TP: »Schäubles Symptome: Trüben Traumata die Urteilsfähigkeit des Ministers?«

Über die Motive des amtierenden Bundesinnenministers Schäuble wird immer mal wieder spekuliert, zumal die Forderungen und Warnungen immer abenteuerlicher wären — nicht, daß ich die hypothetische Gefahr der Zündung einer Schmutzigen Bombe in der Bundesrepublik Deutschland gänzlich wegdiskutieren könnte oder auch nur wollte; allein, wozu diese sonderbare Argumentation, Warnung und »nur nicht kirre machen lassen« hinterher?
»Der Schäuble, der dreimal Wolf rief« lautet der Titel eines Artikels auf Telepolis, in dem es heißt:

Eines der größten Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik heißt Wolfgang Schäuble. Nicht nur, weil der Bundesinnenminister durch mögliche gesundheitliche Einschränkungen, über die er und seine Behörde sich ausschweigen, in seiner Fähigkeit getrübt ist, Gefahren realistisch einzuschätzen und die Verhältnismäßigkeit der dagegen eingesetzten Mittel abzuwägen, sondern auch deshalb, weil er den Begriff der Terrorwarnung im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm derart entwertete, dass ihn kaum jemand mehr ernst nimmt.

 
Ist die Warnung vor einem Anschlag mit radioaktivem Material also nur ein Versuch des Dauer-Rufers, auf sich und seine Weltsicht wieder aufmerksam zu machen? Oder handelt es sich um eine konzertierte Aktion von Innen- und Verteidigungsminister, wie man nach dem Spiegel Online-Artikel vermuten könnte:

Mit der Verfassungsänderung […], “soll die Möglichkeit eröffnet werden, in einer Extremsituation, die dem klassischen Verteidigungsfall vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären”.
Das zielt eindeutig auf die Situation, vor der sich der Verteidigungsminister sieht, wenn ein Terrorflugzeug mit friedlichen Passagieren an Bord auf das Kanzleramt zurast – oder auf ein vollbesetztes Fußballstadion.

 
Aber existiert denn überhaupt eine Gefahr, wie sie von Schäuble immer wieder beschworen wird, und falls ja, wie hypothetisch ist diese? Denn zu den Auswirkungen bei Einsatz einer Schmutzigen Bombe meldet immerhin das Bundesamt für Strahlenschutz – lt. Spiegel Online-Bericht – eher Entwarnung:

Wie gefährliche schmutzige Bomben tatsächlich sind, ist unter Sicherheitsexperten durchaus umstritten. Das Bundesamt für Strahlenschutz kam beispielsweise zur Einschätzung, dass derartige Bomben selbst in unmittelbarer Nähe zum Freisetzungsort aus radiologischer Sicht keine Gesundheitsgefährdung für Menschen hervorrufen könnten. […]
Die Hauptgefahr schmutziger Bomben bilden nach Meinung der Behörde Überreaktionen in der Bevölkerung – “aus Unkenntnis über die tatsächlichen Gefahren”.

 
Wird mit der Schürung einer Angst vor solchen Bomben – die nach Ansicht immerhin eines Bundesamtes gar nicht so gefährlich sind wie die Kombination Bombe und Radioaktivität vermuten läßt – nicht erst der Boden bereitet für »Überreaktionen in der Bevölkerung – “aus Unkenntnis über die tatsächlichen Gefahren”«? Wäre damit nicht Schäuble ein Gefährder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — und als solcher zukünftig zur vorläufigen Erschießung freigegeben?
Wie kommt es überhaupt zu dieser Vehemenz und Vorschlagsmenge, die selbst seinen Amtsvorgänger Schily wie einen Stubentiger aussehen läßt? Auch dazu gibt es einen Artikel bei Telepolis mit dem Titel »Schäubles Symptome« (Untertitel »Trüben Traumata die Urteilsfähigkeit des Ministers?«):

Obwohl sich keine Ferndiagnosen stellen lassen und das Innenministerium über die Krankengeschichte des Ministers weit weniger umfassend Einsicht gibt, als es der Minister von seinen Bürgern gerne hätte, spricht einiges für das Vorliegen einer sogenannten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Selbst wenn man die recht engen Kriterien der professionellen Psychologie für die Entwicklung einer solchen Störung anlegt – Todesgefahr oder schwere Verletzung -, kommt man im Fall Schäuble zum Ergebnis: das könnte passen.

