Ich finde es immer wieder bezeichnend, wie sich insbesondere Politiker (es wird nicht nur jenen Berufsstand betreffen, aber in dem Umfeld wird es naturgemäß gerne öffentlich thematisiert) geschriebenes und gesprochenes Recht zurecht (aus-)legen.
Aktuell befindet der Anwalt und, meiner Auslegung seiner Ausführungen nach offensichtlich nur nebentätige, Bundestagsabgeordnete Otto Schily für sich, daß »Bundestagsabgeordneter« kein Beruf sei und seine anwaltliche Tätigkeit folglich nicht »nebenberuflich« zu seiner Tätigkeit als gewählter Abgeordneter sein kann. Dies berichtet jedenfalls u. a. die Süddeutsche Zeitung:
Otto Schily ist Anwalt. Und es gibt Meldungen, dass er den Siemens-Konzern vom 1. März bis 30. September 2007 rechtlich beraten hat. Für angeblich 140.000 Euro. Dies müsste Schily nach den Regeln des Bundestages angeben.
[…] Weil man nichts von ihm hörte, fragte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) höflich nach. […] Bis Montag hatte Schily darauf noch nicht geantwortet.
Dafür hatte Schily dem Nachrichtenmagazin Spiegel seine Sicht der Dinge dargelegt. Nach seinem Verständnis sei die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter kein Beruf, teilte er mit. Seine Arbeit als Anwalt betrachte er nicht als Nebentätigkeit. Über sie könne er “keinerlei Auskünfte erteilen”. Angaben darüber seien ihm “auf Grund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber dem Bundestagspräsidenten nicht möglich”.
Mit dieser Argumentation – IANAL und muß mich daher auf entsprechende Berichte verlassen – habe, so die SZ weiter, schon die Klägerschar beim Bundesverfassungsgericht, u. a. Friedrich Merz, Schiffbruch erlitten — für mich ist dann doch etwas unverständlich, wie ein Anwalt, ein Bundesminister des Inneren a. D. noch dazu, eine vom Bundesverfassungsgericht als unrichtig erkannte Rechtsmeinung weiterhin öffentlich aufrecht erhalten kann.
Es wäre es wert, daß über Herrn Schily weiterhin berichtet wird; schließlich ist er der seinerzeit verantwortliche Minister für die Anti-Terror-Gesetzgebung, die sein Amtsnachfolger Schäuble als dankbare Basis für eine Umwandlung in einen Präventivstaat vorgefunden hat.
Es wird auch interessant sein zu verfolgen, ob und falls – ja, »falls«, nicht »wenn«, ist hier meiner Ansicht nach zu verweden –, also falls ja, wie Bundestagspräsident Norbert Lammert am Ball bleibt; daß auch Otto Schily, solange er Bundestagsabgeordneter ist, Einkünfte, die er neben den Zahlungen in Verbindung mit dem Bundestagsmandat erhält, offen legen muß, ist meinem Verständnis nach abschließend höchstrichterlich entschieden worden.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich dann auch die Frage, warum das Bundesinnenministerium Schily lt. SZ weiterhin alimentiert:
Er residiert gerne im Berliner Café Einstein oder rauscht mit Leibwächtern zu politischen Empfängen. Die Bodyguards lässt ihm sein altes Ministerium, obwohl die Zeit für dieses Privileg eigentlich abgelaufen ist.
Da ich nicht glaube, daß Schily, Jahrgang 1932, auf dieses Goodie finanziell angewiesen ist, stünde des dem neuen Hausherrn, zumal in den aktuellen Zeiten knapper Kassen, gut zu Gesicht, diese Praxis zu beenden.
