Hachja, Manager müßte man sein. Wie u. a. heise online berichtet (wieso berichtet Heise eigentlich darüber?), steht der (3.) Mannesmann‐Prozeß vor dem Aus: »Die Staatsanwaltschaft erklärte, eine Verfahrenseinstellung sei kein “Handel mit der Gerechtigkeit”, sondern entspreche der Rechtslage und sei sachgerecht. Die umstrittenen Prämienzahlungen hätten weder den Bestand noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mannesmann AG gefährdet. Die Angeklagten seien nicht vorbestraft, hätten in der Mehrzahl keinen wirtschaftlichen Vorteil von den Prämien gehabt und müssten allenfalls mit Bewährungsstrafen rechnen.«
Supi. Was kostet es eigentlich, jemanden – bei den im Raume stehenden Zahlungen – dazu zu bringen, von »in der Mehrzahl keinen wirtschaftlichen Vorteil von den Prämien gehabt« zu reden? Nein, nein, ich gehe natürlich fest davon aus, das Justitia unbestechlich ist und dies für alle am Verfahren Beteiligten gilt.
Mir fehlt nur die Vorstellungskraft, wie man aus mehreren Millionen als Prämienzahlung, und seien es »nur« D-Mark gewesen, keinen »wirtschaftlichen Vorteil« ergattern können soll.
Anders gefragt: wenn diese Manager so unfähig sind, aus derlei Zahlungen keinen wirtschaftlichen Vorteil zu erwirtschaften — bekamen sie dann die Prämien wegen ausgedehnter und erwiesener Unfähigkeit?