 

Hinzu kommt, dass sich die Wahrscheinlichkeit zur Entwicklung einer [PTBS] erhöht, wenn der Betroffene nach dem Ereignis ein ganz anderes Leben führen muss als vorher.
Seit Schäuble lebensgefährlich angeschossen wurde, ist er vom dritten Brustwirbel abwärts gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Eine erhebliche Einschränkung: keine Sexualität mehr, und ein Angewiesensein auf fremde Hilfe bis hin zu den täglichen sehr privaten Verrichtungen.

 

Die Berufung zum Innenminister im Kabinett Merkel war sein erster Erfolg seit damals – und eine Wiederholung der Ernennung von 1989, der bald darauf das Attentat folgte.
Will Schäuble tief in seinem Innern eine Wiederholung dieses Ereignisses symbolisch vermeiden? Mit allen Mitteln? Mit dem grundgesetzwidrigen Ausbau der Überwachung, mit Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt, […] bis hin zum Einsatz der Bundeswehr im Innern?

 
Eine Antwort auf die Frage liefert – naturgemäß – auch jener Artikel nicht; aber er weist wiederholt auf die wenig praktizierte Öffnung des Innenministers hin; darauf, daß Schäuble im Namen der Terrorprävention viel, viel mehr von den Bürgern wissen will, als diese über ihn wissen dürfen.
Was immer der Grund sein mag für den amtierenden Bundesinnenminister, gerne noch mal »draufzusatteln« und sich mit nichts als dem vollkommen Gläsernen Bürger zufriedenzugeben – Fürsorge oder schicksalsbedingte Zukunftsangst? –, ich meine, daß es reicht.
Ich hoffe, daß viele viele Bürger auf der Demo gegen den Überwachungsstaat sein werden; ich hoffe, daß das Bundesverfassungsgericht sich nicht von den Ideen, die andere Juristen schon inspirieren, anstecken läßt und ich hoffe wider besseren Wissens, daß der »Juniorpartner« in der Großen Koalition, die SPD (stärkste Partei bei den letzten Bundestagswahlen, aber kleinste Fraktion der Koalitionäre), klug handeln möge und notfalls auch die Koalition platzen lassen …
Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Anfangsverdacht einer Beleidigung?

Jetzt geht’s wohl los. In Bayern – wo auch sonst? – zumindest:

Auch Thomas K. hatte sich die Schäublone ausgedruckt – „aus stillem Protest“, wie er sagt. Seit April 2007, als er das Bild in sein Auto klebte, hatte er nie Probleme. […] Das Schäublekonterfei weckt das Interesse der Polizisten, vier Beamte im Ganzen. Es ging ihnen „um den Anfangsverdacht auf Beleidigung“, wie Markus Dengler, Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums, erklärt. Durch einen Anruf beim diensthabenden Staatsanwalt versicherten sich die Polizisten, dass dieser Tatbestand zumindest der Überprüfung bedürfe, es wird Anzeige erstattet, das Bild beschlagnahmt. Einen Beleg erhält er nicht. […] mittlerweile harrt die Anzeige, wie Polizeisprecher Markus Dengler bestätigt, bei der Münchner Staatsanwaltschaft ihrer Bearbeitung.

