Rechtsausleger

Ich finde es immer wieder bezeichnend, wie sich insbesondere Politiker (es wird nicht nur jenen Berufsstand betreffen, aber in dem Umfeld wird es naturgemäß gerne öffentlich thematisiert) geschriebenes und gesprochenes Recht zurecht (aus-)legen.
Aktuell befindet der Anwalt und, meiner Auslegung seiner Ausführungen nach offensichtlich nur nebentätige, Bundestagsabgeordnete Otto Schily für sich, daß »Bundestagsabgeordneter« kein Beruf sei und seine anwaltliche Tätigkeit folglich nicht »nebenberuflich« zu seiner Tätigkeit als gewählter Abgeordneter sein kann. Dies berichtet jedenfalls u. a. die Süddeutsche Zeitung:

Otto Schily ist Anwalt. Und es gibt Meldungen, dass er den Siemens-Konzern vom 1. März bis 30. September 2007 rechtlich beraten hat. Für angeblich 140.000 Euro. Dies müsste Schily nach den Regeln des Bundestages angeben.
[…] Weil man nichts von ihm hörte, fragte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) höflich nach. […] Bis Montag hatte Schily darauf noch nicht geantwortet.
Dafür hatte Schily dem Nachrichtenmagazin Spiegel seine Sicht der Dinge dargelegt. Nach seinem Verständnis sei die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter kein Beruf, teilte er mit. Seine Arbeit als Anwalt betrachte er nicht als Nebentätigkeit. Über sie könne er “keinerlei Auskünfte erteilen”. Angaben darüber seien ihm “auf Grund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber dem Bundestagspräsidenten nicht möglich”.

 
Mit dieser Argumentation – IANAL und muß mich daher auf entsprechende Berichte verlassen – habe, so die SZ weiter, schon die Klägerschar beim Bundesverfassungsgericht, u. a. Friedrich Merz, Schiffbruch erlitten — für mich ist dann doch etwas unverständlich, wie ein Anwalt, ein Bundesminister des Inneren a. D. noch dazu, eine vom Bundesverfassungsgericht als unrichtig erkannte Rechtsmeinung weiterhin öffentlich aufrecht erhalten kann.
Es wäre es wert, daß über Herrn Schily weiterhin berichtet wird; schließlich ist er der seinerzeit verantwortliche Minister für die Anti-Terror-Gesetzgebung, die sein Amtsnachfolger Schäuble als dankbare Basis für eine Umwandlung in einen Präventivstaat vorgefunden hat.
Es wird auch interessant sein zu verfolgen, ob und falls – ja, »falls«, nicht »wenn«, ist hier meiner Ansicht nach zu verweden –, also falls ja, wie Bundestagspräsident Norbert Lammert am Ball bleibt; daß auch Otto Schily, solange er Bundestagsabgeordneter ist, Einkünfte, die er neben den Zahlungen in Verbindung mit dem Bundestagsmandat erhält, offen legen muß, ist meinem Verständnis nach abschließend höchstrichterlich entschieden worden.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich dann auch die Frage, warum das Bundesinnenministerium Schily lt. SZ weiterhin alimentiert:

Er residiert gerne im Berliner Café Einstein oder rauscht mit Leibwächtern zu politischen Empfängen. Die Bodyguards lässt ihm sein altes Ministerium, obwohl die Zeit für dieses Privileg eigentlich abgelaufen ist.

 
Da ich nicht glaube, daß Schily, Jahrgang 1932, auf dieses Goodie finanziell angewiesen ist, stünde des dem neuen Hausherrn, zumal in den aktuellen Zeiten knapper Kassen, gut zu Gesicht, diese Praxis zu beenden.

SD? HD? LSD!

