Was für ein Service:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Toll. Das Bundesjustizministerium stellt einen »Leitfaden« zur Impressumspflicht online, der aber nicht rechtsverbindlich ist. Haben sich nun auch die letzten Durchblicker dort im Paragraphendschungel das Genick gebrochen und keiner weiß noch ein oder aus? Wenn nicht die Paragraphenreiter, wer soll sich dann noch da auskennen? Welchen (Bären-)Dienst wollte man damit denn wem erweisen?
