So ein Tag »auf Achse« bringt einen doch etwas raus. Die ARD-Sender (SWR3, hr1, 1live) hatten überwiegend ein Thema, nämlich, daß die Bundesliga weiter in der Sportschau präsentiert wird. Brot und Spiele. (Wieviel der 412 Millionen jährlich fließen eigentlich an den Staat direkt in Form von Abgaben für die notwendige Sicherung sportlicher Großereignisse mit einem hohen Polizeiaufgebot zurück? Ah, sorry, die Frage zu stellen geziehmt sich ja nicht, Verluste werden ja generell lieber verstaatlicht.) Von der desaströsen Niederlage Schäubles allerdings war nicht viel zu hören; ja, daß das Gesetz den Bundesrat nicht passiert habe, ok, das wurde berichtet. Nicht aber die Details:
Das umstrittene BKA-Gesetz fand im Bundesrat wegen zahlreicher Enthaltungen keine Mehrheit. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich nicht die notwendige Stimmenanzahl. Bundesregierung oder Bundestag können jedoch noch ein Vermittlungsverfahren einleiten, um einen Kompromiss zu finden.
Das muß man sich, denke ich, doch mal auf der Zunge zergehen lassen: nicht einmal für das Vermittlungsverfahren gab es in der Länderkammer eine Mehrheit! Jetzt könnte sich wirklich einmal zeigen, was den Bundespolitikern der teure Föderalismus wert ist — aber nein, die Regierung bereitet das Vermittlungsverfahren lt. tagesschau.de ja schon vor.
Also nur ein Etappensieg; bleibt zu hoffen, daß die Länder standhaft bleiben und nicht ein weiteres Pfuschgesetz vom Bundesverfassungsgericht redigiert werden muß.
In diesem Zusammenhang bin ich übrigens auch – das habe ich dann mit Schäuble gemein – für eine Verfassungsänderung: Politiker, die maßgeblich an einem Gesetz mitgewirkt haben – eingeschlossene jene, die dies unterzeichnet haben –, welches vom Bundesverfassungsgericht später mindestens in Teilen für verfassungswidrig befunden wird, dürfen für die Dauer von fünf Jahren sich an keinen Gesetzgebungsverfahren beteiligen, Zuwiderhandlung führt zu mindestens einem Jahr Gefängnis. Natürlich nur, um die Qualität der Gesetze an sich zu erhöhen …