So, mit »LSD« im Titel dürfte sich dann auch blogdoch.net neue Leserschichten, wenn auch von Amts wegen, gesichert haben — willkommen also, was immer Du sein magst/welche Farbe Deine Ausgehuniform haben mag.
Nein, hier geht’s nicht um Rauschmittel jenseits Andechser Doppelbock Dunkel (für Pointer auf Bezugsquellen in GT bin ich immer aufgeschlossen; der letzte Versuch endete in der angewiederten Rückgabe der Kästen noch vor der Kassenzone — wegen schon mehrwöchigem Ablauf des MHD), wie schon zu sehen war, besteht mein Videoequipment im Wohnzimmer aus einer noch fast jungen (hmm, Anfang 2000 erstanden?) planen Röhre von Sony, im klassischen Format 4:3 … Und theoretisch ist ja ein HD-tauglicher Empfänger auf dem Weg — wäre es da nicht an der Zeit, das leider noch immer scharfe Röhrenluder dem Schrott der Wiederverwertung zu überantworten und, die Konjunktur ankurbelnd, so ein super-duper LCD-Schnittchen (schrieb’ ich eingangs »LSD«? Oops, Typo) sich zuzulegen?
In manchen Foren wird über die Weltherrschaft der Hohen Definition spekuliert, aber, um ehrlich zu sein: schon 2000, bei der anstehenden Neuanschaffung eines TVs, habe ich lange überlegt und dann doch einem guten Angebot für meinen 4:3-Sony den Vorzug gegeben gegenüber der entsprechenden 16:9-Variante. Die klassischen Cinemascope-Streifen kenne ich seit ich fernsehen kann — an Eierköpfe, abgeschnittene Bereiche oben und unten oder horizontale Trauerränder für das noch immer manigfach gesendete 4:3-Material mag ich mich nicht gewöhnen und mich zumindest stört 4:3 auf 16:9 weitaus mehr als in 4:3 gequetschte 16:9-Inhalte. Zumal es neben 4:3 (1,33…:1), 16:9 (1,77…:1) auch noch das Seitenverhältnis 2,1:1 gibt.
Kurz: ich hoffe, die T-Home-STB X301T kann auch HD-Inhalte in SD ausgeben, sonst … haben T-Home und ich »Diskussionsbedarf«.

VDSL als Addon?

Hmm, Google Maps meint, ich wäre ca. 0,9 km von der zuständigen Vermittlungsstelle entfernt. Laut Elektronik Kompendium liegt die Grenze für 25 MBit/sec bei VDSL2 (umgangssprachlich als VDSL bezeichnet) bei just 0,9 km; 50 MBit/sec gibt’s gar nur auf 300 Meter(!) Kupferkabellänge:

Leitungslänge Downstream Upstream
1,4 km 12,96 Mbit/s 1,5 Mbit/s
0,9 km 25,86 Mbit/s 2,3 Mbit/s
0,3 km 51,85 Mbit/s 13 MBit/s

 
Recherchen über den Verfügbarkeitscheck ergaben denn auch, daß rd. 100 Meter weiter noch VDSL 25 als Entertain Comfort VDSL bestellt werden kann; rd. 200 m von meiner Adresse hingegen ist mit Entertain Comfort am »T-DSL 16plus« Schicht im Schacht.
Damit erklärt sich für mich die Frage, wieso an meinem Telekom-Anschluß hier in Gütersloh VDSL verfügbar sein soll: die Vermittlung ist grade noch in VDSL2-Reichweite, sodaß nur das Modul im DSLAM von ADSL2+ auf VDSL gewechselt werden müßte (sofern der denn schon so modular aufgebaut ist; bei ADSL2+-Tauglichkeit setze ich das einfach mal voraus). Bei einem flächendeckenden – oder zumindest die Stadtparkumgebung abdeckenden – VDSL-Ausbau wäre alle rd. 300 bis 500 Meter(!) ein Outdoor-DSLAM nötig, um die 50 MBit/sec auch wirklich zum Kunden zu bringen.
Soweit die Theorie; wie die Praxis aussieht, wird sich mit der Auftragsbestätigung in ca. 9 Tagen vielleicht klären. In der Zwischenzeit beneide ich dann schon mal Leute wie den Herrn Astel, die gar VDSL 50 bekommen haben ;)

Netzwerkredesign

*seufz* Gut, war zu erwarten, auf der Agenda (nicht »2010«) steht’s auch schon länger — im Vorgriff auf VDSL werde ich allerdings mein Netz umbauen müssen. Bislang hängt mein Heimnetz über 2x DSL (1x T-DSL 16000, 1x GTelnet-SDSL 1500/576 (don’t ask ;)) und entsprechende SSL-Tunnel am Internet; welche der Leitungen (bzw. Point-to-Point-Tunnel) konkret genommen wird, entscheidet OLSRd

[sup]1[/sup]

