iNstweilige Verfügung

Vodafone klagt gegen das Geschäftsmodell des iPhone-Verkaufs, so rattert es heute abend aus den Tickern.
Laut einem über die dpa-Meldungen hinausgehenden Bericht der Süddeutschen Zeitung geht es Vodafone um die Exklusivvermarktung über T-Mobile:

Das iPhone von Apple wird in Deutschland exklusiv von der Telekom-Tochter T-Mobile vertrieben. Vodafone stört sich daran, dass die Geräte für die Karten anderer Mobilfunkunternehmen gesperrt sind und nur einschließlich eines zweijährigen Vertrags erworben werden können.

 
Spannend, gibt es doch das von Vodafone als iPhone-Konkurrenz ausgesuchte (nicht unkritisierte) Samsung F700, »Qbowl« getauft, exklusiv bei Vodafone; allerdings wohl ohne Netlock. SIM- bzw. Netlock allerdings ist nun keine wirklich neuartige Erfindung, hierüber sichern die Mobilfunker schon seit Jahren ihre Pfründe — z. B. um die Subventionierung des Gerätes durch eine entsprechende Nutzung im eigenen Netz gegenzufinanzieren.
Gut, Providerbindung, veraltete Funktechnik und Apples Verdongelung des Gerätes gegen Drittsoftware sind meine Kritikpunkte, weshalb ein iBrick iPhone für mich sowieso nicht in Frage käme; aber was ist jetzt eigentlich genau Vodafones Angriffspunkt?
Die »Surf@Home II«-UMTS-WLAN-Router von o2 sind z. B. mit einem Netlock versehen (funktionieren nur mit o2-SIM im o2-Netz), welches man während der ersten 24 Monate kostenpflichtig und hernach kostenfrei aufheben lassen kann. Und das ist auch das Standardprocedere bei Prepaid-Telefonen, wenn ich mich nicht täusche? Was ist also am Vertriebsmodell beim iPhone nun so anders, daß es eine Klage rechtfertigt?

Solche Geschäfte seien in der Telekommunikationsbranche in Deutschland bislang nicht umgesetzt worden, sagte Joussen. Er wolle klären lassen, ob dieses Vertriebsmodell in der Telekommunikationsbranche grundsätzlich zulässig sei oder nicht.

 
Irgendwas verpasse ich hier. Aber, hey, wenn das Urteil dazu führt, daß ich die via ebay geschossenen »Surf@Home II« kostenlos ent-lock-en kann: Vodafone++ ;)