Kavala-Sprecher: »Was ich gestern gesagt habe, war gestern zutreffend. Was ich heute sage, ist heute zutreffend.«

Lt. Spiegel Online gab es entgegen des gestrigen Aussage nun doch verdeckt arbeitende Polizisten in den Demos — ob sie nun aber, wie von Demonstranten behauptet, zu eskalativem Tun aufgefordert haben oder nur beobachtet (*kopfkratz* Wie darf man sich das vorstellen?), ist weiter unklar.

Nachdem die Polizei heute bestätigte, dass ein getarnter Mitarbeiter vor Ort ermittelte, sagte Claasen zu SPIEGEL ONLINE: “Das ist ein neuer Sachstand. Was ich gestern gesagt habe, war gestern zutreffend. Was ich heute sage, ist heute zutreffend.” Er bleibe bei seiner Darstellung, dass er den Einsatz von agents provocatuers für verfassungswidrig und unangemessen halte. Aber bei dem Zivilpolizisten habe es sich eben nicht um einen agent provocateur gehandelt.

 
Der Volksmund sagt ja, »wer einmal lügt, dem glaubt man nicht«, aber die Informationslage ist natürlich bei 40 Sprechern alleine seitens der Polizei auch etwas komplex. Da wird es schwer, zwischen gezielter Desinformation und unschuldiger Uninformiertheit zu unterscheiden.

Leah Voigt, Sprecherin des Blockadebündnisses Block G8, dagegen behauptet, es gebe einen Zeugen, der beobachtet habe, wie der fragliche Mann zum Steinewerfen aufwiegelte. SPIEGEL ONLINE sagte sie, dieser Zeuge wäre auch zu Aussagen bei der Polizei bereit. Nähere Angaben machte sie nicht.

 
Auf Indymedia laufen sich derzeit die Verschwörungstheoretiker warm … Ich würde dem Sprecher ja nochmal Glauben schenken wollen — aber spätestens seit der vernichtenden Ablehnungsbegründung des BVerfG darf man zweifeln an einem gleichen Verständnis dessen, was wohl »verfassungswidrig« und »unangemessen« sei.

Das sei wegen der Sicherheit, erklärt die sächsische Polizeisprecherin. Und dann sagt sie: “Tja, eine Gesa, das ist eben kein Sanatorium.”

Quelle: Spiegel Online zur »Kafighaltung« Festgenommener

 
Nicht vertrauensbildend war auch die Mär’ von Angriffen mit alkalischer Säure — wird Seifenlauge nun ins Kriegswaffenkontrollgesetz aufgenommen? Vom Celler Loch will ich gar nicht anfangen — aber von Gesetzen zeigte die bundesdeutsche Exekutive schon in der Vergangenheit sich nur marginal beeindruckt. Umfassende Aufklärung wäre jetzt nötig — doch wer würde gegen Kavala ermitteln?

Siehe auch: Notizblog, lawblog und YAMB.BETA² (via Feed), Irgendwas ist ja immer (via Cord).

Twitter with Video?

Liebe Lyssa: send pics!
Gibt’s Gezwitscher nicht auch mit Foto-/Videofeed? Ich meine, heute, wo kaum noch jemand ohne¹ ist?

¹ ohne kamerabestücktem Handy

Kavala vs. Greenpeace: Showdown vor Heiligendamm

Auf n-tv konnte man vorhin das Katz- und Mausspiel an der Sperrzone in der Ostsee vor Heiligendamm zwischen Polizei und Greenpeace verfolgen. Spektakulär sah es aus — ob das alles noch verhältnismäßig ist?

(Quelle: TV-Mitschnitt n-tv. n-tv hat eigenen Bericht inkl. Bewegtbildmaterial.)

