»§ 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 […] ist wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig.«

Nur, damit es nicht in Vergessenheit gerät: das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal festgestellt, daß eine Gesetzesänderung im Widerspruch zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stand.
Das der Amtseid auf die Verfassung nichts wert ist, hat der damalige Kanzler Kohl eindrucksvoll der Öffentlichkeit nahegebracht (auch wenn er nicht in seiner Funktion als Kanzler Parteispenden nicht deklariert hat). Ich frage mich aber, ob es nicht, bei der – gefühlten – Häufung von Verfassungsverstößen seitens der regierenden Parteien, ich erinnere auch gerne an die rot-grüne Abschußermächtigung im Luftsicherheitsgesetz, an der Zeit ist, diesen Verstößen präventiv zu begegnen. Ist nicht ein gegen die Verfassung verstoßendes Gesetz auch ein Angriff auf jene? Bilden, spätestens bei einer Häufung der Verstöße, die Verantwortlichen für ein solches Gesetz nicht faktisch eine kriminelle Vereinigung?
Ich finde es jedenfalls nur schwer erträglich, davon ausgehen zu müssen, daß der Gesetzgeber den Boden des Grundgesetzes nicht mehr so hundertprozentig im Blick hat. Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz sind die – absehbar – nächsten BVerfG-Entscheidungen, die bei handwerklich sauberer und von Sachverstand geprägter Arbeit gar nicht gesucht werden müßten :(