Danke, Sony, für diese Steilvorlage …

Ich faß’ es nicht. Es ist wirklich so einfach: einfach der PS3 per Proxy (den man sogar eintragen darf, man muß nicht einmal mit wilden transparenten Proxies arbeiten) ein anderes Updatefile vorlegen – Templates dazu gibt’s für jede PS3-Region im Netz – und schon glaubt die PS3, 3.15 ist die aktuellste Firmware und blockiert nicht mehr den Zugriff auf das PSN. Aber Achtung: es muß schon gewissen Bedingungen genügen, der UK-PS3 ein EU-Updatefile zu liefern, quittiert diese mit ganz bösen Fehlermeldungen ;)
Tja. Alles Dinge, die ich gar nicht wissen wollte, die durch die »Other OS«-Deaktivierung ohne Gegenleistung seitens Sony nun aber wohl mehr Leuten bekannt werden, die derlei vorher auch nicht interessierte …
Okay; natürlich kann – und wird vermutlich – Sony Gegenmaßnahmen einleiten; schlau allerdings wäre das nicht. Eine 2.32, die »Other OS« wieder verfügbar macht und den 29.02.-Bug behebt, wäre eine vertrauensbildende Maßnahme Sonys. Alles andere ist Blödsinn, denn die, die die PS3 knacken wollen – oder auch nur mehr Hardwarezugriffsmöglichkeiten haben wollen, als Sony derzeit gewährt –, habe garantiert weder eine Slim noch eine aktuelle Firmware für den Zweck. Schaden tut Sony nur legitimen Nutzern einer bislang offiziell seitens Sony unterstützten Funktion der Play-Station-3-Firmware.
Verstößt man mit solchem Vorgehen eigentlich gehen die EULA, Sonys Lizenzbestimmungen — lt. denen immerhin ein Vertrag, den der PS3-Besitzer mit SCE hat? Ich bin kein Anwalt, spiele auch keinen im TV — aber ich denke nicht (lokale Hervorhebungen):

1. LIZENZERTEILUNG
[…] Soweit dies laut geltendem Recht möglich ist, erlöschen Ihre Rechte auf Nutzung oder Zugriff auf die aktuelle Version der Systemsoftware bei Installation einer neueren Version der Systemsoftware in Ihrem PS3™-System, […] SCE gewährt keine Lizenz für Systemsoftware, die von Anwendern auf eine andere Weise als mit Hilfe der von SCE genehmigten Vertriebsmethoden beschafft wird. […]

 
Gut, die neuere Systemsoftware will ich ja nicht, habe sie nicht installiert und somit haben ich nach wie vor unbeschränkt alle Nutzungsrechte daran. Die 3.15 ist SCE-konform auf die PS3 gekommen, also soweit vollkommen legal alles — aus meiner billig und gerecht denkenden Nutzerwarte aus zumindest ;)

2. BESCHRÄNKUNGEN
[…]
3. SERVICES UND UPDATES
Von Zeit zu Zeit kann SCE Ihr PS3™-System mit Updates, Upgrades oder Services versorgen, um seine ordnungsgemäße Funktion gemäß den SCE-Richtlinien zu gewährleisten, oder Ihnen neue Angebote unterbreiten. Manche Services werden automatisch ohne Ankündigung zur Verfügung gestellt, wenn Sie online sind, und andere sind über das Online-Netzwerk von SCE oder durch autorisierte Kanäle erhältlich. Ohne Einschränkung kann zu diesen Services die Bereitstellung des neusten Updates oder der Download neuer Versionen, die Sicherheitspatches enthalten, sowie neuer Technologie oder überarbeiteter Einstellungen und Funktionen zählen, die den Zugriff auf unautorisierte oder raubkopierte Inhalte oder die Anwendung nicht autorisierter Hardware oder Software in Verbindung mit dem PS3™-System verhindern. Außerdem können Sie unter Umständen eigene Dateien nicht ansehen, wenn diese Inhalte enthalten oder anzeigen, die durch Technologien zur Authentifizierung geschützt werden. Manche Services können Ihre aktuellen Einstellungen verändern, zu einem Datenverlust oder dem Verlust von Inhalten oder einem Funktionsverlust führen. […]

 
Kein Passus aus »2. EINSCHRÄNKUNGEN« trifft auf Nicht-Updater per externem Proxy zu; und daß SCE mir Updates bereitstellen kann bedingt nicht, gemäß EULA, daß ich diese auch installieren muß. Zumal, wie ganz klar da steht, jedes Update auf meine Gefahr, Funktionen oder Daten zu verlieren, erfolgt. Wenn man dann noch in Betracht zieht, daß viele Spiele die Spielstände an die konkrete PS3-Hardware binden – und/oder gleich gar keine Sicherung auf externe Medien zulassen –, ist eigentlich mit dem Klammerbeutel gepudert, der PS3-Firmwareupdates durchführen läßt. Never touch a running system.