Bei Greenpeace gab’s noch keine Pressemitteilung, in den Kommentaren war allerdings davon zu hören, daß die Aktivisten den G8-Teilnehmern eine Petition übergeben wollten. Vorausgegangen war ein Polizeiaktion gegen das Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise.
[Update, 20070607 18:35]
Greenpeace berichtet mittlerweile über ihre Aktion. Bei Spiegel Online gibt es Bewegtbilder einer anderen Stopp-Aktion, bei der ein andere Greenpeace-Boot wohl förmlich überfahren wurde.
Wenn man sich diese Bilder ansieht, stellt sich mir wieder die Frage, ob den Kavala-Verantwortlichen wirklich jedes Mittel Recht ist, ihre ach-so-tolle Sperrzone und das vom eingeknickten BVerfG nicht im Eilverfahren aufgehobene Versammlungs- und Aufenthaltsverbot aufrecht zu erhalten.
Wie weit dürfen, wie weit würden die Verantwortlichen gehen? Welche Gefahr geht von – seitens Greenpeace angekündigten – Booten aus?
Natürlich war es Provokation pur — das Katz- und Maus-Spiel direkt vor den Kühlungsborner Fernsehkameras, David gegen Goliath und Goliath tritt einfach zu: der Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen hat dies meines Erachtens nicht gedient.
Es wurde bewiesen, daß zig tausend friedliche Demonstranten nicht durch einen der größten Polizeieinsätze der Bundesgeschichte – 16.000 Beamte immerhin – von einem 12km langen Zaun ferngehalten werden können.
Und, mit Verlaub: wenn Greenpeace nach Ansage den irrwitzigen Sperrbereich verletzten und bis fast nach Kühlungsborn gelangen kann — was erreichte dann wohl ein gut geplantes Selbstmordkommando?
Es wurden deutsche Grundrechte für ein absehbar eher belangloses Palaver unter nicht-wirklich Freunden außer Kraft gesetzt — und Sicherheit konnte dennoch nicht garantiert werden. Reife Leistung für wieviele Millionen Steuergelder?
[/Update]

Eckhart – die G8er kommen!

Nun ist es soweit, nicht nur am Hindukush verteidigt die Bundeswehr also unsere FDGO — auch im weiteren G8-Umfeld bedarf es Deutscher Soldaten, um die Sicherheit zu gewährleisten. (Und endlich dürfen sie auch mal gelangweilt den Demonstrantenfeind beobachten, anstatt immer nur zu nah ans Wasser gebaute Altstädte mit Sandsäcken zu bewerfen …)

(Quelle: G8-TV)

Man beachte den dezenten Verweis auf die Polizei bei der Frage nach dem Pressesprecher. Da wurde wohl jemand nicht genug gebrieft …
Etienne Rheindahlen schreibt über die vordergründige Unsinnigkeit eines solchen Einsatzes:

Am Rande bemerkt: der Einsatz landgestützter Bundeswehr-Aufklärungskomponenten ist an sich unnötig. Denn sowohl Zoll als auch Bundespolizei verfügen über entprechende FLIR-/IR-Kameras zur Flächenüberwachung. Hinzu kommen die weitreichenden FLIR-Kameras ausgestatteten Helikopter der Polizeihubschrauber-Staffeln der Länderpolizeien. Mit den voll nachtflugtauglichen Helikoptern lassen sich aus Entfernungen von einigen Tausend Metern auch in völliger Dunkelheit hochauflösende Bewegtbilder in real time in die Einsatzstäbe übertragen. Wozu also sind Bundeswehr-Kräfte nötig?

 
Und wieder ein Punkt, wo die Einsatzleitung dringend sich erklären müßte. Kennt noch jemand den Film »Das fliegende Auge«?
[Update, 20070607 23:15] ddp berichtet über den Umfang (via netzpolitik.org), ferner existert ein PDF einer Antwort zur Kleinen Anfrage zum Einsatz der Bundeswehr anläßlich des G8-Gipfels. Demnach wird der Einsatz der Bundeswehr alleine ca. 10 Millionen Euro verschlungen haben, eingesetzt werden diverse Boote, ein Schiff, … Insgesamt demnach rd. 1100 Soldaten, die rein »technisch-logistische Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG« leisten.
Interessant fände ich eine Untersuchung, ob durch Nutzung ziviler Dienste – wo möglich; bei der See- und Luftsicherung wird das wohl schwierig, aber die »6 Verkehrsboote als Transportmittel« erscheinen mir, zumal in einer Küstenregion, nicht zwingend – die Kosten hätten gesenkt werden können. Überhaupt bin ich gespannt, auf welche Summe die Abschlußrechnung lauten wird …
[/Update]

Qualifikation? Journalist!

