WestEins, Herr Holthoff-Pförtner und der Artikel 5

Kollege Lau hat sich in einem Kommentar zu Wort gemeldet und auf seine Tätigkeiten außerhalb WestEins’ hingewiesen:

Hier spricht der “Überblogger”: Sie müssen nicht nur Westeins.de lesen, sondern auch etwas im Internetz blättern, z. B. http://www.westropolis.de/thomas.lau/stories

 
Auslöser war wohl mein Text

[…] seit dem 01.06.07 mit 10 Artikeln in gut 16 Tagen auf eine höhere Schlagzahl gebracht als z. B. das mit ‘nen Überblogger gesegnete WestEins-Projektblog.

 
Vielleicht hier zur Klarstellung – den Begriff »Überblogger« hat Katharina Borchert verwandt; worauf sie sich dabei bezieht, bleib etwas im unklaren …
Aber WestEins sie hier nur am Rande ein Thema — ich möchte hier meiner Verwunderung Ausdruck verleihen über die kernige Aussage des Herrn Stephan Holthoff-Pförtner — einem von drei Bevollmächtigten der FFG, der die Hälfte der Essener WAZ Mediengruppe gehört:

Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5.

 
Artikel 5 GG allerdings sieht das glücklicher Weise etwas weniger beschränkend, dort heißt es:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle: dejure.org

 
Mal abgesehen vom Detail, daß Blogger da nicht explizit erwähnt werden; ist es tatsächlich die, gar anwaltlich-professionelle, Meinung des Herrn Holthoff-Pförtner, daß Blogger eben nicht das Recht hätten, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern?
Das wäre dann, meiner, absolut betrachtet unwichtigen, Meinung nach, ein ziemlich bedenklicher Standpunkt. Für einen Anwalt einerseits; als nicht Unbeteiligter am deutschen Pressegeschehen andererseits aber ganz sicher.
Zum Glück ist es nur eine Meinung, aber wenn man sich vor Augen führt, wer diese Meinung medienwirksam vertritt – die Aussage fiel immerhim im Rahmen des medienforum.nrw –, muß man sich schon fragen, wie dieser nach rückwärts gerichtet scheinende Ansatz sich verträgt mit den Visionen Katharina Borcherts, der WestEins-Cheffin (übrigens auch bloggend). Ich halte Borcherts Überlegungen für durchaus valide, aber man darf die Machtverteilung sicherlich nicht außer Acht lassen, denn laut DWDL.de hat Holthoff-Pförtner sich noch weiter abfällig zu Blogs geäußert:

Das Bloggen sei “wie Wikipedia”. Dort könne auch schonmal drei Wochen stehen, dass der österreichische Kanzler Moser heiße, so Holthoff-Pförtners etwas verquere und nicht von allzu viel Wissen in diesem Bereich zeugende Äußerung.

Quelle: DWDL.de

 
Schaun’ wir mal, wer sich am Ende durchsetzt, die Bloggerin oder der Notar und Anwalt.

[Update, 2007-06-20 20:00] Upsala, Freischaltung vergessen. Also nicht wundern, wenn’s erst am 20. im Feed aufschlägt ;) [/Update]