Nachdem der Bundesinnenminister klar gestellt hat, welche nächsten Schritte auf seiner Agenda in den Präventivüberwachungsstaat zum Schutze vor Anschlägen stehen, darf man spekulieren, wie es mit dem unbeschwerten unbeobachteten Autofahren weiter geht.
Deutschland sieht sich – prinzipiell – der gleichen Gefahr durch autofahrende Selbstmordattentäter ausgesetzt wie der Irak, Afghanistan oder die USA. Das ist sicherlich unstrittig.
Diese Leute schrecken nicht davor zurück, wieder und wieder Tanklastwagen zu Bomben umfunktionieren und damit regelmäßig erheblichen Sach- und z. T. auch Personenschaden anzurichten (siehe Wuppertal, München, …).
Selbstmordattentäter schreckt man nicht durch Strafandrohung ab – auch dies ist klar: Wen juckt es schon gefahrzulaufen, lebenslänglich in einer Zelle schmoren zu müssen, wenn auf die spektakuläre gewaltsame Beendigung des eigenen Lebens eine metaphysische ewige Existenz analog der im christlichen Paradies winkt?
Nach der neuen Schäuble‐Doktrin der ultimativen Prävention vor Straftaten kann der nächste Schritt nur der Zwangseinbau einer On-Board-Unit (OBU), die jedes Fahrmanöver aufzeichnet und möglichst online ans BKA sendet, sein. Damit wäre es dann möglich – sofern irgendetwas in der Lage ist, die alleine 3,6 Koordinatenmeldungen je Sekunde vom Frankfurter Kreuz (rechnerisch über den Tag, vgl. Wikipedia), die 1,7 Meldungen/Sekunde aus dem Elbtunnel (vgl. Wikipedia), den immerhin 0,25 aus dem Herrentunnel usw., kurzum die vielleicht 10, vielleicht 10.000 Koordinatenmeldungen je Sekunde (60fach je Minute; geringer darf das Intervall zur Verbrechensprävention sicher nicht sein) sinnvoll in Verbrechensvoraussagen umzurechnen – Anschläge mit Fahrzeugen im Bundesgebiet in Echtzeit vorherzusagen.
Die Kosten können gegenfinanziert werden durch den Abbau jeglicher sonstiger Verkehrsüberwachung, diese wie auch das Bußgeldwesen können dann zentral und mit deutlich höheren Trefferquoten, sowohl finanziell effektiver und auch prinzipiell gerechter, betrieben werden.
Zuverlässiger liesse sich das System machen, würde eine Inbetriebnahme des Fahrzeugs erst nach Eingabe des Fahrziels in ein OBU‐integriertes Navigationssystem möglich, wobei der Versuch einer Abweichung von der vorberechneten Fahrtroute als potentieller Anschlagsversuch z. B. durch Stillegung des Fahrzeuges an Ort und Stelle geahndet werden könnte.
Schäuble: Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.
Der Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hat am Dienstag in einem taz-Interview vor der Einführung von Onlinedurchsuchungen eine Grundgesetzänderung gefordert, da es um Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung geht. Sehen Sie das auch so?
Bisher nicht. Aber wir werden prüfen, ob eine Verfassungsänderung nötig ist.
[…]
TAZ: Sagen Sie das jetzt, weil man bei den Mautdaten schon einmal versprochen hat, dass sie nicht für Fahndungszwecke eingesetzt werden, und Sie das jetzt doch planen?
Schäuble: Ja, daraus habe ich gelernt. Ich bekenne, auch, ich habe Ende 2004 der Regelung im Mautgesetz zugestimmt, die eine Verwendung der Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet. Aber wie mein Kollege, der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz, halte ich das heute für einen schweren Fehler.
TAZ: Warum?
Schäuble: Es kann nicht sein, dass der Staat diese Daten hat, sie aber ausschließlich für die Abrechnung der Lkw-Maut nutzt und deshalb einen Mord nicht aufklären kann. Das versteht ja kein Mensch.
Nach der obligatorischen Grundgesetzänderung im Zuge der Schäuble‐Vision der totalen Terrorprävention, zu der es trotz verbaler Nebelbomben aus allen Koalitionslagern spätestens 2008 kommen dürfte, wird dann neben dem Abschuß von vermutlich entführten Flugzeugen auch die Fernsprengung oder zumindest -stillegung potentiell als gefährlich eingestufter Fahrzeuge an Ort und Stelle auf Bundes- und Landstraßen zulässig sein.
Klingt wie Science‐Fiction, wie aus einem schlechten Film?
Gar undurchführbar auf Grund der schieren Datenmenge?
Nun, falls der amtierende Minister des Inneren wirklich das vorhat, was er jüngst in Interviews gesagt hat (s. oben rechts und rechts) – und daran besteht bislang nicht der Hauch eines Zweifels, Schäuble hat nichts davon abgeschwächt, eher ist das Gegenteil der Fall – und falls sich Frau Bundeskanzler Merkel nicht kurzfristig von diesen Plänen ihres Innenministers distanziert – zumindest die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verspricht schon jetzt lt. deren Fraktionsvize Bosbach »rückhaltlose Unterstützung« für »jeden einzelnen Punkt […], den Wolfgang Schäuble zur Erhöhung der Inneren Sicherheit vorschlägt« – führt kein Weg an der Ausweitung der Überwachung auf jede Bewegung jedweder Person auf Deutschem Boden vorbei. Anderenfalls liesse Schäuble potentiell doch zu, daß Anschläge passieren, die verhindert hätten werden können – und das wäre, nach Schäubles Auffassung, »falsch«.
Die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation kann da nur der Türöffner sein; der von Schäuble schon geforderte Zugriff auf die Mautdaten – die, siehe Wikipedia, im Falle von nicht mautpflichtigen Fahrzeugen (wie PKW, Motorrädern oder LKW unter 12 t) erst einmal gespeichert werden müßten, derzeit werden sie aus Gründen des Datenschutzes sofort wieder gelöscht –, der direkte Zugriff auf die digital gespeicherten Paßfotos und sonstigen biometrischen Merkmale – ursprünglich zu anderen Zwecken von den Bürgern erhoben und von sich im Lande aufhaltenden Ausländern nicht verfügbar –, all das steht schon im Schäuble‐Katalog.
Umsetzung? Kommt. Ehrensache.
