Ich kannte ja eher die ›verdrehte‹ Version — siehe, auch Bloggen bildet also ;)
Aber der Originalsatz paßt hier eigentlich ganz gut, denn ich muß mal wieder über die Gütersloher Erziehungsanstalten meiner Kids ranten.
K1′ Schule lasse ich diesmal außen vor, die haben genug damit zu tun, überhaupt mal (gefühlt) eine Woche Unterricht gemäß Stundenplan abzuhalten. Es ist wirklich erstaunlich, wie viel Redundanz eingeplant ist, wie viel Unterricht offensichtlich ausfallen kann bei der Randbedingung Zentralabitur nach Klasse 12. Das eine Jahr weniger scheint man durch Ausfallstunden auf ein zweites ergänzen zu wollen.
Nunja. Ich kann’s nicht wirklich ändern, so aufgeteilt zwischen GT und B. Aber ich denke, ich werde K1 ab dem nächsten Schuljahr dazu eine Strichliste führen lassen …

Aber fehlendes Netz wird auf dieser Klassenfahrt kein Thema sein: die Mitnahme privater Mobiltelefone ist schulischerseits untersagt. Stattdessen sollen die Kinder eine Telefonkarte mitnehmen, um über – wahrscheinlich dutzendfach am zentralen Dorfplatz platzierte – öffentliche Telefonzellen zu Hause mal anzurufen.
Mal abgesehen davon, daß das der Versuch, im Rudel zu telefonieren, aus meiner Erinnerung an eigene Klassenfahrten – in der Prä-Mobiltelefon-Äre – bestenfalls zu – unnötigem – Zank und Streit führt: warum zum Henker muß ich im Jahre 2014, wo Telefonzellen eine bedrohte Spezies darstellen, in Telefonkarten investieren? Bekommt die Schule Prozente von der Telekom von den verfallenen Einheiten?
Die Kinder auf Handy-Entzug zu schicken, mag auf den ersten Blick sinnvoll sein — es gibt nachvollziehbare Begündungen, warum man keine direkte Kommunikation Kind<>Eltern möchte. Nur: aus meiner Sicht zielt es m Endeffekt darauf ab, daß der betreuende Lehrkörper keinen Bock auf telefonieinduziertes Heimweh hat.
Als Lehrerkind muß ich dieses Ansinnen ablehnen; Heimweh gehört zum natürlichen Abnabelungsprozeß und in den ersten Klassenfahrten seit Schülergenerationen zum Alltag. Die kommunikative Zwangsisolation wird im übrigen pervertiert durch die Auflage an die Famile, dem klassenfahrenden Kind einen Brief zu schreiben. Ich denke, das letzte – handschriftliche – Schreiben habe ich meinerseits zu einer meiner Klassenfahrten auf den Weg gebracht; seitdem kommuniziere ich per eMail oder, in Richtung von Behörden usw., per PDF mit Unterschrifts-Scan …
Kurzum: ich gehe gewißlich nicht konform mit den Kommunikationsplänen der Schule, die K2 besucht. Wahrscheinlich ist es sogar besser, daß ich durch mein berufliches Engagement in Berlin etliche unterwöchige Veranstaltungen, wie zu der fraglichen Klassenfahrt, nicht besuchen konnte. Denn diese No-Handy-Regeln halte ich für grundfalsch und hätte sie auch in der entsprechenden Zusammenkunft nicht akzeptiert; das ist einfach nicht mehr zeitgemäß, und wenn die Schule auf Telefonkarten besteht, ist es an ihr, diese zu stellen: meinen Kindern zahle ich schon flache Ratten für Telefonie, SMS und Internet, anachronistische Technologien wie Telefonzellen muß ich nicht auch noch finanzieren. Wenn die Schule während der Klassenfahrt ein Kommunikationsmonopol aufbauen will, steht es ihr frei, die privaten Telefone einzusammeln und wieder auszugeben — mit all den rechtlichen und organisatorischen Umständen. (Dies klappte übrigens bei K1 auf der gleichen Insel – über die andere Schule –, wenn auch IIRC relativ gesehen später, problemlos.)
Ich denke, sowohl dem ESG als auch dem SG dürfte an weiteren Engagements meinerseits fernab von Gütersloh gelegen sein. Wobei es mich ja durchaus in den Fingern juckt, in beiderlei Getriebe, aus unterschiedlichen Gründen, elterlichen Sand einzubringen …

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