Was kann man eigentlich heute noch glauben?
Im Tagesverlauf, Spiegel Onlines G8-Ticker von Zeit zu Zeit quer gelesen, stolperte ich schon über den Bericht über M*A*S*H in Heiligendamm:

+++ Verletzte Polizisten mit Helikoptern ausgeflogen +++
[14:15] Mehrere verletzte Polizeibeamte sind mit Hubschraubern aus der Umgebung von Heiligendamm ausgeflogen worden. Ein Polizeisprecher bestätigte entsprechende dpa-Informationen. Über die Zahl der verletzten Beamten machte er keine Angaben. Beobachter vor Ort melden weiter, dass Polizisten zur Verstärkung der Kräfte vor Ort mit Hubschraubern eingeflogen werden.

 
Ein wenig später das Dementi der Bestätigung:

+++ Polizei: Keine Verletzten ausgeflogen +++
[15:23] Die Polizei meldet, die Lage rund um Heiligendamm habe sich beruhigt. Polizeisprecher Axel Falkenberg wies auf die anhaltende Gesprächsbereitschaft gegenüber den Demonstranten hin. […] Die Polizei revidierte ihre Angaben, dass mehrere verletzte Polizisten mit Hubschraubern ausgeflogen worden seien. Es gebe acht verletzte Beamte. Diese würden vor Ort ambulant versorgt.

 
Weiter geht es am Abend:

+++ Freiberg nennt Polizei “personell am Ende” +++
[18:49] Die Polizei rüstet personell nach. Für den Einsatz in Heiligendamm wurden nach Informationen des “Hamburger Abendblattes” bundesweit Polizisten nachgefordert. Der Vorsitzende Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, wies darauf hin, dass dafür das “letzte Aufgebot” mobilisiert werden musste. Der Zeitung sagte er: “Die Polizei ist personell am Ende.” Zu den bereits 16.000 Polizisten werde nach Informationen des Blattes eine vierstellige Zahl von Einsatzkräften hinzukommen. Aus Hamburg und Berlin machten sich demnach jeweils zwei Hundertschaften auf den Weg.

 

+++ Polizei dementiert Einsatzkräfte-Mangel +++
[22:45] Die Polizei demonstriert [*kicher* War das freud? ;)] Berichte, sie habe Verstärkung aus dem gesamten Bundesgebiet geordert. Die 16 000 Polizisten reichten aus, es sei keine Verstärkung angefordert worden, sagte eine Sprecherin der Polizei- Sondereinheit Kavala. Das “Hamburger Abendblatt” hatte berichtet, es solle eine vierstellige Zahl von Einsatzkräften hinzukommen, Hundertschaften aus Hamburg und Berlin seien unterwegs.

 
Diesmal kommt die Bestätigung nach dem Dementi, was es nicht einfacher macht:

+++Polizei fordert Verstärkung an+++
[23:31] Die Polizei hat nach Informationen der Deutschen Presseagentur zwei weitere Hundertschaften zur Verstärkung beordert. Es kämen Einheiten aus Bremen und Schleswig-Holstein, die besonders mit Deeskalationsstrategien erfahren seien, erfuhr die Agentur aus Polizeikreisen. Die Einsatzleitung “Kavala” dementierte allerdings Berichte, sie habe Verstärkung aus dem gesamten Bundesgebiet angefordert. Die genannte vierstellige Zahl zusätzlicher Polizisten könne logistisch gar nicht bewältigt werden, hieß es. “Für so viele hätten wir gar keine Unterkünfte mehr.

 
So richtig knuffig ist aber die Geschichte vom möglichen Schwarz-Blocker in Polizeidiensten:

+++ Polizei befürchtet Eskalation an der Rennbahn +++
[18:35] Am Sicherheitszaun um Heiligendamm droht am Blockadepunkt Rennbahn nach Einschätzung der Polizei eine Eskalation. Wie die Polizei mitteilte, würden sich vor dem Durchgang in einer Gruppe von 9000 bis 10.000 Demonstranten Autonome vermummen und bewaffnen. Die Bewaffnung bestehe aus Molotow-Cocktails und Steinen.
+++ Erneuter Sturm auf den Zaun +++
[18:45] Die Lage am Sicherheitszaun hat sich weiter zugespitzt. Hunderte Demonstranten stürmten auf die Sperr-Einrichtung zu und rissen auf rund 200 Metern Maschendraht ab. Ein Vermummter versuchte, den 2,50 Meter hohen Sicherheitszaun zu erklettern. Dutzende Vermummte riefen: “Der Zaun muss weg.”