Quelle: jetzt.de

 
Fragt sich nur, ob die bayerischen Sheriffs denn genauso konsequent gegen jemanden, der wiederholt den Auftrag zur Tötung ggf. hunderter Menschen zu geben bereit zu sein öffentlich artikuliert, vorgehen wie gegen einen 22-jährigen Informatikstudenten mit STASI-2.0-Protagonisten Schäuble hinter der Windschutzscheibe.
In meiner kleinen Welt wäre der Aufruf zur bzw. die Ankündigung der Anweisung zur Tötung – unschuldiger – Menschen schlimmer als ein unvorteilhaftes Innenminister-Konterfei plus Text »STASI 2.0«; aber in der »Hauptstadt der Bewegung« glaube ich nicht, daß auch nur annähernd mit gleicherlei Maß gemessen wird …

Dumm gelaufen

Eigentlich wollte ich mir den Tatort vom Sonntag noch einmal genauer ansehen, insbesondere die Szenen, bei der die Protagonisten augenscheinlich den Produktionsrechner des Pädophilen finden, ihn anmachen und »Ei Ar Ce«-Logs finden (kurz bevor dann die Hütte abgefackelt wird vom bösen Rechtsanwalt (sic!)).
Normalerweise sieht man bei sowas ja nur Crap, diesmal sah es relativ echt aus. Leider war hier die Technik gegen mich (genauer: der Plattenplatz alle):

vdr@vdr-1.uu.org:~ # ls -lat /video0/Tatort/Tatort__Macht_der_Angst/2007-09-16.20\:10.60.14.rec/
total 8
drwxr-xr-x 2 vdr vdr 4096 Sep 16 22:00 .
-rw-r--r-- 1 vdr vdr 0 Sep 16 20:10 001.vdr
-rw-r--r-- 1 vdr vdr 0 Sep 16 20:10 index.vdr
-rw-r--r-- 1 vdr vdr 0 Sep 16 20:10 summary.vdr
drwxr-xr-x 3 vdr vdr 4096 Sep 16 20:10 ..

Aber der Story haben sich schon andere angenommen.
Ist es überhaupt eine Story? Nunja, augenscheinlich hat man einen realen Chat – #kano, wohl einem Kanotix-Channel – als Ausgangspunkt genommen. Die ersten Bildschirminhalte zeigen noch zelazny.freenode.net als IRC-Server; erst später wird daraus der scheinbar nicht existente Host irc.- bzw. zey.free.net (wobei free.net auf Chemistry of Russian Academy of Sciences registriert ist …) — bei der Connectmeldung wird aber dann die IP-Adresse 140.211.166.3 genannt:

3.166.211.140.in-addr.arpa domain name pointer zelazny.freenode.net. 

Der Zugriff erfolgte demnach von der IP-Adresse 84.140.174.31 (p548CAE1F.dip0.t-ipconnect.de) aus; identifizierbar sind noch u. a. 91.64.67.xx (descr: Kabeldeutschland Route Nuernberg) und 80.140.194.xx (es wird der dip0.t-ipconnect.de-FQDN gezeigt), später wird versucht zu verschleiern, aber leider ohne Kenntnis der Internet-Materie: Bei p54802310.dip0.t-ipconnect.de hat man es sich sehr einfach gemacht und kurzerhand die Domain auf t-ipt.de geändert hat — liegt jedenfalls nahe, denn t-ipt.de ist NXDOMAIN und mit der erstgenannten Domain löst der FQDN zu einer IP auf …
Kurzum: ich finde es sehr bedenklich, daß die ARD zur besten Sendezeit in einem Kriminalfilm über Pädophilie augenscheinlich reale Nutzer-IP-Adressen zeigt; zwar dürfte der Kanal #kano über den Pädophilie-Verdacht erhaben sein. Aber schon die über whois-Daten mögliche Eingrenzung auf eine Stadt (bei Kabel Deutschland) zeigt, wie unverantwortlich die Nutzung von realen Daten für fiktive Dinge ist.
In meiner kleinen Welt wäre seitens der soo große – gebührenfinanzierte – Onlinepläne schmiedenden ARD jetzt eine entschuldigende Klarstellung angebracht, aus der ersichtlich ist, daß die ARD verstanden hat, daß man unter keinen Umständen reale Daten in einen vollkommen anderen Kontext stellt und veröffentlicht — denn grade die ARD, deren staatlich besteller Finanzmittelbeschaffer grade den Wahrheitsfeldzug gestartet hat, sollte wissen, wie schädlich falsche Informationen sein können. (Oder auch richtige, die man nicht mag.)
Warum kriegen die Verantwortlichen in Deutschland es nicht auf die Reihe? In den USA, u. a. im Film »The Net« (deutsch: »Das Netz«), hat man das durchaus eleganter gelöst:

Factual errors: When searching for Praetorian, Angela searches for the owner of IP address: 24.75.345.200 This address would be impossible on the Internet because no subnet address can be greater than 255. This is analogous to using an 8-digit phone number, not one starting with 555; there are validly formed addresses that could have been used instead.
Continuity: When Angela is searching for the Praetorians on the computer at the Cathedral office the IP address that first pops up is: 75.748.86.91. A close-up of the IP address shows it as: 23.75.345.200

 
Aber natürlich ist das Nachstellen von Internetszenen viel zu aufwendig, deshalb engagiert man ja keine Schauspieler sondern filmt mal so drauf los Passanten und schneidet daraus denn den Film …

Nicht amtlich?

Lustig. Bei der Recherche, was es mit dem komischen Logo auf sich hat – übrigens, ich denke bei »Ruhr 2010« in erster Linie an einen Kongreß zur Krankheit namens Ruhr (vielleicht in Anlehnung an die »Agenda 2010« ein Kongreß über Optionen des sozialverträglichen Frühablebens?), aber ich bin ja auch nicht von hier oder dort –, stieß ich auf das NRW-Wappenzeichen:

Runderlaß des Innenministers Nordrhein-Westfalen
v. 17.2.1984 I B 3/17 – 62. 10
1. Von verschiedener Seite, insbesondere von Verbänden, Vereinen und Firmen, ist wiederholt der Wunsch geäußert worden, das Landeswappen verwenden oder abbilden zu dürfen, etwa als Kennzeichen der Zugehörigkeit zu Nordrhein-Westfalen oder der Verbundenheit mit ihm oder als Herkunftszeichen für Handelsprodukte. Diesen Anliegen kann regelmäßig nicht entsprochen werden, weil das Landeswappen nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten ist (Par. 1,2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 15. Mai 1956 (GS. NW. S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Februar 1984 – SGV. NW. 113 -). 2. Gleichwohl soll dem bestehenden Bedürfnis, die Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, entsprochen werden. Zu diesem Zweck erteile ich gemäß Par. 1, Abs. 2 der Verordnung über die Führung des Landeswappens folgende allgemeine Genehmigung: Zur Verwendung durch jedermann gebe ich das nachfolgend abgebildete “NRW-Wappenzeichen” frei. Das NRW-Wappenzeichen kann entweder in den Landesfarben (Abb. 1) oder in Schwarz-Weiß (Abb. 2) verwendet werden. Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten – Chef der Staatskanzlei – und den übrigen Ministerien.

 
Das orginäre Wappen verfügt über ein filigraneres Roß und insbesondere nicht diese schwarzen Einfassungen. Aber irgendwie … kam mir grade diese kontourreiche Fassung bekannt vor.
Und richtig: Die netten Schreiben der lokalen Finanzverwaltung vulgo Finanzamt tragen, glaube ich, als unterlegtes Pseudowasserzeichen dieses Wappenzeichen.
Hmm, das zu verifizieren ist heutzutage ja relativ unaufwendig; einmal einscannen, Rahmen drum ziehen, Vorlage auf Ziel zurecht-sizen, reinkopieren und mit der Transparenz der verschiedenen Ebenen spielen … Und voilà, ich glaube, ich habe Recht, es ist mit ziemlicher Sicherheit das NRW-Wappenzeichen und eben nicht das Landeswappen NRWs, welches die Schriftstücke des Finanzamtes Gütersloh zieren.
Da ich bislang davon ausging, daß das Finanzamt durchaus zu den »staatlichen Stellen« gehört: warum die Jederman-Version statt des Originals? Sind die Briefe vielleicht gar nicht echt? ;)

