Neues aus Schilda

Gut, 18 Jahre sind eigentlich auch recht lang, aber diese Farce mit der StVO ist dennoch bemerkenswert:

In Paragraph 53 Absatz 9 der StVO gab es bislang eine Übergangsklausel, die geregelt hat, dass die alten Schilder mit den altmodischen Motiven ihre Gültigkeit bis 2019 behalten, falls sie nicht vorher gegen die modernisierten Varianten ausgetauscht werden. […] Diese gesetzliche Übergangsklausel ging im Zuge der Überarbeitung der StVO vom 1. September 2009 aber im Dschungel der Bürokratie verloren. Sie wurde bei der Novelle schlichtweg vergessen.
Die Konsequenz: Sämtliche 88 Schildertypen, für die seit 1992 neuere Versionen eingeführt wurden, haben keine Gültigkeit mehr.

 
Das bedeutet nun offensichtlich, denn in der StVO »nicht vorgesehene Zeichen sind ungültig (nichtig)«, daß viele Schilder, insbesondere sehe ich Parkverbotsschilder alter Ausführung noch häufig, eigentlich nicht mehr da hängen. Oder vielmehr, da in Deutschland ein nicht ordentliches Schild ja unerklärlich für den Betrachter ist, daß sie da zwar tatsächlich hängen, aber nicht mehr wirken. Wobei, das scheint es auch nicht zu treffen, denn wenn es zwar keine Bußgelder aufgrund nicht mehr gültiger Schilder geben kann, Abschleppgebühren scheinen dennoch rechtens zu sein:

Wer den Verstoß nach einem abgelaufenen Verkehrszeichen begangen hat, darf auch nicht abkassiert werden. Gleiches gilt für Knöllchen wegen Falschparkens nach einem veralteten Halteverbotsschild. Entstehen deswegen aber Kosten fürs Abschleppen müssten diese allerdings bezahlt werden, da das Verkehrsschild als Verwaltungsakt seine Wirksamkeit behält.

 
(Ganzen Artikel lesen, ist spannend ;)) Ich glaube, derlei auch noch zu verargumentieren vermag nur ein in vielen Semester zurechtgebogenes Juristen-Hirn: Das Parkverbot existiert nicht, weil das dieses kennzeichnende Schild nicht mehr gültig ist; dieses ungültige Verkehrsschild aber stellt weiterhin einen gültigen Verwaltungsakt dar, aufgrund dessen – im nun ja wegen des ungültigen Schildes nicht vorhandenen Parkverbot – rechtmäßig, zumindest aber kostenpflichtig, abgeschleppt werden darf?
Naja, bei all’ den Milliarden für diverse externe Hilfsprogramme, vielleicht beschließt der Bundestag als Einsparmaßnahme einfach – und daß derlei schnell gehen kann, sah’ man ja grade vor Wochenfrist, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident passiert ein Gesetz an einem Tag – schnell ‘ne neue StVO, die den Übergangspassus bis 2019 wieder drin hat. Die Änderungen an den Schildern haben nämlich doch überwiegend den Charakter eines finde-den-Unterschied-Rätsels … für Vorschüler.