Sonderbare Methoden

Ich kämpfe noch immer mit meinem präferierten Mobilfunkanbieter — 10 Jahre bin ich nun D2‐Kunde, aber die Tage scheinen gezählt. Nicht nur, daß Vodafone in Deutschland mir kein attraktives Angebot für’s N95 unterbreiten will – selbst auf Nachfrage im Shop wurden mir rd. 380,– Euronen als Einstiegpreis genannt, wo z. B. O2 rund 100,– niedriger ansetzt –, man lügt mich auch noch an, wenn’s um die Auswahl meines ggf. neuen Tarifs geht (hier am Beispiel den N73):
Wie Vodafone korrekt erkannt hat – und das schaffen sie komischerweise Monat für Monat bei der Abrechnung ohne Nachhilfe immer wieder –, habe ich für den fraglichen Vertrag den Tarif »UMTS MinutenPaket Plus 50« gebucht; der kostet aber mitnichten 0,– EUR/Monat (eher so 25,–) und beinhaltet auch nicht 0 Minuten (eher so 50). Fast schon nett, daß man zu diesem Tarif mir das N73 für schlappe 239,50 einmalig überlassen würde … Ich glaube, dann wäre der Tarifwechsel aus der 25- in die 10-Euro-Region doch mal sinnig, denn mit dem kostete es genauso viel …
Immerhin kostet mich das fragliche Handy (bei gleichem Ausgangstarif und, bis auf wenige Wochen, Erstvertragsschluß) bei meinem älteren Vertrag beim Wechsel vom 25- auf einen 10-Euro-Vertrag 40,– EUR einmalig weniger, unter Beibehaltung meines Vertrages (auch hier »UMTS MinutenPaket Plus 50«, daß ist dem Vodafone‐Computer wohl entfallen) allerdings soll ich mit 469,90 EUR rd. das Doppelte zahlen. Und dies, obwohl auf jenen Vertrag seit >2 Jahren kein neues Handy mehr angefordert wurde …
Interessant ist auch die Aussage Vodafones:

Muss ich kündigen, um ein neues Handy zu bekommen?
Nein. Vodafone bietet seinen Kunden alle zwei Jahre die Option, ein neues vergünstigtes Handy zu erwerben, wenn die Mindestlaufzeit des Mobilfunkvertrages gleichzeitig um weitere 24 Monate verlängert wird.. Das hat u.a. den Vorteil, dass Sie Ihre Rufnummer weiterhin behalten können. Um ein neues Handy zu erhalten, ist es also nicht notwendig, einen neuen Vertrag abzuschließen.

 
»Vergünstigt« ist hier das Schlüsselwort. Im Falle meines ältesten Vertrages darf ich bei Vertragsverlängerung (ohne Tarifwechsel) also einen höheren Handypreis bezahlen, als Nokia selbst für das Handy ohne SIM verlangt. Und dies ist eine Definition von »vergünstigt«, die ich weder teile noch nachvollziehen kann.