 
Ich finde ja auch, daß der Zaun weg muß — allerdings schon jetzt und nicht erst in einer Woche –, aber das nur am Rande. Doch was muß man dann lesen? Erst Terror-Clowns, die keine waren und jetzt ein enttarnter Provokateur vor dem Zaun?

+++ Möglicherweise Polizist verprügelt +++
[19:41] Am Sicherheitszaun um Heiligendamm ist die Situation kurzzeitig eskaliert. Am Blockadepunkt Galopprennbahn wurde eine Person von mehr als einem Dutzend vermummter Demonstranten angegriffen. Möglicherweise handelte es sich um einen Polizisten, der in der Autonomen-Kleidung unter den Blockierern war. Der Mann wurde von Kräften des anwaltlichen Notdienstes der Demonstranten aus der Notlage befreit und zur Linie der Polizisten gebracht, die ihn in ihre Reihen zogen.
+++ Vorwürfe gegen Polizei +++
[21:37] Der Anwaltliche Notdienst der Demonstranten erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Demnach sollen während der Blockadeaktion vor dem Zaun in Heiligendamm vermummte Zivilpolizisten in die Demonstrantenmenge eingeschleust worden sein. Augenzeugenberichten zufolge fiel am Abend eine Gruppe von vier bis fünf schwarz gekleideten jungen Männern auf, die sich außergewöhnlich aggressiv gegenüber der Polizei verhielten. Als Protestler die Männer nach ihrer Herkunft und Identität befragt hätten, seien diese geflohen. Einer sei jedoch festgehalten und als Zivilpolizist erkannt worden.

 
Aktuell letzte »keiner weiß was«-Nachricht:

+++ Beamte dringen in G-8-Gegner-Camp ein +++
[21:19] Die Polizei ist am Abend mit einer großen Zahl von Beamten in eines der drei Camps der Gipfelgegner eingedrungen. Die Beamten hätten eine Begehung im Camp Rostock gemacht, sagte eine Sprecherin der Polizei-Sondereinheit Kavala. Der Einsatz sei inzwischen abgeschlossen, fügte sie hinzu. Camp-Verantwortlicher Andi Henner sagte, rund 120 Beamte hätten das Camp betreten. “Sie hatten keinen Durchsuchungsbeschluss”, so Henner. Nachdem die Camp-Verantwortlichen der Begehung widersprochen hätten, habe sich die Polizei nach einigem Zögern zurückgezogen.
+++Verwirrung um angebliche Camp-Durchsuchung+++
[23:46] Am Camp Grenzschlachthof Rostock unternahm die Polizei “Maßnahmen zur Aufklärung der Störerlage”. Gipfelgegner sprachen von einer Begehung der Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss. Die Polizei berichtete dagegen, sie habe keine Begehung gemacht. “Auch war zu keinem Zeitpunkt eine Räumung beabsichtigt”, erklärte Polizeiführer Knut Abramowski. Nach übereinstimmenden Angaben beider Seiten war die Aktion am Abend bereits wieder beendet.

 
Auffallend war bislang, siehe nervige <blink>-Tags, daß Falschmeldungen überwiegend von dpa stammten …
So langsam frage ich mich ernsthaft: was zeichnet einen Journalisten aus? Fantasie?
Die habe ich. Überbordend. Wie bekommt man einen Presseausweis?

Legal, Illegal? Das ist jetzt egal.