7. KÜNDIGUNG
Wenn SCE feststellt, dass Sie gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstoßen haben, kann SCE sämtliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen ergreifen, […] SCE und ihre Lizenzgeber behalten sich vor, bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag Klage einzureichen. […]

 
Einen Augenblick hat’s mich echt geschüttelt; lange keine solch einsitige, einschüchternde Schreibe gelesen. Aber ich verstoße ja nicht gegen Sonys Knebelvertrag, insofern: fallt tot um ;)

9. ALLGEMEINE RECHTSGRUNDSÄTZE
Durch Nutzung oder Zugriff auf die Systemsoftware stimmen Sie zu, durch alle aktuellen Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein. Eine druckbare, aktuelle Ausgabe dieses Vertrags finden Sie auf Ihrem Rechner unter http://www.scei.co.jp/ps3-eula/. SCE kann die Bedingungen dieses Vertrags sowie die Bedingungen in der Dokumentation oder im Handbuch für das PS3™-System oder unter http://www.scei.co.jp/ps3-license/index.html jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Bitte schauen Sie gelegentlich auf dieser Webseite nach, ob dieser Vertrag geändert wurde. Wenn Sie weiterhin auf die Systemsoftware zugreifen oder diese nutzen, so bedeutet dies, dass Sie Änderungen dieses Vertrags in Kauf nehmen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Leistungsbedingungen sowie dem Nutzervertrag für das Onlinenetzwerk von SCE sind die Bedingungen dieses Vertrags für die Nutzung oder den Zugriff auf die Systemsoftware entscheidend

 
(Ja, der Satz endet ohne Punkt.) Fettgedruckte Passagen: reichlich fett. Mal abgesehen davon, daß ich das nicht auf meinem Rechner sondern nur im Internet finde: ist in Deutschland eine Vereinbarung bindend, die ich mit Wortlaut X zum Zeitpunkt Z geschlossen habe, und die eine unangekündigte beliebige Änderung der Vereinbarung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vorsieht, inklusive Gültigkeit der unbekannten, geänderten Klauseln? Falls wider Erwarten ein Rechtsgelehrter mitliest, dazu hätte ich gerne mal eine Meinung … Meines Erachtens dürfe dieser Passus, der beliebige, auch das Gegenteil aussagende, Änderungen eines Vertrages im Vorfeld authorisiert, zumindest mit Privatpersonen, Kunden der SCE, nichtig sein. Und falls nicht – Aigner, faß:

“Sollte die Verbraucherschutzministerin nicht bereit sein, SCEs Geschäftsprakltiken kritisch zu durchleuchten, die einschlägigen Gesetze zum Verbraucherschutz dahingehend zu ändern und die eklatanten Missstände zu beheben, sehe ich mich gezwungen, meine Mitgliedschaft zu beenden.“

 
SCNR ;)

One Reply to “Danke, Sony, für diese Steilvorlage …”

  1. Also prinzipiell halte ich deine Rechtsauffassung für recht zutreffend.
    Die Verfasser dieser unverschämten Nutzungsbedingungen sehen dass aber vermutlich anders;)
    Also direkt nach dem Kauf dürfte die EULA generell ungültig sein, da ich sie nicht VOR dem Kauf einsehen konnte und sie somit keine Gültigkeit erlangen kann.
    Sobald man ein Update macht sieht das vermutlich anders aus, da man die dann EULA vor dem Update angezeigt bekommt und sich zumindest theoretisch gegen die Annahme entscheiden kann.
    Allerdings halte ich diese nur für eine theoretische Möglichkeit (verweigert man die Updates verweigert einem Sony ja die uneingeschränkte Nutzung) und somit für sittenwidrig.
    Würde es sich um AGB handeln könnte ich mir vorstellen diese Bedingungen den Verbraucher ungerecht benachteiligen und für ungültig erklärt werden, aber für EULA gelten diese Verbraucherrechte meines Wissens leider nicht.
    der telefonlaie
    der sicher zukünftig auch einen Bogen um jegliche SONY Produkte machen wird

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