.
Derzeit terminieren beide DSL-Links physisch und logisch auf einem (Linux-) Router; unter Redundanzaspekten nicht optimal, werde ich im ersten Schritt aber wohl so lassen. Fernziel ist ein Setup mit mehreren Routern (und, erstmal, nicht-redundanten Baummarkt-Switchen ;)), die über ein OLSRd-Netz und unabhängige Pfade (ISDN- und/oder UMTS-Backup? WLAN- oder Powerline-Link zum Nachbarn?), durch die jeweils SSL-Tunnel zu redundanten Servern im Datacenter aufgebaut werden, die Anbindung gewährleisten. Spannend werden dabei sicherlich Routing, ggf. NAT und natürlich das notwendige Firewalling. Letzteres wird wohl sinnvollerweise ins Datacenter verlagert werden müssen, spart Bandbreite auf den dünneren Links nach Hause als auch Komplexität in der Synchronisation der Settings.
Für IPTV allerdings reicht das bisher auf Unicast und Tunneling ausgerichtete Setup nicht mehr; Zugriff auf T-Home-Inhalte habe ich nur direkt am DSL-Interface der T-Com und nicht aus dem Internet, welches am Ende/Anfang des Tunnels verfügbar ist.
Zum Glück bin ich ausnahmsweise wohl nicht der Erste, der die vorgegebenen Pfade zu verlassen gedenkt; zu T-Home IPTV mit VDSL und Linux-Router gibt es schon mehrere Anleitungen. Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, wie die Adaption auf mein Netzwerk aussehen wird ;)
Erste Versuche, die öffentlich-rechtlichen Streams über meinen T-Online-Zugang im Rahmen von Call & Surf (nicht T-Home Entertain) zu erreichen, schlugen denn auf dem bestehenden Setup fehl, der betagte Router mag schein’s die IGMP-Geschichten nicht an ppp0 weiterleiten — wobei ich natürlich nicht mal weiß, ob man zum. den öffentliche-rechtlichen Kram schon mit »nur« einem T-Online-Zugang empfangen kann. (Ehrlich gesagt zweifele ich ja daran ;))
____

[sup]1[/sup] Da T-DSL wg. Zwangstrennung mind. alle 24h kurz ausfällt, ist dies der zuverlässigste Weg aus meiner Sicht, die Verbindung nach Hause aufrecht zu erhalten; auch wechselnden Einwahl-IPs stören so nicht: dank fester Adressierung der Zielsysteme gibt’s nur den unvermeidlichen Packetverlust zwischen Wegfalls des ppp-Links und dem Rerouting durch OLSRd.
Der SDSL-Link ist, wenn auch aus heutiger Sicht etwas langsam, stabil – außer bei technischen Problemen, die vielleicht 1x im Jahr auftreten – und bringt eine statische IP mit. Und er ist unabhängig von der T-Com-Infrastruktur — von der letzten Meile abgesehen.

Yes! VDSL comes to town!

Zumindest, wenn man der Onlineprüfung bei T-Home glauben darf, ist an meinem T-Com-Anschluß nun neben dem gebuchten DSL 16000 auch VDSL 25 (25 MBit/sec down-, 1,5 bis 5 MBit/sec upstream) möglich.
Leider verlöre ich bei einem Wechsel vom aktuellen Call&Surf-Paket auf das VDSL-Entertain-Paket die aktuell kostenlose T-Hotspot-Option — gut, nutzen konnte ich sie bislang nicht, aber warum auf etwas verzichten, was latent nützlich ist? Mich reizt an VDSL insbesondere der höhere Upstream, fragt sich nur, ob ich eher bei 5 MBit/sec landen würde (dann wäre es zu überlegen) oder eher im unteren Bereich bei 2 MBit/sec (dann wäre der preisliche Offset von rd. 20 EUR/Monat für VDSL statt DSL 16000 vielleicht sinnvoller in ein 16k-Angebot eines alternativen Anbieters zusätzlich investiert)?
Jammern auf hohem Niveau: seufz, immer diese Entscheidungen! ;)
[Update, 8:45] Tja, online geht’s mal wieder nicht: »Ihre Adressangaben konnten trotz BKTO nicht eindeutig einem Kunden zugeordnet werden. Bitte wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline: 0800 2000 210«. Mit Zeichensatz manuell auf UTF-8 gestellt gab’s dann eine Fehlermeldung, die auf ein gesprengtes Frontend hindeutete — T-Home.de scheint noch ISO-8859-1-Area zu sein? Anyway: ich habe dann halt fernmündlich bestellt, binnen der nächsten 10 Tage soll die schriftliche Auftragsbestätigung kommen — ich bin ja mal gespannt. (Nicht zuletzt, ob T-Home, anders als damals T-Com, denn die Hardware rechtzeitig rausschickt und den Umschaltzeitpunkt von ADSL2+ auf VDSL richtig terminiert …) Ach so, das für die ersten 20.000 Besteller kostenlose »Bundesliga auf PREMIERE powered by T-Home«-Package habe ich natürlich auch buchen lassen; mit der Versicherung »sollte es Ihnen berechnet werden, können Sie es ja wieder rausnehmen lassen. Es ist für uns leider nicht einsehbar, wann die 20.000 erreicht sind, wir können das nur so machen. Aber Sie haben ja ein 14tägiges Rücktrittsrecht.« Dann muß ich mich wohl langsam mal umschauen, wie ich den X301T dazu bewegen kann, auch mein heimisches Videoarchiv abzuspielen; und wie ich meine Anbindung umbaue, sodaß der X301T-Receiver nativ im T-Netz hängt … [/Update]

