Dafür habe ich doch gerne GEZahlt …

Rein kommen ins BVerfG erschien utopisch, aber zumindest virtuell nah am Geschehen zu sein, diese Möglichkeit hatte ich eigentlich erwartet. Zitat PM BVerfG:

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen.

 
Nunja, die teuer bezahlte öffentlich-rechtliche Infrastruktur bietet ja mit PHOENIX auch einen Dokumentations- und Nachrichtensender, der u. a., zumindest, wenn nichts unterhalteneres zu senden ist, auch mal Bundestagsdebatten, sofern sie nicht zu Protokoll gegeben geführt werden, überträgt. Heute aber, am Tag der mündlichen Verhandlung der Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, ist Information wieder einmal weniger angesagt als eine Beckmann-Wiederholung:

Das ZDF bringt von 11:15 bis 12:00 »Bianca – Wege zum Glück«, die ARD 10:30-12:00 »Alle meine Lieben«; wäre ja auch tragisch, die Hauptzielgruppe – wer zahlt bei Hartz-IV eigentlich die GEZ-Gebühren? – mit Information zu vergrätzen.
Liebe öffentlich-rechtlich (über-) bezahlten Intendanten: wenn es eines Beweises Eurer Überflüssigkeit und der Eurer GEZ-finanzierten Sender bedurft hatte – heute habt Ihr wieder einen geliefert!

4 Replies to “Dafür habe ich doch gerne GEZahlt …”

  1. Realitycheck: Wie oft berichten TV-Sender live aus dem BVerfG? Wie entscheidend ist es für dich, die komplette Debatte live zu verfolgen? Wie (nachrichten-)relevant ist die Entscheidung für den Rest der Bevölkerung? Ja, für “uns” mag es eine der wichtigsten Entscheidungen der letzten Monate sein, aber für den Rest des Landes?
    Und technisch: Eine Liveberichterstattung mit nur 3 Kameras ist kaum möglich. Ein Team ist immer unterwegs und sammelt Stimmen ein, blieben 2 für die eigentliche Veranstaltung. Das reicht so gerade für einen nachrichtlichen Zusammenschnitt (daher auch die, bei solchen Terminen übliche, “Poolbildung”. D.h. die filmen für die anderen Sender mit). Allein daran kann man eigentlich sehen, dass keine Liveberichterstattung geplant/möglich war. Das reicht so nicht einmal für einen Webstream (nach TV-Maßstäben).
    PS: Der Bundestag verfügt über eine eigene tv-technische Infrastruktur, da käme man mit drei Pool-Kameras nicht weit.

  2. Wie oft berichten TV-Sender live vom Bauernhof XY? Nie; außer, da ist grade die neueste Variante der Seuche ABC ausgebrochen. Will sagen: diese Verhandlung, die insbesondere keine tragischen Einzelschicksale behandelt wie, wenn ich den RSS-Feed das BVerfG richtig quergelesen habe, dem Gros der Klagen zugrunde liegen, ist schon etwas besonderes. Nein, so spannend wie ein Gespräch mit zu Guttenberg ist eine Gerichtsverhandlung sicherlich nicht. Aber bei gefühlten einhundert ARD-Sendern (alleine 31 mit WDR im Namen, Radio und TV allerdings, um faßt meine Kanalliste von Astra lt. grep -i) erwarte ich nun einmal auch einen Livestream zu dieser Verhandlung vor dem BVerfG. Es muß ja nicht, wie jüngst mehr und mehr üblich, der gleiche Schrott auf ARD, ZDF, SAT1 und RTL gezeigt werden (Obama-Inthronisierung, Kandidaten-Nicht-Duell), ich verlange auch keine Programmunterbrechung mit diesem wahrscheinlich eher drögen Programm. Bei konkret dieser Verhandlung dieser Verfassungsbeschwerde allerdings wäre eine Übertragung meines Erachtens angezeigt.
    Wieso eine Kamera und ein Mikrofon nicht ausreichen soll für eine reine Übertragung der Verhandlung leuchtet mir ehrlich gesagt technisch nicht ein. (Und es sind max. 2×3 Kameras zugelassen, das nur am Rande.)
    Vielleicht war ich auch zu unaufmerksam, aber der Bundestags-TV-Clip zur Expertenanhörung, waren da mehr als 2 Kameras am Werke? Eine zeigte den Fragesteller, eine den Experten; ich erwarte ja keinen Hollywood-tauglichen Umschnitt mit absichtlich wackelder Handkamera, wilden Fahrten auf den Richtertisch und davon wieder weg ;)
    »Das reicht so nicht einmal für einen Webstream (nach TV-Maßstäben).« Mal abgesehen davon, daß es wie gesagt 2x 3 Kameras wären und das Material »auf entsprechende Anforderung die Aufnahmen anderen Rundfunkanstalten und Fotografen-Konkurrenzunternehmen« zur Verfügung zu stellen ist: diese Qualitätsargumentation überzeugt mich nicht. Aus $AmArschDerWelt wird im Zweifel auch ein 320×240-.3gp-Videostream auf PAL hochgezogen und in der Hauptnachrichtensendung ausgestrahlt, wenn sie nix anderes haben, grade dieses Jahr gesehen – da ist es meiner Überzeugung nach nicht zuviel verlangt, bei dieser mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG eine Kamera und ein Mikro für einen Livestream abzustellen und auf einem der Dutzend Kanäle auszustrahlen. Naja, das und jemand, der das überwacht und vielleicht jeweils aktuell die Redner einbledet wäre nett gewesen …