Goldenes IM-Logo für Microsoft

Nicht genug damit, daß Microsoft sich wettbewerbswidrig verhält, wie der EU-Gerichtshof erster Instanz erkannt hat; entgegen den Benutzereinstellungen kontrolliert Microsoft nach Gütdünken, was wann auf mit dem MS-Betriebssystem kontaminierten Computern installiert wird.
Demnach installiert Microsoft Update auch dann neue Libraries und Binaries (für Windows Update selbst), selbst wenn der Benutzer ausdrücklich eine automatische Installation untersagt hat. Wäre es nicht Microsoft, wäre ich jetzt überrascht und würde von einem herben Vertrauensbruch sprechen; hier bestätigt es nur die bestehenden Vorbehalte gegen »Windows Genuine Advantage« und andere Überwachungs- und Gängelungssoftware im Betriebssystem aus Redmond.
Wahrlich bemerkenswert ist denn auch die Ausrede Ansicht, die Microsoft vertritt:

One question we have been asked is why do we update the client code for Windows Update automatically if the customer did not opt into automatically installing updates without further notice? The answer is simple: any user who chooses to use Windows Update either expected updates to be installed or to at least be notified that updates were available.

[sup]1[/sup]

Had we failed to update the service automatically, users would not have been able to successfully check for updates and, in turn, users would not have had updates installed automatically or received expected notifications.

[sup]2[/sup]

That result would not only fail to meet customer expectations but even worse, that result would lead users to believe that they were secure even though there was no installation and/or notification of upgrades.

[sup]3[/sup]
Quelle: Technet-Blog

 
Das ist aus meiner Sicht gleich mehrfacher Bullshit:

[sup]1[/sup]

Korrekt erkannt, der Benutzer, um den es hier geht, hat explizit nicht erwartet, daß Updates installiert werden (»expected updates to be installed«), sondern wollte informiert werden, falls es Updates gibt (»to at least be notified that updates were available«). Insofern funktioniert Windows Update unbestreitbar fehlerhaft — was Microsoft hingegen leider als »works as designed« sieht.

[sup]2[/sup]

Das halte ich für ein Ammenmärchen, wenn nicht eine glatte Lüge; natürlich hätte Windows Update ganz hervorragend auch ohne den klammheimlichen Austausch von Libraries und Binaries weiterhin seinen Dienst tun können. Es hätte nur eines weiteren, unsagbar nervenden »Sie müssen noch dies-und-jenes tun und zwar jetzt und hier, wenn’s geht«-Requester geben müssen, der ähnlich penetrant wie der, den MS nach einem einen Reboot erfordernden Update endlos in kurzen Intervallen wieder und wieder einfügt, auf die Notwendigkeit der Windows-Update-Aktualisierung hinweist.

[sup]3[/sup]

Siehe

[sup]2[/sup]

; für jedes Problem gibt es eine adäquate Lösung — aber Microsoft entmündigt lieber den Nutzer und installiert nach Herzenslust, was Microsoft für wichtig erachtet.
Spannend wäre es zu wissen, was genau im abgenickten EULA drin steht; sprich, ob der Anwender Microsoft das räumlich und zeitlich uneingeschränkte Recht eingeräumt hat, Software auf dem Computer auch gegen den artikulierten Willen des Besitzers heimlich zu installieren. Falls nicht, wäre durchaus mal zu prüfen, ob dieses Verhalten nicht in Deutschland tatsächlich ein strafbares ist; schließlich werden – zwar ein vorgeblich guter Absicht, kontrollieren kann dies aber niemand objektiv – Dateien ohne Zustimmung, wenn nicht sogar entgegen dem ausdrücklichen Wunsch, des Administrators verändert. (Wobei diese Daten dem Administrator ja leider nicht gehören; könnte also schwierig werden mit dem effektiven Verknacken von Ballmer & Co.)
Andreas Frackowiak weist im INS-Blog denn auch noch auf einen anderen, durchaus aktuellen Zusammenhang hin: Windows Update ist das ideale Einfallstor für den von der Union vehement als zu legalisieren geforderten Bundestrojaner.
Was liegt näher, als Betriebssystemhersteller zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden zu verpflichten (wie es bei Telefonie- und Zugangsanbietern schon lange der Fall ist) und *schwupps* ist durch die Unique-ID, die Microsoft sicherlich gebildet hat und die zentrale Windows-Update-Infrastruktur der Boden bereitet für eine muntere Trojanerschar. (Bei quelloffenen Systemen steht zu erwarten, daß derlei Funktionen nicht so einfach zu verstecken wären.)