Videotext im digitalen Zeitalter

Ein Eintrag im Pottblog zu des Bloggers Erfahrungen mit IPTV der Telekom lies mich aufhorchen:

Da es bei IPTV nicht die sogenannte “Austastlücke” gibt (über die erst Videotext gesendet werden konnte), kann man den Videotext auch nicht direkt über den Fernseher steuern sondern nur über den Media-Receiver.

 
Nunja, so ganz zwingend ist das nun nicht; die offene Software »VDR« für den Empfang und die Aufzeichnung von DVB-Signalen (via Sat, Kabel und Terristrisch; DVB-C, DVB-S bzw. DVB-T) ist durchaus in der Lage, den – mangels Austastlücke ebenfalls digital ausgestrahlten – Videotext auf geeigneten Ausgabegeräten (mindestens den sog. Premium-Karten mit MPEG2-Decoder und FBAS-Ausgang) TV-konform wiederzugeben.
Sofern also über T-Home-IPTV die Videotext-Informationen ebenfalls übertragen würden – was offensichtlich der Fall ist –, sollten diese durchaus auf dem TV-Gerät standardkonform anzuzeigen sein — das ist eine reine Fleißaufgabe der STB …

Schmutziger Profit

Zufällig stolperte ich über das Angebot Switch & Profit von T-Home:

Anrufe, die aus dem Festnetz der Deutschen Telekom auf Ihrem Handy eingehen, werden ganz einfach auf Ihr Festnetz-Telefon umgeleitet. Und Sie verdienen daran. Eben Switch&Profit – die Rufumleitung, die was bringt.

 
Auf den ersten Blick ja ein nettes Angebot; ruft mich jemand auf dem Handy an, kann ich ja schon heute – für mich in der Regel kostenpflichtig – auf eine andere Nummer das Gespräch um-/weiterleiten lassen. Was anderes ist es hier auch nicht, könnte man meinen; doch verhält es sich hier etwas anders, T-Com/T-Home kassiert hier vom Anrufern für eine Dienstleistung, die gar nicht erbracht wird:

Mit Switch&Profit empfangen Sie Anrufe, die vom Festnetz der Deutschen Telekom auf Ihrem Handy eingehen, bequem mit Ihrem Festnetztelefon[sup]1[/sup]. Die Rufumleitung ist natürlich völlig kostenfrei und unabhängig von Ihrem Mobilfunkanbieter. Das heißt: Sie benutzen einfach Ihr Festnetztelefon und genießen eine gleich bleibende Sprachqualität.
Und Sie kassieren dafür: Bei jedem umgeleiteten Anruf werden Ihnen 2,59 Cent pro Minute gutgeschrieben, was umgerechnet bis zu 1,5 Freiminuten entspricht[sup]2[/sup]. Und Umleitungskosten müssen Sie natürlich auch nicht bezahlen. Sie sehen: Switch&Profit ist die erste kostenlose Rufumleitung, von der Sie profitieren!
[…]

[sup]1[/sup] Ohne Call-by-Call- und Preselection-Anrufe
[sup]2[/sup] Für jeden umgeleiteten Anruf erhalten Sie eine Gutschrift über 2,59 Cent/Min. (sekundengenaue Abrechnung) zur Verrechnung mit Ihrer nächsten Telekom Rechnung. Damit können Sie bis zu 1,5 Freiminuten im Netz von der Deutschen Telekom telefonieren.

