»Auch für Politiker gilt die Unschuldsvermutung«

In einem Kommentar schreibt WDR‐Journalistin Sabine Henkel vom ARD-Hauptstadtstudio Berlin:

Aber wofür eigentlich? Dafür, dass der Innenminister geltendes Recht beschrieben hat? Schäuble steht zur Unschuldsvermutung – im Zweifel für den Angeklagten – was das Strafrecht angeht.
In der Gefahrenabwehr gilt es nicht und dort will Schäuble es auch nicht gelten lassen. Andernfalls müsste die Polizei ja tatsächlich abwarten bis ein Anschlag geschehen ist, und dürfte dann erst eingreifen. […]
So wurde der Innenminister zum Angeklagten. Der Vorwurf: Ein Sicherheitsfanatiker, der die rechtsstaatlichen Prinzipien in Frage stellt. Nichts dergleichen hat der Minister getan. Also bitte, meine Damen und Herren Ankläger: Erst die Akten bzw. das Interview lesen – und dann reagieren. Denn auch für Politiker gilt die Unschuldsvermutung.

 
Wie eloquent dargelegt wurde, gibt es in der Gefahrenabwehr keine Unschuldsvermutung — mithin kann diese auch nicht »Verfassungsfeind Wolfgang Schäuble« für sich reklamieren oder -lassen.
Fakt ist, daß die aktuellen Forderungen und erst recht die artikulierten Wünsche des amtierenden Bundesinnenministers weit, weit ab von dem liegen, wo sich die BR Deutschland heute befindet:

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung”: “Die Sicherheitspolitik droht jedes Maß zu verlieren. Sollte Schäubles Katalog umgesetzt werden, verabschiedet sich Deutschland vom Freiheits- und Rechtsstaat zum Präventivstaat.”
[Kilger] forderte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, […] im Koalitionsausschuss “klare Kante zu zeigen und den Plänen des Innenministers energisch entgegenzutreten.” Kilger betonte: “Es geht um fundamentale Fragen des Rechtsstaats, in denen sich jedes Koalitionsgeschacher verbietet.”
[…] Die [Bundesrechtsanwaltskammer] warne davor, Grundrechte auf dem Altar vermeintlicher Sicherheitsinteressen zu opfern.
[…] Kilger bezeichnete die Vorstöße für eine polizeifreundliche Neuregelung von Lauschangriffen und Rasterfahndungen als “Frontalangriff auf das Grundgesetz.” Der größtmögliche Sündenfall sei die Spionage in privaten Computern über das Internet. “Würde sie erlaubt, hätte das entsetzliche Folgen für Intimität und Würde der Bürger.”

 
Es kommt nicht von ungefähr, daß das Bundesverfassungsgericht viele der jüngeren gesetzgeberischen Vorstöße in diesem Bereich kassierte — man denke nur an den Großen Lauschangriff oder das Luftsicherheitsgesetz. Dies thematisiert auch ein Beitrag aus Monitor vom 12. April 2007, »Der Schäuble-Katalog – Angriff auf die Freiheitsrechte«:

(Quelle: RealVideo-Stream beim WDR. Weitere Fundstelle: YouTube.)

Ein kleiner Rückblick auf Merkels Grillabend mit George W. Bush im letzten Jahr:

Der US-Präsident wird auch das Dorf Trinwillershagen besuchen. Dort will Merkel Bush am Abend bei Wildschwein am Spieß mit einigen Bürgern zusammenbringen. Im Ostseebad Heiligendamm wird Bush übernachten. […]
Für den Besuch werden weite Teile Stralsunds und der anderen Aufenthaltsorte Bushs abgesperrt. Bis morgen Abend müssen sämtliche Autos aus einer Sicherheitszone im Stadtkern entfernt werden, auch aus Höfen und Garagen. Die ganze Innenstadt wird am Donnerstag für den Autoverkehr gesperrt. Die Anwohner der Fahrstrecke Bushs und der Orte, die er besucht, müssen von morgens bis nach seiner Abreise die Fenster schließen. […]
Bushs Hotel in Heiligendamm wird weiträumig gesperrt, um das Gelände wird ein Sicherheitszaun gebaut. Der dreistufige Zaun wird laut Polizei 1300 Meter lang sein. Vor der Küste liegt ein Schiff der US-Marine, das den Besuch mit den deutschen Stellen von der Seeseite schützen soll. […] Die Polizei setzt nach eigenen Angaben 12.500 Beamte ein.

