Nun hat man endlich bei VictorVox Mut gefaßt und, siehe Golem.de, das Märchen von der unbegrenzten Flatrate auf dem 3G-Netz der deutschen Vodefone beerdigt. In den »MoobiCent mobileDSL flat Tarif AGB (PDF-Format)« (unten auf der AGB-Seite verlinkt) findet sich nun folgender Passus:
XIII. Verpflichtung und Haftung des Teilnehmers / SIM-Karte und SIM-Kartenpfand / Plug-In
[…]
11. Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate),
[…]
d. nicht in einer Weise, die zu einer derartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von VICTORVOX von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden und
e. nicht für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer Wahlwiederholung
zu nutzen.
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Liiiiebe Victorvox/MoobiCent, das Verbot von »Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer Wahlwiederholung« bei einem Mobilfunkdienst, der noch immer mit den Worten »mobileDSL flat unterliegt keinerlei zeitlichen Einschränkungen« beworben wird — seid Ihr sicher, daß dies nicht nichtig wegen Unvorhersehbarkeit ist?
Auch lustig das Ansinnen, die technische Organisation des GSM-/UMTS-Netzes auf die MoobiCent-Nutzer in Buchstabe d abzuwälzen; so ein GSM-, UMTS- oder auch HSxPA-Netz ist im Grunde nicht anders als ein DSL-, ein Kabelnetz oder auch ein WiMAX- oder WLAN-Netz, welches für eine bestimmte Anzahl von Nutzern eine bestimmte Bandbreite vorhält. Kabelgebundene Netze sind hier etwas im Vorteil, können Sie die Bandbreite vom und zum Kunden ggf. auf Hardwareebene (dem Kabel ;)) kontrollieren — Funknetze hingegen bestreichen, vereinfacht, einen bestimmten Bereich mit einer vorgegebenen Bandbreite, in dem nun ein Nutzer Teile dieser Bandbreite nutzen kann.
Es ist mir als IP-over-MoobiCent-Nutzer allerdings schlechterdings unmöglich, z. B. kernel.org zu sagen »hey, Server, ich nutze grade MoobiCent und da muß ich auf andere potentielle Kunden Acht geben, also schick’ mal nicht mit Fullspeed sondern nur so mit 120 kBit/sec«. Die (gerechte) Aufteilung der Resourcen sicherzustellen, das ist Kernaufgabe des Netzes bzw. des Netzbetreibers. Wüßte ja gerne, wie Victorvox/MoobiCent die Beweisführung in diesem AGB-Punkt führen möchte …
Anyway; es wiederholt sich also, was schon vor Jahren mit der 79-DMark-Flatrate eines bestimmten Anbieters anfing: $ANBIETER kauft nutzungsabhängig tarifierte Vorleistung ein, startet Marketingkampagne für den Verkauf einer echten Flatrate zu einem nicht ganz geringen Preis, zieht dabei – vollkommen unvorhersehbar natürlich – grade die Intensivnutzer an und sieht schon nach kurzer Zeit es kommen, daß man seinen Businesscase bei der Insolvenzverhandlung belächeln würde. Da $ANBIETER es nicht so weit kommen lassen will, haben erst einmal die Intensivnutzer »technische Probleme«, bis man sich dann doch zur AGB-Änderung entschließt — und ggf. später das Angebot doch ganz einstellt …