»Wider das Recht, aber straffrei – daß heißt: ein Gesetz ohne Sinn. Wider das Recht, aber straffrei – was dümmeres gibt es doch nicht. Wider das Recht, aber straffrei – wozu gibt es dann ein Gesetz?«

—- Dieter Hildebrand, Werner Schneyder, “Scheibenwischer”, 01. Juli 1993

Aus der Begründung des Verfassungsgerichtes:

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation der Behörde und des Oberverwaltungsgerichts. Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist es insbesondere verfassungsrechtlich bedenklich, den Schutzraum in der Nähe des Ortes des G8-Gipfels bis […] auszudehnen und ein absolutes Demonstrationsverbot […] in erster Linie auf das von der Behörde entwickelte Sicherheitskonzept zu stützen. An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind.
Letztlich aber kann dahinstehen, ob die vorhandenen Defizite zu einer offensichtlichen verfassungsrechtlichen Fehlerhaftigkeit der Entscheidungen geführt haben. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der gewalttätigen Auseinandersetzungen seit dem 2. Juni 2007, lässt sich nicht feststellen, dass es zur Abwehr eines den Antragstellern drohenden schweren Nachteils im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG geboten ist, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattzugeben.
Bei den Ausschreitungen in Rostock am 2. Juni 2007 wurden mehrere hundert Polizeibeamte verletzt. […] Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der […] auf über 2.000 geschätzten […] gewaltbereiten Personen sich an den […] als friedlich geplanten Versammlungen beteiligen und auch gegen den ausdrücklichen Willen der Veranstalter bereit sind, Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen zu begehen. […] Es bestehe die Gefahr, dass der geplante Sternmarsch zu einem besonderen Anziehungspunkt für militante Störer werde. […]
Angesicht der geschilderten Risiken ist es nicht geboten, eine einstweilige Anordnung zur Sicherung der Durchführung der geplanten Versammlung und damit zum Schutze des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu erlassen. Dabei fällt auch ins Gewicht, dass es den Veranstaltern aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht verwehrt ist, ihr Anliegen auf einer öffentlichen Versammlung durchzuführen, wenn auch außerhalb der Verbotszone und damit mehrere Kilometer entfernt, aber nicht ohne jeglichen Bezug auf den Ort der Veranstaltung, gegen die sich der Protest richtet.

 
Damit ist besagtes Grundrecht meines Erachtens massiv ausgehölt worden. Es bedarf nur der Gefahr durch eine Masse »gewaltbereiter Personen« und eines ausgewiesenen Alternativplatzes »nicht ohne jeden Bezug auf den Ort der Veranstaltung, gegen die sich der Protest richtet« (wachsweich formuliert, es reicht offensichtlich die nächstbeste Bundesstraße), und, *schupps* ist jede beliebige Bannmeile gebongt.
Nein, ich habe nicht wirklich erwartet, daß die Richter am BVerfG den Mut haben, die Sperrzonen vollständig aufzuheben. Schlußendlich geht es auch um die Abwägung zwischen Rechtsgütern, Sicherheit für Leib und Leben und z. T. auch Hab und Gut steht dem Recht auf Versammlung entgegen — selbst ohne Radale werden 5000, 10000, 40000 Menschen die eine oder andere Blume zertreten, den einen oder anderen Zaun eindrücken oder auch schlimmeres.
Die alternativlose Ablehnung des Antrages – IANAL, hätte das BVerfG nicht auch unter Auflagen dem Antrag stattgeben können, z. B. Sternmarsch bis direkt an die »komplexe technische Sperre«, wo »nur« Leib und Leben der Polizsten, Demonstranten sowie lokaler Flora und Fauna gefährdet wäre? (Ok, und der Zaun wäre vielleicht nicht mehr als ganz neu verkaufbar gewesen. Ist der nicht aber von den Veranstaltern schon bezahlt, bekommen diese Anteile am Verkaufserlös?) – allerdings enttäsucht mich maßlos. Denn immerhin »bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation der Behörde und des Oberverwaltungsgerichts« und auch an »dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind«; aber weil’s Randale gegeben hat, gibt’s jetzt gar nix?
Diese Antragablehnung ist meines Erachtens ein Freibrief für jede Regierung, unliebsamen Protest weit von sich zu halten. Die geadelte Zutatenliste hat das BVerfG heute grade aufgestellt, der Zerfledderung der ehedem geltenden Bürgerrechte die Tür weiter aufgestoßen.
Zu wünschen wäre die Herbeiführung einer Entscheidung, ob die Maßnahmen denn verfassungsgemäß waren — die Liste der Zweifler umfaßt ja offensichtlich selbst die befaßten Richter.
Wie dem auch sei, um so mehr muß jetzt darauf geachtet werden, daß Kontroll- und Reglementierungsmaßnahmen nicht nur im Internet nicht verfeinert werden; anderenfalls heißt es ab 2010: »Totales Verbot der aktiven Teilnahme an Datenkommunikation im Zeitraum von 3 Monaten vor bis 1 Monat nach Event X«. Zeit, über Stimmen für eigentlich Unwählbares, wie PBC, APPD oder Die Partei, nachzudenken …
[Update, 20070607 21:05] Ein Kommentar (#12) zum law blog-Artikel zitiert das sog. Brockdorf-Urteil (warum finde ich das nur in der Schweiz?):

