Sachen gibt’s. Ich hatte mich ja schon damit – fast – abgefunden, ggf. üppig Bußgelder zahlen zu müssen, wenn ich meinen Audi 90 mal in eine dieser lustigen Umweltzonen lenken sollte; Stand Mitte 2007 hätte es für die Schlüsselnummer 01 des Audi 90 nicht mal einen feuchten Händedruck gegeben, von einer Feinstaubplakette ganz zu schweigen. Da der Wagen einen G-Kat hat und nach meinem Kenntnisstand nicht signifikant mehr oder weniger Feinstaub produziert als mein A6, hätte ich es drauf ankommen lassen, getreu des Gesetztgebers Motto »schaun’ ‘mer mal, ob ‘mer damit durchkimma« … Ich meine jedenfalls, da in Deutschland ja nicht wenige Gesetze schlicht verfassungswidrig sind, kann man dies heute als Regelfall bei neuen Gesetzen annehmen und sollte entsprechend agieren.
Aber soweit muß es nun nicht mehr kommen, denn die bundesdeutsche Frickelpolitik hat mal wieder nachgebessert:
Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen wesentlich erweitert. Dies bedeutet: zukünftig können weitaus mehr Kraftfahrzeuge eine Feinstaubplakette erhalten.
Insbesondere handelt es sich hierbei um:
* GKAT-Fahrzeuge mit nationaler Genehmigung (Schl.Nr. 01, 02, 77)
* Nutzfahrzeuge, die mit PMK-Systemen nachgerüstet wurden.
Zudem dürfen Oldtimer künftig Umweltzonen ohne Plakette befahren
Insbesondere den Oldtimer-Passus finde ich nur konsequent, denn Trecker und ähnliche Stinker sind ja von vorneherein ausgenommen gewesen.
Na, jedenfalls zieren seit Freitag stolze – grüne – Feinstaubplaketten meine Audis. Bevor Bonn Berlin es sich wieder anders überlegt …