Verfass… was?

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland scheint im schicken Berlin nicht mehr viel zu bedeuten:

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bekräftigt, dass er ein entführtes Passagierflugzeug abschießen lassen würde, wenn es für einen Anschlag genutzt werden soll – und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Regelung für unzulässig erklärt hatte. […] Solange es noch keine verfassungsrechtliche Grundlage gebe, gelte in einem Extremfall das Recht des übergesetzlichen Notstands. Er sei sich in dieser Frage “völlig einig mit dem Bundesinnenminister”.

 
Spielen wir das doch mal gedanklich durch: von wo nach wo kann im doch eher für Flugzeuge kleinen Deutschland denn eine Passagiermaschine entführt werden, um zweifelsfrei die Ziele der Entführer (hier: Einsatz der mit Fluggästen besetzen Passagiermaschine als Flugbombe) festzustellen und noch Zeit für einen Abschuß zu haben? Wie stellt der – offensichtlich Allwissenheit beanspruchende – Jurist Jung wohl fest, daß es um einen Anschlag geht? Durch Abkehr von der Unschuldsvermutung oder der Annahme, daß, nachdem er ja den – nach aktuellem Stand wohl eher ungesetzlichen – Abschuß klar in Aussicht gestellt hat, die Entführer sicherlich bei ihren Absichten lügen würden?
Es überrascht mich jedenfalls nicht, daß sich Jung »völlig einig mit dem Bundesinnenminister« wähnt; auch jener scheint ja nicht so viel von den lästigen Einschränkungen durch die olle Verfassung zu halten, auch jener sucht scheinbar durch immer neue »Denkanstöße« – wie der Idee, man könnte ja Verdächtige auch erst mal präventiv töten –, die ehemalige Bastion Grundgesetz sturmreif zu schießen.
Was kommt als Nächstes? Wie wäre es mit Internierungslagern »Interrogationssammelstellen« für Regierungskritiker? Getreu der Gedankenlinie »wer kritisiert, ist unzufrieden; wer unzufrieden ist, frißt auch kleine Kinder bastelt auch Schmutzige Bomben«. Oder legte eine konventionelle an bekannten Schadensmaximierungspunkten …

