Neues aus Schilda …
Die Stadtverwaltung hat unser Wohnquartier nun zur »Halteverbotszone mit beschränkten Parkregelungen« erklärt — und beschildert.

Durch die Einführung einer Parkscheibenpflicht wird die Parkzeit werktags in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr auf maximal 2 Stunden begrenzt. Zudem wird das Parken ausschließlich in gekennzeichneten Flächen erlaubt sein. […]
Sie als Bewohner […] können gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 34,00 € […] einen für ein Jahr gültigen „Bewohnerparkausweis” erwerben. Für Sie gilt dann die Parkzeitbegrenzung nicht. Sie können in gekennzeichneten Flächen rund um die Uhr ohne Parkscheibe parken. [Besuchertagesausweise, 1 €/Tag, analog]
So der Plan. Beschildert hat man allerdings Zeichen 290.1, durch Zusatzzeichen 1040-33 mit der Freigabe des Parkens mit Parkscheibe auf den gekennzeichneten Flächen für 2 Stunden, dies mit Zusatzzeichen 1042-31 beschränkt auf werktags von 8 bis 18 Uhr, dies mit Zusatzzeichen 1044-30 beschränkt auf Bewohner mit bestimmter Parkausweisnummer.
Die StVO zu Zeichen 290.1 (Parkverbotszone, Anfang):
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
- Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
- Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
- Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

Ansonsten wäre ein extra Zusatzzeichen fällig: Zeichen 290.1, Zusatzzeichen 1040-33, Zusatzzeichen 1042-31, soweit, so richtig. Dann aber eher Zusatzzeichen 1053-30 und Zusatzzeichen 1044-30, sodaß in den gekennzeichneten Flächen Bewohner mit einer bestimmten Parkausweisnummer dort Parken dürfen.
Der aktuellen Beschilderung nach jedenfalls dürften nur Bewohner mit Parkausweis, werktags von 8-18 Uhr, 2 Stunden auf den markierten Plätzen mit Parkscheibe parken. Und es fragt sich, ob es nicht irgendwann etwas umständlich wird, wenn mehr als 2 Zusatzschilder benötigt werden, um einen Verwaltungsakt bei Tempo 50 erkennbar zu machen …
Spannend auch, daß zwar die Parkverbotszonenschilder schon stehen, aber die Fahrbahnmarkierungen teilweise, in unserem Teil der Schalückstraße noch vollständig, fehlen. Effektiv ist somit dieser Teil der Schalückstraße derzeit mit einem kompletten Parkverbot belegt — hat man eigentlich einen Anspruch darauf, daß die Verwaltung ihre Beschilderung auch per Kontrolle & Knöllchengabe durchsetzt? Denn: heute wurden schon Hinweiszettel unter die Scheibenwischen geklemmt (in Widerspruch zur schon existenten Beschilderung), in unserer aktuellen Sackgasse allerdings nicht. Und ich freue mich wirklich drauf, demnächst aus unserer Stichstraße ausfahren zu können, ohne wegen genau gegenüber geparkter Kleintransporter halb über Gehsteige kurven zu müssen …