Quelle: T-Home

 
Hopp oder Top? Schwierig zu beurteilen. Einerseits steht es dem Mobilfunknutzer natürlich frei, eine Umleitung einzurichten; andererseits läßt sich hier die T-Com vom eigenen Kunden, dem Anrufer aus dem T-Com-Festnetz – nur von hier aus funktioniert dies (derzeit?) –, eine Leistung bezahlen (Verbindung in ein anderes, hier: Mobilfunk-, Netz), die nicht erbracht wird.
So kann es ja durchaus meine wohl begründete Absicht sein, einen Gesprächspartner nicht auf dem Festnetz anzurufen sondern mobil erreichen zu wollen, selbst wenn dieser grade zu Hause sein sollte — die höhere Wahrscheinlichkeit, daß andere Bewohner des Haushalts den Festnetzanruf entgegen nehmen ist größer als beim Mobiltelefon.
Insofern sollte T-wiesieauchimmergradeheißen bei nicht erbrachter Routingleistung dieses Gespräch auch für den Anrufer günstiger machen; sollte ich jemals bewußt Opfer dieser Regelung werden (mit C&S zahle ich für Telefonate in das T-Com-Festnetz, und technisch ist dies ein solches, nichts; für Telefonate in die Mobilfunknetze irgendwas bei 15 Cent/Minute), würde ich Beschwerde gegen die Rechnung einlegen und, da dieser nicht stattgegeben werden würde, Anzeige wegen Betrugs stellen. Mögen dann die Juristen klären, ob der Ex-Monopolist und noch-immer-Marktführer seine Marktmacht so zweitverwerten darf.

Spaß mit VoIP: »Die Rufnummer 04755- 232419 wurde leider geloescht.«

Als ob ich es geahnt hätte:

beim Wechsel Ihrer ONN ist uns im Zuge der Umstellung auf eine neue Plattform leider ein folgenschwerer Fehler unterlaufen. Die Rufnummer 04755232419 wurde leider geloescht. Ich hatte in den letzten Tagen alles daran gesetzt hier noch etwas zu retten, leider ohne Erfolg. (deshalb hat’s die letzten Tage etwas gedauert) Wir moechten uns in aller Form fuer diese Panne entschuldigen. Wir wuerden umgehend – natuerlich nur wenn Ihrerseits noch Interesse besteht – eine neue Rufnummer aus dem Ortsnetz (0)4755 fuer Sie bestellen, selbstverstaendlich ohne einmalige und monatliche Kosten fuer Sie. […]

 
Als Sofortmaßnahme hab ich das Impressum geändert (unkalkulierbare 032-Rufnummer statt regulierter ONN); ich habe allerdings nicht vor, kampflos mir diese Rufnummer stehlen zu lassen — mal sehen, wie das weitergeht …
Wie man sieht, schützt selbst das Nichtpraktizieren von Anbieterwechseln davor, daß die Dienste, die man brav pünktlich beim Anbieter bezahlt, unbemerkt verlustig gehen. *seufz*

cool!Studs, Spammer unter der Sonne?

Soso, die nächste Studentencommunity startet durch, aber anstatt durch innovative Werbemaßnahmen (hey! Ich muß es nicht billigen, aber hinsichtlich des Marketings macht Studivz so schnell niemand etwas vor; das nötigt mir dann doch Respekt ab) über ollen, ekligen Spam?
Ich zitiere mal aus dem blogdoch.net-Impressum:

Verbot der Nutzung der Kontaktdaten für werbliche Zwecke
Die Nutzung der angegebenen Kontaktdaten zu anderen Zwecken als den dem gesetzlichen Impressumszwang zugrundeliegenden – insbesondere die Nutzung zum Zwecke der Produkt- oder sonstiger Werbung – ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlung kann geahndet werden.

 
Tja. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil …

Received: from mail-out1.kundencontroller.de (mail-out1.kundencontroller.de [85.31.185.13])
by famine.uu.org (8.13.1/8.13.1) with ESMTP id l9FK6VlW008352
for <spamtrap@uu.org>; Mon, 15 Oct 2007 22:06:37 +0200
Received: from harm (e178026168.adsl.alicedsl.de [85.178.26.168])
by mail-out1.kundencontroller.de (Postfix) with ESMTP
id 96B4E23923; Mon, 15 Oct 2007 21:07:36 +0200 (CEST)
From: "Info | nur!studenten" <info@nurstudenten.net>
To: <info@nurstudenten.de>
Subject: Pressemitteilung nur!studenten GbR: "Es gibt sie noch: Studentencommunities im Web 2.0"
Date: Mon, 15 Oct 2007 21:07:36 +0200

Befindet sich ein Jurist im Publikum? Ich hätte da quasi ein pubertierendes Startup, welches eine zu große Portokasse hat und wohl eine starke Hand braucht …