Die Vierte Gewalt ist auch nicht mehr das, was sie mal war …
tl;dr: »Jemand sollte der Stadt Gütersloh auf einer der angepeilten Sitzungen mitteilen, dass sie von (völlig) falschen Voraussetzungen ausgeht und dementsprechend auch zu falschen Ergebnissen kommt …« (Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz)
Augenscheinlich — online ist der Artikel nicht zu finden – hat die »Neue Westfälische« am 18. April über den Beschlußvorschlag der Gütersloher Stadtverwaltung zur Nicht-Unterstützung der lokalen Freifunk-Initiative berichtet.
Leider wurde dabei wieder ein Märchen in die Welt gesetzt, welches selbst einem nur am Rande mit dem Thema befaßten Redakteur hätte als solches auffallen müssen:
Im Falle von Rechtsverletzungen könnten die Betreiber der Knotenpunkte mit in die Haftung genommen werden.
Diese Darstellung ist sachlich falsch, und sie wird auch durch andauernde Nebelkerzenwürfe nicht richtiger. Richtig ist:
Die Betreiber der Knotenpunkte des Gütersloher Freifunknetzes können nicht »mit in die Haftung« genommen werden, weil technisch eine Zuordnung eines Endgerätes zu einem Knotenpunkt rückblickend gar nicht möglich ist.
Davon abgesehen: Daß das Thema Störerhaftung hier gar kein Thema ist, hat u. a. Reto Mantz, am Beispiel des Pamphlets der Gütersloher Stadtverwaltung noch einmal klargestellt:
Wenn jemand für die Gütersloher Innenstadt ein öffentliches WLAN einrichtet, dann ist er auf jeden Fall nach § 8 TMG privilegiert. Problem gelöst :)
Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz ist Richter beim Landgericht Frankfurt am Main.
Und auch die abstruse Idee der Stadtverwaltung, Freifunk würde »unzulässig«, wird klar ins Reich der Legende verwiesen:
Spannend ist aber auch der Rest des Dokuments. Denn da wird der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung von § 8 TMG einfach mal komplett falsch interpretiert!
[…] der Nutzer soll und darf anonym bleiben. Das hat das BMWi in seiner FAQ zum Referentenentwurf ausdrücklich in Frage Nr. 1 klargestellt (eingehend zur FAQ des BMWi hier). […]
Ganz im Gegenteil: Eine Registrierung und Speicherung bemisst sich nach allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätzen und kann – ohne Einwilligung – sogar unzulässig sein (vgl. Sassenberg/Mantz, WLAN und Recht, 2014, Rn. 234, 123 ff.)!
Während Freifunk Gütersloh also fest auf dem Boden des deutschen Rechts steht und wie gefordert keine Nutzerdaten speichert, möchte die Gütersloher Stadtverwaltung einen ausländischen Anbieter, der nach seinen Angaben ausführliches Loging der WLAN-Nutzung betreibt, beauftragen. Und zwar nach dem Erfolgsmodell »Bushäuschen«: beim vorgeschlagenen Anbieter bleibt die Infrastruktur im Eigentum des Anbieters, die Stadt zahlt nur monatliche »Betriebspauschalen« (in bis heute unbekannter Höhe).
Um es mit Reto Mantz zu sagen:
Jemand sollte der Stadt Gütersloh auf einer der angepeilten Sitzungen mitteilen, dass sie von (völlig) falschen Voraussetzungen ausgeht und dementsprechend auch zu falschen Ergebnissen kommt …
Anstatt mal gründlich zu recherchieren, schreibt die »Neue Westfälische« willfährig ab, was die Stadtverwaltung sich da im stillen Kämmerchen zurechtgelegt hat. Schade, wieder eine Chance für journalistische Tätigkeit vertan.
Hätte man sich nämlich die Mühe gemacht, die Druckerschwärze für den Artikel nicht nur mit cut&paste aus dem Verwaltungspamphlet zu vergeuden, hätte ein Journalist schnell herausgefunden, daß die Datenspeicherung, wie sie »free-key« vornimmt, hier rechtlich fragürdig ist. Datensparsamkeit als Anbieter in Deutschland hat allerdings bislang nur Vodafone konsequent umgesetzt. Die Deutsche Telekom hingegen erstritt sich vor dem BGH (Urteil vom 3. Juli 2014, Az. III ZR 391/13) das Recht, die Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu Kunden-/Anschlussnummern für maximal sieben Tage zu speichern, um »Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken«; hierbei gilt aber eine strenge Zweckbindung, d. h. auch keine Herausgabe an Strafverfolgungsbehörden (»Ein Zugriff von Polizei oder Staatsanwaltschaft auf die gespeicherten Daten ist in dieser Rechtsgrundlage nicht vorgesehen.«). Inwiefern über den Umweg Österreich Daten deutscher »free-key«-Nutzer ggf. weniger geschützt sind als in Deutschland, darüber kann hier nur spekuliert werden. Fest steht jedenfalls, daß »free-key« deutlich mehr Daten sammelt, als ein Anbieter in Deutschland sammeln muß — siehe Beispiel Vodafone. All das hätte die »Neue Westfälische« recherchieren können; statt dessen druckt man die Werbeaussagen des Anbieters ab.
Inhaltlich neu ist keine der Erwiderungen auf die immergleichen Vorbehalte gegen die Freifunk-Bewegung. Wer dennoch solche Unwahrheiten wie oben publiziert, muß sich schon daran erinnern lassen, daß Journalismus mehr als cut&paste ist. Und da wundert man sich, daß Zeitungen immer mehr an Bedeutung verlieren?

One Reply to “Qualitätsjournalismus á la NW”
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