12. Stefan meint: (6. 6 .2007 um 14:48)
“sich drücken” trifft es ganz gut.
In der PM heißt es: […]
Zudem möchte ich auf das – inzwischen in diesem Zusammenhang schon arg strapazierte – Brokdorf-Urteil verweisen, in dem es heißt:
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Steht kollektive Unfriedlichkeit nicht zu befürchten, ist also nicht damit zu rechnen, daß […]
Würde unfriedliches Verhalten Einzelner für die gesamte Veranstaltung und nicht nur für die Täter zum Fortfall des Grundrechtsschutzes führen, hätten diese es in der Hand, Demonstrationen “umzufunktionieren” und entgegen dem Willen der anderen Teilnehmer rechtswidrig werden zu lassen (so schon OVG Saarlouis, DÖV 1973, S. 863 [864 f.]); praktisch könnte dann jede Großdemonstration verboten werden, da sich nahezu immer “Erkenntnisse” über unfriedliche Absichten eines Teiles der Teilnehmer beibringen lassen.
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Exakt dies ist nun hier geschehen.

 
Nach Studium der Entscheidung (und nicht nur der deutlich knapperen Pressemitteilung), teile ich diese Ansicht nicht mehr. Vielmehr halte ich es für sehr wichtig zu klären, was es nun mit den/dem angeblichen Agent Provocateur auf sich hat — und ob, wie schon nach den Krawallen bei der Auftaktveranstaltung Stimmen laut wurden, diese fragwürdigen Methoden nicht auch schon dort angewandt wurden, wenn sie denn angewandt wurden … »Ein Dementi klingt anders« (Spiegel Online).
In seiner Entscheidung referenziert das BVerfG das Brockdorf-Urteil sehr wohl und stellt ziemlich klar, daß ohne die Ausschreitungen vom 02.06.07 die Entscheidung durchaus anders hätte aussehen können (stark gekürzt, bitte ggf. den Entscheidungstext hinzuziehen:

Es ist zweifelhaft, ob die von der Behörde und dem Oberverwaltungsgericht für die Beschränkungen gegebene Begründung den Anforderungen genügt, nach denen von einer einstweiligen Anordnung zum Schutze der Belange der Antragsteller abgesehen werden kann.
a) In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung. Dies verkennt im Ausgangspunkt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, die letztlich maßgebliche Entscheidung.
[…]
b) Der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters können gewichtige Interessen entgegenstehen. Ob diese im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung die vorgesehene Beschränkung rechtfertigten, ist zweifelhaft.
[…]
Nach den vorliegenden Unterlagen ging es in dem Sicherheitskonzept ausschließlich darum, Sicherheit gegen Demonstranten und gegen die möglicherweise im Umfeld der Demonstration sich aufhaltenden potentiellen Gewalttäter zu ermöglichen. So betrachtet, war das den Schutz des G8-Gipfels dienende Sicherheitskonzept zugleich zumindest objektiv ein gegen die Durchführbarkeit von Versammlungen in der Verbotszone gerichtetes Konzept. Die auch von Vertretern der Bundesregierung, so der Bundeskanzlerin auf einer Pressekonferenz am 18. Mai 2007 in Sankt Petersburg öffentlich unterstützte Möglichkeit, in der Bundesrepublik Deutschland den friedlichen Protest gegen den G8-Gipfel “in wirklich sichtbarer Form” und damit auch demonstrativ und öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhält in dem Sicherheitskonzept keine Verwirklichungschance. […]
Insofern reicht der Verweis auf das Sicherheitskonzept als solches nicht, um das gegen die Antragsteller gerichtete weitgehende Verbot der Durchführung der beabsichtigten Versammlung als Ergebnis einer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen einerseits und dem Demonstrationsrecht andererseits zu rechtfertigen. Es bedurfte vielmehr einer die konkreten Umstände einbeziehenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung im Einzelfall. Daran aber fehlt es vorliegend.
2. Letztlich aber kann dahinstehen, ob diese Defizite zu einer offensichtlichen verfassungsrechtlichen Fehlerhaftigkeit der Entscheidungen geführt haben. Denn aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über das konkrete Gefahrenpotential eines Teils der zum G8-Gipfel angereisten Personen aus dem In- und Ausland gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die bisher zugrunde gelegte Prognose erschüttert ist, die Demonstrationen würden im Wesentlichen friedlich verlaufen.
a) Wären allerdings kollektive Unfriedlichkeiten nicht zu befürchten, dann müsste für die friedlichen Teilnehmer der Schutz der Versammlungsfreiheit grundsätzlich auch dann erhalten bleiben, wenn eine Minderheit Ausschreitungen beginge (vgl. BVerfGE 69, 315 <361>). Andernfalls hätten Minderheiten es in der Hand, Demonstrationen “umzufunktionieren” und entgegen dem Willen der anderen Teilnehmer rechtswidrig werden zu lassen; praktisch könnten viele Großdemonstrationen verboten werden, nämlich alle, bei denen sich Erkenntnisse über unfriedliche Absichten eines Teils der Teilnehmer beibringen lassen. Ein vorbeugendes Verbot der gesamten Veranstaltung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen statthaft, zu denen insbesondere die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel gehört, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (beispielsweise durch die räumliche Beschränkung) ermöglichen (vgl. BVerfGE 69, 315 <362>).
b) Bei den Ausschreitungen in Rostock am 2. Juni 2007 wurden nach Angaben der Polizei mehrere hundert Polizeibeamte verletzt. Zudem ist es zu erheblichen Sachbeschädigungen gekommen. […] Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der […] im Raum Rostock anwesenden gewaltbereiten Personen sich an den von anderen als friedlich geplanten Versammlungen beteiligen und auch gegen den ausdrücklichen Willen der Veranstalter bereit sind, Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen zu begehen.
[…]
3. Die am Maßstab des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorgenommene Prüfung ergibt, dass es angesichts der geschilderten Risiken nicht geboten ist, eine einstweilige Anordnung zur Sicherung der Durchführung der geplanten Versammlung und damit zum Schutze des Grundrechts der Versammlungsfreiheit zu erlassen. […] Das Risiko, dass der kommunikative Zweck der Veranstaltung auf diese Weise nicht mit der beabsichtigten Qualität erreicht werden kann, ist angesichts der aktuellen Gefahrensituation und des Umstandes, dass auch eine Demonstration außerhalb der Verbotszonen aller Voraussicht nach öffentliche Beachtung finden wird, hinzunehmen.

 
Quintessenz: Aufgrund des nach dem 02.06.07 scheinbar vorhandenen Gefahrpotentials konnte bei den räumlichen Voraussetzungen dem Eilantrag nicht stattgegeben werden. Beachtlich ist auch der Nachsatz: »Die Antragsteller haben demgegenüber nicht angeregt, eine solche [“kleinere”] Delegation anstelle des geplanten Sternmarsches durch die Verbotszonen I und II vorzusehen, so dass nicht darüber zu entscheiden ist, ob einem solchen Antrag im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes hätte Rechnung getragen werden können.«
Hätten die Organisatoren also für den Fall der Ablehnung des kompletten Sternmarsches durch alle oder wenigstens die äußere Verbotszone beantragt, eine kleinere Delegation (hmm, von mal 10.000 Leuten ausgehend, wieviel wäre dann »kleiner«? 1.000? 500?) marschieren zu lassen, hätte die Möglichkeit einer Demonstration in Sichtweite des Tagungshotels in Heiligendamm also durchaus bestanden — so jedenfalls interpretiere ich diesen Hinweis auf die Nichtentscheidung eines nicht eingebrachten Antrags. Schade; das wäre der I-Punkt gewesen, legale Demo in Heiligendamm, Zaun und den Schäubles, Becksteins usw. zum Trotz.
[/Update]