DVB-S-Erweiterung

Nach meinem Urlaub habe ich die Erweiterung der heimischen Sat-Anlage in Angriff genommen: aus den vorhandenen vier Ausgängen der Gemeinschaftsanlage sollten mindestens acht für uns werden, um die vorhandenen sechs Anschlüsse in der Wohnung zzgl. zweier weiterer für einen geplanten VDR-Server im Keller gleichzeitig nutzen zu können. Dabei sollte vorzugsweise an der Hausanlage nichts verändert werden, aus Koordinations- und letzlich Haftungsgründen.
Optimal wäre dann noch die Integration der zweiten Schüssel, um überall Zugriff auf Astra 1 und 2D zu haben und nicht nur – wie derzeit – im Wohnzimmer.
Die Planung begann schon im Frühjahr, allerdings noch etwas halbherzig; die Lösung mit 2 der 4 Leitungen vom 4fach-LNB mit eingebautem Switch per Festerdurchführung und DiSeQ-Switch an 2 DVB-S-Karten im Wohnzimmer funktionierte hinreichend gut; die Beschaffung für die zweite Schüssel beinhaltete einen geswitchten LNB, weil damit erst einmal jene Quick-and-Dirty-Lösung möglich war und später dann 2 quasi identische LNB (2x switched, der eine als Multiswitch+LNB aka Hausanlage, der andere als LNB mit integriertem Multiswitch) zu steuern waren; das klang einfacher zu lösen.
Es hat dann etwas gedauert, aber dank der allwissenden Müllhalde stieß ich auf einen Forenbeitrag, der auf meine Situation paßte. Und auf dem großen Onlinemarktplatz wurde ich auch fündig, HAMA SPU 58 für rd. 40,–. Das war kurz vor dem Urlaub; leider war der SPU defekt und 1:1-Ersatz nicht aufzutreiben (eBay-Schicksale ;)) — ich einigte mich mit dem Händler darauf, er suche nach Alternativen während meines Urlaubs und dann schauen wir mal; bei Reichelt oder anderswo war der Hama SPU 58 nicht zu bekommen oder schon spürbar teurer, der orginale Axing lag bei über dem eoppelten eBay-Preis …
To make a long story short: es wurde am Ende ein Hama SAT-Multischalter 9/8 NT DiSEqC 2.0 “Lypsi”, der sowohl normale, also ungeswitchte, Quad-LNBs

[sup]*[/sup]

als auch geswitchte steuern können soll; mein eBay-Händler hat sich extra bei Hama erkundigt.
Wohlan, der Switch kam dann rechtzeitig nach dem Urlaub an, flugs noch ‘nen 16er Steinbohrer für meinen Bohrhammer ergattert und dann ging’s erst einmal ans Löcher bohren, 6 Kabel zu den Geräten in der Wohnung wollen raus aus unserem Keller, die vier zur häuslichen Sat-Anlage als Zuleitung nicht zu vergessen. Die bestehenden Bohrungen waren bei weitem nicht ausreichend, 2x Cat.5e, 2x 4-Doppelader-Telefonkabel und die beiden 2-Drahtkabel für die beiden DSL-Anschlüsse liessen und lassen keinen Platz für diese Anzahl an Koax-Kabeln.
Und nachdem ich die Eingänge richtig beschaltete (der erste, im Bild oberste, Eingang ist der für die Terristrik, sprich UKW & DVB-T — one-off ergibt hier dann Null Signal auf, ich glaube, Vetikal/High, sprich ein Gutteil der deutschsprachigen digitalen Astra-1-Sender fehlt einfach; das ließ sich dann aber nach Blick auf die Bezeichnungen am Lypsi schnell erklären und beheben ;)), funktioniert es auch wie gewünscht.
Der Hama Lypsi steuert den vorgeschalteten Multiswitch korrekt an (13/18V, 0/22 Khz), die angeschlossenen VDR bzw. Digitalreceiver bekommen wiederum das, was sie anfordern. Qualitätseinbußen konnte ich nicht feststellen; sobald ich geklärt habe, wie die Kabel der Astra-2D-Schüssel in den Keller kommen, werde ich diese auf die zweiten 4 Eingänge schalten und hätte dann auf allen 8 Ausgängen Astra 1 und Astra 2B zur Verfügung (und 4+ 2- und 4-Port-DiSeQ-Switches über ;)).
____

[sup]*[/sup] Quad-, Quadro- oder Quattro-LNBs, ich kriege diese Begriffe nicht auseinander gehalten; ich spreche daher von »geswitchten« oder »ungeswitchten« LNBs, jenachdem also, ob da ein Multiswitch mit eingebaut ist oder nicht. Man möge mir diese Ungenauigkeit bei der Wortwahl ggf. nachsehen.

