Besoffenes LKW-Fahrerpack …

Vielleicht sollte ich nicht so verallgemeinern; nicht jeder Brummi-Lenker ist ein Quartalssäufer. Allerdings ist mir seit Monaten auf der Autobahn keiner – teils vollbremsungsknapp – mehr vor die Stoßstange gefahren, der nicht, z. T. deutlich, zu schnell fuhr. Nach Tacho sowieso, aber auch nach Navi/GPS …
Wie auch immer, wie ist eigentlich die Rechtslage bei sowas?

Nichts ging mehr rund um das Kirchheimer Dreieick: Noch am späten Freitagabend staute sich der Verkehr auf über 90 Kilometern. Ein betrunkener Lkw-Fahrer war verunglückt – ätzende Säure trat aus. Die Autobahnen A5 und A7 mussten gesperrt werden.

 
Wenngleich diesmal der LKW-Fahrer niemanden ins Jenseits befördert hat, 90km Stau sind auch nicht ohne. Kann man wegen der faktischen Freiheitsberaubung nicht gegen den Unfallverursascher vorgehen, zivil- oder strafrechtlich?

2 Replies to “Besoffenes LKW-Fahrerpack …”

  1. Gottseidank nicht!
    Das wäre nämlich sonst das Ende aller irgendwie gearteten Aktivitäten, die die Option beinhalten, den Straßenverkehr zu stören. Nachtskaten, Straßenfeste, Märkte und nicht zuletzt auch Demonstrationen, irgendwer fühlt sich immer davon faktisch freiheitsberaubt. Könnte man irgendwie dagegen vorgehen, das hieße sowohl vor dem Götzen Auto kapituliert zu haben als auch ihm gleich noch sowohl Freuden als auch Errungenschaften geopfert zu haben.
    Ich steh auch nicht gern im Stau, aber manches ist eben höhere Gewalt, manchmal hatte ein andere mehr Pech als ich, manchmal hat sich einer verdammt blöd angestellt, und manchmal nehmen andere Rechte wahr, die ich zu anderen Zeiten auch gerne wahrnehme …

  2. Also, einen Unterschied zwischen grob fahrlässiger Unfallverursachung mit 50+ km zwangsweise immobilisierten Fahrzeugen (bei 50 km und 7 m durchschnittlicher Länge eines Fahrzeuges und mind. 1 Person pro Fahrzeug sprechen wir über mindestens 7000 Menschen) und einer angekündigten Veranstaltung mit vorab eingerichteten Umleitungen (die vielleicht nicht ausreichen; allerdings ist die Situation auf einer gesperrten Autobahn und verstopften Landstraßen schon eine andere) sehe ich dann doch.
    Mit höherer Gewalt würde ich derlei Unfälle nicht grade beschreiben. Genauso wenig wie mangels adäquater Ausrüstung auf glatten Straßen querstehende LKW Ergebnis höherer Gewalt sind, genausowenig, wie die Reste zerfetzter LKW-Reifen – gefühlt mittlerweile alle 1-2 km liegend – Ergebnis höherer Gewalt sind. Auch die, insbesondere in der Urlaubszeit sich häufenden, Fahrräder und andere Pretitiosen fallen nicht aus Gottes Grabbelkiste, sondern sind Ergebnis höchst menschlichen Tuns, im Bericht steht überwiegend dann was von unzureichend gesichterter Ladung.

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