Herzallerliebst.
Via IM-Hinweis auf einen Artikel erfahre ich heute, daß der Abmahnwahn nun auch die – in meinen Augen sinnvolle – Funktion, sich bei weiteren Kommentaren zu bestimmten Blogeinträgen per eMail benachrichtigen zu lassen, erreicht hat (Full Story).
Nun frage ich mich natürlich, ob meine ins SPHPBLOG gehäkelte Blogkommentarfreischaltungsfunktion denn rechtskonform ist; da ich weder Zeit noch Lust auf das Moderieren von Kommentaren habe, habe ich vor die Veröffentlichung eines hier hinterlassenen Kommentars den Aufruf eines Links gesetzt, welcher dynamisch generiert wird und an die beim Verfassen des Kommentars angegebene eMail-Adresse geschickt. Solange dieser Link nicht aufgerufen wurde, bleibt der fragliche Kommentar nur im Filesystem lesbar, nicht aber im Web.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage was – rechtlich – passiert, wenn ein Honk hergeht und zig Mal einen Kommentar absetzt, mit der Absenderadresse eines berühmt-berüchtigten Anwaltes zum Beispiel. Würde ich eine Opt-Out-Liste anbieten müssen, in der sich jemand in einem Opt-In-Verfahren gegen Mails von diesem System/dieser Domain verwahren kann?
Narf. Irgendwie war das vor 15 Jahren alles noch einfacher. Vielleicht hätte man die Massen nicht ins Netz der Netze lassen, geschweige denn holen, sollen?
