So langsam kommt alles raus, immerhin — ich hoffe nur, daß die, die jetzt »verfassungswidrig, das war verfassungswidrig!« skandieren, auch den Weg nach Karlsruhe beschreiten (lassen), um genau dies, nachträglich, auch so feststellen zu lassen.
Guantanamo ist schließlich auch vollkommen legal – aus Sicht der US-Administration und der »Allianz der Willigen« zumindest –; Rostock hat gute Chancen, als dessen deutscher Abklatsch der Präzedenzfall zu werden.
Aber der Reihe nach: »Hein Blöd« hat in den Kommentaren zum Spähpanzereinsatz noch einige Rechercheergebnisse abgelegt, u. a. schreibt er:
Die in dem Video gefilmten Soldaten gehören also der Aufklärungskompanie 210 an (Panzerbrigade 21 “Lipperland” der ersten Panzerdivision), die in der General-Feldmarschall Rommel Kaserne in Augustdorf stationiert ist.
Die Aufklärungskompanie 210 gehört zur Kategorie der “Eingreifkräfte” (im Gegensatz zu den “Stabilisierungskräften”) und ist deswegen wahrscheinlich im Zuge des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm im Einsatz gewesen.
Hmm, Eingreifen gehört aber nun genau nicht zu den Dingen, die die Soldaten dort offiziell sollten geschweige denn bei nicht-kriegerischen Auseinandersetzungen meinem Verständnis nach dürften? Geschickt wurden sie zur reinen »technischen Amtshilfe« — sind da, so die Recherchen stimmen, »Eingreifkräfte« nicht fehl am Platze?
Auf tagesschau.de wird berichtet (»Stand: 12.06.2007 17:48 Uhr«): »Die Bundeswehr hat während der Proteste gegen das G8-Treffen mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen auch ein Camp der Gipfelgegner ausgespäht.«. Es sei das Protestcamp Reddelich vergangenen Dienstag »in der geringsten zugelassenen Flughöhe von 150 Metern überflogen« worden und dabei seien Luftaufnahmen gemacht worden. »Die Flüge hätten im Zuge “technischer Amtshilfe” für Sicherheitsbehörden stattgefunden« – da ist sie wieder, diese Gundgesetz-konforme Erklärung –, natürlich völlig legal und ganz normal. Zu den Reaktionen siehe tagesschau.de.
Was ich bemerkenswert finde: irgendwie ist da ganz schön viel »technische Amtshilfe« — da ist soviel »Amtshilfe«, daß man den Eindruck gewinnen könnte, daß ohne Bundeswehreinsatz im Inneren fast nichts mehr ginge.
Und ist es nicht genau daß, was die amtierende Bundesregierung gerne zulassen würde, nämlich die Bundeswehr auch im Innern einzusetzen? Weil das schon in den 30er und 40er Jahren so ein Erfolgsmodell war? Zufälle gibt’s …

Die Strategie – zumindest von Teilen – der Bundesregierung, den “Einsatz der Bundeswehr im Inneren” zu einer alltäglichen Praxis zu machen und auf “Gewöhnungseffekte” zu setzen, scheitn offenbar.
Wie weit bei dem Einsatz der Aufklärungs-Jets die “Tornado”-Piloten und ihre Einsatz-Offiziere dabei gegen geltendes militärisches Luftrecht verstossen und sich dabei der “Befehlsverweigerung” schuldig gemacht haben könnten, habe ich unter http://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht detaillierter ausgeführt.