Renaissance der Stasi-Methoden

<sarcasm> Na, wer sagt’s denn, alles Gute kommt eben doch wieder. Neben der Vorbeugehaft, die sicherheitshalber aus der NS-Zeit hinübergerettet wurde, kehrt lt. tagesthemen.de jetzt auch eine echte Stasi-Methode zurück:

Die Polizei hat bei mehreren G8-Gegnern Körpergeruchsproben genommen. “Das ist bei einzelnen Beschuldigten passiert”, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur AP.
[…] Die Abnahme von Geruchsproben war bisher als Überwachungsmethode der ehemaligen DDR-Staatssicherheitsbehörde (Stasi) im Fall von Dissidenten bekannt.

 
Über die Zulässigkeit von Folter wird ja gerne mal nachgedacht, sollte dieses Tabu denn auch noch fallen, wäre die Wiedereinführung der Gestapo eigentlich nur konsequent.
Wo ist so drüber nachdenke, eigentlich komisch, daß diese Forderung noch gar nicht gestellt wurde. Wie angenehm und streßfrei muß sich ein Staat regieren lassen, in dem aus bloßem Verdacht heraus Menschen inhaftiert und ggf. unter Gewaltandrohung oder -einsatz befragt werden können?
</sarcasm> Aber vielleicht sollte auch Herr Schäuble in seinem fehlgeleiteten Wunsch, die Sicherheit – koste es, was es an Bürgerrechten auch wolle – zu erhöhen, diesen Artikel in der Zeit und insbesondere diesen Abschnitt lesen und darüber noch einmal nachdenken:

Die fatalen Folgen dieser Aufweichung hat das Oberste Gericht von Israel in seinem Urteil vom 6. September 1999 eindrucksvoll formuliert. Diese Entscheidung, sagten die Richter, sei ihnen im Angesicht der täglichen Terrorbedrohung und ungezählter Opfer nicht leicht gefallen. […], sei dies kein Anlass für vorbeugende Ausnahmen vom Folterverbot. Denn damit öffne man dem Missbrauch Tür und Tor, und sie fuhren fort: »Es ist nun einmal der Sinn und das Schicksal einer Demokratie, dass ihr nicht alle Mittel erlaubt sind und ihr nicht sämtliche Praktiken ihrer Feinde offen stehen. Auch wenn die Demokratie oft mit einer hinter ihrem Rücken gefesselten Hand kämpfen muss, behält sie doch am Ende die Oberhand.«

 
Ich hoffe nur, die deutschen Gerichte entscheiden bzgl. Heilgendamm schnell …