N95: Lost in the City

Frustblogging …
Samstag in Rheda-Wiedenbrück, mein schniekes N95 sollte mal zeigen, was es kann, nämlich uns zurück zur Straße lotsen, wo ich mein Auto abgestellt hatte (wieso, weshalb, warum … ist eine längere Geschichte).
Nokias obercoole Kartenanwendung böte ja die Möglichkeit, vom per GPS lokalisierten Standort aus einen Weg, auch als Fußgänger, zum Zielort zu berechnen. Aber, der geneigte Leser ahnt es, dazu müßte dieses olle Stück Altmetall auch in endlicher Zeit mal einen GPS-fix zustande bringen. Aber dazu war mein RM-159 mit V 11.0.026 vom 17.04.07 über mehr als fünf Minuten nicht in der Lage!
Zur Ehrenrettung der prinzipiellen Funktion habe ich dann mein 2+ Jahre altes XAIOX BT-GPS (müßte ‘n Sirf II oder III drin haben, 12+ Satelliten trackt es jedenfalls, was nicht immer von Vorteil ist, aber normalerweise eine recht gute Positionsbestimmung zuläßt) als Orientierungsgeber verwendet — this worked like a charm.
Da fragt man sich natürlich schon, warum Nokia GPS-Hardware von vor dem Ersten Weltkrieg in ihr (Feature-) Flagschiff eingebaut hat. War’s der Preis? Oder einfach Unvermögen? Sollte doch die alte Redewendung – »Schuster, bleib bei Deinem Leisten«

[sup]*[/sup]

– zutreffen?
Warum es auch immer so ist: Im praktischen Einsatz sind die im N95 verbauten GPS-Schlachtabfälle jedenfalls – IMHO, versteht sich – schlicht unbrauchbar. Beruhigend ist es, dann zu erfahren, daß für das N95 8GB keine leistungsfähigere funktionalere Hardware verbaut wurde. So kann man sich weiterhin rühmen, daß beste GPS zu besitzen, welches Nokia in einem UMTS-Handy verbaut hat. (Navigieren geht damit zwar bei Bedarf eher selten, aber das Wissen gibt einem wenigstens ein warmes Gefühl im Schritt, während man orientierungslos Passanten nach dem Weg fragt — ein ob des fast leeren Akkus kläglich winselndes N95 schamhaft verstecken wollend.)
Ach so: das Auto haben wir dann anhand der großzügig verteilten Stadtpläne schneller gefunden als per Nokia-GPS-Anwendung … R0x0r.

[sup]*[/sup] Insofern mag der Verzicht auf aktuelle Gimmicks wie UMTS oder GPS beim iPhone durchaus einen sinnvollen Hintergrund haben. Aber UMTS ist in den Staaten ja wohl eh’ nicht so verbreitet wie in zivilisierteren anderen Teilen der Welt.

Jetzt aber: Winke, winke, SCO!

Wie Golem.de, heise online und Andere berichten, ist SCO pleite. Naja, also, richtig pleite ja nicht, man begibt sich wohl »vorsorglich« unter Chapter 11 — Chapter 11 ist ein eher komisches Konstrukt aus europäischer Sicht, mit dem sich schon multimilliarden Dollar schwere Firmen wie WorldCom zum schmucken Phönix reorganisiert haben.
Kritik an den Regelungen von Chapter 11 gibt es durchaus, und es ist aus meiner Sicht fraglich, wie ein neues Geschäft der SCO aussehen sollte — aber da können wir bestimmt auf die US-Jurisdiktion uns verlassen.

»Mum is no longer the word«, …

… und die Erde ist eine Scheibe. Und das iHype, sorry, iPhone kommt nach Deutschland. Und England. Mit UMTS, versteht sich. Und ohne Providerbindung

(deren Umgehung in Deutschland, anders als in den USA, alles andere als legal wäre)

. Und ausgeschaltet dennoch Traffic erzeugen tut das deutsche iPhone auch nicht …
BTW: wenn es stimmt, daß »iPhones regelmäßig ankommende E-Mails aktualisieren, selbst während sie ausgeschaltet sind« (teltarif.de), dann darf ein iPhone zumindest in Deutschland ja gar nicht in einen Flieger; nicht mal als aufgegebenes Gepäck, oder?
Cooles Telephon, fürwahr.