 
Und das nur für einen netten Plausch zweier Regierungsführer – für den G-8-Gipfel wird dieses Jahr schon mal vorsorglich flächig ein Versammlungsverbot ausgerufen. In wie weit dies gerichtlich Bestand haben wird, ist durchaus fraglich:

Man muss nur mal, beispielsweise, einen Blick in den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werfen. Dann wird man festzustellen, dass ein zehntägiges, pauschales Versammlungsverbot aufgrund der unbestimmten Vermutung, ein paar Leute könnten über einen vom größten Polizeiaufgebot aller Zeiten geschützten Zaun klettern (um sich dann festnehmen und bis zum Ende des G8-Gipfels verwahren zu lassen) dreist und offensichtlich rechtswidrig ist.

 
Wie Spiegel Online berichtet, seien u. a. der Bootshafen Kühlungsborn für die zivile Schiffahrt gesperrt, sämtliche 300 Einwohnder Heiligendamms vom BKA »überprüft« worden und alleine der neuerliche »Schutzzaun« verschlinge elf Millionen Euro. Da kann man schon verstehen, daß bei all’ dem Aufwand Herr und Frau Politiker keine nervigen Transparente sehen will, die G8-Party im First Class Hotel am Ostseestrand soll doch bitte von Preußens Glanz und Gloria künden, nicht von profaner Kritik …
Aber wie verhindert man das? Auch da haben findige Beamte eine Lösung gefunden, die schon in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts gerne praktiziert wurde: Man nimmt die potentiellen Störenfriede im Zuge des G8-Gipfels kurzerhand in Vorbeugehaft — ein kleiner Vorgeschmack auf Schäubles sicheres Deutschland.
Wer nicht konform geht mit der Meinung der Staatsmacht, wird mal kurz weggesperrt — Folter nicht ausgeschlossen? Klingt nach einem Dokumentarfilm aus der guten alten Zeit, 70 Jahre in die Vergangenheit würde ich vermuten? Oder doch eine begründet-ängstliche Beschreibung dessen, was an Zinnober wegen des G8-Gipfels veranstaltet wird?
Eine schallende Ohrfeige für die deutsche Repressionstaktik gab es denn auch dieser Tage auf dem EU-Gipfel mit Russland:

Bundeskanzlerin Angela Merkel und der russische Präsident Wladimir Putin gingen beim Thema Menschenrechte in die Offensive: Die EU-Ratspräsidentin Merkel zeigte sich nach Abschluss des ersten Gipfelteils “besorgt”, dass Oppositionsführer gehindert worden seien, zu einer Demonstration in die Wolgastadt Samara zu kommen.
Damit spielte sie auf den Fall des ehemaligen Schachweltmeisters Garri Kasparow an, dessen Namen sie aber nicht nannte. Sie habe “jedes Verständnis”, dass man Demonstranten festnehmen müsse, wenn sie Gewalt anwendeten. “Wenn jemand nichts gemacht hat und nur auf dem Weg zu einer Demonstration ist, ist das aus meiner Sicht eine andere Sache”, sagte Merkel.
[…] Putin entgegnete Merkel, solche Maßnahmen würden auch in Deutschland angewandt. Er nannte konkret die Razzien gegen G-8-Gegner in Hamburg im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm. Der russische Staat lasse sich von “marginalen Gruppen” keine Angst einjagen.

 
Tja, was ist denn nun? Bei Putin prangert Merkel Repressialien gegen angehende Demonstranten an — ihren Innenminister Schäuble läßt sie unwidersprochen und ungehindert genau dies ankündigen und ggf. praktizieren? Da die Richtlinienkompetenz unstrittig ist, sind die Vorhaben Schäubles auch 1:1 die Intentionen Merkels. Glaubwürdig sind die in Russland pro forma gemachten Äußerungen in diesem Lichte nicht mehr — nicht, wenn im eigenen Machtbereich nicht wirklich anders verfahren wird als in Russland.
Prof. Peter-Alexis Albrecht faßt das Grundübel, an dem auch Schäubles Visionen kranken, wie ich finde gut zusammen:

„Das Schlimme ist, das der Politik die Achtung vor der Verfassung verloren gegangen ist. Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre 5 oder 6 Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig und sagt wir haben einen Fehler gemacht, sondern die Politik versucht die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder absurden Optik der Welt anzupassen. Und das ist die verfassungsrechtliche Schweinerei, das ein Verfassungsgericht sagt, hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen. Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung.“

Quelle: Kontraste

 
Randnotiz: Heiner Geissler trat mittlerweile ATTAC bei. Hinschmeißer Ex-Minister Oskar Lafontaine schreibt einen Gastbeitrag in der SZ …