieren; das an anderer Stellle ausgemalte Schreckgespenst von Problemen anderer Verkehrsteilnehmer, auf die Autobahnen zu fahren oder diese zu verlassen, ist eigentlich keines:
Mindestabstand (§ 4 Abs. 3 StVO)
Im Jahr 1988 hinzugekommen ist eine Vorschrift für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (und Kraftomnibussen): Auf Autobahnen müssen diese Fahrzeuge einen Abstand von mindestens 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten, wenn ihre Geschwindigkeit über 50 km/h liegt. 50 m sind etwa so viel wie der Abstand zwischen zwei Leitpfosten.
Da der große Interessenverband kneift, bleibt wohl nur das Denunziantentum: jedes Kennzeichen eines auf Autobahnen sichtlich nicht schnell überholenden LKW mit Datum, Uhrzeit und ungefährer Positionsangabe notieren, möglichst auch das des überholten Fahrzeugs – und dann nach Heimkehr jeweils Anzeige wegen Behinderung stellen. Wenn dies hinlänglich viele PKW‐Fahrer tun, wird der Plan, die »Schmerzen in die Hälfte des Gegners« (hier: Papa Staat) zu tragen, aufgehen und mittelfristig über die Bürokratie(-kosten) die Politik aktiv werden. Letztlich muß, was in Belgein machbar ist, auch in Deutschland funktionieren — allen Funktionären zum Trotz …
Der Himmel über Bielefeld
Mein Beitrag zur aktuellen Klimadiskussion sei das nebenstehende Sonnenuntergangsbild vom ersten Sonnenwochenende 2007 hier in der Gegend.
Eigentlich wollten wir ja nach Olderdissen, aber in Anbetracht der sich hochqäulenden Autoschlange und in ungefährer Kenntnis der Parkplatzsituation … gab’s ‘ne Planänderung (»Dann halt ‘nen Biergarten«). Gelandet sind wir letztlich am Obersee in Schildesche, zwar auch alles andere als menschenleer, aber immerhin gab’s Parkplatz als auch Verköstigung ;)
Fehler oder Realitätsbezug?
Da sitzen wir heute also im Biergarten, geniessen das schöne Wetter – wie scheinbar auch der Rest Ostwestfalens, wenn man die allgegenwärtigen Schlangen auf Straßen und vor Verkaufsständen als Maßstab nimmt –, und das Thema kommt auf den nächsten Sommerurlaub.
Toskana mal wieder? Eigentlich ‘ne gute Idee, gleich mal Route planen lassen — dank der immer breiten Langfingerfraktion hat man sein Baumarktsnavi ja nun immer dabei …
Mist, natürlich nur DACH drauf. Hrmpft, den Navi-PDA mit halb Europa (Stand 2004, naja) drauf habe ich natürlich nicht dabei (ist ja auch nicht grade klein, so ein Vorkriegs PocketPC 2002 mit adäquatem Speicherkartenausbau für europaweite Navigation … Aber da mir der absturzfreudige Windows-DreckStack nicht mehr ins Haus kommt und Alternativen insbesondere anbieterseitig kaum existieren …).
Aber halt. Ich habe doch noch diese Handyversion meiner bevorzugten Navigationssoftware auf dem 6630 … Ob die noch geht?
Ja, sie tat noch. Allerdings wäre prompt ein Bugreport fällig geworden — stände nicht schon die Nachfolgeversion in den Regalen: um die Situation eines Gespanns (PKW + Anhänger — die ggf. greifenden Regelungen für ein Tempo jenseits der 80 km/h (D: 80 oder 100, A: 80 oder 100, F: 80 bis 130, andere Länder: derzeit unbekannt) berücksichtigt wohl derzeit keine Navigationssoftware?) und damit die Reisezeit abzuschätzen, wurde das Profil “LKW” gewählt. Nunja, von Gütersloh nach Pisa in 10 Stunden und 21 Minuten, das klingt sportlich. 1200 km mit einem Gefährt mit einer europaweiten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (bzw. ggf. nur 60 jenseits der Autobahnen und Kraftfahrstraßen) – für die 1200 km sollen nur knapp zehneinhalb Stunden benötigt werden? Selbst überschlagsmäßig käme ich bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 100 km/h auf wenigstens 12 Stunden für 1200 km. Andererseits: mit konstant 80 km/h möchte man auch nicht in Deutschland unterwegs sein — ich jedenfalls habe lange keinem LKW auf der Autobahn mehr beim kilometerlangen Überholvorgang zusehen dürfen, der nicht deutlich über 80 km/h, sei es lt. Fahrzeug‐Tacho oder GPS‐Messung, fuhr. Und aus der Vor‐GPS‐im‐Auto‐Zeit kenne ich noch mich überholende LKW, als der Fahrzeugtacho 110 zeigte … Dennoch: einen LKW mit einem Schnitt von 120 zu berechnen, erscheint mir mehr ein Bug denn eine Adaption der Situation auf den Straßen.
