Freie Meinungsäußerung schon, aber …

… keine Pressefreiheit. Jedenfalls nicht für Blogger.
Sie könnte einem fast leid tun, die Frau Borchert … Aber was Holthoff-Pförtner auf dem 19. medienforum.nrw da vom Stapel gelassen hat, konnte unwidersprochen nicht bleiben von den Angesprochenen.
Nun gibt’s keinen Widerruf, aber auch kein Dementi — was immerhin die Authentizität der initialen Berichterstattung in einem Blog stärkt. Eine Klarstellung in Form einer Pressemitteilung der WAZ-Medien-Gruppe gab man ab:

Holthoff-Pförtner betont Recht auf Meinungsfreiheit
ESSEN. 20.06.2007. Den Vorwurf, Bloggern das Recht auf freie Meinungsäußerung abgesprochen zu haben, weist Stephan Holthoff-Pförtner, Bevollmächtigter der Funke-Familien-Gesellschaft, entschieden zurück: „Es geht mir nicht um die Meinungs-, sondern um die Pressefreiheit“, stellt er klar. Holthoff-Pförtners Äußerung auf dem medienforum NRW, Blogger und Leserreporter fielen nicht unter Artikel 5 des Grundgesetzes, hatte gestern für Aufregung in der Bloggosphäre gesorgt.

 
Also, gesagt hat er’s dann ja offensichtlich, wird ja auch noch mal wiederholt. Nur meint er wohl gar nicht den Artikel 5, sondern nur einen Satz dieses Artikels. Beim WAZ-Projekt WestEins hat man sich das offizielle Wording der WAZ-Medien-Gruppe zu Eigen gemacht und versucht, die bestätigte Aussage ungesagt zu schreiben:

Herr Holthoff-Pförtner soll auf einem Podium im Rahmen des Medienforums NRW Bloggern ihre Grundrechte aus Artikel 5 abgesprochen haben. Das konnte ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen, schließlich ist er Jurist und Artikel 5 ist Stoff des ersten Semesters […].
Ein kurzer Anruf bestätigte meine Vermutung. Er hatte bei seiner Aussage überhaupt nicht die Meinungsfreiheit im Blick, […]

Quelle: WestEins

 
Nun, was er »im Blick« hatte, was er dachte, was er meinte — wer weiß das schon außer ihm?
Was er gesagt hat, ist in der Pressemittelung wiederholt worden: »Holthoff-Pförtners Äußerung auf dem medienforum NRW, Blogger und Leserreporter fielen nicht unter Artikel 5 des Grundgesetzes […]«.
Zurück genommen wurde diese Aussage nicht, nur die Bedeutung der Worte möge die Zielgruppe doch bitte wie folgt verstehen … Die Pressemitteilung führt noch weiter aus:

„Artikel 5, […] Satz 2 regelt den Presseschutz. Gerade dieser Schutz steht den Bloggern meiner Meinung nach nicht zu, weil sie keine Organe der Presse sind“, betont Holthoff-Pförtner. […] Der wichtige Satz 2 sei daher ein Privileg, das ausschließlich für die Medien gelte. „Wenn jemand abends mal auf dem Fußballplatz den Schiedsrichter spielt, ist er ja noch kein Teil der Judikative.“ […]

 
Der eine oder andere leidenschaftliche Schiedsrichter mag sich nun ob der abfälligen Bemerkung »Schiedsrichter spielt« angegriffen fühlen, aber auf die Goldwaage zu legen sind Holthoff-Pförtners Worte wohl besser nicht, siehe Ausgangssatz; ich denke, auch hier hat er etwas anderes ausdrücken wollen als daß die Funktion des Schiedsrichters bei sportlichen Wettkämpfen nur ein Spiel sei.
Immerhin wird am Ende der Pressemitteilung klargestellt, daß für Holthoff-Pförtner das Recht auf Meinungsfreiheit uneingeschränkt gelte und er sich für dessen Schutz auch »immer einsetzen« würde. Fragt sich nur, warum er dann nicht einfach den fatalen Satz zurücknimmt. Ich denke jedenfalls, daß man differenziertere Aussagen von einem gelernten und praktizierenden Juristen erwarten dürfte — und eine klarere Distanzierung von der getätigten Aussage als das, was da in der Pressemitteilung steht.
Aber wie Katharina Borchert ausführt …

Was die juristische Einordnung von Bloggern in Bezug auf den Pressebegriff betrifft, darüber kann man sicherlich ausgiebig streiten. [Die allermeisten Blogger] […] wollen weiterhin unbehelligt von allen Metadiskussionen ihren Alltag verbloggen und gelegentlich das obligatorische Katzenfoto posten. Trotzdem wird sich die Rechtsprechung früher oder später dieses Themas annehmen müssen. Etwa wenn es darum geht, ob das Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich ihrer Quellen auch für Blogger gilt. Das wird kommen, ganz bestimmt.

Quelle: WestEins

 
… ist die Trennung Journalie/Nicht-Journalie vielleicht nicht ganz so einfach, wie Holthoff-Pförtner das gerne hätte. Ich kann derzeit jedenfalls nicht nachvollziehen, warum ein Bevollmächtigter der Funke-Familien- Gesellschaft, welcher die Hälfte der WAZ Mediengruppe gehört, sich dermaßen stört an Meinungsfreiheit Pressefreiheit für Blogger. Sollte es wirklich die blanke Angst sein vor einer möglichen Alternative zur etablierten Verlagswelt?