GEZahltes Blogging

Das ZDF hat zum G8-Gipfel ja auch ein Blog und berichtete immerhin auch schon über den angeblichen »Übersetzungsfehler«. In den Kommentaren meldeten sich auch die Spiegelfechter zu Wort, wohl, wie üblich, mit Link. ZDF-Reaktion:

# Spiegelfechter am 04.06.2007 23:06
Schönen Dank für diesen Bericht!
Mir war die falsche Übersetzung auch gleich aufgefallen und habe sie in meinem Blog bemängelt:
* Anmerkung der Redaktion: Der externe Link wurde entfernt. Das ZDF kann keine Verantwortung für den Inhalt der Seiten Dritter übernehmen.
[…]

 
Ich bin wirklich gespannt, wie man es bei WestEins (nein, im Westen noch nichts Neues) handhaben wird mit externen Links (in Kommentaren als auch Tracp-/Pingbacks), ohne die Bloging meines Erachtens nicht wirklich viel Sinn macht.
Ich würde ja auch die Sinnfrage bei den Blogs von ARD und ZDF stellen — warum soll ein TV-Sender auf seinen Seiten Zuschauern die Gelegenheit zum Kommentar geben? Es gibt unzählige Blog-Plattformen mittlerweile, dedizierte Findemechanismen für Blogeinträge — welchen Mehrwert geben (aus nachvollziehbaren Gründen) stark redigierte Blogs bei (öffentlich-rechtlichen) Sendern? Oder ist das die Vorstufe zu einer neuen Sendeform, »Best of Blog« mit vorgelesenen Screenshots »herausragender« Beiträge, ähnlich einer Kombination aus »Myvideo Show« und den vorgelesenen Gästenbucheinträgen beim WDR-Radiosender 1LIVE?
[Update 20070606, 22:36] Mittlerweile wurde der Link dann doch reingenommen:

# Andreas Heck, Redaktionsleiter heute.de am 06.06.2007 15:37
Wir haben die URL zum Posting im spiegelfechter-Blog eingesetzt. Im ZDF gibt es klare Regeln, was Verweise auf externe Seiten betrifft. Dabei geht es nicht nur um die grundsätzliche Debatte, ob Disclaimer bei Verweisen zu externen Inhalten sein müssen, sondern zum Beispiel um die Frage, ob das ZDF kommerzielle Interessen Dritter vorantreibt und sich damit angreifbar macht. Wir möchten jedenfalls nicht auf die Form des Blogs als eine Möglichkeit in der Berichterstattung verzichten – müssen aber bei Nutzerbeteiligung durch eine Moderation sicherstellen, dass alle Inhalte neben Recht und Gesetz auch mit den Programmrichtlinien des ZDF vereinbar sind. Darüber hinaus gilt es, die Vereinbarkeit mit Jugendschutz, Anstand und guten Sitten zu gewährleisten. Da das in diesem Fall nicht das Problem ist, war es ein Fehler, die URL herauszunehmen. Nun ist sie drin.

 
Immerhin.
Was aber ist an der »Form des Blogs als eine Möglichkeit der Berichterstattung« so interessant? Berichterstattung braucht kein Blog, ein Blog zeichnet sich heute neben der Kommentar-/Diskussionsmöglichkeit aus durch Funktionen zur automatischen Verlinkung untereinander. Aber ein ZDF-Blog, zu kontrovers diskutierten Themen, in dem (auch) die Trackbacks moderiert werden — wie soll das funktionieren? Wieviele Redakteure kontrollieren denn da die Trackbacks? Werden die Trackbacks FQDN-basiert in eine Whiteliste aufgenommen, nach einmaliger Prüfung darf das Blog backtracken, äh trackbacken? Prüft der Redakteur jeden Eintrag im trackbackenden Blog auf Konformität zu des ZDFs »klaren Regeln«?

Schaun’ mer mal; da eine automatische Erkennung für Track-/Pingback nicht vorhanden ist, setze ich nun einen manuellen Trackback — wird blogdoch.net als ZDF-konform erkannt werden?

[/Update]