  3. Wie oft berichten TV-Sender live vom Bauernhof XY?

     
    Vergleichsweise selten, würde ich sagen. Und wenn, dann in der Regel in kurzen Schalten (d.h. ein Reporter steht vor’m Stall und stammelt sich seine einsdreissig runter), nicht in einer mehrstündigen Liveübertragung.

    Aber bei gefühlten einhundert ARD-Sendern

     
    Auch zweihundert Sender würden nichts an der Tatsache ändern, dass nur 3 Kameras für Poolaufnahmen zugelassen sind. Siehe auch das PS unten.

    Wieso eine Kamera und ein Mikrofon nicht ausreichen soll für eine reine Übertragung der Verhandlung leuchtet mir ehrlich gesagt technisch nicht ein.

     
    Dann schau dir mal eine Übertragung bei Phoenix an. Auch bei vergleichsweise übersichtlichen Livegeschichten würde niemand mit einer Kamera und einem Mikro antreten. Die Bundestagsanhörung (Expertenausschuss wg. Zensursula, nehme ich an?) war insoweit eine Ausnahme, da vor der Haustür und Infrastruktur vorhanden.

    Und es sind max. 2×3 Kameras zugelassen, das nur am Rande

     
    Ja, einmal Pool für die öffentlich-rechtlichen Sender, einmal für die Privaten. Die arbeiten gegeneinander, nicht zusammen.

    Aus $AmArschDerWelt wird im Zweifel auch ein 320×240-.3gp-Videostream auf PAL hochgezogen

     
    Bei einer $Katastrophe macht das vielleicht Sinn (meist ist es schlicht Inszenierung, Aktualitätssimulation). Auch da bleibt’s aber bei kurzen Schaltungen/Einspielern. 3h Tsunami live via 3gp bringt nicht einmal RTL …
    Bei einer Gerichtsentscheidung, deren Ergebnis man spätestens am Nachmittag aufbereitet in allen Nachrichtenformaten sehen wird und deren Verlauf man a) im Netz und b) später in Textform ausführlichst nachlesen kann, scheint mir der Leidensdruck für Livebilder eher überschaubar.
    PS: Alvar Freude meinte, es sei keine Liveberichterstattung erlaubt: http://twitter.com/alvar_f/status/6693038932. Ich glaube das zwar nicht so recht, er verwies aber u.a. darauf, dass im Saal abgeblich auch keine Notebooks zugelassen seien: http://twitter.com/alvar_f/status/6693343456

  4. Vergleichsweise selten, würde ich sagen. Und wenn, dann in der Regel in kurzen Schalten (d.h. ein Reporter steht vor’m Stall und stammelt sich seine einsdreissig runter), nicht in einer mehrstündigen Liveübertragung.

     
    Sie übertragen also dem Anlaß angemessen; mehr verlange ich doch gar nicht im Zuge der »historischen Massenklage« vor dem BVerfG.

    Dann schau dir mal eine Übertragung bei Phoenix an. Auch bei vergleichsweise übersichtlichen Livegeschichten würde niemand mit einer Kamera und einem Mikro antreten. Die Bundestagsanhörung (Expertenausschuss wg. Zensursula, nehme ich an?) war insoweit eine Ausnahme, da vor der Haustür und Infrastruktur vorhanden.

     
    Infrastruktur des Bundestages meinst Du? Anyway, vor der Haustür müßte beim ach-so-föderalen System denn auch zumindest für die ARD in Karlsruhe gelten, Live-Schalten mit wie-heißt-er-gleich, Möller?, vor dem BVerfG-Gebäude sind nun wahrlich keine Seltenheit. (Wobei, ich habe den Mitschnitt zur #zensursula-Anhörung aus dem unsäglichen Bundestags-TV-Webgeraffel, leider nicht aus dem TV; kam’s da auch?) »Würde niemand mit nur … antreten« ist für mich kein Argument. Nur weil nicht 10 Kameraperspektiven nach Gusto des Aufnahmeleiters verfügbar sind, wird nicht übertragen? Schön wär’s, hätte kumuliert etliche Stunden Obama erspart ;)

    Ja, einmal Pool für die öffentlich-rechtlichen Sender, einmal für die Privaten. Die arbeiten gegeneinander, nicht zusammen.

     
    “»Auf entsprechende Anforderung die Aufnahmen anderen Rundfunkanstalten und Fotografen-Konkurrenzunternehmen« zur Verfügung zu stellen” – sofern es Liveaufnahmen geben kann, würde ich davon ausgehen, daß dies auch für diese gilt. Also haben ARD/ZDF 6 Kameras zur Verfügung, von denen sie 3 beeinflussen können. Kann man also locker 1 für den Livestream abstellen, QED ;)
    OB ein Livestream überhaupt zulässig wäre, keine Ahnung; diese PM der BVerfG ist für mich zweideutig, IINAL und habe es unterlassen, mir zu »diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17 a BVerfGG in Verbindung mit den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats« Quellen zu suchen. »Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig, bis der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt hat. Danach haben Fotografen und Kamerateams die Ebene des Sitzungssaals (auch äußeren Flurraum und Pressetribüne) zu verlassen. […] Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen, Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden Anweisungen der Sitzungsamtsmeister ist Folge zu leisten. Standorte für die Fernsehkameras (je zwei) sind der Mittelgang und (von der Richterbank aus gesehen) die rechte Seite im Sitzungssaal sowie die Pressetribüne.« verstehe ich so, daß nach Anwesendheitsfeststellung Foto- und Videographen den Saal zu verlassen haben. Das heißt nicht, daß eine eingeschaltete Kamera auf der Position ausgeschaltet oder nicht ferngesteuert werden dürfte; aber das steht im Zweifel sicher in den »ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats« … Derlei wissen Pressevertreter sicherlich besser.
    Zu Alvars Tweet: »Laptops dürfen
    im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden« bedeutet ersteinmal nicht, daß man nicht aufzeichnen oder gar streamen dürfte. Halt nur nicht mit Handy oder Laptop. Und ja, ich gehe/ging davon aus, daß eine Übertragung einer öffentlichen Verhandlung (ist sie doch?) kein juristisches Problem darstellt (zumal ja den Pressevertretern Audio übermittelt wird)?

    Bei einer Gerichtsentscheidung, deren Ergebnis man spätestens am Nachmittag aufbereitet in allen Nachrichtenformaten sehen wird und deren Verlauf man a) im Netz und b) später in Textform ausführlichst nachlesen kann, scheint mir der Leidensdruck für Livebilder eher überschaubar.

     
    Ich würde es verschmerzen können, gäbe es eine Aufzeichnung im Nachhinein öffentlich verfügbar. »Papier« (lies: Geschreibsel, in welchem Medium auch immer) ist für mich zumindest nicht dasselbe.

Comments are closed.